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Schnauze voll - 1 Euro!
#126
du hast meinen kniefall sicher.
geniale ausarbeitung. das sind fakten gegen die sich doch normalerweise niemand wehren kann.
ich hätte gerne dich und philgood als kanzlerin und präsident. wer den rock anzieht, das könnt ihr unter euch ausmachen
der text steht (so hoffe ich mal) zur freien verfügung?
würde ich gern in alle meine mailverteiler einfügen.
Haltet ein, haltet ein!
Das Gericht hat NICHT darüber entschieden, ob die Einschätzung der Frau Steffens (Arzneimittel) sachlich richtig oder falsch ist! Es hat lediglich festgestellt, dass die Gesundheitsministerin solche Äußerungen tätigen darf - MEHR NICHT! Der Klagende hatte sich in seinem Eilantrag u.a. auf die Einschränkung seiner Berufsfreiheit berufen und versucht, der Ministerin diese Äußerungen verbieten zu lassen (was ich mal ganz persönlich seitens des Klagenden für einen ziemlich unglücklichen Weg halte).
Ganz kurz angerissen z.B. hier: Juris - Portal
Was der Hammer ist: Selbst auf den einschlägigen Behördenseiten, wo normalerweise wirklich jeder noch so kleine Erguß festgehalten und dokumentiert ist, ist schlicht gar nichts über den Wortlaut herauszufinden. Muss mal morgen versuchen, zwei Kontakte in Ordnungsämtern in NRW anzugraben - vielleicht komme ich auf diesem Weg an diesen seltsamen Erlaß.....
Viele Grüße
malamute
#128
Bin grad so schön in Laune...
Post an das NRW-Gesundheitsministerium...
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter folgendem Link
http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/pr...E-Zigarette.pdf
geben Sie Auskunft über das Thema "Fragen und Antworten zur E-Zigarette".
Den zitierten Erlass der NRW-Gesundheitsministerin vom 16.12.2011 kann ich leider in Ihrem OnlinePortal und auch unter http://recht.nrw.de nicht finden.
Ich bitte daher mir den Wortlaut als Link oder offline zur Verfügung zu stellen und mir darüber hinaus Informationen zu möglichen Rechtsmitteln mitzuteilen.
Insbesondere interessiert mich die vom Bundesamt für Arzneimittel ausgesprochene Klassifizierung des Stoffes Nikotin als Arzneimittel.
In den einschlägigen Informationsunterlagen der BfArM habe ich ebenfalls keine adäquate Aussage gefunden, im Gegenteil.
Das BfArm hat mit Schreiben vom 27. Mai 2009 sogar mitgeteilt, ich zitiere:
"...elektrische Zigaretten, die nicht zur Ersatztherapie und Raucherentwöhnung angewendet werden sollen und die kein Nicotin enthalten, sind aus Sicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht als Arzneimittel einzustufen."
Und weiter:
"Bei Nicotin handelt es sich um eine pharmakologisch wirksame Substanz. Arzneimittel werden gem. §2 Abs 1 AMG definiert als Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung u. a. am oder im menschlichen Körper, u. a. Krankheiten, Leiden,
Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. Gem. der europäischen Richtlinie 2001/83/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/27/EG werden Arzneimittel u. a. definiert als Stoffe oder Stoffzusammen-
setzungen, die als Mitte mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt sind (Arzneimittel nach Präsentation) oder als Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die im oder am menschlichen Körper verwendet oder einem
Menschen verabreicht werden können, um die physiologischen Funktionen u. a. durch eine pharmakologische Wirkung zu beeinflussen (sog. Arzneimittel nach Funktion). Für die Einstufung eines Produktes als Arzneimittel sind daher u. a. die Inhalsstoffe und deren
Wirkungsweise maßgeblich, aber auch deren Dosierung, die vom Inverkehrbringer angegebene Zweckbestimmung, die Verkehrsauffassung und Bekanntheit bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher, die Produktbeschreibung inkl. begleitende
Informationen durch Medien wie das Internet oder die Presse und das Risiko, das mit der Anwendung des Produktes verbunden ist. Folglich ist für die Einstufung eines Produktest als Arzneimittel das sog. Mosaikprinzip anzuwenden (vgl. Urteil des EUGH vom
09.06.2005)"
Zitat Ende.
Darüber hinaus gibt es rechtskräftige einschlägige, nennen wir es "Erlasse" der EU und Urteile des EuGH und deutscher Verwaltungsgerichte zu der Thematik der Einstufung von Produkten als Arzneimittel oder Medizinische Geräte. da es in der Vergangenheit ist immer
wieder von verschiedenen Institutionen und Behörden versucht worden, verschiedene Produkte
ohne die notwendigen Voraussetzungen dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder Medizinproduktegesetz (MPG) zuzuordnen.
Folgende rechtskräftige Urteile liegen vor (in zeitlicher Abfolge):
1. Im folgenden EuGH-Urteil, bei dem es ursprünglich um die Beurteilung eines Vitaminpräperates ging, findet sich u.a. folgender Passus:
Europäischer Gerichtshof C-387/99 vom 29. April 2004
"...Für die Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel "nach der Funktion" müssen sich die Behörden daher vergewissern, dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen haben kann (Urteil Upjohn, Randnr. 17)...".
2. Das BverwG geht in diesen Entscheidungen noch einen Schritt weiter:
Bundesverwaltungsgericht 3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06, alle vom 25. Juli 2007
"Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind (...) Es geht nicht an, zum Verzehr bestimmte Produkte „auf Verdacht“ den Arzneimitteln zuzurechnen."
3. Die nachfolgenden Urteile gehören sachlich zusammen:
Vorabentscheidung des EuGH C-140/ 07 vom 15. Januar 2009
"3. Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83 in der durch die Richtlinie 2004/ 27 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Produkt - abgesehen von den Stoffen oder Stoffzusammensetzungen, die dazu bestimmt sind, zur Erstellung einer medizinischen Diagnose angewandt zu werden - nicht als Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung - einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe - und bei bestimmungsgemäßer Anwendung die physiologischen Funktionen nicht in nennenswerter Weise durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann.“
Dieses hatte der EuGH ähnlich bereits in den Verfahren C-387/99 vom 29. April 2004, C-206/03 vom 19. Januar 2005, C-495/ 04 vom 30. März 2006 und C-319/ 05 vom 15. November 2007 ausgesprochen.
Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03 und C-318/03 festgestellt:
„(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare „therapeutische Wirkung“ vorhanden sein.“
Bundesverwaltungsgericht 3 C 5.09 vom 26. Mai 2009
"Die Einordnung als Funktionsarzneimittel im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/ 83/ EG erfordert ungeachtet der Zweifelsregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung des Produkts wiederhergestellt, korrigiert oder beeinflusst werden. Dieser Nachweis kann nicht durch die weiteren, in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bestimmung eines Funktionsarzneimittels ersetzt werden."
Bezüglich unzulässiger Einstufung von Produkten als Arzneimittel ist Deutschland in der Vergangenheit bereits mehrfach vom EuGH wegen Vertragsverletzung nach Artikel 28 und 30 EG verurteilt worden:
z.B. EuGH Verfahren C-319/ 05 vom 15. November 2007
Nach der obigen z. Z. gültigen Rechtssprechung ist die Zuordnung von neuen Produkten, also auch der elektrischen Zigarette nebst Zubehör wie Liquids oder Depots, zum AMG oder MPG nur dann möglich, wenn wissenschaftlich fundierte und belastbare Erkenntnisse vorliegen, die eine derartige Zuordnung eindeutig belegen und im Sinne dieser Gesetze notwendig machen.
Aus allen o.g. Sachverhalten resultiert zwingend:
1. Eine Einstufung als Arzneimittel oder Medizinprodukt ist nur mit belastbaren wissenschaftlichen Belegen möglich, die z. Z. nicht vorliegen.
2. Somit sind elektrische Zigaretten und nicotinhaltige Liquids z. Z. weder als Arzneimittel noch als Medizinprodukte im Sinne der jeweiligen Gesetze anzusehen.
3. Da es sich weder um Arzneimittel noch um Medizinprodukte im rechtlichen Sinne handelt, sind elektrische Zigaretten und entsprechendes Zubehör wie Liquids oder Depots als frei verkäuflich anzusehen.
4. Jede Einschränkung dieser Handels- und Nutzungsfreiheit ist nach unserer Auffassung als rechtswidrig anzusehen und entsprechend zu verfolgen.
In ihrem Erlass und in Ihren Ausführungen widersprechen Sie diesen Anforderungen in allen Punkten.
Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen auf welcher rechtlichen Basis die Entscheidung und der Erlass sowie das Handeln der NRW-Gesundheitsministerin basiert.
Diese Ausführungen sollten einer rechtlichen Überprüfung nach deutschem und europäischem Recht Stand halten, da Sie sonst schadensersatzpflichtig sein könnten gegenüber Händlern und Verbrauchern. Ein entsprechendes Eingebungsverfahren bei der EU ist vorsorglich in Vorbereitung.
Mit freundlichen Grüßen
#129
Zitat von enfantterrible
du hast meinen kniefall sicher.
geniale ausarbeitung. das sind fakten gegen die sich doch normalerweise niemand wehren kann.
ich hätte gerne dich und philgood als kanzlerin und präsident. wer den rock anzieht, das könnt ihr unter euch ausmachen
der text steht (so hoffe ich mal) zur freien verfügung?
würde ich gern in alle meine mailverteiler einfügen.
Als Kanzler? Aber sofort! hehehe
Zitat von Dampfmutti
16.12.2011 | Gesundheit: Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäftsgründungen sind riskant - Gesundheitsschäden zu befürchten
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php
Dann kann man unten auf der Seite noch weiter klicken: Informationen zur E-Zigarette
Ich glaube das ist es: #120
Muss ich noch ergänzen: vom 13.01.12
Fragen und Antworten zur E-Zigarette vom Ministerium für Gesundheit
http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praev...rette/index.php
Zitat von HolgerNils
Mal ne Fräge. Hat jemand von Euch diese imaginären "Erlass" der NRW-Gesundheitsministerin zu Gesicht bekommen?
Ich find das gute Stück nirgends... Auf was reagieren einzelne Kommunen da?
Wer diesbezüglich Quellen hat bitte posten!
Danke Holger Nils! :)
Da hast Du echt tolle Arbeit geleistet, sehr sauber zusammengefasst!!
Der "erste Versuch" der Händler bezog sich ja anscheinend mehr darauf, FrauSteffens ihre Äusserungen zu untersagen und DAS ist fast schon verständlicherweise schiefgelaufen ("Meinungsfreiheit")
Wie es dann vor Gericht ausgeht, wenn es um eine Aufhebung von Sanktionen geht, weil diese rechtlich nicht korrekt und eindeutig belegt sind ist wieder eine andere Sache! Das folgt sicher irgendwann noch..und selbst dabei-ich rechne nicht damit, das direkt in der ersten Instanz alles bisher von offizieller Seite geäußerte abgeschmettert wird und wir Ruhe haben..da muß man sicher noch etwas weiter prozessieren.
Das werden die Händler aber bestimmt auch tun.
Wir sollten einfach weiter aktiv bleiben, so wie auch Phil es vorschlägt.
Holger Nils Comment ist das aaaaaallerbeste Beispiel dafür, was für geniale, eigentlich nicht ignorierbare Briefe, bzw. Appelle dabei herauskommen können!
In diesem Sinne: Es kommt der Tag, da will die Säge sägen! ("Die Abfahrer" 1978)
Stay Punk..
Schöner Brief, ich schätze da kommt aber auch nur ne schlechte Standard Antwort zurück ....
Aber ich hoffe das es was bringt !
Und Lob für die Mühe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ;)
HOlgerNils Deine Arbeit ist echt erste Klasse, aber es wäre super wenn du die Texte erst hier irgendwo Postest zur kontrolle, nichts ist schlimmer als wenn ein winziger Formfehler irgendwo drinne ist denn das könnte wieder gegen uns ausgelegt werden und uns sogar allen die Dampfe kosten wenn es ganz bitter kommt.
Vorsicht ist die Mutter der Liquidflasche oder so ähnlich ;)
@HolgerNils: Meine Gratulation zur zweiten Runde! Eine sehr gute Arbeit, beeindruckend dazu!
Mit dem Internet ist viel möglich, ich könnte mir aber auch vorstellen, dass DT Member den Text ausdrucken, und einem Redakteur ihrer lokalen Tageszeitung geben. - Für so eine Aktion ist der Text qualifiziert, absolut!
#136
Gibts den Brief eigentlich als PDF ? Ich hab keinen Link gefunden ? Dann wäre auch die Verbreitung einfacher :)
#138
Zitat von unwichtig
Gibts den Brief eigentlich als PDF ? Ich hab keinen Link gefunden ? Dann wäre auch die Verbreitung einfacher :)
Gibbet. Posting #112 im Fred.
Vorab, einfach super, Deine Texte HolgerNils
Ich habe Teile daraus auch verwendet
Nun aber hierzu:
Zitat von HolgerNils
Mal ne Fräge. Hat jemand von Euch diese imaginären "Erlass" der NRW-Gesundheitsministerin zu Gesicht bekommen?
Ich find das gute Stück nirgends... Auf was reagieren einzelne Kommunen da?
Wer diesbezüglich Quellen hat bitte posten!
Wenn ich mich richtig erinnere (ist 25 Jahre her) Verwaltungsrecht Grundkurs: Es gibt in Deutschland nichts in der Verwaltung, was nicht an Form- und Normvorschriften gebunden ist. Die Texte, auf die hier vereinzelt hingewiesen wird, sind schlicht FAQs. Klar, beim Ministerium denkt man gleich, das ist offiziell. In Wirklichkeit aber schlichte PR.
Ministerium für Inneres und Komunales in NRW
Hier gibt's die formalen Regeln zur Publikation eines Erlasses. Ich habe in diesen keinen zur E-Ziggi gefunden. Der ist sicher in Planung aber noch nicht juristisch in Kraft getreten. Es gibt lediglich eine Pressemitteilung und eine schön verständliche Fragen und Anworten-Liste. Wenn es jemand besser weiß, lass ich mich gerne belehren!
#141
Guter Text Holger und sehr viel Arbeit gemacht, dafür auch meinen Dank an dieser Stelle.
Seit dem 01.01.2012 bin ich Volldampfer. :))
Und auf Null Zigaretten zusätzlich runter.
Seit dem 09.01.12 von 20mg Nikotin auf jetzt 15mg.
Seit dem 29.01.12 von 15mg Nikotin auf jetzt 10mg.
Seit dem 15.04.12 von 10mg Nikotin auf jetzt 5mg. ;)
Seit dem Sommer auf 3-4mg
3-4 ist jetzt Schluss mit, noch weniger und ich hör auf zu Dampfen.^^
Super Sache!
Ich denke auch, dass solche Schreiben mehr und mehr an die Presse und Medien verteilt werden sollten.
Was mich bisher noch wundert ist, dass Bild das ganze noch nicht positiv aufgeriffen hat. Die haben hier doch die Chance das zu tun was sie am liebsten tun, nämlich öffentliche Personen ins schlechte Licht zu rücken (Fr. Steffens bzw. Frau Dr. Pötschke-Langer), die Lobbys in Deutschland anzuprangern und dem Staat Vorschriften zu machen. Das gute daran wäre sogar, sie könnte zur Abwechslung sogar mal die Wahrheit sagen und damit massiv polarisieren und zufälligerweise die größte deutsche Leserschaft erreichen.
Hat es bei denen schon jemand versucht?
Ich denke wenn man nur ein größeres Medium dazu bekommt sich mit dem Thema auseinander zu setzen und endlich einmal einen positiven Bericht zu verfassen würde dies von anderen auch gleich aufgegriffen werden. Und bevor jemand sagt "Ach, die können doch nicht, die haben doch erst so negativ berichtet": Einerseits gilt hier immer das Motto "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" und andererseits wird es dann als "neue Erkenntnisse" ausgelegt.
Vielleicht kann man aber auch über den Presserat entsprechend Druck bei den Medien aufbauen, indem man denen einen solchen Brief zukommen lässt, damit sie die Verlage dazu zwingen eine Richtigstellung zu schreiben. Da die Richtigstellung auch noch als "falsche Aussagen der Politik und Wissenschaft" verkaufen lassen, kann man dann sogar einen großen Artikel draus machen.
Es kann gut sein, dass ich da etwas zu positiv ran gehe, aber eine Chance hat es evtl.
Warum sollten wir uns auf die Ebene der beiden Damen stellen? Haben wir das nötig?
Die machen sich doch selber zum Hansel, warte die Zeit ab bis immer mehr Leute vertehen was zum Thema Dampfen zur Zeit abgeht.
An dieser Stelle auch noch meinen herzlichsten Dank an HolgerNils, super Arbeit!
#139 Es gibt zur Zeit keine rechtsbeständige Verordnung / Durchführungsverordnung, deshalb klappern die Kommunen nur (diffuse "Pressemitteilungen") und handeln (Versuch der Vollstreckung / Umsetzung der Anweisung oder was auch immer die Frau Ministerin da versucht hat) nicht.
#148
#149
Das ging - nach leichten überarbeitungen - soeben an den MdB Lothar Binding raus und wird auch an andere verschickt werden.
Bedient Euch bei Bedarf zwecks eigenen Aktionen.
Zitat
Sehr geehrter Herr Binding,
Ihre Positionen gegenüber Tabakkonzernen, wie z. B. in Ihrem offenen Brief (http://www.lotharbinding.de) an den Tabakkonzern Reemtsma, haben mir imponiert!
Daher möchte ich mich mit einem aktuellen Thema mit Bezug zu der Sache an sie wenden mit der Bitte ein Thema aufzugreifen, sich weiter zu informieren und ggf. in dieser Sache tätig zu werden.
Denn ich bin Raucher! Vielmehr, ich war es. Bis ich vor fast einem halben Jahr auf die elektrische Zigarette umgestiegen bin und es mir seitdem gesundheitlich enorm besser geht! Dieser persönliche Erfolg täuscht allerdings in keiner Weise über die Hetzjagd hinweg, die aktuell auf der politischen Showbühne stattfindet und zu der ein informierter Betroffener keine Worte mehr findet.
Derzeit läuft in der deutschen Presse- und Fernsehlandschaft eine beispiellose Kampagne, an der sich viele deutsche Verlage und Sender ohne nachzudenken beteiligen. Die nahezu schon täglichen Berichte mit Unwahrheiten, gefährlichem Halbwissen und auch dreisten Lügen nehmen kein Ende, dabei sind Informationen und Daten allein im Internet frei zugänglich und von vertrauensvollen Herausgebern und Stellen verfasst. Hierzu möchte ich Ihnen nachfolgend Rechercheansätze und Informationsquellen geben.
...
<bekannter Zwischenteil>
...
Was aber treibt sie aktuell zu der Hetzkampagne gegen ein Alternativprodukt, welches – ja man kann sagen „nachweislich“ – weitaus weniger schädlich ist als die Tabakzigarette?
Eine entscheidende Person bei dieser Hexenjagd ist die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum, des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle und Außerordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission Frau Dr. med. Martina Pötschke-Langer. Eine Wissenschaftlerin und Ärztin, die die Auswirkungen und Problematiken der Tabakzigarette nur zu Genüge kennen sollte, verwehrt sich einer objektiven Befassung mit der eZigarette und versteckt sich hinter Phrasen und fragwürdigen Positionen; vor allem interessant ist dies, weil sie mit Hilfe der ihr zur Verfügung stehenden Mittel, Mitarbeiter und Quellen aus Wissenschaft und Forschung sehr schnell an eindeutige(re) Informationen über das elektrische Rauchen und die Erkenntnisse in anderen Ländern kommen könnte.
Hierzu sei folgende Quelle beachtet, die die Statements der Dame in der Presse in den letzten Wochen auf den Punkt bringt:
http://www.die-zigarette.com/2011/12/e-z...otschke-langer/
Angesichts dieser wissenschaftlich fundierten Feststellung muss angezweifelt werden, dass man an dieser Stelle weiß, wovon man eigentlich spricht. Wenn diese Vorgehensweise allen Ernstes die Arbeitsgrundlage dieser hoch dekorierten „Wissenschaftlerin“ ist, dann sollte man sämtliche Arbeiten nochmals eingehend prüfen. Wovor hat Frau Dr. Pötschke-Langer Angst? Dass ihre Arbeit wertlos würde, wenn ein Alternativprodukt plötzlich nur noch den Suchstoff Nikotin als Agressor findet und die anderen negativen Elemente – die Basis ihrer Arbeit – Gefahr läuft nichtig zu werden? Welches Vertrauen genießen diese Einrichtungen noch, wenn derartige Plattitüden als wissenschaftlich fundierte Ergebnisse verkauft werden?
Zum ersten Mal seit Jahrzehnten ist ein Produkt verfügbar was über das Potential verfügt die Nachteile und Gefahren des Rauchens zumindest dramatisch zu reduzieren. Ein Produkt, welches millionen von Rauchern das Leben retten und Schmerzen reduzieren könnte. Ein Produkt, welches geruchs- und immissionslos auch den Ansprüchen von Nichtrauchern entgegen kommt ohne jetzt den Anspruch erheben zu wollen überall dampfen zu wollen und das Nichtrauchergesetz zu umgehen; DAS ist nicht mein Anliegen.
Also: Was sind die Gründe?
Ein paar Milliarden Tabaksteuer vielleicht?
Arbeitsplätze in der Tabakindustrie in Relation zu Arbeitsplätzen im Ausland hinsichtlich der eZigaretten- und Liquidhersteller?
Eine Lobby der Tabakindustrie?
Die „angenehmen“ Folgekosten in anderen Industrien?
Ich denke, auch wenn der Tabakkonsum ein enormes Wirtschaftsfeld ist, sollten nicht des Geldes wegen Menschenleben unnötig geopfert werden. Wenn Raucher auf die elektrische Zigarette umsteigen würden, könnten sie in erheblichem Umfang den Schaden begrenzen mit einer realen Chance auch ganz zum Nichtraucher zu werden. Es ist klar, dass gerade die Folgekosten des herkömmlichen Rauchens bei Versicherungen, Rentenkassen, Pharmakonzernen, Pensionskassen und auch Behörden attraktive Kalkulationsmöglichkeiten besitzt und Haushalte begründet und, daß eine solche Alternative wie die elektrische Zigarette unter fast vollständiger Aufhebung – in jedem Fall aber dramatischer Reduzierung - der giftigen Stoffe die Kalkulationen vieler Firmen und auch Behörden durcheinander bringen würde.
Es wäre grandios, wenn Sie in der Sache ein wenig „graben“ und sich der Thematik annehmen würden. Die Fakten sprechen für die eZigarette und es muss einen Grund haben, den wir Otto-Normal-Verbraucher momentan nicht ergründen können warum man uns Raucher an das Messer des Tabaks liefern möchte anstatt uns eine Alternative zu gönnen möglicherweise auf dem Weg zum Nichtraucher, in jedem Fall jedoch mit viel weniger Gefahren als bisher.
Und bitte: Die elektrische Zigarette ist nicht die eierlegende Wollmilchsau! Es werden sich ohne Zweifel immer Personen finden, die z. B. PG nicht vertragen, denen der Dampf im Hals kratzen wird oder die es mit dem Genuss z. B. bei nikotinhaltigen Liquids übertreiben und wie bei einem „Schwips“ nach übertriebenem Alkoholgenuss auch hier unerwünschte Resultate erleben werden.
Aber die absolute Mehrheit hätte eine Alternative, die sie – nachweislich – vor schlimmen Effekten und Folgen bewahren würde. Auf dieser Basis könnte man weiterführende Entwöhung viel besser aufbauen.
Das Thema ist HEISS und es muss einen Grund für das Feuer unter diesem Topf geben.
Die Thematik ist zu ernst, als dass man sich auch von Ihrer Seite – der Politik – nicht ernsthaft mit diesem Produkt auseinandersetzen sollte ohne jede – entschuldigen Sie bitte – „Scheisshausparole“ einfach zu übernehmen, wie das momentan an vielen Stellen, in der Presse und sogar höchstoffiziell von einigen Politikern getan wird. Andere Regierungen, unter anderem die amerikanische (!) hat zugehört und dort ist die elektrische Zigarette eine mögliche Rettung für Millionen von Menschen und zugelassen! Das alles ist nachprüfbar!
Rund 19 Millionen Raucher und Millionen Kinder von rauchenden Eltern wären ihnen Dankbar; egal was ihre Nachforschungen ergeben: Pro oder Contra.
Ich übrigens auch!
Eine mögliche Antwort auf negative Presseveröffentlichungen, allerdings noch nicht von Rechtschreibfehlern befreit.
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit bedauern muss ich beim lesen feststellen das Ihr Artikel ein paar kleine Fehler enthält denn um etwas als Arzneimittel zu deklarieren bedarf es in Deutschland und insbesondere in der Eu wissenschaftliche Belege insbesondere über die Heilwirkung.
Dies wurde sowohl vom EuGh als auch vom BVerfG mehrfach durch verschiedene Urteile bekräftigt.
Die einzige eZigarette die als Arzneimittel eingestuft wurde ist auf Grund der vorgegebenen Dosierung als Rauchentwöhnungsmittel eingestuft worden.
Das BfArM selbst stellt fest:
Zitat:
"Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob dies zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM."
Zitat Ende
Seit mehreren Jahren haben EuGH, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht in vielen Urteilen übereinstimmend fest gestellt, dass ein wissenschaftlicher Nachweis erforderlich ist, um etwas zu einem Heilmittel nach EU-Richtlinie 2001/83 EG zu erklären.
Man kann davon ausgehen, dass diese zB vom BVerwG geforderten "tragfähigen wissenschaftlichen Nachweise" bisher nicht vorgelegt wurden.
Die Bestandteile der so genannten Liquids werden nicht automatisch zu Arzneimitteln nur weil die Gesundheitsministerin eines Landtages dies bei der Presse aussagt.
Desweiteren müssen wir Dampfer immer wieder von einem Erlass lesen welcher auch nach stundenlanger Suche nirgendwo zu finden ist obwohl eine veröffentlichung eigentlich rechtlich vorgeschrieben ist.
Somit fehlt für eine solche Meldung jegliche Gesetzliche Grundlage, Im bezug auf den Pressekodex wäre es vielleicht Interessant dies zu Recherchieren und über die Ausschweifungen von sich verselbstständigenden Volksvertretern zu berichten.
Mit freundlich dampfenden Grüssen
Mr. Dampf
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