E-Zigaretten sind gesünder

11.02.2012 11:06
#1
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Nach England empfiehlt nun auch Neuseeland die E-Zigarette

http://www.sbwire.com/press-releases/ele...wire-120962.htm

E-Zigaretten sind gesünder und sind gegenüber vom Rauchen von Taback-Zigaretten eine bessere Alternative.

Viele Grüße
Rolf


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11.02.2012 13:46
avatar  Ania
#2
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wir wissen das,

viele wissen das

trotzdem gibt es (u.a. grüne) Knalltüten, die jeglichem Wissen widerstehen.... that´s life


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11.02.2012 13:47
avatar  RXV-659
#3
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Zitat von Kiradampf
Nach England empfiehlt nun auch Neuseeland die E-Zigarette

http://www.sbwire.com/press-releases/ele...wire-120962.htm

E-Zigaretten sind gesünder und sind gegenüber vom Rauchen von Taback-Zigaretten eine bessere Alternative.



Das müssten nur unsere hier auch begreifen dann wäre alles toll^^

mfg


Meine Meinung muss nur ich vertreten niemand sonst.
Lexikon A-Z


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11.02.2012 14:49
#4
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Jeder angesehne Staat der das Dampfen als Rauchersatz empfiehlt ist die beste Werbung für uns."Gesünder"könnte allerdings wieder als Argument für die Apothekenpflicht genutzt werden (laut Urteilen muss ein Produkt primär zur Gesundheitserhaltung/Verbesserung da sein um apothekenpflichtig zu sein).Und die wenigsten Dampfer argumentieren mit "schmeckt besser" "mehr Vielfalt" "billiger" sondern eben mit "gesünder".Wir sollten uns also zur Zeit mit Aussagen wie:"bekomme nun besser Luft"oder bin "fast auf 0er Nikotin" u.s.w aus taktischer Sicht zurückhalten.
Aber was hiese denn eigentlich apothekenpflichtig?Das ichs halt nur in Apotheken kaufen kann und es daher teurer wird-dann hat Fr.S. aber echt was tolles erreicht.Der durchschnittliche Dampfer bezahlt die 2-3 Euro mehr mit leichtem Unmut aber locker.Der mit 500 Euro im Monat auskommende dreht weiter selbst Krebsstengel und der Jugendliche der in der Apo nix bekommt rennt zum lecker Kippenautomaten-ganz toll.
Oder hiese Apo-Pflicht ich bekäme Liquid nur auf Rezept vom Arzt."Herr Dr.ich brauch ein Rezept für Liquid!-Na ich verschreib ihnen mal 10ml mit 9mg-das aber sehr wenig ich brauch 30ml fürn Monat!-Ne sy das geht net die Kassen sitzen mir im Nacken!" LOL
Eine Archilesferse hätte die Argumentation das Liquids in die Apo gehören da diese zwar nicht die Sucht aber doch die Gesundheit verbessern dann doch:gegenüber Tabakrauchen verbessert sich die Gesundheit.Aber wer sagt denn das jemand der seit 1-2-5 Jahren dampft jemals Raucher war oder auch nur eine Kippe in seinem Leben geraucht hat.Somit wäre "gesundheitsverbessernd" nur noch von Fall zu Fall ganz subjektiv aber nicht mehr allgemein passend.Ganz im Gegenteil.
Genau so könnte man auch sagen Bier gehöre in die Apo denn wer vorher Schnapsalkoholiger war,der verbessert mit 10 Bier am Tag seine Gesundheit erheblich,wohingegen der Bieralki mit 10 Bier am Tag seine Gesundheit nicht gerade verbessert.


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11.02.2012 14:54
#5
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@Pfalzgraf: Das zeigt, wie absurd die Argumentation für die Apothekenpflicht ist. Dampfen verbessert die Gesundheit keineswegs, der Gesundheitszustand ist nur weniger schlecht, als bei einem Raucher. Dementsprechend ver-weniger-schlechtert Dampfen den Gesundheitszustand nur im Vergleich zur Zigarette. Und das reicht hinten und vorne nicht, um es als Funktionsarzneimittel einzustufen.

Aber um das klar zu machen, müssen Dampfer und Händler endlich das "gesünder" ebenso aus ihrem Wortschatz verbannen, wie das "gesund", wenn es um die E-Zigarette geht.

VG,

Chris

Rocking a Smoktech DCT at 4,2 Volts on an EGO-Twist


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11.02.2012 15:21
#6
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Na ja "gesund" empfinde ich und wohl die meisten quasi als "gesund=gesundheitsfördernd" während "gesünder auch heisen kann 2 Kippen am Tag sind "gesünder" als 20.Ich denke "Gesund"hat im Zusammenhang mit E-Dampfen nix verloren.Man will ja keine Nichtraucher/Dampfer und vor allem keine Jugendlichen zum Dampfen verleiten schlieslich ist zumindest das Nikotin ja auf jeden Fall schädlich.Statt "gesünder" sollte man auch eigentlich lieber "weniger gesundheitsschädlich" sagen was aber in der Presse und bei Laien deutlich schlechter rüberkommt als "gesünder".Also sag ich weiter "gesünder" ,bevor wie uns mit solchen Kleinigkeiten beschäftigen gilt es erst mal einen Krieg zu gewinnen.Mit "gesünder"lügt man ja nicht.
Und ja natürlich reicht das theoretich .Weniger schlecht als vorher beim Rauchen wie du sagst =Gesundheitszustand verbessert=Arzneimittel.So könnten die das Auslegen.


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11.02.2012 16:10
avatar  Palo
#7
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Die Definition eines Funktionsarzneimittels liegt aber nicht in der Begründung, das es Gesund oder heilend sein muss. Auch bei schädlicher Beeinflussung des Organismus kann die Substanz als solches eingeordnet werden:

http://books.google.de/books?id=e10TTssG...epage&q&f=false

Zitat
Generell liegt eine Beeinflussung physiologischer Funktionen sowohl bei einer erwünschten Beeinflussung (Heilwirkung) als auch bei einer unerwünschten schädlichen Beeinflussung (Giftwirkung) des Organismus vor.



...deswegen kann sich Frau Ministerin auch so vehement dagegen wehren, dass das Dampfen eine gesündere Alternative ist - für ihre Apothekenpflicht ist es unerheblich, ob das Dampfen gesünder ist, oder nicht


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11.02.2012 16:20
#8
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Zitat von Palo
Die Definition eines Funktionsarzneimittels liegt aber nicht in der Begründung, das es Gesund oder heilend sein muss. Auch bei schädlicher Beeinflussung des Organismus kann die Substanz als solches eingeordnet werden:

http://books.google.de/books?id=e10TTssG...epage&q&f=false

Zitat
Generell liegt eine Beeinflussung physiologischer Funktionen sowohl bei einer erwünschten Beeinflussung (Heilwirkung) als auch bei einer unerwünschten schädlichen Beeinflussung (Giftwirkung) des Organismus vor.



...deswegen kann sich Frau Ministerin auch so vehement dagegen wehren, dass das Dampfen eine gesündere Alternative ist - für ihre Apothekenpflicht ist es unerheblich, ob das Dampfen gesünder ist, oder nicht




Nach bestehenden Gerichtsurteilen muss für eine Apoplicht aber schon Die Gesundheitserhaltung/Verbesserung als Ziel/Wirkung des Produktes gegeben sein.Und das zählt mehr als schwammiges Kleingedrucktes.


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11.02.2012 16:35
#9
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wenn es um generelle Beeinflussungen physiologischer Funktionen ginge, unabhängig davon, ob Schad-oder Heilwirkung, dann dürfte eine Pulle Cabernet Sauvignon oder Doornkaat auch nur in einer Apo verkauft werden.

LG Martin

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11.02.2012 17:15
avatar  Palo
#10
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Das Alkohol genauso wenig wie Tabak als Arzneimittel eingestuft wird und damit ausserhalb der Debatte steht, braucht hier wohl nicht nochmal erwähnt zu werden - das ist nicht wirklich ein gutes Argument.

@Pfalzgraf
Kenne diese Urteile nicht, kannst du bitte mal Quellen verlinken?

Und dann nochmal die Argumentation von Frau Steffens:

Zitat
Weshalb fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?
Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter
Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel.



...fällt dir was auf? Genau auf dieses "schwammige Kleingedruckte" beruft sich die Frau - wenn es so abwegig ist, warum kann sie dann immer noch mit der selben Leier in die Kameras grinsen? ...und warum verpasst sie keine Gelegenheit, die Liquids als schädlich und potentielle Gefahr darzustellen, wenn sie doch genau das Gegenteil machen müsste?

Ich lese immer wieder, was mehr zählt, oder wo das Recht auf unserer Seite steht - aber seit Dezember 2011 kann keiner der Frau Ministerin ans Bein pinkeln. Ich möchte nicht sagen, das ihre Einordnung als Funktionsarzneimittel ohne Gemauschel durchführbar, oder eine klare Sache ist, aber es ist nicht komplett abwegig.

Sorry, wenn ich etwas differenzierter mit Behauptungen umgehe, dass eine Einstufung als Arzneimittel durch vorhergehende Urteile schon ausgeschlossen ist - wenn es so einfach wäre, hätten wir uns im Dezember mal kurz geschüttelt und das ganze wäre schon längst ne alte Lachnummer im Forumskeller...


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11.02.2012 22:23
#11
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Zitat von Palo
Das Alkohol genauso wenig wie Tabak als Arzneimittel eingestuft wird und damit ausserhalb der Debatte steht, braucht hier wohl nicht nochmal erwähnt zu werden - das ist nicht wirklich ein gutes Argument.

@Pfalzgraf
Kenne diese Urteile nicht, kannst du bitte mal Quellen verlinken?

Und dann nochmal die Argumentation von Frau Steffens:

Zitat
Weshalb fallen nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz?
Da durch das Inhalieren des Nikotins die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter
Weise beeinflusst werden können, sind die nikotinhaltigen Liquids so genannte Funktionsarzneimittel.



...fällt dir was auf? Genau auf dieses "schwammige Kleingedruckte" beruft sich die Frau - wenn es so abwegig ist, warum kann sie dann immer noch mit der selben Leier in die Kameras grinsen? ...und warum verpasst sie keine Gelegenheit, die Liquids als schädlich und potentielle Gefahr darzustellen, wenn sie doch genau das Gegenteil machen müsste?

Ich lese immer wieder, was mehr zählt, oder wo das Recht auf unserer Seite steht - aber seit Dezember 2011 kann keiner der Frau Ministerin ans Bein pinkeln. Ich möchte nicht sagen, das ihre Einordnung als Funktionsarzneimittel ohne Gemauschel durchführbar, oder eine klare Sache ist, aber es ist nicht komplett abwegig.

Sorry, wenn ich etwas differenzierter mit Behauptungen umgehe, dass eine Einstufung als Arzneimittel durch vorhergehende Urteile schon ausgeschlossen ist - wenn es so einfach wäre, hätten wir uns im Dezember mal kurz geschüttelt und das ganze wäre schon längst ne alte Lachnummer im Forumskeller...




Die zusammengefassten Urteile hat ich übern Link des e-rauchen-forums gefunden.Jetzt frag mich aber nicht wo das dort genau war.


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