E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags

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14.03.2012 23:01
#26 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von Laron

unbeliebt nicht unbedingt, ich denke auch eine Kontrolle der Liquids wäre sinnvoll, aber in der von Dir beschriebenen Form unmöglich, da reines Nikotin so hoch toxisch ist, daß ein einzelner Tropfen auf der Haut genügt um einen durchschnittlichen erwachsenen umzubringen... also ganz klar keine gute Idee es in der Form zu versuchen.

Dann sollen doch lieber die Basen in kontrollierter Qualität und Quantität (was das Nikotin betrifft) in Apotheken erhältlich sein...


naja ich meine ja auch nicht pur ...

Im Moment sind viele verunsichert wie "gesund" dampfen jetzt nun ist.
Man sollte das erstmal gründlich untersuchen das sollte ja möglich sein.

Grundsätzlich mache ich mir wenig sorgen dass das das Dampfen verboten wird. Erwischen wird es wohl eher die Nikotinliquids, die Dampfgeräte selbst halte ich für eher unverbietbar (falls dieses Wort existiert). Akkuträger, na da könnte ich ja alles draufschrauben, vielleicht packen wir dann zur Tarnung einen Vibraturaufsatz für den Lavatube ein, da macht die Voltregelung richtig Sinn! Und die Verdampfer sind eigentlich fürs Badezimmer im Puppenhaus ...

Aber weder mit der Pharma noch der Tabaklobby is gut Kirschen essen.
Ich fürchte das wird mächtigen Ärger geben, da werden wir mal sehen was man mit Geld so alles kaufen kann ....


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15.03.2012 00:29
avatar  Ikke
#27 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Mich werden die nich kaufen, soviel is fakt.
Und diesmal werden die aus einer korrupten Nummer nicht so schnell raus kommen.
Das Thema beobachten zu viele, die Community ist noch zu aktiv damit die jetzt den Todesstoß versuchen.
Es gab zu wenig andere Themen hinter denen die solche Gesetze mal eben durchwinken konnten- aber die werden es versuchen irgendwann.

____________________________
Viele Grüße

Chuck Norris kann elektrische Zigaretten drehen!


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15.03.2012 00:58
avatar  nobody
#28 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Ja, Knoblauch und Öl sollte auch nur in der Apotheke verkauft werden.
Ich gehe stark davon aus, dass ihr nicht wisst weshalb!?
Dann viel Spaß beim informieren.

Aber mehr Qualitätskontrollen wären schön! Da stimme ich zu.
Gibt aber auch Hersteller (mache jetzt keine Werbung) diese machen von sich aus regelmäßige Kontrollen.

Und ihr könnt euch sicher sein, dass die Liquids um 100%teurer werden, sollten sie in der Apotheke vertrieben werden.
Schaut euch die Preis für 0er Basen in der Apotheke an, das ist bereits utopisch (zu mind. in den meisten).
Außerdem würden wir damit ein neues Monopol akzeptieren. Ist das im Sinne des Erfinders?

Jetzt steinigt mich :-D


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15.03.2012 01:16
avatar  nobody
#29 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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wollte noch etwas hinzufügen:

Ja, Knoblauch und Öl sollte auch nur in der Apotheke verkauft werden.
Ich gehe stark davon aus, dass ihr nicht wisst weshalb!?
Dann viel Spaß beim informieren.

Aber mehr Qualitätskontrollen wären schön! Da stimme ich zu.
Gibt aber auch Hersteller (mache jetzt keine Werbung) diese machen von sich aus regelmäßige Kontrollen.

Und ihr könnt euch sicher sein, dass die Liquids um 100%teurer werden, sollten sie in der Apotheke vertrieben werden.
Schaut euch die Preis für 0er Basen in der Apotheke an, das ist bereits utopisch (zu mind. in den meisten).
Außerdem würden wir damit ein neues Monopol akzeptieren. Ist das im Sinne des Erfinders?

Jetzt steinigt mich :-D

Ach im übrigen:

Alle Bestandteile die in Liquids enthalten sind waren bereits in der Zigarette, dem Tabak enthalten. Vielleicht wäre etwas logisches Denken nicht verkehrt, bevor man mal in die Runde schreit! In dem Zeitalter des Internets bekommt man so einige Informationen auf dem Silbertablett. Ich bezweifle aber, dass die Herrn Politiker gerne hören, was in der Tabakzigarette so enthalten ist und bei der Verbrennung entsteht. Das Acrolein z.B. entsteht unter sauerstoffearmer Atmosphäre und bei Temperaturen je nach Basis um die 200 Grad celsius.
Die Temperatur im Verdampferinnenraum ach is auch egal. Sie war jedenfalls nicht bei 200 Grad.
Die Temperatur beim verbrennen einer Zigarette ist da deutlich höher und wer gerade aufgepasst hat, weiß noch, dass die Stoffe in den Liquids bereits in der Tabakzigarette enthalten waren.
Das allein macht jegliche Aussage über eventuelle "böse" Stoffe die ein Verbot rechtfertigen würden hinfällig.

Ich bin es langsam leid sowas immer wieder zu lesen, aber ich gebe nicht auf und schreibe kleine Auszüge aus von mir gesammelten Informationen weiterhin gerne nieder. Was allerdings mit einem Hauch logischem Denken auch für alle anderen möglich wäre.

ZITAT aus dem dt. Ärzteblatt:

" dr.med.thomas.g.schaetzler
am Mittwoch, 14. März 2012, 15:47
Da kann man nur staunen ...
mit welcher hektischen Betriebsamkeit verschnarchte Amtsstubenschimmel hyperaktiv auf galoppieren, um "Unerlaubtes Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln gemäß Arzneimittelgesetz" zu unterbinden. Während beim In-Verkehr-Bringen von Amphetamin, Anabolika, Aufputschmitteln, Crack, Ecstasy, Kokain, Sedativa, "Uppern" und "Downern" aber auch Abführmitteln oder Appetitzüglern eher Aufmerksamkeitsdefizite als Hyperaktivität vorherrschen. Und ob Beatmungssauerstoff in Flugzeugen und medizinisch genutzter Alkohol, nicht nur in "Klosterfrau Melissengeist", auch nach dem Medizinproduktegesetz oder gar Arzneimittelgesetz genehmigungspflichtig wären, sei hier nur dahingestellt?

Man spürt sie förmlich, die angstschweißgetränkte staatliche Sorge, das gigantisch gesundheitsschädlich aufgeblähte Steueraufkommen aus Tabak- und Zigarettenkonsum könnte durch erbarmungslose, E-Zigaretten "steuerfrei inhalierende Endverbraucher" (SIE) wegbrechen. Wo man sich doch so bequem darauf eingerichtet hatte, dass die Folgen des klassischen Zigarettenrauchens in Form nekrotisierender, metastasierender Bronchialkarzinome eh' ausschließlich von der Gemeinschaft der Krankenversicherten und n i c h t vom an der Misere mitverdienenden Staat getragen werden. Was für eine Bigotterie!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM (z. Zt. Mauterndorf/A)"


http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49...on-E-Zigaretten


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15.03.2012 01:21
avatar  Cult
#30 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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kann mir bitte einmal jemand diesen Satz erklären ?

Liquids zur Verwendung in E-Zigaretten ohne arzneimittelrechtliche Zulassung gegen das Arzneimittelgesetz“ verstoße. Für den bloßen Gebrauch von nikotinhaltigen E-Zigaretten gelte dies nicht.

Ich verstehe das so

Der Verkauf in Deutschland wird verboten ( da es sich dabei nicht um ein Arzneimittel mit Zulassung handelt )
aber ich kann es zum Eigenbedarf besitzen und muss mir das im Ausland besorgen , wie gesagt in kleinen Mengen zum Eigenbedarf

liege ich da richtig ?


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15.03.2012 01:27
avatar  nobody
#31 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Jo so kann man das verstehen. "Meine Meinung" ...
Allerdings sind sie NICHT verboten. Es gibt kein Gesetz... das ist eine Einschätzung.
In Holland wurde es heute als Genussmittel eingestuft, die Einschätzung galt übrigens auch in Holland, war nicht standhaft.
Wurde aber schon erwähnt.


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15.03.2012 04:49
#32 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Yo, das siehst du wohl richtig.
Genauso hirnrissig wie das Glühbirnengesetzt, der Feinstaubhype ectect.
Die wollen halt erreichen, das sich das preislich dann teurer gestaltet wie Pyros, so das viel wieder auf Pyros gehen und brav ihre Tabaksteuer weiterlöhnen.
Und wie immer gehen sie natürlich davon aus, dass der gemeine Bürger total bekloppt ist und eh nicht kapiert was die wollen und der Rest nach ein paar heissen Stammtischdiskussionen, wie immer, es hinnimmt und mit den Gegebenheiten lebt.

Aber ich habe ja die Hoffnung, das auch der deutsche Bürger mal wach wird und den Arsch hochkriegt :-)

Schaun mer mal....geht nämlich nicht mehr nur ums Dampfen...



Seit 7 Jahren Nichtraucher und inzwischen auch Nichtdampfer...


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15.03.2012 06:23
avatar  mamamia
#33 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Wie viele Bürger den Allerwertesten hochkriegen, können wir dann übernächsten Samstag in Düsseldorf bei der Demo abzählen. Hoffentlich braucht man dazu mehr als nur eine, zwei oder drei Hände!

Liebe Grüße, Hazel


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15.03.2012 09:06
#34 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Liquids an sich werden nicht sooo teuer werden. Alle Zutaten sind frei verfügbar und werden es wohl auch bleiben da sie sehr breit eingesetzt werden.
Was hindert uns dann daran uns das Zeug billig selbst zu mischen? Da müsste man schon alle Zutaten verbieten und da sind wir sicher nicht die ersten die Schreien.
Wenn ich mir PG und VG in der Apotheke kaufe und mische ist es derzeit immer noch deutlich billiger als fertig gemischter Liquid ....

Bei Nikotin ist das wieder was anderes, hier wird es wohl zu Einschränkungen kommen...


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15.03.2012 09:23
avatar  XBabsX
#35 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Ich finde die Diskussion hier ziemlich " Deutsch".
.....hier schreiben Raucher die Jahre..ja Jahrzehnte ....zig Pyros täglich rein gepfiffen haben !
Nikotin ein Gift Besere Kontrolle Apothekenverkauf
Sagt mal gehts noch ??????????
Jeder kann sich im Web informieren wo und wie seine Liquids produziert werden ! Ich brauche keine
Liquids in deutschen Apotheken !
Merkt Ihr nicht wie Ihr selber schon von dieser Presse verunsichert werdet ?????


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15.03.2012 09:57
#36 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Gibt es dann Liquid auf Rezept. ( LOL ).Absurt diese Presse.


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15.03.2012 10:22
avatar  Yuna
#37 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Ich bin weiß Gott auch nicht scharf darauf, Liquids oder Nik-Basen in der Apo kaufen zu müssen.

Andererseits ist mir in der letzten Zeit schon so einiges durch den Kopf gegangen. Habt ihr mal darüber nachgedacht, wieviel Gift wir alle im Hause haben, vor allem alle diejenigen, die große Mengen Basen gebunkert haben? Und was man mit diesen Mengen alles anstellen könnte? Der größte Teil der Dampfer hier wird vernünftig damit umgehen, das setze ich jedenfalls mal voraus. Aber kann und wird das wirklich jeder?

Wer kann dafür garantieren, wer was mit all dem Gift macht, das zuhause im Kühlschrank lagert? Stellt euch mal vor, es läuft jemand Amok. Bei psychisch labilen Menschen braucht es u.U. nur einen kleinen Auslöser (wie z.B. die Trennung vom Partner o.ä.) und schon dreht er durch. Könnt ihr euch vorstellen, wozu Menschen in solchen Ausnahmesituationen in der Lage sind? Und dann mal eben eine Spritze mit 36er-Base abgefüllt und im Supermarkt die Joghurtbecher angepiekst, ist ein Leichtes. Und nein, das sind keine Wahnvorstellungen von mir. Ich habe fast zwei Jahrzehnte in der Psychiatrie gearbeitet und habe zahlreiche Fälle erlebt von "normalen" Leuten, die von heute auf morgen durchgedreht sind oder zu Psychotikern wurden. Diese Vorstellung macht mir schon ein bisschen Angst.

LG
Yuna
-----


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15.03.2012 10:24
avatar  Ansa
#38 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Man kann auch mit 20 Litern Benzin ne Menge Blödsinn anstellen.


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15.03.2012 10:40
#39 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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"Wer kann dafür garantieren, wer was mit all dem Gift macht, das zuhause im Kühlschrank lagert? Stellt euch mal vor, es läuft jemand Amok."
Dazu braucht es aber keine Nikotinbasis.
Der Inhalt aus dem Putzmittelschrank dürfte ausreichen.


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15.03.2012 10:51 (zuletzt bearbeitet: 15.03.2012 10:52)
avatar  Chandra
#40 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Hi Yuna,

da hast Du recht, aber für so einen wahnsinnigen Amok wie Joghurtbecher anzupieksen, "eignet" sich auch "Nikotinwasser" (in Wasser eingelegter Tabak). Gehe davon aus, dass man damit auch potentiell tödliche Konzentrationen bei oraler Einnahme hinbekommt. Einmal hat es mir damit nicht nur die Blattläuse, sondern auch die ganze Pflanze geschreddert, deswegen mußte kam ich darauf.

LG Katja


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15.03.2012 10:55
avatar  Yuna
#41 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von BlackTea
"Wer kann dafür garantieren, wer was mit all dem Gift macht, das zuhause im Kühlschrank lagert? Stellt euch mal vor, es läuft jemand Amok."
Dazu braucht es aber keine Nikotinbasis.
Der Inhalt aus dem Putzmittelschrank dürfte ausreichen.


Dazu dürften allerdings weitaus größere Mengen nötig sein, und das würde man schmecken. Außedem besteht dann immer noch die Möglichkeit, dass dem Betroffenen medizinisch geholfen werden kann. Bei Nikotin nicht.

LG
Yuna
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15.03.2012 10:57
#42 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Trotzdem finde ich, dass du übertreibst.


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15.03.2012 11:00 (zuletzt bearbeitet: 15.03.2012 11:01)
avatar  mamamia
#43 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Und was man alles mit seinen Küchenmessern anstellen könnte, wenn man mal zufällig schlecht drauf ist.... ganz zu schweigen von den superscharfen japanischen Messern, die sich mittlerweile mindestens in jedem dritten bis zweiten Haushalt finden... tze! Auch die dürfte es dann nur noch gegen eine "psychisch stabil"-Bescheinigung geben .. selbstverständlich müssen Apotheken sie gleich neben den Opiaten im Giftschrank lagern!

Wächst da vielleicht eine Generation von Angsthasen heran? *nur mal so frag*

Liebe Grüße, Hazel


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15.03.2012 11:02
avatar  Yuna
#44 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von BlackTea
Trotzdem finde ich, dass du übertreibst.


Darüber kann man sich sicherlich streiten. Immerhin ist Nikotin nicht einfach nur "irgendein schädlicher Stoff", sondern eines der stärksten Gifte überhaupt, das schon in winzigen Mengen absolut tödlich ist. Und es sind alles Laien, die damit hantieren.

LG
Yuna
-----


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15.03.2012 11:06 (zuletzt bearbeitet: 15.03.2012 11:07)
avatar  Yuna
#45 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von mamamia
Und was man alles mit seinen Küchenmessern anstellen könnte, wenn man mal zufällig schlecht drauf ist.... ganz zu schweigen von den superscharfen japanischen Messern, die sich mittlerweile mindestens in jedem dritten bis zweiten Haushalt finden... tze! Auch die dürfte es dann nur noch gegen eine "psychisch stabil"-Bescheinigung geben .. selbstverständlich müssen Apotheken sie gleich neben den Opiaten im Giftschrank lagern!

Wächst da vielleicht eine Generation von Angsthasen heran? *nur mal so frag*


Oh, da habe ich wohl mal wieder gegen den Dampfer-Kodex verstoßen und ein Thema unerwünschten Inhalts auf den Tisch gebracht. Sorry dafür, ich halte mich jetzt zurück.

Nur soviel noch: Mit einem Messer wirst du kaum eine ganze Kleinstadt ausrotten können. Und mit Benzin o.ä. ebenfalls nicht.

LG
Yuna
-----


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15.03.2012 11:07 (zuletzt bearbeitet: 15.03.2012 11:08)
avatar  mamamia
#46 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Es sind auch alles Laien, die mit Zigaretten, Zigarren und Pfeifentabak hantieren!

Es sind alles Laien, die mit Autos hantieren - mit LKWs sogar!

Es sind alles Laien, die mit Messern hantieren.

Es sind alles Laien, die mit gottverboten scharfen Reinigungsmitteln hantieren (wie oben schon angeführt).

...
(Die Liste kann beliebig fortgesetzt werden.)


~~~~~

Das Problem liegt also nicht wirklich in den Materialien, es liegt in den Köpfen!

Liebe Grüße, Hazel


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15.03.2012 11:09
avatar  Chandra
#47 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von oliver.at
Nicht wenige hier kaufen sich wohl Liquids um 5€ pro Flascherl obwohl die der Preis für die Zutaten bestenfalls im Centbereich liegt.
Durch Regulierung muss hier nicht zwangsweise ein Preissprung entstehen.

just my 2 cents



Also, das finde ich ein bißchen naiv. Ich gehe davon aus, daß bei einem Apoverkauf die Nikotinkonzentration für den Preis ausschlaggebend sein wird, um es nicht wesentlich günstiger als Pflaster & Co zu verkaufen, denn sonst kann man deren Produktion gleich einstellen... Sieben Pflaster mit 17,5mg Nikotin (pro Pflaster) kosten ca. 15 Euro. Überschlagen landen wir dann so bei gut 20 Euro pro 10ml Liquid (18mg/ml).


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15.03.2012 11:11
avatar  Sabine
#48 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Hi,

wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Die Diskussion was jemand unter Umständen mit manchen Dingen anstellen kann, gibt es auch in anderen Bereichen (Schützen, z.B.)

@ Yuna

ich denke nicht, dass hier spezifische Abwehrreaktionen gekommen sind, sondern nur versucht wurde Dir zu sagen, dass andere frei erhältliche Dinge auch Gefahrenpotential in sich tragen.
Liquid halte ich nicht für gefährlicher als die Pflanzenschutzmittel, die man üblich im Baumarkt kaufen kann.

Grüße

Sabine


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15.03.2012 11:16
avatar  Chandra
#49 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von Sabine
Hi,

wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Die Diskussion was jemand unter Umständen mit manchen Dingen anstellen kann, gibt es auch in anderen Bereichen (Schützen, z.B.)

@ Yuna

ich denke nicht, dass hier spezifische Abwehrreaktionen gekommen sind, sondern nur versucht wurde Dir zu sagen, dass andere frei erhältliche Dinge auch Gefahrenpotential in sich tragen.
Liquid halte ich nicht für gefährlicher als die Pflanzenschutzmittel, die man üblich im Baumarkt kaufen kann.

Grüße

Sabine



Wohl war, mit einem Pulverschein kann man Schwarzpulver kiloweise lagern...


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15.03.2012 11:25
#50 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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"Oh, da habe ich wohl mal wieder gegen den Dampfer-Kodex verstoßen und ein Thema unerwünschten Inhalts auf den Tisch gebracht. Sorry dafür, ich halte mich jetzt zurück."
Geht doch nicht darum, dass man sich hier nicht äußern darf, nur die Szenarien, die du schilderst, sind absurd, unwahrscheinlich und an den Haaren herbeigezogen.
Dafür ist sicherlich nicht das seit der Dampferei erhältliche Nikotin nötig, das hätte mit zig anderen Stoffen schon zigmal passieren können.


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