Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht

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26.03.2012 16:38
#26 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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wie auch immer, gute Nachrichten sind das allemal


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26.03.2012 16:46
#27 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Moderatorin

Ist ja schon komisch irgendwie, als der Händlerverband gegen diesen Erlass bzw. gegen diese Warnungen von den beiden Damen klagte (mit gutem Recht), wurde sie abgewiesen und jetzt bei dieser Fa. i-snoke klappts plötzlich...
Bitte nicht schlagen, natürlich ist das ein Erfolg und ich hoffe inständig, dass nun auch die anderen Händler entsprechend nochmals intervenieren werden und diesen Fall den Gerichten präsentieren können.

Zitat von BasaltfeueR
Liest sich auf den ersten Blick erstmal sehr positiv ... ist das die Firma von dem Typen, dessen Vater Medizin-Professor ist?


Meinst Du diesen Professor Dr. Ruhlmann, der Fürsprecher der snoke e-zigarette aus dem "berühmten" Video?

26.03.2012 16:48
#28 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Heimchen sie haben gegen die Aussage geklagt nicht gegen den Erlass deswegen war er abgewiesen worden "Freie meinungsäusserung"


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26.03.2012 16:53
#29 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Moderatorin

Zitat von Torsten68
Heimchen sie haben gegen die Aussage geklagt nicht gegen den Erlass deswegen war er abgewiesen worden "Freie meinungsäusserung"


Das meinte ich auch Torsten. Der VdeH klagte gegen die Falschaussagen und Warnungen des Ministeriums (daraus erfolgte ja der Erlass) in den Medien. Genau so wie diese Snoke Fa. oder verstehe ich das jetzt komplett falsch?

26.03.2012 16:54
avatar  Theuron
#30 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Da gibts immo nix zu konntern. Sie hat 3 Wochen um Alles zurück zuziehen oder es ergeht ein Urteil. So lese ich das auf die Schnelle.

Gruss Christian
BEASTMASTER&GRIZZLYBEZWINGER


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26.03.2012 16:54
avatar  Borsti
#31 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Der Erlass von Steffens inkl der Aussage das es Medizinprodukte sind muss komplett zurück genommen werden, damit hat der Zoll auch keine Berechtigung mehr Waren mit Niederspannung wegen fehlendem CE Kennzeichen einzubehalten oder Liquids zurückzuhalten...
Dieser Erlass hat einen riesigen Rattenschwanz der jetzt wegfällt.
Wenn der VDeH schlau ist beziffert er mal den Verdienstausfall und spitz die Kugelschreiber der Anwälte.

Die Händler und Verbände hätten nur eine Feststellungsklage starten müssen um das zu erreichen, so stand es auch schon in dem Urteil von der Händlerin, warum es niemand gemacht hat kann nur der VDeH &co beantworten.



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26.03.2012 16:56 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 16:57)
#32 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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@ Heimchen
Nein die haben nur gegen die Aussagen der Steffens in der Presse geklagt nicht im speziellen auf den schriftlichen Erlass an die unteren Behörden


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26.03.2012 16:57
avatar  Theuron
#33 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von heimchen

Zitat von Torsten68
Heimchen sie haben gegen die Aussage geklagt nicht gegen den Erlass deswegen war er abgewiesen worden "Freie meinungsäusserung"


Das meinte ich auch Torsten. Der VdeH klagte gegen die Falschaussagen und Warnungen des Ministeriums (daraus erfolgte ja der Erlass) in den Medien. Genau so wie diese Snoke Fa. oder verstehe ich das jetzt komplett falsch?




Nein Ihre Äuserungen wurden als vertretbar erklärt, nicht Ihre Handlungen(Erlass).

Jetzt ging es um den Erlass.

Gruss Christian
BEASTMASTER&GRIZZLYBEZWINGER


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26.03.2012 16:57
avatar  Sabine
#34 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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@ Borsti:

Das CE Zeichen ist, glaube ich, eine andere Schiene.

Das betrifft generel technische Produkte


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26.03.2012 17:02
avatar  Peu
#35 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Peu
Bilder Upload

schonnmal ein Anfang ... passt !


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26.03.2012 17:03
avatar  Borsti
#36 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von Sabine
@ Borsti:

Das CE Zeichen ist, glaube ich, eine andere Schiene.

Das betrifft generel technische Produkte



Das CE kennzeichen betrifft Geräte mit einer Spannung über 50 Volt und Medizinprodukte...
Zeige mir eine Dampfe die mit über 50 volt arbeitet.



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26.03.2012 17:04
avatar  Sabine
#37 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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ah, danke Borsti


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26.03.2012 17:06
#38 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von heimchen

Meinst Du diesen Professor Dr. Ruhlmann, der Fürsprecher der snoke e-zigarette aus dem "berühmten" Video?



Genau. Irgendwie kam mir diese Firma noch bekannt vor.

Milchreis schmeckt ganz ausgezeichnet, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt


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26.03.2012 17:12 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 17:13)
avatar  dl6hbl
#39 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von heimchen

Zitat von Torsten68
Heimchen sie haben gegen die Aussage geklagt nicht gegen den Erlass deswegen war er abgewiesen worden "Freie meinungsäusserung"


Das meinte ich auch Torsten. Der VdeH klagte gegen die Falschaussagen und Warnungen des Ministeriums (daraus erfolgte ja der Erlass) in den Medien. Genau so wie diese Snoke Fa. oder verstehe ich das jetzt komplett falsch?




Zitat von der VdEH-Seite

Zitat
Vertriebsunternehmen von E-Zigaretten haben die NRW-Landesregierung indes verklagt. Sie scheiterten jedoch mit ihrem Versuch, der NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) ihre kritischen Aussagen über die E-Zigaretten zu verbieten und sie zu einem Widerruf zu zwingen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt (Az.: 16 L 2043/11).
Steffens hatte im November letzten Jahres den Verkauf von elektrischen Zigaretten als illegal bezeichnet und vor den gesundheitliche Risiken gewarnt.




Der VdEH hatte offensichtlich einen etwas unerfahrenen Anwalt, der damals die Warnungen untersagen wollte. Das ist natürlich nach hinten losgegangen da es gegen die Meinungsfreiheit ausgelegt werden konnte und wurde.

Der Sn*ke-Anwalt hat offensichtlich ein etwas anderes Kaliber (die Kanzlei ist Top-Class).

Ob der VdEH auch was gegen den Erlass unternommen hat wissen wir nicht - vielleicht haben sie nach der ersten Abfuhr auch Schiss bekommen oder konnten sich nicht einigen - oder sie warteten auf die Sn*ke Entscheidung.
Ich hoffe, dass die jetzt die E*er haben da jetzt noch mal nachzuhaken.


VG Thorsten

*** jeder hat ein Recht auf meine Meinung ***


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26.03.2012 17:18
#40 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Einfach nur geil jetzt fehlt nur noch die EU Kommision mit der selben entscheidung (E-Zig ist ein Genussmittel)


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26.03.2012 17:22
#41 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Moderatorin

Danke an Alle für die Erklärungen, nun hab ich es auch kapiert ;)

26.03.2012 17:34
#42 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von Borsti

Zitat von Sabine
@ Borsti:

Das CE Zeichen ist, glaube ich, eine andere Schiene.

Das betrifft generel technische Produkte



Das CE kennzeichen betrifft Geräte mit einer Spannung über 50 Volt und Medizinprodukte...
Zeige mir eine Dampfe die mit über 50 volt arbeitet.




Was bringt Dich zu dieser Annahme, es beträfe nur Geräte mit mehr als 50 Volt? Hast du eine Ahnung, für wieviele Dinge es Europäische Richtlinien gibt und dementsprechend Geräte die eine CE kennzeichnung brauchen?


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26.03.2012 18:22 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 18:25)
avatar  Grizzly
#43 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Clearofanatiker

Nach EU-Richtlinie betrifft das CE-Zeichen alles an Non-Food ganz grob gesagt. Also nicht nur sachen mit Strom sondern auch mit mechanik. Das CE-Zeichen sagt nichts weiter aus als das der Artikel durch den Hersteller einer Konfomitätsbewertung gemäß EU-Richtlinie durchgeführt worden ist und mit Konform bewertet worden ist. Das überprüft aber keiner. Nur falls was passiert dann schaut man auf die Konformitätsbewertung. Also nicht vergleichbar mit TÜV-Siegel oder sonst etwas.

Ich hab mal als Projektarbeit eine rein pneumatische Montage-Maschine konstruiert und gebaut; da mußte ich mich mit dem Thema beschäftigen.

Make Dampf, not mief ╔║║║║╗╖╖╖╖╖WOLFSBURG


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26.03.2012 18:28
avatar  Borsti
#44 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Solange der Import nicht zum Verkauf sondern für eigengebrauch bestimmt ist muss nicht zwangsweise ein CE kennzeichen drauf sein solange es sich um einen Gegenstand der Niederspannungsrichtlinie handelt.
Anders ist es bei Artikeln die für den Widerverkauf in der EU vorgesehen sind...

Artikel 1
Als elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Richtlinie gelten elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 Volt für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 Volt für Gleichstrom mit der Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.

Dieser Anhang II (Ausnahmen) umfaßt die folgenden Geräte:

elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosiver Atmosphäre
elektro-radiologische Betriebsmittel
elektro-medizinische Betriebsmittel
elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen
Elektrizitätszähler
Haushalt-Steckvorrichtungen
Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen
Funkentstörmittel
spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung in Flugzeugen, auf Schiffen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsvorschriften internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedsstaaten angehören



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26.03.2012 18:29 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 18:30)
avatar  Grizzly
#45 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Clearofanatiker

Das mit der CE-Bewertung geht einfach frei nach Churchil "Ich glaube nur der Statistik die ich selbst gefälscht habe"

Aber das Urteil ist klasse. Mal sehen wie Babsi reagiert. Wie ist das jetzt eigentlich mit der NRW-Regierung; die ist doch jetzt abgewählt, oder habe ich das falsch verstanden. Wenn sie es aussitzt hat ihr nachfolger ein Problem. :-)

Make Dampf, not mief ╔║║║║╗╖╖╖╖╖WOLFSBURG


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26.03.2012 18:41
avatar  Borsti
#46 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von Grizzly
Das mit der CE-Bewertung geht einfach frei nach Churchil "Ich glaube nur der Statistik die ich selbst gefälscht habe"

Aber das Urteil ist klasse. Mal sehen wie Babsi reagiert. Wie ist das jetzt eigentlich mit der NRW-Regierung; die ist doch jetzt abgewählt, oder habe ich das falsch verstanden. Wenn sie es aussitzt hat ihr nachfolger ein Problem. :-)



Die Landesregierung wurde aufgelöst, bleibt aber als Übergangsregierung bestehen bis zu den Neuwahlen.
Sprich Steffens muss ihren Dreck noch selbst wegmachen.



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26.03.2012 19:04
avatar  Grizzly
#47 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Clearofanatiker

Zitat von Borsti
Die Landesregierung wurde aufgelöst, bleibt aber als Übergangsregierung bestehen bis zu den Neuwahlen.
Sprich Steffens muss ihren Dreck noch selbst wegmachen.





Das wird lustig

Make Dampf, not mief ╔║║║║╗╖╖╖╖╖WOLFSBURG


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26.03.2012 19:05
avatar  Borsti
#48 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Ich gebe mal zu bedenken das die erste Woche schon rum ist, der Beschluss war ja schon am 20.3. :D



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26.03.2012 19:12
#49 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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auf diesen entscheid vom oberverwaltungsgericht, wird erstmal eine
flasche meines besten liquids geköpft... natürlich ein guter jahrgang
mit einem erlesenem bouquet ;)

auf uns leute!


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26.03.2012 19:39 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 19:40)
#50 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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2. Strike nach dem Beckschen Kurzkommentar jetzt das Oberverwaltungsgericht
Ich Liebe mein Genußmittel
Eddi geht heute feiern bitte an alle Medien und Läden weiterverbreiten auch in Euren Offlineshops

Dampf-Sommelier
Kuwako Ceci continue de ne pas etre une pipe

Krefelder Dampfstammtisch
Anmeldung nächster Dampfstammtisch unter https://sites.google.com/site/krdampft/
Düsseldorfer Aschermittwochstreffen & Düsseldorfer Dampfwandertag 24.03 Ich war dabei

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