Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht

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26.03.2012 19:43
avatar  ICooli
#51
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mir Egal ob die noch was drehen können in dem Ministerium
Aber jetzt dreht sich der Spieß mal um


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26.03.2012 20:03
#52
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Moderatorin

Zitat von buntbart
2. Strike nach dem Beckschen Kurzkommentar jetzt das Oberverwaltungsgericht
Ich Liebe mein Genußmittel
Eddi geht heute feiern bitte an alle Medien und Läden weiterverbreiten auch in Euren Offlineshops



Jo wir könnten ja schon mal evtl. ältere dpa suchen und damit vollkommentieren?

26.03.2012 20:29
avatar  Fubar
#53
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Zitat von Hoschman
auf diesen entscheid vom oberverwaltungsgericht, wird erstmal eine
flasche meines besten liquids geköpft... natürlich ein guter jahrgang
mit einem erlesenem bouquet ;)

auf uns leute!


Wenn einem so viel Gutes widerfährt - das ist schon ein ...Lieblingsliquid einsetzen... wert!

Der Spruch wurde von einem guten uralten Weinbrand zweckentfremdet. :)

Gruß
Fubar

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26.03.2012 20:31
#54
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Das ist ja klasse
@ Heimchen, ja ist das Unternehmen von Prof. Dr. Dr. med. Jürgen Ruhlmann

Hinter jedem Rechner sitzt ein Mensch der Gefühle hat - vergiss das nicht.


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26.03.2012 20:39
avatar  Stepco
#55
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Ich habe da was interessantes gefunden! Lest das mal: http://www.presseportal.de/pm/104815/222...-erfolg-vor-dem


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26.03.2012 20:42
avatar  Patmar
#56
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Hammmerrr*freu


Aber steffens wird das nie machen. Die lässt es auf den Beschluß ankommen. Die blöße gibt se sich net

Liebe Grüße
Dani

Dieser Text drückt die persönliche Meinung des Verfassers aus und beruht auf dessen Erfahrungen und Gedanken. Er gilt nicht für die Allgemeinheit und sollte auch nicht als verbindlich oder bestimmend verstanden werden.


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26.03.2012 20:45
#57
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Zitat von Grizzly

Aber das Urteil ist klasse. Mal sehen wie Babsi reagiert. Wie ist das jetzt eigentlich mit der NRW-Regierung; die ist doch jetzt abgewählt, oder habe ich das falsch verstanden. Wenn sie es aussitzt hat ihr nachfolger ein Problem. :-)



Zur Eindordnung: Hier liegt kein Urteil vor, das Gericht hat einen rechtlichen Hinweis erteilt und dem Ministerium damit eine goldene Brücke gebaut, die es eigentlich gar nicht verdient hat.

Wenn das Ministerium den Erlass jetzt mit einer geschickten Begründung zurückzieht (neue Erkenntnisse, geänderte Einschätzung der Sachlage usw.), wird es für die Händler schwierig. Wenn es aber zu einem formellen Beschluss kommt, in dessen Begründung der Ministerialerlass explizit für nichtig erklärt wird, dann ist für alle Betroffenen der Weg zur Schadenersatzklage frei. Und da werden ganz hübsche Sümmchen zusammenkommen.

Steamhead


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26.03.2012 20:45
avatar  Stepco
#58
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Oh,........da war ich wohlentweder zu langsam,oder habe den Tread 3 Seiten vorher nicht gelesen!Sorry,hab mir halt ein Bein abgefreut!!:-)


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26.03.2012 21:00
avatar  kucky
#59
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Freude - schöner Götterfunke ...... Steffens in die Wüste schickt...

Remember Remember the Fifth of November

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26.03.2012 21:07
#60
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Zitat von Borsti

Zitat von Grizzly
Das mit der CE-Bewertung geht einfach frei nach Churchil "Ich glaube nur der Statistik die ich selbst gefälscht habe"

Aber das Urteil ist klasse. Mal sehen wie Babsi reagiert. Wie ist das jetzt eigentlich mit der NRW-Regierung; die ist doch jetzt abgewählt, oder habe ich das falsch verstanden. Wenn sie es aussitzt hat ihr nachfolger ein Problem. :-)



Die Landesregierung wurde aufgelöst, bleibt aber als Übergangsregierung bestehen bis zu den Neuwahlen.
Sprich Steffens muss ihren Dreck noch selbst wegmachen.



ein nrw-ler könnte ja mal bei seiner landesregierung ganz höflich nach dem stand der dinge nachfragen...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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26.03.2012 21:09 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 21:10)
#61
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Zitat von Steamhead

Zitat von Grizzly

Aber das Urteil ist klasse. Mal sehen wie Babsi reagiert. Wie ist das jetzt eigentlich mit der NRW-Regierung; die ist doch jetzt abgewählt, oder habe ich das falsch verstanden. Wenn sie es aussitzt hat ihr nachfolger ein Problem. :-)



Zur Eindordnung: Hier liegt kein Urteil vor, das Gericht hat einen rechtlichen Hinweis erteilt und dem Ministerium damit eine goldene Brücke gebaut, die es eigentlich gar nicht verdient hat.

Wenn das Ministerium den Erlass jetzt mit einer geschickten Begründung zurückzieht (neue Erkenntnisse, geänderte Einschätzung der Sachlage usw.), wird es für die Händler schwierig. Wenn es aber zu einem formellen Beschluss kommt, in dessen Begründung der Ministerialerlass explizit für nichtig erklärt wird, dann ist für alle Betroffenen der Weg zur Schadenersatzklage frei. Und da werden ganz hübsche Sümmchen zusammenkommen.

Steamhead




Dann verlieren Die aber völlig "Ihr Gesicht"......so wie Ihre Glaubwürdigkeit...


BEP: in diesem Jahrtausend :-)

VG und VD


Volker

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26.03.2012 21:13
avatar  roxel
#62
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Zitat von banditabe

Dann verlieren Die aber völlig "Ihr Gesicht"......so wie Ihre Glaubwürdigkeit...



Das sind doch keine Chinesen.

Und ihre Glaubwürdigkeit - ja, wann hatten sie die denn jemals?


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26.03.2012 21:15
#63
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"Aber steffens wird das nie machen. Die lässt es auf den Beschluß ankommen.“

In drei Wochen greift die Staatsanwaltschaft durch. Das würde nicht nur peinlich für Babsi, Babsi wird geteert und gefedert.

Sie könnte sich nun an das Bundesverwaltungsgericht wenden. Dort liegt nur leider der Beck'sche Kommentar vor.

Begeht sie dort den kleinsten Fehler, ermittelt die Staatsanwaltschaft des Bundesverwaltungsgerichtes, in einer Richtung, die Babsi nicht gefallen wird.

Viele Grüße
Rolf


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26.03.2012 21:19
#64
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Zitat von Kiradampf
"Aber steffens wird das nie machen. Die lässt es auf den Beschluß ankommen.“

In drei Wochen greift die Staatsanwaltschaft durch. Das würde nicht nur peinlich für Babsi, Babsi wird geteert und gefedert.

Sie könnte sich nun an das Bundesverwaltungsgericht wenden. Dort liegt nur leider der Beck'sche Kommentar vor.

Begeht sie dort den kleinsten Fehler, ermittelt die Staatsanwaltschaft des Bundesverwaltungsgerichtes, in einer Richtung, die Babsi nicht gefallen wird.






Da will ich ein Foto von....


BEP: in diesem Jahrtausend :-)

VG und VD


Volker

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26.03.2012 21:23
avatar  XBabsX
#65
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Das ist ein guter Anfang ! ...und ich hoffe es werden noch sehr viel dieser Anfänge folgen ! Auch in Thüringen !


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26.03.2012 21:23
#66
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Zitat von Kiradampf
"Aber steffens wird das nie machen. Die lässt es auf den Beschluß ankommen.“

In drei Wochen greift die Staatsanwaltschaft durch. Das würde nicht nur peinlich für Babsi, Babsi wird geteert und gefedert.

Sie könnte sich nun an das Bundesverwaltungsgericht wenden. Dort liegt nur leider der Beck'sche Kommentar vor.

Begeht sie dort den kleinsten Fehler, ermittelt die Staatsanwaltschaft des Bundesverwaltungsgerichtes, in einer Richtung, die Babsi nicht gefallen wird.






in 2 wochen der beschluss ist schon 1 woche alt


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26.03.2012 21:29
#67
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JIppieh^^

Nikotinsucht
seid 29.12.2011 18mg, seid 16.1.2012 9mg
3-10ml täglich

Hardware: 2x Lavatube, Genesis LV, A2-T/C, 2x Ego-T, 1x Ego-C, 2x DCT 3ml, 2x C4+
Unzählige Aromen (40+) Literweise Base

gesamt Ausgaben bisher:
701€


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26.03.2012 21:35
avatar  kucky
#68
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Kann Barbara S. das überhaupt zurück nehmen?
Sie ist doch nur noch geschäftsführend. Heißt das nicht, das sie keine Erlasse mehr rausgeben darf und folgerichtig auch nicht zurücknehmen kann?
Wenn dem so wäre, käme das Urteil.

Remember Remember the Fifth of November

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26.03.2012 21:38
#69
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Zitat von kucky
Kann Barbara S. das überhaupt zurück nehmen?
Sie ist doch nur noch geschäftsführend. Heißt das nicht, das sie keine Erlasse mehr rausgeben darf und folgerichtig auch nicht zurücknehmen kann?
Wenn dem so wäre, käme das Urteil.



Interessanter Ansatz....das wüsste ich auch gerne


BEP: in diesem Jahrtausend :-)

VG und VD


Volker

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26.03.2012 21:40
avatar  ulli
#70
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Also ich hab das so gelesen, dass sich das nur auf die SNOKE bezieht.
Wie in der Überschrift E-Zigarette SNOKE ist Genussmittel


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26.03.2012 21:46
#71
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Zitat von ulli
Also ich hab das so gelesen, dass sich das nur auf die SNOKE bezieht.
Wie in der Überschrift E-Zigarette SNOKE ist Genussmittel



Nein, das ist ja gerade der Clou an der Sache. Das Gericht hat dem Ministerium den rechtlichen Hinweis erteilt, dass der gesamte Erlass rechtswidrig war, nicht nur die Warnung vor SNOKE.
In dem konkreten Verfahren gewinnt natürlich nur der Einzelkläger, aber dadurch dass die vermeintliche "Rechtsgrundlage" für die Maßnahmen gegen alle anderen Händler, nämlich eben dieser Erlass für nichtig erklärt wird, gewinnen auch alle anderen. Natürlich muss jeder Händler selbst klagen, aber sobald ein rechtskräftiger Beschluss steht, dass der Erlass nichtig ist, ist die Bahn frei.


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26.03.2012 21:50
avatar  ulli
#72
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Dann bin ich ja mal halbwegs beruhigt


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26.03.2012 21:51 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 21:51)
#73
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Moderatorin

Zitat von ulli
Also ich hab das so gelesen, dass sich das nur auf die SNOKE bezieht.
Wie in der Überschrift E-Zigarette SNOKE ist Genussmittel



Jo und woher kommen schon wieder alle E-Zigaretten?

26.03.2012 21:53
avatar  kaheiro
#74
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Definitiv: Der Erlass muß zurückgenommen werden!!!!
Egal ob SNOKE oder sonst wer. Nichts ist verboten!!!!!!!!!!!!

____________________________________________________


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26.03.2012 21:53
#75
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Sehr gut. Mühsam nährt sich das Eichhörnchen :)

Wer Ironie und Sarkasmus findet, darf gern etwas mit den beiden Spielen.


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