Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht

  • Seite 4 von 12
26.03.2012 21:53
#76 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Coole Sache

Mal schauen , ob das Ministerium in die nächste Instand geht und dagegen angeht.

Bin mal gespannt.

****************************************************************************************
***************** Suche Weisheit , Respekt und Mitgefühl in deinem Leben ********************
*****************************************************************************************


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:03
#77 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Zitat von kucky
Kann Barbara S. das überhaupt zurück nehmen?
Sie ist doch nur noch geschäftsführend. Heißt das nicht, das sie keine Erlasse mehr rausgeben darf und folgerichtig auch nicht zurücknehmen kann?
Wenn dem so wäre, käme das Urteil.



Ich kann nur logisch schlussfolgern, dass sie es noch kann, sonst hätte das Gericht, welches ja durchaus mit rechtskundigen Personen besetzt ist, keinen rechtlichen Hinweis mit Fristsetzung erteilt, sondern gleich beschlossen.

Wäre auch unlogisch, wenn sie es nicht könnte, denn so etwas fällt ja in den Bereich des Verwaltungshandelns und Minister als Verwaltungsleiter müssen auch nach Landtagsauflösung handlungsfähig bleiben - wäre sonst ziemlich schlecht, wenn ausgerechnet in diesen 60 Tagen eine Krisensituation eintritt.

Steamhead


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:06
avatar  Dirch
#78 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Würde mich nicht wundern wenn die "noch" ungeklärte Politische Situation als Begründung für einen eventuellen Rückzieher herhalten muss. Wie es auch kommt, das ist mal was positives. Hätte ich mir nur nicht den E-Ziggi Bericht auf Bayern 2 angehört, Puls ging dabei auf 180+. Ich bin noch nicht soweit runter das ich wirkliche Freude empfinden kann.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:09 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 22:10)
avatar  zwinkl
#79 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Zitat
Zeige mir eine Dampfe die mit über 50 volt arbeitet.

Würde ich sooooofort kaufen...

Zitat
dann ist für alle Betroffenen der Weg zur Schadenersatzklage frei. Und da werden ganz hübsche Sümmchen zusammenkommen.


Leider müssen wir alle diese sümmchen mit unseren steuergeldern begleichen...
Wäre langsam an der zeit, wenn politiker für die folgen ihrer unrechtmäßigen handlungen (hier: erlass...) persönlich mit ihrem gehalt/vermögen zur rechenschaft gezogen werden würden...*träum und hoff*

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:15
avatar  kucky
#80 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Zitat von petit.manni
Coole Sache

Mal schauen , ob das Ministerium in die nächste Instand geht und dagegen angeht.

Bin mal gespannt.




Glaube da kann man nicht mehr weiter. Oberverwaltungsgericht für NRW, damit sollte für einen Erlass der nur NRW betrifft Ende der Fahnenstange sein.

Remember Remember the Fifth of November

 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:23
#81 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Kann ich mit dem jetzt was anfangen wenn ich demnächst zum Zoll muss wegen Chinabestellung?


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:35
#82 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Denke schon


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:35
avatar  Janette
#83 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Steffens

Lieb Gruß

Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:38
#84 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Da werde ich mir wohl mal wieder einen Vorrat zulegen müssen, bevor die Lager leer sind,
wenn die bisher unentschlossenen, die sich nicht getraut haben zu dampfen,
in dieses schöne Vergnügen mit einsteigen.

Damals war der Irrsinn braun, heute ist er blau mit gelben Sternen.

 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:40 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 22:41)
#85 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

das ist dann die andere Seite der Medaille


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:42
#86 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Babsi wird man nicht belangen können. Unter jedem ihrer Schriftstücke steht, “in eigener Verantwortung“. So ganz doof is sie nicht. Alle tragen Verantwortung, nur Babsi nicht.

Vielleicht sollten wir da nicht mehr hinterfragen, wer, was, wie und warum, sondern uns einfach mal ein wenig freuen und entspannen.


Endlich mal Good News.

Ich wünsche mir von Babsi einen DampfOsterhasen.

Viele Grüße
Rolf


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:42
#87 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Mal sehen ob die Presse was bringt einige Blog's haben es ja schon aber ich glaube die Presse lässt das auch unter den Tisch fallen


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:45
avatar  Andy65
#88 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Zitat von roxel
Interessante Sache. das bezieht sich dann aber nur genau auf die eine eZigarette, oder?


Könnte in anderen Verfahren als Präzedenzfall herangezogen werden.


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:50
#89 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Nein zum 100 mal Sie beziehen sich auf den Erlass vom 16.12.2011 wo es um die Nikotinliquids ging wo durch die Dampfen automatisch zum Medizienproduckt werden würden wenn Nikotinliquids in die Apo kommen


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 22:59
avatar  djx
#90 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar
djx

Zitat von Andy65

Zitat von roxel
Interessante Sache. das bezieht sich dann aber nur genau auf die eine eZigarette, oder?


Könnte in anderen Verfahren als Präzedenzfall herangezogen werden.




Genau das!

Zwar liegt hier eine Einzelfallentscheidung vor, die sich eben auf genau dieses Produkt bezieht, jedoch ist dieses Produkt bzw. seine Funktionsweise ja exakt baugleich mit allen anderen herkömmlichen Produkten.

Von daher sollte und muss dieses Urteil richtungsweisend sein für alles was da kommen möge.


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 23:04
#91 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Kann mir mal einer Zeigen wo ein Produkt erwähnt wird?


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 23:13
#92 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

So das ist das was wichtig ist:

Zitat
Danach ist die "Warnung" des Ministeriums vor E-Zigaretten, die mit Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig. Das Ministerium hatte vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese aus Ministeriumssicht als Arzneimittel anzusehen seien und der Handel damit ohne eine Zulassung strafbar sei.



Und das ist die Pressemeldung dort ist das wichtig:

Zitat
Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat heute (16. Dezember 2011) in Düsseldorf vor dem Verkauf von elektrischen Zigaretten, die im Handel als E-Zigaretten angeboten werden, gewarnt. "Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden.


http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php

Es geht nicht um die Marke Snoke . Snoke hat das bloß durchgesetzt


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 23:15
#93 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar
Moderatorin

Und nochmal:

Diese Fa. Snoke war ja auch betroffen von all diesem Gedöns und hat halt härter durchgegriffen und quasi Recht bekommen.

*ironie*Woher stammen schon wieder die Produkte (auch die von dieser Fa. Smoke)???*ironie*

26.03.2012 23:19
#94 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Und da die Pressemeldung und der hinweis von Snoke erwirkt wurde steht es auch so drin aber

Zitat
Eingeleitet wurde das Eilverfahren durch die ecoreal GmbH & Co. KG aus Köln, deren Produktreihe SNOKE® ''''von der Warnung betroffen war.



'''= auch
das fehlt leider aber genaures kann man auch erst sagen wenn man den genauen Wortlaut des Gerichtes kennen würde


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 23:22
#95 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

dieser Erlass ist der zeit eindeutig und betifft ganz NRW; das wird der Steffens mit sicherheit Kopfschmerzen bereiten


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 23:23
#96 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Genau der komplette Erlass mus zurück genommen werden und gut ist


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 23:28
avatar  ( gelöscht )
#97 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar
( gelöscht )

Zitat
Danach ist die "Warnung" des Ministeriums vor E-Zigaretten, die mit Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig.


Dieser Satz allein sagt doch bereits aus, daß es hier eben nicht nur um das Produkt SNOKE® geht, sondern dass allen vom Erlass betroffenen Unternehmen zu Unrecht ein Verbot auferlegt wurde. So schwer ist das doch wirklich nicht zu verstehen. SNOKE® hat vor Gericht einen allgemeingültigen Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht erwirkt und das Gesundheitsministerium muss jetzt handeln. Nicht im Sinne von SNOKE® allein, sondern im Sinne von allen durch den Beschluss vom 16.12.2011 benachteiligten Unternehmen.


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 23:29
#98 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

Zitat von Steamhead

Zitat von ulli
Also ich hab das so gelesen, dass sich das nur auf die SNOKE bezieht.
Wie in der Überschrift E-Zigarette SNOKE ist Genussmittel



Nein, das ist ja gerade der Clou an der Sache. Das Gericht hat dem Ministerium den rechtlichen Hinweis erteilt, dass der gesamte Erlass rechtswidrig war, nicht nur die Warnung vor SNOKE.
In dem konkreten Verfahren gewinnt natürlich nur der Einzelkläger, aber dadurch dass die vermeintliche "Rechtsgrundlage" für die Maßnahmen gegen alle anderen Händler, nämlich eben dieser Erlass für nichtig erklärt wird, gewinnen auch alle anderen. Natürlich muss jeder Händler selbst klagen, aber sobald ein rechtskräftiger Beschluss steht, dass der Erlass nichtig ist, ist die Bahn frei.




...ist die Bahn frei...mmmh, ich mache mir mittlerweile auch keine grossen Sorgen mehr, das der Verkauf von Liquids verboten wird...ich mache mir eher Sorgen darüber, das die Zigarettenindustrie das Ruder in die Hand nimmt......habe einen Bekannten, der arbeitet bei einem grossen Zigarettenhersteller und der hat mir erzählt, das die schon einige Ideen (Patente) haben, was das Dampfen angeht. Bahn frei, heisst auch Bahn frei für die Zigarettenhersteller...die sich dann wohl auch bald Liquidhersteller nennen...


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 23:29
avatar  djx
#99 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar
djx

@Torsten68

" SNOKE® ist nach Auffassung des Gerichts kein Arzneimittel, sondern Genussmittel."

Aber is auch vollkommen Wurst, wie schon gesagt :)


 Antworten

 Beitrag melden
26.03.2012 23:32
#100 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
avatar

„Der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden ist rechtswidrig.

Auch die Einschätzung des Bundesamtes für Pharmazie und Medizinprodukte sowie entsprechende Äußerungen der Bundesregierung sind damit falsch.“

Der rechtlichen Hinweis ist ganz klar und eindeutig. Wird der rechtlichen Hinweis förmlich durch Beschluss entscheiden, ist das „E-Zigarettenverbot“ gefallen, sogar Bundesweit. Nur das Bundesverwaltungsgericht(oder die EU) könnte die Rechtslage dann noch ändern.

Es besteht nur noch eine kleine Unsicherheit. Der rechtlichen Hinweis liegt als Text nicht vor. Was genau darin steht?

Meine persönliche Meinung - von ganz oben wurde ein Machtwort gesprochen, um diesen Unsinn zu beenden.

Viele Grüße
Rolf


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht