Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht

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02.04.2012 09:05
avatar  Dirch
#201 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von Borsti
Irgendwie freue ich mich schon auf einen Beschluss vom OVG...
Kann es kaum abwarten, das ist schlimmer als der HWV virus. *gnarf*




Stimmt, nur dass ich mich nicht darauf freue sondern weiterhin skeptisch bin. Evtl. interpretieren wir mehr in den Hinweis des OVG hinein als wirklich dahinter steckt und werden bald bitter enttäuscht. Zumindest kann ich noch keinen Grund zur ausgelassenen Euphorie erkennen. Aber lasst euch dadurch nicht runterziehen, ich bin Realist mit eindeutigem Hang zum Pessimismus.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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02.04.2012 10:26
avatar  Borsti
#202 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von Dirch
[quote="Borsti"]
Stimmt, nur dass ich mich nicht darauf freue sondern weiterhin skeptisch bin. Evtl. interpretieren wir mehr in den Hinweis des OVG hinein als wirklich dahinter steckt und werden bald bitter enttäuscht. Zumindest kann ich noch keinen Grund zur ausgelassenen Euphorie erkennen. Aber lasst euch dadurch nicht runterziehen, ich bin Realist mit eindeutigem Hang zum Pessimismus.



Das mag natürlich sein aber ich glaube nicht das sich das OVG völlig um 180° drehen wird es wäre schon sehr komisch das es einen Hinweis rausgibt in sachen rchtswidriger Erlass und dann sagt ups ist doch alles so richtig wie es war, damit würde es sich selbst bescheinigen das es seitens der Politik erpresst wurde...



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02.04.2012 10:50
avatar  zwinkl
#203 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von Borsti
Irgendwie freue ich mich schon auf einen Beschluss vom OVG...
Kann es kaum abwarten, das ist schlimmer als der HWV virus. *gnarf*



Jepp, dito...
Jetzt müsste doch bald was aktuelles zu hören/lesen sein, oder ?
Die wletzte woche ist ja nu rum, oder ?

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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02.04.2012 11:02
avatar  Borsti
#204 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von zwinkl

Jetzt müsste doch bald was aktuelles zu hören/lesen sein, oder ?
Die wletzte woche ist ja nu rum, oder ?



Nein leider nicht, eine woche müssen wir noch warten mindestens denn Hinweis gabs am 20.3.2012, also nicht vor Dienstag nächster Woche... *hibbel*



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02.04.2012 11:07
avatar  Mex
#205 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Mex

Wird wohl Donnerstag spätestens kommen


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02.04.2012 11:11
#206 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Moderatorin

Ich denke die Firma SNOKE und Co. warten genau so gespannt und sollte sich da nur das Kleinste rühren in der positiven Richtung, wird das schon rein aus werbewirksamen Gründen sofort an die grosse Glocke gehängt.

Nicht falsch verstehen, ich meine das natürlich durchaus positiv. Der ProDampf Verein hat ja bestimmt durch die Ehrenmitgliedschaft dieses Professors (Papa Snoke) nen direkteren Draht....

02.04.2012 15:02
#207 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Hmmm,

vermutlich werden die ein Urteil des OVG abwarten um dann vors BVG zu gehen. Dann hat man direkt die höchste Instanz in Deutschland.

Grüße
Martin


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02.04.2012 15:05
#208 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von SirGrady
Hmmm,

vermutlich werden die ein Urteil des OVG abwarten um dann vors BVG zu gehen. Dann hat man direkt die höchste Instanz in Deutschland.

Grüße
Martin


Aber klar doch, zahlt doch eh der Bürger alles, also was haben die zu verlieren.


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02.04.2012 15:11 (zuletzt bearbeitet: 02.04.2012 15:12)
avatar  zwinkl
#209 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Da geb ich martin recht...die geben so schnell nicht auf.
Denke auch, daß wir uns da noch durch die instanzen prügeln müssen.
Das passt denen bestimmt garnicht in den kram, daß wir uns da jetzt so vehement zur wehr setzen
und deshalb wird die regierung mit allen legalen und illegalen mitteln versuchen, das ganze zu beeinflußen bzw. zu drehen.

Ich sehe aber für uns durchaus positiv und wir haben realistisch gesehen echt gute karten.
Unsere argumente sind einfach die besseren...müssen wir nur weiter öffentlich propagieren...

--><--


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02.04.2012 15:16
avatar  Hurrican ( gelöscht )
#210 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Hurrican ( gelöscht )

Wer kennt sich aus mit den Instanzen die da noch kommen können, ich dachte das OVG wäre schon
eine ziemlich hohe Instanz?

Gruß
Frank


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02.04.2012 15:43
avatar  zwinkl
#211 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Wenn das BVG ebenso entscheidet, haben die das zu akzeptieren...
Allerdings schert sich unsere regierungstruppe doch um gar kein urteil, welches ihnen nicht in den kram passt.
Die mißachten ja auch schon seit jahren immer wieder urteile des EuGH,
wurden schon etliche male ermahnt und bocken halt weiter rum...

--><--


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02.04.2012 15:46
avatar  Dirch
#212 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von Hurrican
Wer kennt sich aus mit den Instanzen die da noch kommen können, ich dachte das OVG wäre schon
eine ziemlich hohe Instanz?

Gruß
Frank



Ist es auch, möglich ist aber noch eine Zug vor das Bundesverwaltungsgericht. Die Hürden für die Zulassung einer Revision sind aber schon sehr hoch.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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02.04.2012 16:29
avatar  Borsti
#213 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Köln war schneller...
https://www.juris.de/jportal/portal/page...genachricht.jsp

Allerdings finde ich den letzten Satz am besten "Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim OVG Münster eingelegt werden."



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02.04.2012 17:50
avatar  zwinkl
#214 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
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02.04.2012 17:54
#215 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Super, so sollten alle Urteile ausfallen "Genussmittel"

Ist
Viele Sub Ohm

War
V21/Du Bocage/Bulli/Cube/Apex/Caravela/Vmax/Galileo/Piccolo/GP/Orion/Vinci/Saber T./Mortar/Eagle/Uranos/GG GG`s/Zenesis/Precise/Mantis/Katana/Morph/Omega/Don/PV/GUS/SturmM./SM Semo-Batt-Sticker/Roller/EA/Temon/Adam/Sigelei/KTS/M16/Pipe/iTaste 134+VTR/PV`s, u.a.
iAtty/Ajat/Sturminator/Oddy/Penelope/UFS/Beast/BT/Cyclone/GNV/Pegasus/Feeder/GLV/The Line/Kayfun`s/Euforia/Killer/Diver/Fogger/Magoo/Nautilus V2/Taifun GT
uvm.

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02.04.2012 17:54
avatar  Grizzly
#216 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Clearofanatiker

Habe ich das jetzt richtig verstanden? Also weil NRW nicht reagiert hat wurde ein Urteil gefällt?

Make Dampf, not mief ╔║║║║╗╖╖╖╖╖WOLFSBURG


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02.04.2012 17:58
avatar  ChrisS
#217 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Das betrifft einen anderen Fall, nicht diesen hier. Trotzdem saugut für uns.


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02.04.2012 18:01
avatar  Grizzly
#218 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Clearofanatiker

Danke, hatte schon gedacht :)

Aber spannender wird noch die Einschätzung der EU zum Dampfen, aber irgendwie sehe ich das eher positiv

Make Dampf, not mief ╔║║║║╗╖╖╖╖╖WOLFSBURG


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02.04.2012 18:06
avatar  ChrisS
#219 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Naja, wenn "die Politiker" in Europa in der Mehrheit die E-Zigarette verbieten wollen, dann können sie das natürlich per Gesetz. Aber das verlangt etwas mehr als ein bisschen unverbindliches Geschwafel in einem "Hinweis".

...und es würde wohl zu ungewollten Diskussionen führen. Meine persönliche Ansicht ist, dass jetzt langsam Ende der Fahnenstange sein wird. Immerhin ist dieses zweite Verfahren tatsächlich durch, samt zitierfähigem Urteil: VG Köln (7 K 3169/11)

An eine Berufung glaube ich nicht, zumal das Obergericht (und die Beck'schen Kommentarschreiber) sich ja auch schon geäußert haben.


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02.04.2012 18:11
avatar  Marci
#220 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Run Home Dampfis

ähm anders rum

Home Run Dampfis!!!


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02.04.2012 18:15
#221 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Hallo
Wo kann ich diesen Artikel von dem Dr Nentwig finden. Habe alle Kommentare gesehen aber nicht den Artikel dazu.


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02.04.2012 18:31
avatar  Dirch
#222 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von chefhasser
Hallo
Wo kann ich diesen Artikel von dem Dr Nentwig finden. Habe alle Kommentare gesehen aber nicht den Artikel dazu.



Es ging nur um den Kommentar hier. Einen Artikel gibt es von dem nicht.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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02.04.2012 18:40
#223 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Verdampfer: KayFun v3.0, KayFun Lite, KayFun Mini v2.0/v1.0, The Russian, Kanger ProTank V1/V2 Mini V1/V2, Ithaka-Clone
Akkus/Träger: Semovar v3, Provari v2.0, Intaste SVD, Anyvape CVI v1, GGTS-Clone
Mods: Orion V2


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02.04.2012 20:34
avatar  roxel
#224 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Sehr interessante Urteilsbegründung:

Zitat
Das Verwaltungsgericht führt in seinem Urteil aus, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden. In der Anwendungsform der „E-Zigarette“ fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen des Verwenders nach Nikotin zu befriedigen. In diesem Sinne handele es sich um ein Genussmittel. Den erforderlichen Beleg einer therapeutischen Eignung habe die Behörde nicht erbracht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderer Inhaltsstoffe möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten nicht die Einordnung als Arzneimittel.



Das scheint der entscheidende Punkt zu sein:
"Die Behörde" selbst hat den erforderlichen Nachweis nicht erbracht. Ja wie denn auch, wenn doch nichts untersucht worden ist. Da hätte "die Behörde" ja erst einmal aufwändige Untersuchungen veranlassen müssen, die selbstverständlich Jahre gedauert hätten.


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02.04.2012 20:37
avatar  Dirch
#225 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von roxel
Sehr interessante Urteilsbegründung:

Zitat
Das Verwaltungsgericht führt in seinem Urteil aus, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden. In der Anwendungsform der „E-Zigarette“ fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen des Verwenders nach Nikotin zu befriedigen. In diesem Sinne handele es sich um ein Genussmittel. Den erforderlichen Beleg einer therapeutischen Eignung habe die Behörde nicht erbracht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderer Inhaltsstoffe möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten nicht die Einordnung als Arzneimittel.



Das scheint der entscheidende Punkt zu sein:
"Die Behörde" selbst hat den erforderlichen Nachweis nicht erbracht. Ja wie denn auch, wenn doch nichts untersucht worden ist. Da hätte "die Behörde" ja erst einmal aufwändige Untersuchungen veranlassen müssen, die selbstverständlich Jahre gedauert hätten.




Ist ja der Urteilsbegründung aus den NL nicht unähnlich.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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