Gericht entscheidet für Elektro-Raucher

02.04.2012 18:53
avatar  gsn2142
#1 Gericht entscheidet für Elektro-Raucher
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02.04.2012 19:02
avatar  Chandra
#2 RE: Gericht entscheidet für Elektro-Raucher
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Es geht voran...


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02.04.2012 19:04
#3 RE: Gericht entscheidet für Elektro-Raucher
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wtf ist ein "Elektro-Raucher" ??

Liebe Mods und Denunzianten: dieses Avatarbild darf frei verwendet werden. Genauso wie das, welches ich bei Fotolia gekauft hatte. © PeterPut - Dampfertreff

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02.04.2012 19:08
#4 RE: Gericht entscheidet für Elektro-Raucher
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LG Sina


______________________________________

Wer sein Ziel kennt, findet den Weg.
Erst am Ende unseres Weges stehen die Antworten.
(Lao-tse, 6.Jh.v.Chr.)


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02.04.2012 19:14
avatar  XBabsX
#5 RE: Gericht entscheidet für Elektro-Raucher
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Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen auch giftige Substanzen wie krebserregende Nitrosamine nachgewiesen

..........und wieder dieser Mist


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02.04.2012 19:15
avatar  Janette
#6 RE: Gericht entscheidet für Elektro-Raucher
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Ich habe mich sogar angemeldet, damit ich meinen Kommentar dazu geben kann. Da kommt bestimmt noch öfter mal etwas, wo ich einen Komentar geben will.

Juhu!!!

Danke für den Link

Lieb Gruß

Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung


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02.04.2012 19:46
#7 RE: Gericht entscheidet für Elektro-Raucher
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„Kommt die Apothekenpflicht? Oder ein Verbot?“
Ich kaufe meinem Wauzi gleich eine aktuelle Ausgabe vom „Spiegel“. Aus so einem „Schmierblatt“ macht der in fünf Minuten Konfetti.

Und wir beide haben spass.

Viele Grüße
Rolf


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02.04.2012 19:48
#8 RE: Gericht entscheidet für Elektro-Raucher
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Dampf-Sommelier
Kuwako Ceci continue de ne pas etre une pipe

Krefelder Dampfstammtisch
Anmeldung nächster Dampfstammtisch unter https://sites.google.com/site/krdampft/
Düsseldorfer Aschermittwochstreffen & Düsseldorfer Dampfwandertag 24.03 Ich war dabei

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02.04.2012 23:57
avatar  Horstm
#9 RE: Gericht entscheidet für Elektro-Raucher
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Hallo,

ich habe es auch erfreut gelesen, aber man muß im Hinterkopf behalten, daß in Deutschland die Bundesländer da gehörig dazwischenpfuschen können. Beispiel: Vor einiger Zeit wurde in BW ein generelles Verkaufsverbot für Alkohol nach 22 Uhr verhängt, das Verbot überstand alle rechtlichen Anfechtungen. Begründung: Jungendliche kaufen nach 22 Uhr Alk und lassen sich volllaufen, und die Tankstellen kontrollieren nicht gut genug. Jetzt bekomme ich als Rentner dort nicht mal mehr eine Flasche Bier, und die Jugendlichen kommen demonstrativ um 21:59 Uhr mit großen Tüten und decken sich eben vor 22 Uhr ein. Und das, obwohl es bereits ein Gesetz gibt, das den Tankstellen der Verkauf an Jugendliche verbietet. Es wurde nur nie umgesetzt. Und noch ein Witz: Ich darf mich nach 22 Uhr in der Tankstelle sinnlos besaufen, ich darf den Alkohol nur nicht kaufen und nach Hause mitnehmen. Ich dachte bisher immer, solche Dinge müssten deutschlandweit, wenn nicht sogar EU-weit geregelt werden, schon aus Wettbewerbsgründen. Nein, die Bundesländer können wahllos grotestke Verkaufsverbote verhängen, ohne Chance, dagegen rechtlich vorzugehen. Wie zur Zeit der Fürsten und Grafschaften. Deshalb, was in Köln gilt, muß noch lange nicht in ganz D gelten.
Viele Grüße
Horst

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Akkuträger: ProVari, Lavatube V4, Innokin SVD, Sigelei Zmax, Vision Spinner, eGo Twist
Verdampfer: BT-XL, BT-LN, Squape, El Squino, IClear 30S, verschiedene kleine für Reisen...


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