Gericht Münster erlaubt Shisha-Betrieb !

02.08.2013 14:08
avatar  MRath
#1
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Gericht Münster entscheidet klug
Hoffentlich Köln auch

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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02.08.2013 14:13
avatar  Feride
#2
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ist wohl erst mal ein vorläufiger Beschluß , bis zur entgültigen Entscheidung


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02.08.2013 14:19
avatar  MRath
#3
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Ja, aber ein Erfolg und ich bin frohen Mutes, weil es deutlich macht, dass es Richter gibt, die nachdenken

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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02.08.2013 14:26
#4
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Hier die aktuelle Meldung des OVG im Original. frau Steffens scheint wohl in Münster kein Glück zu haben...
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Eilbeschluss vom 1. August 2013 der Stadt Marl vorläufig untersagt, nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen, das für seine Kunden Wasserpfeifen (Shishas) bereit hält, die statt mit Tabak ausschließlich mit getrockneten Früchten und/oder melassebehandelten Dampfsteinen (sog. Shiazo-Steinen) befüllt werden.

Das Rauchen in Gaststätten und Cafés ist durch das Nichtraucherschutzgesetz NRW in seiner seit dem 1. Mai 2013 geltenden Fassung strikt verboten. Die Stadt Marl wies die Betreiberin eines Shisha-Cafés – in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes – darauf hin, hierunter falle auch der tabakfreie Gebrauch von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen. Halte die Betreiberin ihr entsprechendes Angebot weiterhin aufrecht, müsse sie bei jedem Verstoß mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. Da die Betreiberin dieses Risiko nicht in Kauf nehmen wollte, klagte sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf die Feststellung, dass das Nichtraucherschutzgesetz auf ihr Geschäftsmodell keine Anwendung finde. Zugleich beantragte sie beim Gericht eine vorläufige Regelung, um das Shisha-Angebot bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage beibehalten zu können.

Mit dem Beschluss vom 1. August 2013 gab das Oberverwaltungsgericht NRW dem Eilantrag in der zweiten Instanz statt. Nach Auffassung des Senats spreche alles dafür, dass das Rauchen von getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen mittels Wasserpfeife nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz falle. Es gebe keine Erkenntnisse dazu, dass Dritte bzw. sogenannte Passivraucher durch das bei Verwendung von getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen entstehende Verdampfungsprodukt gesundheitlich gefährdet würden. Bei dieser Sachlage sei eine Erstreckung des Rauchverbots auf diese Stoffe voraussichtlich nicht gerechtfertigt.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Ich dampfe aus Genuß und nicht, um meine Nikotinsucht zu bekämpfen!


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02.08.2013 16:15
#5
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Moderatorin

Danke GL

Zitat
Es gebe keine Erkenntnisse dazu, dass Dritte bzw. sogenannte Passivraucher durch das bei Verwendung von getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen entstehende Verdampfungsprodukt gesundheitlich gefährdet würden. Bei dieser Sachlage sei eine Erstreckung des Rauchverbots auf diese Stoffe voraussichtlich nicht gerechtfertigt.



Aber wir haben das böse Nikotin doch noch drin, was wieder anders ausgelegt werden könnte?

02.08.2013 17:04 (zuletzt bearbeitet: 02.08.2013 17:04)
#6
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Zitat von Germanlaws im Beitrag #4
Hier die aktuelle Meldung des OVG im Original. frau Steffens scheint wohl in Münster kein Glück zu haben...
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Eilbeschluss vom 1. August 2013 der Stadt Marl vorläufig untersagt, nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen, das für seine Kunden Wasserpfeifen (Shishas) bereit hält, die statt mit Tabak ausschließlich mit getrockneten Früchten und/oder melassebehandelten Dampfsteinen (sog. Shiazo-Steinen) befüllt werden.

Das Rauchen in Gaststätten und Cafés ist durch das Nichtraucherschutzgesetz NRW in seiner seit dem 1. Mai 2013 geltenden Fassung strikt verboten. Die Stadt Marl wies die Betreiberin eines Shisha-Cafés – in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes – darauf hin, hierunter falle auch der tabakfreie Gebrauch von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen. Halte die Betreiberin ihr entsprechendes Angebot weiterhin aufrecht, müsse sie bei jedem Verstoß mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. Da die Betreiberin dieses Risiko nicht in Kauf nehmen wollte, klagte sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf die Feststellung, dass das Nichtraucherschutzgesetz auf ihr Geschäftsmodell keine Anwendung finde. Zugleich beantragte sie beim Gericht eine vorläufige Regelung, um das Shisha-Angebot bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage beibehalten zu können.

Mit dem Beschluss vom 1. August 2013 gab das Oberverwaltungsgericht NRW dem Eilantrag in der zweiten Instanz statt. Nach Auffassung des Senats spreche alles dafür, dass das Rauchen von getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen mittels Wasserpfeife nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz falle. Es gebe keine Erkenntnisse dazu, dass Dritte bzw. sogenannte Passivraucher durch das bei Verwendung von getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen entstehende Verdampfungsprodukt gesundheitlich gefährdet würden. Bei dieser Sachlage sei eine Erstreckung des Rauchverbots auf diese Stoffe voraussichtlich nicht gerechtfertigt.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.


Naja, wird dann ja nicht mehr lange dauern und in der Presse tauchen Berichte auf, dass man mit Shisha-Geräten u.a. Drogen konsumieren kann und diese Steine unter Naturschutz stehen und die Früchte sowieso und die Betreiberin des Cafes mit dem Bereitstellen solcher Rauch bzw. Dampfgeräte automatisch den internationalen Terrorismus unterstützt.

Greetz, der Michi

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02.08.2013 17:06
#7
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Der war gut

Fanclubresistent
Dampfen ist geil.....

Mein Avatar ist von dem Member Prof. Pinocchio & wurde von ihm für meinen privaten Gebrauch genehmigt!


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02.08.2013 17:08 (zuletzt bearbeitet: 02.08.2013 17:15)
#8
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Hups, habe ich internationalen Terrorismus geschrieben?! Tut mir leid NSA, BND, Oma Erna und wer nicht noch alles! Habe es nicht so gemeint!

Well, did I wrote "international terrorism"?! I am sorry NSA, BND, Oma Erna and whoever! I do not mean it like it seems!

Greetz, der Michi

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02.08.2013 17:31
avatar  Borsti
#9
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Zitat von heimchen im Beitrag #5
Danke GL

Zitat
Es gebe keine Erkenntnisse dazu, dass Dritte bzw. sogenannte Passivraucher durch das bei Verwendung von getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen entstehende Verdampfungsprodukt gesundheitlich gefährdet würden. Bei dieser Sachlage sei eine Erstreckung des Rauchverbots auf diese Stoffe voraussichtlich nicht gerechtfertigt.



Aber wir haben das böse Nikotin doch noch drin, was wieder anders ausgelegt werden könnte?



Wie hoch ist denn die Maximale Arbeitsplatzkonzentration für Nikotin?



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02.08.2013 20:27 (zuletzt bearbeitet: 02.08.2013 20:27)
#10
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Zitat von heimchen im Beitrag #5
Danke GL

Zitat
Es gebe keine Erkenntnisse dazu, dass Dritte bzw. sogenannte Passivraucher durch das bei Verwendung von getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen entstehende Verdampfungsprodukt gesundheitlich gefährdet würden. Bei dieser Sachlage sei eine Erstreckung des Rauchverbots auf diese Stoffe voraussichtlich nicht gerechtfertigt.



Aber wir haben das böse Nikotin doch noch drin, was wieder anders ausgelegt werden könnte?



wieso dann dampfen wir halt nur noch Fruchtiges, es ist doch NUR in Takabaromen Nikotin drin...

Pyrofrei seit dem 07.11.2011
Hardware: Unvernünftig zu viel ! Aber der NO MaaM wacht über die Sammlung !

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02.08.2013 20:49
#11
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Zitat von Borsti im Beitrag #9


Wie hoch ist denn die Maximale Arbeitsplatzkonzentration für Nikotin?


0,5 mg/Kubikmeter

Und was sagt uns das jetzt?

Magritte

Ceci n'est pas une pipe.

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02.08.2013 21:55
avatar  zwinkl
#12
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Zitat von Magritte im Beitrag #11
Zitat von Borsti im Beitrag #9


Wie hoch ist denn die Maximale Arbeitsplatzkonzentration für Nikotin?


0,5 mg/Kubikmeter

Und was sagt uns das jetzt?

Magritte
Die frage gehört sich doch anners gestellt:
Wie hoch ist die Maximale Nikotinkonzentration am Arbeitsplatz ?

Btw....schön, sowas wie das urteil des OVG Münstzer zum feierabend zu lesen...
Und der steffens ist das WE versaut...

Ich höre sie schon meckern, daß sie die entscheidung des OVG nicht nachvollziehen könne.
Egal, barbara, halt dich dran und gut ist das !

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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02.08.2013 21:55
#13
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Seeeehr erfreulich!
Das geht ja schon mal in die richtige Richtung.


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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02.08.2013 22:07
avatar  XBabsX
#14
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Es gibt doch noch logisch denkende Menschen


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02.08.2013 22:10
#15
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Hab die Tage noch mit dem Betreiber gesprochen. Der ist wird sich freuen.
Muss ich doch direkt morgen nochmal hin und Ihn beglückwünschen.


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