VG Düsseldorf stuft E-ZIgarette als Funktionsarzneimittel ein

17.11.2012 22:29
#1
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Habe ich zufällig gefunden:

http://www.medizinanwalt.de/2012/10/vg-d...zneimittel-ein/

Bitte entfernen, wenn das schon mal gepostet wurde.

Da gab es doch das Urteil des OVG Münster: die E-Ziggi ist Genussmittel.
Was soll das jetzt vom VG Dü?
Verstehe ich nicht.


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18.11.2012 00:27 (zuletzt bearbeitet: 18.11.2012 00:28)
#2
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Mal auf das Datum geschaut?



26. Oktober 2012 | Freitag | 12:08
Kategorie Allgemein Arzneimittel



Das Ding ist aber sowas von alt und überholt!

OVG Münster war, wenn ich mich recht erinnere Februar oder März diesen Jahres.

Entschuldigung für meinen Ton, aber es nervt einfach nur alte Kamellen zu lesen die längst überholt sind.

Achtet doch bitte genauer von wann die Dinger sind.

Danke. :)

I like Originals ... no bullshit.

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18.11.2012 00:35
#3
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Vergesst meine Schelte von oben, ich muß dringend zum Optiker, sehe gerade vom 26.Oktober diesen Jahres.

Asche auf mein Haupt.

I like Originals ... no bullshit.

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18.11.2012 00:45
#4
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Bö(h)ser SMod

Gibt es trotzdem schon einen Thread zu, daher schließ ich hier.

VG-Düsseldorf-stuft-E-Zigarette-als-Funktionsarzneimittel-ein

Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
Das geht wirklich!

DTF-Notfallhilfe Dampferfreundliche Lokale


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