"Die Libelle Eilmeldung": Unfassbar es ist nun doch wahr geworden, Der grüne Albtraum hat sich durchgesetzt

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30.11.2012 15:28 (zuletzt bearbeitet: 30.11.2012 15:28)
#51
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Moderatorin

Zitat von UluKay im Beitrag #47
Lest mal hier: http://www.smok-e.de/index.php?option=co...=181&Itemid=138
Alles halb so wild.

Gruß Kay


Also, heisst das im Klartext: War alles nur heisse Luft um in Medien wirksam zu werden und die Dampfer/Händler etc. zu schockieren?

Und obwohl die Piraten verloren haben, und ihr Entwurf abgelehnt wurde, gilt das neue NRS Gesetz NICHT für E-Zigaretten......



Warum regen wir uns dann hier überhaupt auf?

30.11.2012 15:32
avatar  kucky
#52
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Heimchen, das ist leider der alte Gesetzestext!
Macht die Intressengemeinschaft denn was? Sind sehr still, oder ist es nur die Ruhe vor dem Sturm.
Was in NRW begann, kann schnell zum Flächenbrand werden!

Remember Remember the Fifth of November

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30.11.2012 15:45
#53
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Moderatorin

Zitat
Heimchen, das ist leider der alte Gesetzestext!


Heute bin ich irgendwie offenbar schwer von kp

Wieso alt? Dieser Änderung wurde gestern angenommen und ist nun Gesetz, und egal unter welchen Punkten ich die Änderungen anschaue, da steht nix von einer Änderung betreffend irgendwelcher anderer Formen von Rauchen sprich E-Zigarette.

Der Zusatz betr. E-Zigaretten mag wohl im damaligen 13 seitigen Entwurf drin gestanden zu sein, aber diese entsprechender Zusatz ist nun doch nicht im Gesetz drin, und ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass eine renommierte Info Seite wie smok-e das einfach drauf los interpretieren würde ohne Grundlage.

30.11.2012 16:24
avatar  Teshia
#54
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Ich sehe das so wie Heimchen.
Wenn man mal hier:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_...ahren/index.jsp
beim Nichtraucherschutzgesetz unter "beschlossenes Gesetz" schaut, steht da nichts von E-Zigaretten.

Lieben Gruß, Teshia


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30.11.2012 16:26
#55
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das sind nur die Änderungen ... im ursprünglichen Gesetz waren "elektrische Zigaretten" erwähnt, das bleibt bestehen.

aber damit sind die verkoeklnden gemeint, denn Ursprung des NRSG war der Schutz vor Tabakverbrennungsstoffen und so ;)


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30.11.2012 16:50
avatar  st90324
#56
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Nö, weder im aktuellen Gesetz, noch im neuen Änderungsgesetz, steht etwas vom Dampfen oder Ezigarette. Es wird immer nur vom rauchen und Rauchverbot geredet.


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30.11.2012 17:04 (zuletzt bearbeitet: 30.11.2012 17:05)
#57
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Moderatorin

Zitat von Senorerossi im Beitrag #55
das sind nur die Änderungen ... im ursprünglichen Gesetz waren "elektrische Zigaretten" erwähnt, das bleibt bestehen.


Welchem ursprünglichen Gesetz? Das letzte Gesetz meines Wissens ist aus 2008 welches bis Mai 2013 Gültigkeit hat. Die "Neudefinition" von Rauchen innerhalb des NSG ist nur ein Entwurf von Steffens selbst.

Also ist dieses gestern beschlossene Gesetz falsch?

30.11.2012 17:09
avatar  Teshia
#58
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Hier ist mal der Text des aktuellen Gesetzes, unten drunter stehen die Änderungen von 2009
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...en=N&menu=1&sg=
Ich finde da auch nichts von E-Zigaretten.
Nur im Entwurf der Grünen 2012 ist da was zu finden, aber nicht in den beschlossenen Gesetzen, oder ich bin blind ;)

Lieben Gruß, Teshia


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30.11.2012 17:32
#59
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also jetzt wird's echt verwirrend ... gestern hab ich ja einer Piratin gemailt und einen Link zurückbekommen ... den gibt es aber plötzlich nimmer ????

----------
Hallo Herr Roßner,



in der heute beschlossenen Fassung des NRSG http://landtag/portal/WWW/dokumentenarch...t/MMD16-125.pdf findet sich in der Begründung unter Punkt A der Satz: „Ferner ist ein allgemeines Rauchverbot geregelt, ohne Unterscheidung hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischer Zigaretten“

Dieser Satz sei ausreichend das „Rauchen“ mittels Verdampfer zu untersagen.



Herzliche Grüße



Simone Nissen

Pressereferentin



Piratenfraktion im Landtag NRW


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30.11.2012 17:38
#60
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ah ^^ ist ja ein intranetlink ^^


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30.11.2012 17:43
#61
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Na suuuper, da wird doch "Rauchen" einfach mal neu definiert...

"Die Straße trägt St. Pauli"

Lieblingsteile:
Verdampfer: Cobra 3ml; Cyclone AFC; Origen V2; Trident V2; The Pool SS; A1 510 ES; Iatty; Ithaka; SQape; A2 Klassik ES; A2-T ES
Träger: MCV Panzer; PV2; Stingray X; SM Nivel v3; Bulli Extrem ES; eVic; Volcano Lavatube 2; IMotion 3 V+, VAMO, VmaxES; twist
Hybride: enigma
Warten tu' ich noch aufs Christkind und...


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30.11.2012 17:47
avatar  Teshia
#62
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Wie?? Ein Dukument in einem für "normale" Menschen unzugänglichem Archiv enthält einen Satz, den man aber im Gesetzestext nicht findet soll ausreichen?
Soll oder kann das jemand verstehen?

Lieben Gruß, Teshia


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30.11.2012 17:47
avatar  st90324
#63
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korekter link ist http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok...t/MMD16-125.pdf
Der zitierte Satz steht nur in der Begründung des Änderungsgesetzes. Zum geltendem Recht wird das, was im Gesetzblatt veröffentlicht wird, dazu zählt die Begründung nicht.


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30.11.2012 17:50
avatar  Teshia
#64
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Zitat von st90324 im Beitrag #63
korekter link ist http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok...t/MMD16-125.pdf
Der zitierte Satz steht nur in der Begründung des Änderungsgesetzes. Zum geltendem Recht wird das, was im Gesetzblatt veröffentlicht wird, dazu zählt die Begründung nicht.

Also sind die E-Zigaretten nicht betroffen, oder?

Lieben Gruß, Teshia


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30.11.2012 17:54
#65
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Ich zitiere einen Juristen aus der Parallelwelt ;)
Die Begründung und der Gesetzestext sind zwei Paar Schuhe: das Gesetz regelt die Rechtslage, die Begründung soll den ggf. nicht in den Sachverhalt eingeweihten Mitgliedern des Landtages erklären, warum sie der Vorlage zustimmen sollen. Die Begründung ist natürlich nicht rechtsverbindlich und stellt nur die Meinung des Ministeriums dar


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30.11.2012 17:57
avatar  Teshia
#66
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Hm, also könnte mir dann keiner was anhaben wenn ich in ner Kneipe dampfen würde und den Ordnungshütern den ausgedruckten Gesetzestext vor die Nase halten würde?

Lieben Gruß, Teshia


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30.11.2012 17:58 (zuletzt bearbeitet: 30.11.2012 17:59)
#67
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Moderatorin

Zitat von Teshia im Beitrag #64
Zitat von st90324 im Beitrag #63
korekter link ist http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok...t/MMD16-125.pdf
Der zitierte Satz steht nur in der Begründung des Änderungsgesetzes. Zum geltendem Recht wird das, was im Gesetzblatt veröffentlicht wird, dazu zählt die Begründung nicht.

Also sind die E-Zigaretten nicht betroffen, oder?

Meiner Meinung, solange es in dem Gesetzestext nicht explizit genannt wird (wie im alten, noch gültigen Gesetz von 2008) nicht.

Im bisherigen Gesetzestext http://gesundheit.nrw.de/gesundheit/cont...um_NRW_4788.pdf auf Seite 5 wird "Rauchen" definiert.

Übrigens in der neuen Begründung finde ich das Rauchen von Shisha nicht mehr, ist das jetzt raus??

30.11.2012 18:30
avatar  st90324
#68
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@#66 Die Ordnungsbehörden werden wahrscheinlich das Dampfen verfolgen. Bußgeldbescheid kassieren und dagegen klagen ist der Weg. Das setzt natürlich einen Wirt voraus, der dir das Dampfen von sich aus nicht verbietet, um Ärger mit den Behörden zu umgehen.


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30.11.2012 18:42
avatar  Teshia
#69
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Na ja, der einzige Wirt zu dem ich ab und an gehe wird dann eh zumachen müssen, da darf bisher nämlich auch noch geraucht werden.
Er ist selber starker Raucher und wenn er dann in seiner eigenen Kneipe nicht mehr rauchen darf macht er dicht.

Lieben Gruß, Teshia


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30.11.2012 20:07
#70
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sorry, wenn es schon erwähnt wurde ... ich paste es mal rein ^^
Da der Gesetzgeber meine Dampfe zur E-Zigarette machen will, kann man hier beim Piratenpad einen neuen Begriff anbringen ! Denn wie eine Zigarette sieht mein elektrischer Aromenvernebler nun wirklich nicht aus !
http://piratenpad.de/p/Applikator


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30.11.2012 21:23
avatar  kucky
#71
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So hab ich auch immer schon gedacht:
Es zählt, was im Gesetz steht! Eine Begründung kann nicht Gesetz sein!!

Doch lass ich mich (un)gern belehren.

Hallo kein Jurist da?

Remember Remember the Fifth of November

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30.11.2012 21:56
#72
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ich hab es zwar hier schonmal gepostet aber ihr müsst euch das einmal anschauen

unsere nachbarn aus den niederlanden sind mitlerweile dahinter gekommen

http://www.rauchernews.de/news/2011/12/1...ion-gestrichen/

die seite ist recht interessant was das mit dem nrschg auf sich hat

in wahrheit geht es garnicht um den gesundheitsschutz

mitlerweile werden sie in bayern wieder wach

Rechtschreibfehler sind dazu da um sie zu machen
Wer welche findet, darf sie gerne behalten...


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30.11.2012 22:41
#73
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Haha, Babsi - Stecher, Lungenschmeichler und Meine Teile heißen alle "USCHI"

LG, Lothar

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30.11.2012 22:49
#74
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Zitat von nixmehr_glut im Beitrag #72


unsere nachbarn aus den niederlanden sind mitlerweile dahinter gekommen

http://www.rauchernews.de/news/2011/12/1...ion-gestrichen/



und immerhin ist NL in der EU. Wolln wir mal hoffen, dass die da auch richtig abstimmen.


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01.12.2012 02:09
#75
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Zitat von heimchen im Beitrag #67
Zitat von Teshia im Beitrag #64
Zitat von st90324 im Beitrag #63
korekter link ist http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok...t/MMD16-125.pdf
Der zitierte Satz steht nur in der Begründung des Änderungsgesetzes. Zum geltendem Recht wird das, was im Gesetzblatt veröffentlicht wird, dazu zählt die Begründung nicht.

Also sind die E-Zigaretten nicht betroffen, oder?

Meiner Meinung, solange es in dem Gesetzestext nicht explizit genannt wird (wie im alten, noch gültigen Gesetz von 2008) nicht.

Im bisherigen Gesetzestext http://gesundheit.nrw.de/gesundheit/cont...um_NRW_4788.pdf auf Seite 5 wird "Rauchen" definiert.

Übrigens in der neuen Begründung finde ich das Rauchen von Shisha nicht mehr, ist das jetzt raus??



Leider muss ich das mal korrigieren Heimchen, es steht sehr wohl in der Gesetzesbegründung und braucht nicht explizit im Gesetzestext erwähnt werden, dass ist leider so.
Ist eine etwas wuchtigere Fassung, aber ich glaube da steht ausreichend begründet, warum die E-Liquidvernebler unter das NRSG fallen. Musst du auch die Links verfolgen. Leider grassieren die Falschmeldungen "E-Zigaretten sind nicht im NRSG drin" Wie ein Lauffeuer durch das Netz.
gugst du hier, ich hoffe dann wirds klarer.
http://solwand.blog.de/2012/11/30/e-ziga...-klar-15266223/


Seit dem 01.01.2012 bin ich Volldampfer. :))
Und auf Null Zigaretten zusätzlich runter.
Seit dem 09.01.12 von 20mg Nikotin auf jetzt 15mg.
Seit dem 29.01.12 von 15mg Nikotin auf jetzt 10mg.
Seit dem 15.04.12 von 10mg Nikotin auf jetzt 5mg. ;)
Seit dem Sommer auf 3-4mg
3-4 ist jetzt Schluss mit, noch weniger und ich hör auf zu Dampfen.^^


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