"Die Libelle Eilmeldung": Unfassbar es ist nun doch wahr geworden, Der grüne Albtraum hat sich durchgesetzt

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01.12.2012 03:11
#76
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Wir in berlin sind ja (noch) nicht betroffen.
Sollte das aber mal kommen, dann ist mir das erstmal schnulle.
hausrecht müssen wir eh beachten und ansonsten kenne ich genug Restaurationen wo geraucht und auch weiter gedampft werden darf.
Der Rest wird halt vom Umsatz ausgeschlossen.
Das wäre mal die erste Maßnahme.

Die zweite wäre dann natürlich ein Klage, Sammelklage wo dann natürlich auch was hinterstehen muss.
Und hier wird es dann sein wie immer, jammern können echt viele, machen die wenigsten...

Aber man wird sehen....

Ausserdem denke ich auch das in NRW das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Und erstmal guggen was am 21.12 ist.....*biggrins*



Seit 7 Jahren Nichtraucher und inzwischen auch Nichtdampfer...


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01.12.2012 09:04
#77
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Moderatorin

Zitat von Paniko Tin im Beitrag #75

Leider muss ich das mal korrigieren Heimchen, es steht sehr wohl in der Gesetzesbegründung und braucht nicht explizit im Gesetzestext erwähnt werden, dass ist leider so.
Ist eine etwas wuchtigere Fassung, aber ich glaube da steht ausreichend begründet, warum die E-Liquidvernebler unter das NRSG fallen. Musst du auch die Links verfolgen. Leider grassieren die Falschmeldungen "E-Zigaretten sind nicht im NRSG drin" Wie ein Lauffeuer durch das Netz.
gugst du hier, ich hoffe dann wirds klarer.
http://solwand.blog.de/2012/11/30/e-ziga...-klar-15266223/


Danki für den Link. Auch ich bin zu dem Schluss gekommen, dass diese Rechtsunsicherheit darauf beruht, dass die Definition "Rauchen" zwar in der Begründung steht aber nicht im beschlossenen Gesetzestext.

Und genau da ist nun der Punkt. Wenn ein einzelner aufgrund dieser Begründung (mal das Hausrecht aussen vor gelassen..) bestraft werden sollte und er dagegen klagt, weil 1. im Gesetzestext nix von "Dampfen" steht sondern immer nur Rauchen, würde ein Richter tief graben müssen und die Begründung auseinander nehmen. Nur beim Einzelnen würde das gleich niedergeschmettert, da müssten wirklich alle Stammtischtreffler zusammen klagen, wobei sie sich vorher erstmal vom Ordnungsamt allesamt eine Strafe kassieren müssten.

Wobei hier ja nicht nur der einzelne Dampfer eine Strafe fasst sondern der Wirt auch noch.

Zitat
Wir in berlin sind ja (noch) nicht betroffen.


Und da gilt es jetzt Augen und Ohren offen zu halten, wie schnell kann es gehen, wenn NRW mal was lostritt, das hat man letztes Jahr ja gesehen.

01.12.2012 10:11
#78
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Zitat von heimchen im Beitrag #77
Zitat von Paniko Tin im Beitrag #75

Leider muss ich das mal korrigieren Heimchen, es steht sehr wohl in der Gesetzesbegründung und braucht nicht explizit im Gesetzestext erwähnt werden, dass ist leider so.
Ist eine etwas wuchtigere Fassung, aber ich glaube da steht ausreichend begründet, warum die E-Liquidvernebler unter das NRSG fallen. Musst du auch die Links verfolgen. Leider grassieren die Falschmeldungen "E-Zigaretten sind nicht im NRSG drin" Wie ein Lauffeuer durch das Netz.
gugst du hier, ich hoffe dann wirds klarer.
http://solwand.blog.de/2012/11/30/e-ziga...-klar-15266223/


Danki für den Link. Auch ich bin zu dem Schluss gekommen, dass diese Rechtsunsicherheit darauf beruht, dass die Definition "Rauchen" zwar in der Begründung steht aber nicht im beschlossenen Gesetzestext.

Und genau da ist nun der Punkt. Wenn ein einzelner aufgrund dieser Begründung (mal das Hausrecht aussen vor gelassen..) bestraft werden sollte und er dagegen klagt, weil 1. im Gesetzestext nix von "Dampfen" steht sondern immer nur Rauchen, würde ein Richter tief graben müssen und die Begründung auseinander nehmen. Nur beim Einzelnen würde das gleich niedergeschmettert, da müssten wirklich alle Stammtischtreffler zusammen klagen, wobei sie sich vorher erstmal vom Ordnungsamt allesamt eine Strafe kassieren müssten.

Wobei hier ja nicht nur der einzelne Dampfer eine Strafe fasst sondern der Wirt auch noch.

Zitat
Wir in berlin sind ja (noch) nicht betroffen.

Und da gilt es jetzt Augen und Ohren offen zu halten, wie schnell kann es gehen, wenn NRW mal was lostritt, das hat man letztes Jahr ja gesehen.


Richtig Heimchen, das geht ratz fatz sowas, besonders dort wo noch nachgebessert werden kann wie hier in RRW.
Schau dir das in Bayern an, dort wurde die E-Zigarette generell aus der Gesetzesbegründung herausgelassen und man darf da ungehindert dampfen.
Selbst das Verbot der Shisha Bars wurde vom Bayrischen Verfassungsgericht für null und nichtig erklärt.
Diese Regelung in Bayern, für einen Anwalt eines Klägers doch ne Steilvorlage sein denk ich mir.


zudem bin ich bin aber da auf eine Sache gestoßen, das muss ich aber mal noch genauer analysieren, wenn das stimmt was ich vermute, dann wirds lustig.


Seit dem 01.01.2012 bin ich Volldampfer. :))
Und auf Null Zigaretten zusätzlich runter.
Seit dem 09.01.12 von 20mg Nikotin auf jetzt 15mg.
Seit dem 29.01.12 von 15mg Nikotin auf jetzt 10mg.
Seit dem 15.04.12 von 10mg Nikotin auf jetzt 5mg. ;)
Seit dem Sommer auf 3-4mg
3-4 ist jetzt Schluss mit, noch weniger und ich hör auf zu Dampfen.^^


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01.12.2012 10:16
#79
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Zitat von Vanilliefan im Beitrag #76

Die zweite wäre dann natürlich ein Klage, Sammelklage wo dann natürlich auch was hinterstehen muss.



Abgesehen davon das es in Deutschland so etwas wie Sammelklagen nicht gibt.


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01.12.2012 11:17 (zuletzt bearbeitet: 01.12.2012 11:17)
#80
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Zitat von Blackbird im Beitrag #79
Zitat von Vanilliefan im Beitrag #76

Die zweite wäre dann natürlich ein Klage, Sammelklage wo dann natürlich auch was hinterstehen muss.



Abgesehen davon das es in Deutschland so etwas wie Sammelklagen nicht gibt.


Seh ich aus wien Jurist? ;-)
Also kann es mir egal sein was in DE gibt oder nicht oder wie das korrekt heisst in DE, denn genau dafür nimmt man sich ja dann einen Rechtsverdreher...äääh Rechtsanwalt heisst das glaube ich...grübel...und der sollte das auch ganz genau wissen....

Also sowas ist eher Nebensache^^



Seit 7 Jahren Nichtraucher und inzwischen auch Nichtdampfer...


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01.12.2012 11:25
#81
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Zitat von Vanilliefan im Beitrag #80
Zitat von Blackbird im Beitrag #79
Zitat von Vanilliefan im Beitrag #76

Die zweite wäre dann natürlich ein Klage, Sammelklage wo dann natürlich auch was hinterstehen muss.



Abgesehen davon das es in Deutschland so etwas wie Sammelklagen nicht gibt.


Seh ich aus wien Jurist? ;-)
Also kann es mir egal sein was in DE gibt oder nicht oder wie das korrekt heisst in DE, denn genau dafür nimmt man sich ja dann einen Rechtsverdreher...äääh Rechtsanwalt heisst das glaube ich...grübel...und der sollte das auch ganz genau wissen....

Also sowas ist eher Nebensache^^



Korrekt. Es können sich aber mehrere Personen gemeinsam einen Rechtsbeistand besorgen. Die wäre über einen Verein möglich, wo dann der Verein als Kläger auftritt. Die anfallenden Kosten würden von der Vereinskasse bezahlt werden. Dann könnten sich auch Einzelkäger der Klage anschließen, die wiederum eigene Anwälte ins Rennen schicken.


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01.12.2012 11:37
avatar  Tallah
#82
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Ich frage mich, ob nicht die möglichkeit besteht, das die dehoga, bzw ein anderer verband, in dem diskothekenbetreiber organisiert sind, eine klage gegen das nrsg in nrw anstrengen könnte. Wenn man vom wortlaut des gesetzes und der begründung ausgeht, dann wären ja auch nebelmaschinen faktisch verboten, da das liquid ja eine ähnliche zusammensetzung hat und sogar in letzter zeit aromen zugesetzt werden. Einwände wegen fehlendem nikotin kann man nicht gelten lassen, da dies ja auch bei den sog aromenverneblern der fall ist...

Seh ich doch richtig, oder?



Vaporo ergo sum..

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01.12.2012 11:58
#83
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Zitat von Tallah im Beitrag #82
Ich frage mich, ob nicht die möglichkeit besteht, das die dehoga, bzw ein anderer verband, in dem diskothekenbetreiber organisiert sind, eine klage gegen das nrsg in nrw anstrengen könnte. Wenn man vom wortlaut des gesetzes und der begründung ausgeht, dann wären ja auch nebelmaschinen faktisch verboten, da das liquid ja eine ähnliche zusammensetzung hat und sogar in letzter zeit aromen zugesetzt werden. Einwände wegen fehlendem nikotin kann man nicht gelten lassen, da dies ja auch bei den sog aromenverneblern der fall ist...

Seh ich doch richtig, oder?


stimmt nicht so ganz, da Liquide der Nebelmaschinen in der Zusammensetzung etwas anders aufgebaut sind. Zwar stützt sich das bfr in seiner Beurteilung über die e-Zigarette zum Teil auch auf Bühnenarbeiter die massiv diesem Bühnennebel ausgesetzt sind, aber da diese auch noch zum Teil Öle mit verdampfen können sie nicht für die E-.Zigarette herhalten. Auch wird der Bühnennebel kalt vernebelt, also ohne Wärmeeinwirkung. Aber da muss ich nochmal genauer informieren. Ich weiß aber, das Pöla und Konsorten sich bei der Angeblichen Atemwegsreaktionen stellenweise genau die Symptome beschreiben, die nur dann auftreten können, wenn diese Öle, die sich ja NICHT in unseren Liquiden befinden, im Dampf involviert sind, das steht fest. Und genau auf solch eine Wissenschaftliche Arbeit stützt sich das Krebsforschungszentrum Heidelberg bei seiner neuesten Untersuchung. Wie gesagt braucht es einen oder besser ne Anwaltskanzlei die ABSOLUT Top ist und sich in dieser Materie bestens auskennt. Ein Wald und Wiesenanwalt der für ein Apfel und nen Ei arbeitet, den kannst vergessen, das macht dann jeder Dampfer besser.


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01.12.2012 12:12
avatar  Tallah
#84
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Zitat von Paniko Tin im Beitrag #83
Zitat von Tallah im Beitrag #82
Ich frage mich, ob nicht die möglichkeit besteht, das die dehoga, bzw ein anderer verband, in dem diskothekenbetreiber organisiert sind, eine klage gegen das nrsg in nrw anstrengen könnte. Wenn man vom wortlaut des gesetzes und der begründung ausgeht, dann wären ja auch nebelmaschinen faktisch verboten, da das liquid ja eine ähnliche zusammensetzung hat und sogar in letzter zeit aromen zugesetzt werden. Einwände wegen fehlendem nikotin kann man nicht gelten lassen, da dies ja auch bei den sog aromenverneblern der fall ist...

Seh ich doch richtig, oder?


genau auf solch eine Wissenschaftliche Arbeit stützt sich das Krebsforschungszentrum Heidelberg bei seiner neuesten Untersuchung.


Welche wissenschaftliche arbeit??? Bis jetzt haben die vom krebsforschungszentrum immer wieder argumentiert, das sie selbst keine wissenschaftliche studie in auftrag geben werden. Bs und pl argumentieren doch nur mit "hörensagen" ...

Im übrigen, ich stelle mich gerne für eine wissenschaftliche studie zur verfügung.



Vaporo ergo sum..

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01.12.2012 12:18
avatar  XBabsX
#85
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Ich denke hier wird mal wieder ein Versuchsballon gestartet und die Dame wird von anderen Stellen gesteuert.
So nach dem Motto : Machen wir doch mal ein Gesetz und sehen ob sich jemand wehrt....wenn nicht dann
können wir das ja auch in den anderen Länderrn umsetzen........


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01.12.2012 12:19
avatar  Tallah
#86
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Um aber beim thema zu bleiben... Unsere dampfen stellen in gewisser art und weise nur miniatur nebelmaschinen dar. Zumindest ist die zusammensetzung der liquids (bis auf das fehlen versch gesundheitsschädlicher öle) identisch. Dann sind de fakto auch nebelmaschinen verboten. Wenn es nicht so wäre, dann würde der gesetztgeber sich an namen und bestimmung eines technischen gerätes orientieren. Und das kann nicht sein. Sonst nenne ich meine dampfe "personaldjsteamo" und bezeichne es als ganz legalen bühnen, bzw diskothekeneffekt. Und die gäste, die dampfen, tun das nicht zum genuss, sondern um die lightshow besser zur geltung zu bringen.



Vaporo ergo sum..

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01.12.2012 12:22
#87
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Zitat von Tallah im Beitrag #84


Welche wissenschaftliche arbeit??? Bis jetzt haben die vom krebsforschungszentrum immer wieder argumentiert, das sie selbst keine wissenschaftliche studie in auftrag geben werden. Bs und pl argumentieren doch nur mit "hörensagen" ...

Im übrigen, ich stelle mich gerne für eine wissenschaftliche studie zur verfügung.


Richtig. Sie beziehen sich auf Studien die sie selber nicht in Auftrag gegeben haben und entnehmen nur Textpassagen und rezitieren Auszugsweise. Dadurch verwischen sie absichtlich die Kausalzusammenhänge dieser Arbeiten. "nehme nur das was passt und den Rest lassen wir schlabbern." ;)


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01.12.2012 17:31
#88
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Zitat von XBabsX im Beitrag #85
Ich denke hier wird mal wieder ein Versuchsballon gestartet und die Dame wird von anderen Stellen gesteuert.
So nach dem Motto : Machen wir doch mal ein Gesetz und sehen ob sich jemand wehrt....wenn nicht dann
können wir das ja auch in den anderen Länderrn umsetzen........


Stimme dir da voll zu, So sehe ich das auch.


Seit dem 01.01.2012 bin ich Volldampfer. :))
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Seit dem 09.01.12 von 20mg Nikotin auf jetzt 15mg.
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08.12.2012 21:43
#89
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Aus aktuellem Anlass mal ein schöner Artikel vom Shop meines Vertrauens. Bringt etwas Licht ins Dunkle...

Den wollte ich Euch nicht vorenthalten: e-Zigarette ist vom neuen Nichtraucherschutzgesetz in NRW NICHT betroffen

dampfende Grüße, Marc


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09.12.2012 00:54
#90
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Bitte tu dir einen Gefallen und mach dich mit dem deutschen Rechtssystem vertraut. zudem ließ dir nochmals den Artikel hier durch, da ist auch ein Link zur MGEPA wo ausdrücklich drin steht, das die Liquidvernebler, E-Zigaretten die Liquide verdampfen unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen. Auch wenns uns nicht gefällt und uns rechtlich zweifelhaft erscheint, fallen diese unter das Gesetz, dafür gibt es Gesetze. Das ganze kann erst auf gerichtlichen Wege außer Kraft gesetzt werden, verhält sich so wie mit dem Verkaufsverbot weil Steffens meint, dass das Nikotin unters Arzneimittelgesetz fällt. Das Verbot hatte aber nur solange Gültigkeit, bis ein Gericht es anders sieht und dem MGEPA eins auf die Finger kloppt. Also immer vorsichtig sein mit dem was man schreibt. Der Schuss kann für Wirte sehr schnell nach hinten losgehen.


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09.12.2012 00:58
#91
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uiuiui, hab den Link vergessen, hier kommt er.
http://solwand.blog.de/2012/11/30/e-ziga...-klar-15266223/


Seit dem 01.01.2012 bin ich Volldampfer. :))
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Seit dem 29.01.12 von 15mg Nikotin auf jetzt 10mg.
Seit dem 15.04.12 von 10mg Nikotin auf jetzt 5mg. ;)
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09.12.2012 06:53 (zuletzt bearbeitet: 09.12.2012 06:59)
#92
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Zitat von mannohnezeit im Beitrag #3
Bald sind Wahlen.


Ich sag Dir auch jetzt schon, wie nächstes Jahr die Wahl-Ergebnisse sind.


FDP: 4,8%
Die Linke: 12.9%
CDU/CSU: 28,6%
SPD gewinnt um die 4% hinzu.
Die Grünen 11%
Je nach Verhandlung bekommen die Piraten: 7%

Peter Ramsauer bleibt Verkehrsminister. Dankt dann wenige Zeit ab, und bekommt den Vorstandsposten bei der Deutschen Bahn.
Den Posten als Verkehrsminister bekommt dann Florian Pronold.
Umweltminister bleibt Peter Altmaier.
Bundesminister bleibt ebenfalls Ronald Pofalla.

In etwa schaut das ganze aus. Zumindest was Die Mehrheit und Verteilung betrifft, was folgendes Aussagt: Der Deutsche hat wieder nichts verstanden, an der Politik ändert sich ebenfalls nichts.
Wird nur schlimmer, dank SPD/Grüne.

Na denn, Post! Äh... Gut Dampf! :)


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09.12.2012 10:27
avatar  Hanisch
#93
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Zitat von Paniko Tin im Beitrag #83

Auch wird der Bühnennebel kalt vernebelt, also ohne Wärmeeinwirkung.

äh... nein... schau einfach mal auf Amazon nach ner Nebelmaschine, und nach der Arbeitstemperatur:
die liegt so bei 250°C
Kalter Nebenl läuft mit Trockeneis...


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09.12.2012 10:54 (zuletzt bearbeitet: 09.12.2012 10:55)
avatar  februa
#94
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Grins,hab schon von 2 Wirten gehört:
Wie soll ich Dir denn verbieten dauernd mit Deinem komischen "Handy" ( Boge Revolution )rumzufuchteln.....
.....und unter ständiger Beobachtung steht hier ja nun auch keiner.....
....und riechen kann man nicht,das geraucht wurde!
Bekommen demnächst Wirte eine Liste mit sämtlichen Formen der E-Zigaretten
LG februa


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09.12.2012 11:48
avatar  februa
#95
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Hier in Aachen haben sich bisher gerade kleinere Kneipen zusammengetan, da einige kleinere wg Lärmbelästigung durch Rauchen auf der Strasse, beinahe die Existenz verloren hätten.
Die Wirte helfen sich gegenseitig mit Klagen usw.
Also hier darf man noch fast überall rauchen.
Kurt meinte,wenn es tatsächlich bei ihm zum Rauchverbot käme ( was er noch immer bezweifele, sie wären weiter daran... ), was spräche dagegen ne Nebelmaschine und passende Beleuchtung zu installieren, wenn die Gäste den Wunsch zur E-Zigarette hätten."Hier ist doch Nebel!" "Jaaaaa!!"
Zigaretten dabei haben ist OK, soll dann nach E-Zigaretten "gefilzt" werden?
Oder soll ein Wirt "Videoüberwachen" um sicherzustellen,das keiner sein Dampfgerät benutzt?
LG februa


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09.12.2012 12:09
avatar  Tryer50
#96
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Ich finde es nicht Lustig ständig mehr gegängelt zu werden. Fast alles dient dem Schutz der Allgemeinheit. Wo ist eigentlich das gute alte Grundgesetz geblieben. Gibt es das nicht mehr ? Wenn der Dampf einer E- Zigarette niemanden (außer mir selbst) gefährdet verstößt ein Verbot der E-Zigaretten Nutzung gegen das Grundgesetz. Die Herren in Karlsruhe sollten sich mal um den Schutz meiner Verfassungsmäßigen Rechte kümmern.


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09.12.2012 12:26
#97
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Zitat von Hanisch im Beitrag #93
Zitat von Paniko Tin im Beitrag #83

Auch wird der Bühnennebel kalt vernebelt, also ohne Wärmeeinwirkung.

äh... nein... schau einfach mal auf Amazon nach ner Nebelmaschine, und nach der Arbeitstemperatur:
die liegt so bei 250°C
Kalter Nebenl läuft mit Trockeneis...


Ja stimmt, danke für die Info.
Muss mal rekapitulieren, wie ich darauf gekommen bin.


Seit dem 01.01.2012 bin ich Volldampfer. :))
Und auf Null Zigaretten zusätzlich runter.
Seit dem 09.01.12 von 20mg Nikotin auf jetzt 15mg.
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3-4 ist jetzt Schluss mit, noch weniger und ich hör auf zu Dampfen.^^


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09.12.2012 12:31
#98
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@Tryrer, Da muss sich jemand bereit erklären, eine Klage zu führen. Es werden erst einmal so wie ich das mitbekommen habe, Klagen beim OLG Münster angestrebt, um die E-Zig. aus dem NiSchGe raus zu bekommen. Da braucht man nicht direkt vor das Verfassungsgericht zu gehen für.


Seit dem 01.01.2012 bin ich Volldampfer. :))
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Seit dem 29.01.12 von 15mg Nikotin auf jetzt 10mg.
Seit dem 15.04.12 von 10mg Nikotin auf jetzt 5mg. ;)
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09.12.2012 12:44
avatar  Tryer50
#99
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Allein der Name dieses Gesetzes ist für einen demokratischen Staat eine Zumutung. Eine Bevölkerungsgruppe (Nichtraucher) wird per Gesetz geschützt. Schutz vor dem Passivrauchen für die Allgemeinheit wäre ja noch ok. @Paniko Tin Ja der Weg dahin ist lang , ich denke es lohnt sich alleine um unsere Rechte zu schützen. Sonst kommt irgendwann noch das Nachtfahrverbot in besiedelten Gegenden zum Schutz des Schlafes unmündiger Bürger.


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09.12.2012 12:48
#100
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Ich wünsche den Rechtsanwälten im Lande Arbeit ohne Ende in dieser Sache.

Möge es Klagen in allen Regenbogenfarben hageln!


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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