13.12.12 - Moma: EU vor Beschluss der Tabakrichtlinie

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20.12.2012 10:06
avatar  Ansa
#126
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Selbst gehts mir genauso, dass ich hier bis jetzt nur mitgelesen hatte.
Das ganze erinnert mich an die Panik und Hamsterkäufe Anfang des Jahres. Ob man sich hier aufregt oder nicht, wird nichts daran ändern, da müssten eher die Raucher aufstehn und auf die Straße gehn als wir paar Dampfer. Auch deren Freiheit wird ja massiv eingeschränkt mit der neuen Richtlinie.
Ob ich selbst mit dem 4er Nik hinkäm weiß ich jetzt noch nicht, aber wie andere schon sagten, es ist noch viel Zeit, bis ein Gesetz daraus werden könnte.


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20.12.2012 10:15
avatar  WernerB
#127
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MODDER-Spezialist

Zitat von ArtSteamer im Beitrag #121
Demonstrationen haben in diesem Land seltenst etwas geändert. Das Politikerpak ist einfach zu korrupt. In diesem Land kann es nur noch schlechter werden.

Deshalb hilft nur die Devise "hilf Dir selbst", also 10 Liter Nikotin Basis einlagern. Alles andere ist in meinen Augen Traumtänzerei.

Nochmal meine Frage. Wie lange sind Liquids haltbar?


bin ich nicht ganz Deiner Meinung. Die sozialen Rechte und Erungenschaften, die mittlerweile seit Jahren immer mehr beschnitten werden, sind nicht vom Himmel gefallen. Dafür sind viele Leute u.a. in der Vergangenheit auf die Straße gegangen und haben öfter mal die "Birne" hingehalten. Das es so ist wie Du sagst, liegt doch hauptsächlich an dieser Einstellung. Sicherlich ist das ganze nicht nur mit Demos zu lösen, da gebe ich Dir recht, aber je leiser wir sind, desto mehr nehmen diese Herrschaften es sich heraus, über unsere Köpfe hin zu bestimmen und ihre Klientel zu bedienen. Ich denke mal ne Kühltruhe kann da nicht unbedingt weiterhelfen und ist Traumtänzerei. Wie lange noch denkst Du kannst Du dann noch legal überhaupt N-Base beziehen zum Einfrieren?


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20.12.2012 10:16
avatar  LNRW-
#128
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Das das umgesetzt wird ist keine Frage. Die Frage ist in wie weit bis Tag X die 4mg Grenze bestehen bleibt. Denn die Argumentation der Vergleichbarkeit mit anderen Nikotinentwöhnungsprodukten ist eine Farce, da bei einem 18mg Liquid bei weitem nicht die vollen 18mg im Körper landen. Eher ein Viertel davon. Studien beweisen das und werden sicherlich rausgekramt.

Sollten Liquids tatsächlich als Arzneimittel durchkommen, werden wir Pharmalizenzen erwerben. Diese sind bezahlbar und erwerbbar.

Dann gibt es halt die Liquid-NRW E-Apo.


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20.12.2012 10:17
#129
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Ich hörte mal das die Werte welche auf einer ZIgarettenpackung stehen die Ausatmungswerte sind , nicht die tatsächlichen , weiß da jemand mehr?


Die Dresdner Dampfgerätemanufaktur für die Phantom Serie.


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20.12.2012 10:18
avatar  FrankyW
#130
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Warum die Raucher... die ganze Richtlinie schadet der Tabakindustrie in keinem Falle. Die EU hat wieder ein Bravourstück an Verarschung abgeliefert. Größere Warnhinweise.... die interessiert doch kein Mensch. Ekelbilder? In Australien haben Plastikboxen und Schachtelhüllen Hochkonjunktur. Slim Zigaretten - Na, dann raucht die Frau von Welt eben normale. Menthol? 3% Käuferschicht - und ein Fläschchen Mentholliquid - etwas auf die Zigarette streichen - Problem gelöst. Begrenzung der Inhaltsstoffe? Bis die Penner in Brüssel Zigarette schreiben können hat die Tabakwarenindustrie neue Inhaltsstoffe kreiert. Nikotin-Höchstgrenzen bei Zigaretten - es lebe die Belebung des Umsatzes. Die Raucher brauchen nicht auf die Strasse zu gehen.


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20.12.2012 10:37
avatar  LNRW-
#131
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Zitat
Ich hörte mal das die Werte welche auf einer ZIgarettenpackung stehen die Ausatmungswerte sind , nicht die tatsächlichen , weiß da jemand mehr?



Keine Ahnung. Was ich weiß ist das laut Studien sich die durch E-Zigaretten aufgenommene Menge Nikotin auf ein Fünftel beschränkt. Wenn man also eine Vergleichbarkeit zu anderen Nikotinentwöhnungsprodukten als Grundlage für die Festlegung einer Obergrenze nimmt, müsste diese 20mg betragen und nicht 4mg.


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20.12.2012 10:47
#132
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Bulliveteran

Zitat von liquid-nrw im Beitrag #128
Das das umgesetzt wird ist keine Frage. Die Frage ist in wie weit bis Tag X die 4mg Grenze bestehen bleibt. Denn die Argumentation der Vergleichbarkeit mit anderen Nikotinentwöhnungsprodukten ist eine Farce, da bei einem 18mg Liquid bei weitem nicht die vollen 18mg im Körper landen. Eher ein Viertel davon. Studien beweisen das und werden sicherlich rausgekramt.

Sollten Liquids tatsächlich als Arzneimittel durchkommen, werden wir Pharmalizenzen erwerben. Diese sind bezahlbar und erwerbbar.

Dann gibt es halt die Liquid-NRW E-Apo.


..geil, dann gibts Liquid auf Rezept und die Kasse zahlt....

Gruss Ralf

Der mit den Hühnern zu Bett geht...
.


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20.12.2012 10:51
avatar  LNRW-
#133
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So in etwa, auch wenn es denke ich nicht verschreibungspflichtig wird ;-)

Nee aber mal im Ernst. Durch mit uns kooperierende Chemieunternehmen ist die Liquidherstellung die jeder Risikobewertung standhält ohne Probleme kostengünstig möglich. Pharmalizenzen kann man ja in der Tat käuflich erwerben mit einem kleinen Seminargang und fertig.....


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20.12.2012 10:54
#134
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Zitat
..geil, dann gibts Liquid auf Rezept und die Kasse zahlt....



Von wegen dem... Apopflichtig heiß nicht Rezeptpflichtig - aber Apothekenpreise weil Apothekenpflichtig.

@liquid-nrw Ob das dann so einfach ist eine zugelassene Apotheke zu werden bezweifel ich erstmal.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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20.12.2012 10:55
avatar  LNRW-
#135
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Bleibt natürlich abzuwarten und das Personal muss stimmen. Aber wir werden uns damit beschäftigen.


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20.12.2012 11:02 (zuletzt bearbeitet: 20.12.2012 11:03)
avatar  Ansa
#136
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Zitat von FrankyW im Beitrag #130
Warum die Raucher... die ganze Richtlinie schadet der Tabakindustrie in keinem Falle. Die EU hat wieder ein Bravourstück an Verarschung abgeliefert. Größere Warnhinweise.... die interessiert doch kein Mensch. Ekelbilder? In Australien haben Plastikboxen und Schachtelhüllen Hochkonjunktur. Slim Zigaretten - Na, dann raucht die Frau von Welt eben normale. Menthol? 3% Käuferschicht - und ein Fläschchen Mentholliquid - etwas auf die Zigarette streichen - Problem gelöst. Begrenzung der Inhaltsstoffe? Bis die Penner in Brüssel Zigarette schreiben können hat die Tabakwarenindustrie neue Inhaltsstoffe kreiert. Nikotin-Höchstgrenzen bei Zigaretten - es lebe die Belebung des Umsatzes. Die Raucher brauchen nicht auf die Strasse zu gehen.

Geb dir ja im Prinzip recht, dennoch behauptet doch die Zigarettenindustrie zur Zeit noch, sie wollen dagegen gesetzlich vorgehn. Und die beliefert halt mehr Raucher als die E-Zigarettenindustrie an Dampfern beliefert. Ich dachte da eher an das Prinzip dass der Feind meines Feindes mein Freund sein könnte. Ob das hier zutrifft weiß ich aber nicht so ganz.


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20.12.2012 11:05
#137
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Moderatorin

Zitat von Chandra im Beitrag #114

Hat jemand einen aktuellen Artikel mit Nikotingrenzwertbennenung gefunden?

Diese Grenzwerte wurden in dem Vorschlag zur Richtlinie auf Seite 10 wie folgt ermittelt

Zitat
Die Festsetzung des Nikotinhöchstgehalts in diesem Vorschlag erfolgte nach einem Vergleich mit dem Nikotingehalt von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung (Nikotinersatztherapien), die bereits eine Zulassung gemäß den Arzneimittelvorschriften erhalten hatten.

20.12.2012 11:05 (zuletzt bearbeitet: 20.12.2012 11:05)
#138
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@liquid-nrw Dann mal schnell nen passenden Apother einstellen und die Räumlichen Voraussetzungen schaffen: Apothekenzulassung Gesetz

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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20.12.2012 11:12 (zuletzt bearbeitet: 20.12.2012 11:13)
avatar  LNRW-
#139
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Zitat

Hat jemand einen aktuellen Artikel mit Nikotingrenzwertbennenung gefunden?

Diese Grenzwerte wurden in dem Vorschlag zur Richtlinie auf Seite 10 wie folgt ermittelt

Zitat
Die Festsetzung des Nikotinhöchstgehalts in diesem Vorschlag erfolgte nach einem Vergleich mit dem Nikotingehalt von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung (Nikotinersatztherapien), die bereits eine Zulassung gemäß den Arzneimittelvorschriften erhalten hatten.



Da verweise ich noch mal hier drauf:

Zitat
laut Studien sich die durch E-Zigaretten aufgenommene Menge Nikotin auf ein Fünftel beschränkt. Wenn man also eine Vergleichbarkeit zu anderen Nikotinentwöhnungsprodukten als Grundlage für die Festlegung einer Obergrenze nimmt, müsste diese 20mg betragen und nicht 4mg.



In diese Richtung haben wir heute morgen schon etliche Telefonate mit Mitstreitern geführt. Natürlich wird das alles NICHT so durchgehen. Mittlerweile ist man finanzstark genug, auch vor den EUGH zu ziehen.


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20.12.2012 11:18
avatar  FrankyW
#140
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Zitat von Ansa im Beitrag #136

Geb dir ja im Prinzip recht, dennoch behauptet doch die Zigarettenindustrie zur Zeit noch, sie wollen dagegen gesetzlich vorgehn. Und die beliefert halt mehr Raucher als die E-Zigarettenindustrie an Dampfern beliefert. Ich dachte da eher an das Prinzip dass der Feind meines Feindes mein Freund sein könnte. Ob das hier zutrifft weiß ich aber nicht so ganz.


Also, wenn Du Dir das gesülze im ERF gegen die Tabakindustrie mal anschaust, glaube ich kaum an so ein Bündnis. Zumal die Zigarettenindustrie jetzt kaum noch Interesse an einem Einstieg in das Dampfergeschäft haben dürfte (oder doch?). Warum sollten die uns helfen? Wenn die Zigarettenindustrie heute eine e-Zigarette mit 4mg auf den Markt bringen würde, dann nur mit der Intension, dass der Kunde mit einer 90% Wahrscheinlichkeit in kürzester Zeit wieder raucht. So ist auch die Direktive der EU zu Verstehen. Die Zigarettenindustrie spielt mit ihren Muskeln. Es geht darum Scheingefechte abzuliefern, Betroffenheit zu heucheln und der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu Streuen.


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20.12.2012 11:18
avatar  Hanisch
#141
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Zitat von liquid-nrw im Beitrag #133
So in etwa, auch wenn es denke ich nicht verschreibungspflichtig wird ;-)

Nee aber mal im Ernst. Durch mit uns kooperierende Chemieunternehmen ist die Liquidherstellung die jeder Risikobewertung standhält ohne Probleme kostengünstig möglich. Pharmalizenzen kann man ja in der Tat käuflich erwerben mit einem kleinen Seminargang und fertig.....


Die Frage ist meines Achtens, welchen Umfang an Untersuchungen bring die Zulassung von Liquids als "Raucherentwöhnungsmedikament" mit sich ?
Grundlegend dürfte das auf jeden Fall mal ein Hemmnis für Geschmackskreationen sein (wobei Apotheker ja auch teilweise Dinge selber mischen dürfen),

Im weiteren seh' ich ein wenig dass Problem, dass das Liquid an sich durchgeht - ohne eine Vorgabe des Verdampfers (und bei dem wird`s schon mit dem Produktsicherheitsgesetz eng... ).
Hier liegt die Gefahr wohl durchaus darin, dass es irgendwie auf verschlossene Cartos oder so rausläuft... (mit wenigen Geschmacksrichtungen letztlich)

Ansonsten hätt ich eigentlich wenig Stress damit, wenn's das Liquid aus der Apo gäbe,
da finden sich mittel und Wege.

Grundlegend braucht der Gesetzgeber halt irgendeine Einordnung für`s Dampfen...
Als "Arzneimittel" (so das eben irgendwo in dem Rahmen machbar ist, ohne die Preise ins Uferlose zu treiben) wär eben eine klare Qualitätskontrolle gewährleistet,
und würde wohl eher zu einer Verbreitung führen, bzw andere Freiheiten gewährleisten: man kann ja schlecht irgendwo die Einnahme von Arznei verbieten,
zudem wird ein Arzt eben lieber zu einem Produkt raten, dass es in der Apotheke gibt...
OK - der Markt dürfte härter werden, für das Dampfer-Fachgeschäft, wenn es Liquids an jeder Ecke in der Apotheke gibt, wie Hustenbonbons und Kräutertees halt auch.
(und ich glaub eher nicht, dass die Apotheken das nicht wollen würden - Umsatz gefällt denen schon auch)

Aber letztlich wird der Staat halt eben zumindest irgendeine Kontrollmöglichkeit haben wollen,
falls möglich vorzugsweise eine, die ihm auch noch Steuern einbringt,
und ich glaube kaum, dass die Zielsetzung "lasst uns doch einfach in Ruhe" wirklich umsetzbar ist,
sondern bestenfalls eine Lösung kommen mag, die Einschnitte mit sich bringt.
Da sehe ich eher die Zielsetzung, eben diese gering zu halten...


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20.12.2012 11:23
avatar  Ansa
#142
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Von den Inhaltsstoffen der Liquids an sich ist auch überhaupt keine Rede in der Richtlinie, was ja auch Raum für Spekulationen bietet. Denn vorher hieß es ja immer noch, PG ist Frostschutzmittel. Frag mich, in was dann das 4er Nik aufgelöst sein soll. Und Aromen? erlaubt oder verbotenwie in Tabak? Steht auch nichts dabei, oder?


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20.12.2012 11:23
avatar  Hanisch
#143
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Zitat von hansklein im Beitrag #134

Von wegen dem... Apopflichtig heiß nicht Rezeptpflichtig - aber Apothekenpreise weil Apothekenpflichtig.


muss nich sein... VG kann man z.B. auch recht passabel in ner Apo kaufen.
und auch bei den Apotheken gibt es sowas wie Wettbewerb.


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20.12.2012 11:24
avatar  FrankyW
#144
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Zitat
Mittlerweile ist man finanzstark genug, auch vor den EUGH zu ziehen.



so was hört man gerne

Ich kenne ja den Vorgang einer Arzneimittelzulassung nicht. Aber muss dann nicht jede einzelne Liquid Sorte zugelassen werden? Wie sieht es den mit Funktionsarzneien aus?


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20.12.2012 11:28
avatar  FrankyW
#145
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Zitat von Ansa im Beitrag #142
Von den Inhaltsstoffen der Liquids an sich ist auch überhaupt keine Rede in der Richtlinie, was ja auch Raum für Spekulationen bietet. Denn vorher hieß es ja immer noch, PG ist Frostschutzmittel. Frag mich, in was dann das 4er Nik aufgelöst sein soll. Und Aromen? erlaubt oder verbotenwie in Tabak? Steht auch nichts dabei, oder?


was nicht erwähnt wird ist auch weiterhin erlaubt. Und das mit dem Frostschutzmittel... ha... ist doch logisch... wenig Nikotin=wenig Frustschutz oder? Die EU ist eine opportunistische Schweinebande, was heute böse ist, ist morgen gut... wie es halt denen passt, die dafür zahlen.


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20.12.2012 11:30
avatar  Hanisch
#146
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Zitat von Ansa im Beitrag #142
Von den Inhaltsstoffen der Liquids an sich ist auch überhaupt keine Rede in der Richtlinie, was ja auch Raum für Spekulationen bietet. Denn vorher hieß es ja immer noch, PG ist Frostschutzmittel. Frag mich, in was dann das 4er Nik aufgelöst sein soll. Und Aromen? erlaubt oder verbotenwie in Tabak? Steht auch nichts dabei, oder?

jo.. Frostschutzmittel stand in irgendwelchen miesen journalistischen Artikeln drin.
E 1520 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, und auch in Arzneimitteln enthalten.
Das gilt auch für E 422 (bekannt als VG)

Hier seh ich eigentlich auch die größte Chance, das dann durch eine Arzneimittelzulassung zu bekommen - denn dafür gibbets schon genug studien.

Aromen zum Verdampfen und Inhalieren halt ich eher für schwierig, auch wenn die ebenfalls Lebensmittelzulassung haben.


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20.12.2012 11:30
#147
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Moderatorin
20.12.2012 11:36 (zuletzt bearbeitet: 20.12.2012 11:36)
avatar  Hanisch
#148
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und hier die Humanarzneimittelrichtlinie:
Richtlinie


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20.12.2012 11:42
avatar  FrankyW
#149
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Zitat von Hanisch im Beitrag #148
und hier die Humanarzneimittelrichtlinie:
Richtlinie


135 Seiten.... ich glaub ich muss mich gerade übergeben.


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20.12.2012 11:47
avatar  FrankyW
#150
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Zitat von Hanisch im Beitrag #146

Aromen zum Verdampfen und Inhalieren halt ich eher für schwierig, auch wenn die ebenfalls Lebensmittelzulassung haben.


Also... Geschmacksneutrales Rauchentwöhnungsliquid von J&J aus der Apotheke in den Stärken 8+16+24 und die Händler bieten leckere Backaromenmischungen Erdbeer+Menthol oder Tabak-Banane an. Heimlich leeren wir Verbraucher dann beides zusammen und sind Böse aber so was von Böse


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