Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?

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21.12.2012 22:30
#51 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Na wenn das erst 2014 zur abstimmung geht und wahrscheinlich dann 2015 oder 16 in kraft tritt können wir alle ja mächtig was horten und den rest des lebens mit selbstgemischten die eu ärgern.


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21.12.2012 23:30
avatar  Rursus
#52 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Ich hoffe, dass wir jetzt nicht aneinander vorbei reden aber: Selbst in einer 0,5ml Kartusche darf nur max. 2mg drin sein ( Du hast allerdings "einzelne "Kartuschen" zu 0,5ml in 4mg/ml" geschrieben ).

Wie auch immer: Sobald diese Direktive angenommen (adopted) wurde, MUSS sie innerhalb von 2 Jahren von den Mitgliedsstaateen umgesetzt werden - ansonsten wird sie nach Ablauf dieser zwei Jahre automatisch zum Gesetz.

INNERHALB von zwei Jahren - Glaubt hier wirklich einer, dass Deutschland sich mit der Umsetzung Zeit lässt? Die wird UNMITTELBAR, nachdem sie angenommen wurde umgesetzt. Ab DEM Zeitpunkt darf hier, grob gesagt, nichts mehr importiert werden, was mehr als 2mg Nikotin enthält.

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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21.12.2012 23:39
avatar  FrankyW
#53 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Zitat von Rursus im Beitrag #52
Ich hoffe, dass wir jetzt nicht aneinander vorbei reden aber: Selbst in einer 0,5ml Kartusche darf nur max. 2mg drin sein ( Du hast allerdings "einzelne "Kartuschen" zu 0,5ml in 4mg/ml" geschrieben ).

Wie auch immer: Sobald diese Direktive angenommen (adopted) wurde, MUSS sie innerhalb von 2 Jahren von den Mitgliedsstaateen umgesetzt werden - ansonsten wird sie nach Ablauf dieser zwei Jahre automatisch zum Gesetz.

INNERHALB von zwei Jahren - Glaubt hier wirklich einer, dass Deutschland sich mit der Umsetzung Zeit lässt? Die wird UNMITTELBAR, nachdem sie angenommen wurde umgesetzt. Ab DEM Zeitpunkt darf hier, grob gesagt, nichts mehr importiert werden, was mehr als 2mg Nikotin enthält.


Ja, ist rechnerisch so: eine 0,5ml Kartusche darf Liquid in einer Stärke von 4mg/ml enthalten ( 0,5x4=2 naja das hätte ich mir fast sparen können ). Eine 1ml Kartusche dann eine Stärke von 2mg/ml etc....


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21.12.2012 23:43
#54 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Moderatorin

Auf deutsch:

Zitat
Artikel 18
Nikotinhaltige Erzeugnisse
1. Die folgenden nikotinhaltigen Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß der Richtlinie 2001/83/EG zugelassen worden sind:
a) Erzeugnisse mit einem Nikotingehalt von mehr als 2 mg je Einheit oder
b) Erzeugnisse mit einer Nikotinkonzentration von mehr als 4 mg/ml oder
c) Erzeugnisse, deren bestimmungsgemäße Verwendung zu einer mittleren maximalen Peak-Plasmakonzentration von mehr als 4 ng Nikotin/ml führt.
2. Die Kommission wird befugt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 22 zu erlassen, um die Nikotinmengen gemäß Absatz 1 – unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Entwicklungen und der gemäß der Richtlinie 2001/83/EG erteilten Genehmigungen für das Inverkehrbringen nikotinhaltiger Erzeugnisse – zu aktualisieren.
3. Jede Packung und jede Außenverpackung nikotinhaltiger Erzeugnisse unter den Schwellenwerten gemäß Absatz 1 müssen folgenden gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen:
Dieses Produkt enthält Nikotin und kann Ihre Gesundheit schädigen.

4. Der gesundheitsbezogene Warnhinweis gemäß Absatz 3 muss Artikel 10 Absatz 4 genügen. Außerdem muss er
a) auf die zwei größten Flächen der Packung und der Außenverpackung gedruckt werden;
b) 30 % des äußeren Bereichs der betreffenden Fläche der Packung und der Außenverpackung einnehmen. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei Mitgliedstaaten mit zwei Amtssprachen auf 32 % und bei solchen mit drei Amtssprachen auf 35 %.
5. Die Kommission wird befugt, gemäß Artikel 22 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Bestimmungen in den Absätzen 3 und 4 – unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen Entwicklungen und Entwicklungen des Marktes – anzupassen und Platzierung, Format, Layout, Gestaltung und Wechselfolge (Rotation) der gesundheitsbezogenen Warnhinweise festzulegen und anzupassen.






Zitat von Hermel im Beitrag #42
Hallo,
Die deutsche Version lässt sich mal gerade nicht mehr aufrufen(?!?), daher jetzt notgedrungen halt auf Englisch:

Article 18

Nicotine-containing products

1. The following nicotine-containing products may only be placed on the market if they
were authorised pursuant to Directive 2001/83/EC:
(a) products with a nicotine level exceeding 2 mg per unit, or
(b) products with a nicotine concentration exceeding 4 mg per ml or
(c) products whose intended use results in a mean maximum peak plasma
concentration exceeding 4 ng of nicotine per ml.


Diese Formulierung entstammt dem konkreten Regelungsvorschlag und ist auf Seite 39 des verlinkten Papiers nachzulesen.
Ich weiß nicht, was mit "Unit" bzw. "Einheit" wirklich gemeint ist - vielleicht einzelne "Kartusche", gewöhnliche Einzeldosis, Verkaufseinheit... häh?!?
Es wäre aber interessant zu wissen.
Hier (englisch): http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/com_2012_788_en.pdf
Deutsch kann ich, wie gesagt, gerade nicht öffnen, aber ich glaube auch in der deutschen Version müsste es dann ja wohl um Artikel 18, Absatz 1, Buchstabe a) gehen. - Und wahrscheinlich ebenfalls auf Seite 39 (oder so...)

LG - Hermel

21.12.2012 23:49
#55 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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"Angesichts der Neuartigkeit der nikotinhaltigen
Erzeugnisse und des raschen Anwachsens des entsprechenden Marktes sowie der
suchterzeugenden und toxischen Eigenschaften dieser Erzeugnisse besteht
dringender Handlungsbedarf, bevor noch mehr Menschen, die sich des Inhalts und
der Wirkungen dieser Erzeugnisse nicht bewusst sind, unbemerkt eine Nikotinsucht
entwickeln."

Bitte liebe Dampfer, bitte, entwickelt keine -> unbewusste <- Nikotinsucht!

Lasst uns abwarten und ggf. die richtigen Konsequenzen ziehen.

Danke für die Informationen.

Viele Grüße!


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22.12.2012 00:02
avatar  FrankyW
#56 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Zitat von liquid-schmiede_de im Beitrag #55
Bitte liebe Dampfer, bitte, entwickelt keine -> unbewusste <- Nikotinsucht!



oh, scheiße Du hast recht.... ich hab mich unbewusst gesüchtigt

Ach ich armes Schwein


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22.12.2012 00:11
#57 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Dampfende Grüße


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22.12.2012 00:32
avatar  realive
#58 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Da hat sich der EU Lobbyklüngel sich ja was geniales ausbaldowert!

Maximal 2 mg pro 0,5 ml Kartusche (auf den Gebrauch von entsprechenden Kartuschen läuft das hinaus).
Die Tabakindustrie reibt sich die Hände, da so keine neuen Dampfer (Tabakverweigerer) entstehen werden.
Der Kartuschenmarkt könnte von den finanzstarken Globalplayern dann Aufgrund von internen technischen Informationen, schnell bedient werden.
Damit bleibt dann nur noch die pharmazeuthische Schiene (Nikotinpflaster usw., was ja bewiesenermaßen eine geringe Erfolgsquote hat), oder weiterrauchen.
Und die Bevölkerungsmasse ist froh, wenn dieses potentiell gefährliche neuartige "Elektrochemiedampfen" erstmal zurückgestutzt wird!

Die Hobby- und Altampfer werden sich in den illegalen Untergund zurückziehen (hochdosiertes Nikotin aus dem außereuropäischen Raum zu schmuggeln war bisher kein Problem). Macht bisher aber kaum einer wegen der sehr hohen Gefahren beim
Handling.

Die Hobbydampfer werden also in die Illegalität gedrängt, und der Rest der Tabakabhängigen kennt dann die echte Alternative nicht mehr (wegen der Illegalität) und stirbt wie in den letzten mehr als 100 Jahren weiter daran.

Ich könnte ohne Ende kotzen!!!


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22.12.2012 00:42
#59 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Ich denke es ist sinnvoll, seine Meinung gebündelt preis zu geben, aber trotzdem ruhig der Angelegenheit entgegen sehen und die entsprechenden Maßnahmen parat halten.
Panik bringt uns alle nicht weiter, warten wir ab was schlussendlich beschlossen wird.

Danach wird sich der Markt neu aufstellen und ggf. Lösungen anbieten, die auch dieser Regelung konform wird.
Wir wären nicht der erste Markt, der gestutzt wird ;-).

Viele Grüße


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22.12.2012 00:50
#60 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Zitat von heimchen im Beitrag #54
Auf deutsch:

[quote]Artikel 18
Nikotinhaltige Erzeugnisse
1. Die folgenden nikotinhaltigen Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß der Richtlinie 2001/83/EG zugelassen worden sind:
a) Erzeugnisse mit einem Nikotingehalt von mehr als 2 mg je Einheit oder
b) Erzeugnisse mit einer Nikotinkonzentration von mehr als 4 mg/ml oder
c) Erzeugnisse, deren bestimmungsgemäße Verwendung zu einer mittleren maximalen Peak-Plasmakonzentration von mehr als 4 ng Nikotin/ml führt.
2. Die Kommission wird befugt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 22 zu erlassen, um die Nikotinmengen gemäß Absatz 1 – unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Entwicklungen und der gemäß der Richtlinie 2001/83/EG erteilten Genehmigungen für das Inverkehrbringen nikotinhaltiger Erzeugnisse – zu aktualisieren.
3. Jede Packung und jede Außenverpackung nikotinhaltiger Erzeugnisse unter den Schwellenwerten gemäß Absatz 1 müssen folgenden gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen:
Dieses Produkt enthält Nikotin und kann Ihre Gesundheit schädigen.

4. Der gesundheitsbezogene Warnhinweis gemäß Absatz 3 muss Artikel 10 Absatz 4 genügen. Außerdem muss er
a) auf die zwei größten Flächen der Packung und der Außenverpackung gedruckt werden;
b) 30 % des äußeren Bereichs der betreffenden Fläche der Packung und der Außenverpackung einnehmen. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei Mitgliedstaaten mit zwei Amtssprachen auf 32 % und bei solchen mit drei Amtssprachen auf 35 %.
5. Die Kommission wird befugt, gemäß Artikel 22 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Bestimmungen in den Absätzen 3 und 4 – unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen Entwicklungen und Entwicklungen des Marktes – anzupassen und Platzierung, Format, Layout, Gestaltung und Wechselfolge (Rotation) der gesundheitsbezogenen Warnhinweise festzulegen und anzupassen.






1. Sind Pyros nach Richtlinie 2001/83/EG zugelassen worden. ????????????
a) Wie machen sie das den bei Pyros ( pro kippe oder pro packung) ???????????????


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22.12.2012 00:56
avatar  mericon
#61 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Also ich finde die art der bevormundung mal wieder zum kotzen. Allerdings glaube ich kaum das dies bis 2014 umgesetzt wird.
Also bleibt genug zeit sich entweder nach einer lösung zu suchen (für die flashmatiker zb ein ersatz der auch was bringt) oder sich einzudecken oder auf 0 umzusteigen. Für mich zb ist 0 kein problem aber ich dampfe auf 6 wegen des flashs.

glg mericon


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22.12.2012 01:17
avatar  FrankyW
#62 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Zitat von Fr3chD8chs im Beitrag #60

1. Sind Pyros nach Richtlinie 2001/83/EG zugelassen worden. ????????????
a) Wie machen sie das den bei Pyros ( pro kippe oder pro packung) ???????????????



ächz... manchmal macht es Ihr einem aber echt schwer. Das ist nur der Teil für uns. Die ganze Direktive ist zig Seiten lang. Lies sie wenn Du willst. Ich kann Dir nur sagen, die Tabakindustrie nimmt keinen Schaden.

Zitat
ich denke sehr viele Dinge hängen momentan von Antworten ab, die wir noch nicht haben (aber in den nächsten Tagen oder Wochen erhalten werden) Zentrale Frage über eine konkrete Beteiligung der Tabakindustrie wird sein: Wie ist die 2mg Grenze zu Verstehen in welchem Bezug hängt diese mit den 4mg/ml zusammen. Wird hier eine Begrenzung der Verkaufseinheit bei Liquids oder eine Mengenbegrenzung bei zB Cartos diktiert? Die Tabaklobby könnte einen Deal gemacht haben: Ihr (die Kommission) sorgt dafür, dass wir mit erträglichen Schmerzen aus der Sache raus kommen, wir spielen die Entrüsteten und machen (zur Glaubwürdigkeit) ein paar Scheingefechte vor Gericht. Dafür wollen wir den Weg geebnet sehen, ein eigenes schwächeres Dampfprodukt auf den Markt zu Bringen - um Aufhörwillige schnell wieder an den Glimmstengel zurück zu Führen oder an das neue Produkt zu Binden (trotz Schwächen). Diese Aktion könnte mit Sicherheit für das eine oder andere Mitglied der Kommission lohnend gewesen sein (oder sich in Zukunft auszahlen - gut wenn man Freunde hat (siehe Putin-Schröder)). Wie gesagt: der Artikel in der Direktive könnte so auslegbar sein - oder anders (dann sehe ich eher die Handschrift der Pharmaindustrie, die ihren Markt mit niedrigen Grenzwerten schützen wollen)



Meiner Ansicht nach ist diese Direktive weder dafür ausgerichtet der "Volksgesundheit" zu dienen, noch der Tabakindustrie wirklichen Schaden zu zu Fügen. Hier wird kassiert und nicht zu knapp. Hier waren hoch bezahlte und brilliante Lobbyisten am Werk. Die Presse steigt mal wieder begeistert auf den fahrenden Zug (die Jungs und Mädels von der Pressefront scheinen wirklich einfach strukturiert zu sein) die Öffentlichkeit nimmt wahr was sie wahr nehmen soll - alle sind glücklich und zufrieden - alle? Nein ein paar Freaks mit synthetischem Gedöns und unmöglich aussehenden Rohren im Gesicht beschweren sich auch noch, sollen doch zufrieden sein, dass man sie nicht aus der Öffentlichkeit entfernt und ihnen noch ihr ekliges Spielzeug lässt.


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22.12.2012 01:20
#63 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Moin, ich muss da nochmal meinen Senf dazugeben.

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main: „Auch fallen die Liquids nicht unter den Ausschlusstatbestand des Tabakgesetzes, da es sich um synthetisch hergestelltes Nikotin handelt, während das Tabakgesetz für Produkte aus Rohtabak und daraus hergestellter Erzeugnisse gilt.“

Es geht in dem Vorschlag um die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und nicht um die E-Zigarette oder Liquids. Wer den Unsinn verbreitet hat,
„Die elektrische Zigarette wird europaweit reguliert ...“ war ganz klar. Unsere alten Schwerenöter von damals. Diesmal gehen Sie nur ein wenig raffinierter vor.

Der Punkt „3.7. Nikotinhaltige Erzeugnisse“ ist auf Tabakprodukte bezogen. Das selbe Dilemma hatten wir damals schon mit dem Arzneimittelgesetz, Absatz 2. Letztendlich hat die Justiz ein Machtwort gesprochen - Liquid ist kein Arzneimittel. Das Thema durch. Auch in der EU.

Ob unsere verlogene Anty E-Zigaretten Lobby in der EU gehör finden wird, ist nicht anzunehmen. Ist auch nicht das Thema der eventuell kommenden „RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen“.

Es geht um fast 700 000 Todesfälle Jährlich in der EU, bedingt durch Tabak und dem WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.

Viele Grüße
Rolf


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22.12.2012 01:44
avatar  FrankyW
#64 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Die Anti-Dampfer-Lobby hat schon gehör gefunden. Frau Dr.Pötschke-Langer war in der Kommission in beratender Funktion (noch Fragen) tätig.
Artikel 18 bezieht sich nicht auf Tabakprodukte sondern auf Nikotinhaltige Produkte. In einer Presseerklärung wird dann auch einmal die e-Zigarette namentlich erwähnt. Ansonsten wird die Bezeichnung NCP (Nicotin Containing Produkts) benutzt. Bislang ist das Ziel, genau diese Direktive (ohne Änderung) dem EU-Parlament zur Abstimmung vor zu legen. Alle Fraktionen haben im Vorfeld schon signalisiert, dass sie der Direktive zustimmen werden und sie damit in künftiges, gültiges EU Recht überführen wollen. Nichts gegen die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main oder dem OVG Münster - aber die verlieren für solche Entscheidungen dann ihre Zuständigkeit. Bislang war die Rechtsunsicherheit in der EU zu unserem Vorteil. Eine Rechtssicherheit auf Basis dieser Direktive wird uns große Schmerzen bereiten.
@Rolf: Du kannst immer gerne Deinen "Senf" dazu abgeben. Aber leider hast Du momentan unrecht

Zitat
Der Punkt „3.7. Nikotinhaltige Erzeugnisse“ ist auf Tabakprodukte bezogen. Das selbe Dilemma hatten wir damals schon mit dem Arzneimittelgesetz, Absatz 2. Letztendlich hat die Justiz ein Machtwort gesprochen - Liquid ist kein Arzneimittel. Das Thema durch. Auch in der EU.

Das kannst Du knicken


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22.12.2012 02:04 (zuletzt bearbeitet: 22.12.2012 02:08)
avatar  Tallah
#65 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Zitat von FrankyW im Beitrag #64
Die Anti-Dampfer-Lobby hat schon gehör gefunden. Frau Dr.Pötschke-Langer war in der Kommission in beratender Funktion (noch Fragen) tätig.
Artikel 18 bezieht sich nicht auf Tabakprodukte sondern auf Nikotinhaltige Produkte. In einer Presseerklärung wird dann auch einmal die e-Zigarette namentlich erwähnt. Ansonsten wird die Bezeichnung NCP (Nicotin Containing Produkts) benutzt. Bislang ist das Ziel, genau diese Direktive (ohne Änderung) dem EU-Parlament zur Abstimmung vor zu legen. Alle Fraktionen haben im Vorfeld schon signalisiert, dass sie der Direktive zustimmen werden und sie damit in künftiges, gültiges EU Recht überführen wollen. Nichts gegen die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main oder dem OVG Münster - aber die verlieren für solche Entscheidungen dann ihre Zuständigkeit. Bislang war die Rechtsunsicherheit in der EU zu unserem Vorteil. Eine Rechtssicherheit auf Basis dieser Direktive wird uns große Schmerzen bereiten.
@Rolf: Du kannst immer gerne Deinen "Senf" dazu abgeben. Aber leider hast Du momentan unrecht

Zitat
Der Punkt „3.7. Nikotinhaltige Erzeugnisse“ ist auf Tabakprodukte bezogen. Das selbe Dilemma hatten wir damals schon mit dem Arzneimittelgesetz, Absatz 2. Letztendlich hat die Justiz ein Machtwort gesprochen - Liquid ist kein Arzneimittel. Das Thema durch. Auch in der EU.
Das kannst Du knicken




Stimmt, den bis dato konnten die Richter nicht anders entscheiden, da die Gesetze in ihrem Wortlaut auch kein anderes Urteil zugelassen haben. Ein Richter entscheidet aber nicht nach persönlichen Gründen, sonder er interpretiert das Gesetz und versucht mit seiner Entscheidung dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen. Wenn jetzt Grenzwerte in einem Gesetz festgelegt werden und direkt von NCPs gesprochen wird (und ich finde hier nirgends eine Unterscheidung zwischen natürlichen und künstlichem Nic), dann geht's auch um unsere Liquids.

Was ich allerdings vermute, ist, dass unsere Tabakgiganten in den dampfmarkt einsteigen wollen und schon entsprechende produkte in der pipeline haben, evtl sogar mit arzneimittelrechtlichem prüfverfahren. Dann gibt's demnächst am kiosk neben den rot-weissen kippen zum anzünden auch lustig glühende minis mit 0,5er depots der selben marke. Da die aber nicht genugbdampfen, wirds zu nem partygag verkommen. Der rest der umsteigewilligen wird weiterhin das staatssäckel füllen. Nur mal somals zahl... Der deutsche fiskus hat 2011 genau 14,4 Milliarden Euro an Tabaksteuern eingenommen. In den anderen EU Ländernnwird das nicht anders aussehen. Meint hier irgendeiner wirklich,mdass die sich durch uns dampfer ihre einnahmequelle versauen lassen???

Im übrigen weiss ich immer noch nicht, was ncps jetzt mit krebs zu tun haben und warum ein krebsforschungszentrum neuerdings zur alleinigen kompetenzquelle bezüglich ncps gemacht wird. Nikotinkaugummies und nicpflaster sind doch auch nicht krebserregend, oder????



Vaporo ergo sum..

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22.12.2012 09:31
#66 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Moderatorin

Zitat von Kiradampf im Beitrag #63
Moin, ich muss da nochmal meinen Senf dazugeben.

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main: „Auch fallen die Liquids nicht unter den Ausschlusstatbestand des Tabakgesetzes, da es sich um synthetisch hergestelltes Nikotin handelt, während das Tabakgesetz für Produkte aus Rohtabak und daraus hergestellter Erzeugnisse gilt.“
Woher wissen die, dass es "synthetisch hergestelltes Nikotin" ist?? Meines Wissens ist unser Nik. aus Rohtabak. Alles andere wäre mir neu

Es geht in dem Vorschlag um die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und nicht um die E-Zigarette oder Liquids. Wer den Unsinn verbreitet hat,
„Die elektrische Zigarette wird europaweit reguliert ...“ war ganz klar. Unsere alten Schwerenöter von damals. Diesmal gehen Sie nur ein wenig raffinierter vor.
Deshalb aber auch im Vorschlag, wie die Aufmachung, Kennzeichnung der E-Zigaretten sein sollten, wenn sie frei verkauft werden, unter der 2 mg Grenze

Der Punkt „3.7. Nikotinhaltige Erzeugnisse“ ist auf Tabakprodukte bezogen. Das selbe Dilemma hatten wir damals schon mit dem Arzneimittelgesetz, Absatz 2. Letztendlich hat die Justiz ein Machtwort gesprochen - Liquid ist kein Arzneimittel. Das Thema durch. Auch in der EU.
Kennt Jemand ausser der Elektrische Zigarette* noch andere nikotinhaltige Erzeugnisse ohne Tabak und ohne Verbrennung? (ausser den Apo-Dingern) Ich nicht.....

22.12.2012 16:01
avatar  Rursus
#67 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Zitat von heimchen im Beitrag #66
Kennt Jemand ausser der Elektrische Zigarette* noch andere nikotinhaltige Erzeugnisse ohne Tabak und ohne Verbrennung? (ausser den Apo-Dingern) Ich nicht.....



Jup - Nikotinbonbons ( Ähnlich den Mentholbonbons ) stehen schon in den Startlöchern.

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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22.12.2012 16:05
#68 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Moderatorin

Zitat von Rursus im Beitrag #67
Zitat von heimchen im Beitrag #66
Kennt Jemand ausser der Elektrische Zigarette* noch andere nikotinhaltige Erzeugnisse ohne Tabak und ohne Verbrennung? (ausser den Apo-Dingern) Ich nicht.....



Jup - Nikotinbonbons ( Ähnlich den Mentholbonbons ) stehen schon in den Startlöchern.

ne oder?

Und ohne Zulassung? Also kann das jeder vertreiben, so wie die Dampfis? *neuennebenjobentdeckt*

22.12.2012 16:05 (zuletzt bearbeitet: 22.12.2012 16:07)
avatar  FrankyW
#69 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Zitat von Rursus im Beitrag #67
Zitat von heimchen im Beitrag #66
Kennt Jemand ausser der Elektrische Zigarette* noch andere nikotinhaltige Erzeugnisse ohne Tabak und ohne Verbrennung? (ausser den Apo-Dingern) Ich nicht.....



Jup - Nikotinbonbons ( Ähnlich den Mentholbonbons ) stehen schon in den Startlöchern.


escht dampfen die beim lutschen

Heimchen, wir machen ne Firma auf


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22.12.2012 16:09
avatar  Borsti
#70 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Muss man dann zum Bonbonlutschen vor die Tür zu den Rauchern?



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22.12.2012 16:15
#71 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Ich glaube da wirds dann eine BonBonecke geben, damit keiner den Gruch abbekommt....

Das ziehen am Gras bringt nichts, dadurch wächst es nicht schneller!


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22.12.2012 16:16
avatar  FrankyW
#72 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Zitat von Borsti im Beitrag #70
Muss man dann zum Bonbonlutschen vor die Tür zu den Rauchern?


Ja klar, wegen dem pösen Nikotin


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22.12.2012 16:29
avatar  Rursus
#73 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Zitat von heimchen im Beitrag #68
ne oder?
Und ohne Zulassung? Also kann das jeder vertreiben, so wie die Dampfis? *neuennebenjobentdeckt*


Oh... es gibt da so einige, die da etwas dagegen haben.

Zitat:

Zitat
Die Grundsatzfrage lautet doch: Wollen wir einen Nikotinmarkt in Deutschland mit weitreichenden Konsequenzen auch für die Freigabe anderer nikotin-haltiger Produkte, deren Hersteller und Händler bereits vor den Toren warten – wie die von Nikotinwasser, Nikotin - limonaden, Nikotinbier, Nikotinbonbons usw.?



Und jetzt fragen wir uns alle mal, von wem das Zitat ist

Die Antwort findest du HIER auf Seite 5 bei der Frage "Angesichts dieser Situation: Was sollte aus Ihrer Sicht geschehen?"

WARNUNG! AUF DER SEITE WERDEN SEHR UNSCHÖNE BILDER GEZEIGT!!! Anklicken des Links auf eigene Gefahr!!!

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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22.12.2012 16:35
avatar  FrankyW
#74 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
avatar

Zitat von Rursus im Beitrag #73
Zitat von heimchen im Beitrag #68
ne oder?
Und ohne Zulassung? Also kann das jeder vertreiben, so wie die Dampfis? *neuennebenjobentdeckt*


Oh... es gibt da so einige, die da etwas dagegen haben.

Zitat:

Zitat
Die Grundsatzfrage lautet doch: Wollen wir einen Nikotinmarkt in Deutschland mit weitreichenden Konsequenzen auch für die Freigabe anderer nikotin-haltiger Produkte, deren Hersteller und Händler bereits vor den Toren warten – wie die von Nikotinwasser, Nikotin - limonaden, Nikotinbier, Nikotinbonbons usw.?


Und jetzt fragen wir uns alle mal, von wem das Zitat ist

Die Antwort findest du HIER auf Seite 5 bei der Frage "Angesichts dieser Situation: Was sollte aus Ihrer Sicht geschehen?"

WARNUNG! AUF DER SEITE WERDEN SEHR UNSCHÖNE BILDER GEZEIGT!!! Anklicken des Links auf eigene Gefahr!!!



aaahhhh.... die Hexe von Blair..... gruselig.....


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22.12.2012 17:07 (zuletzt bearbeitet: 22.12.2012 17:08)
#75 RE: Totalverbot durch nicht haltbare Grenzwerte?
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Moderatorin

Zitat von FrankyW im Beitrag #74

aaahhhh.... die Hexe von Blair..... gruselig.....


Nicht mal die deutlichen Photoshop-Korrekturen haben was bewirken können. Aber der rosa Baby-Bode auf der nächsten Seite ist süss.

@Rursus: Wie konntest Du uns das vorenthalten mit dem Nikbier, der Niklimo und dem wasser!!!!

Nee im Ernst, das was da die von sich gibt.........

Ich hoffe, Niemand hier glaubt ein Wort davon........ diese Nik. Sachen ist eine reine Erfindung von ihr.

Deshalb ist ja unsere Dampfe so "exklusiv" auch in der Beurteilung, es gibt nichts Vergleichbares. Und das ist auch zugleich das grosse Problem.

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