ist es mittlerweile so selbstverständlich ?

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30.12.2012 14:11
avatar  Theop
#51
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Falls jemand die Anleitung zum Vamo braucht, hier ist sie. Habe sie mal kopiert und als jpg abgelegt.


Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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30.12.2012 14:12
#52
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Ich bin kein Paragraphenhengst,
aber Michael, ich denke du kannst es nur anzeigen, nicht Abmahnen. Und somit (theoretisch) auch kein Geld damit verdienen ^^

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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30.12.2012 14:19 (zuletzt bearbeitet: 30.12.2012 14:21)
avatar  mkbo22
#53
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Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #52
Ich bin kein Paragraphenhengst,
aber Michael, ich denke du kannst es nur anzeigen, nicht Abmahnen. Und somit (theoretisch) auch kein Geld damit verdienen ^^


ja selbstverständlich nicht als Privat Person. Aber wir kennen das doch aus anderen Bereichen. Da holt man sich einen Anwalt und einen Shop Betreiber an einen Tisch und schon gehts los.

Ist natürlich eine Sauerei. Aber zur Zeit leider gängige Praxis um schnell und vor allem leicht und ohne viel Arbeit Geld zu verdienen.

Wir wissen ja, das es Anwälte gibt, die eigentlich den ganzen Tag nichts anderes machen.

Um nochmal kurz zum Thema zurück zu kommen.

Ich war ja positiv überrascht von Joeytech. Bei der Evic eine aufürliche deutsche Anleitung dabei.


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30.12.2012 14:25
avatar  Blub
#54
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Die Anleitungen sind meist ellenlange Romane, man könnte dieses kurz abfassen. Ich brauch keine Anleitung.die würde nur rumliegen. Ich suche mir das lieber verkürzt von Usern hier aus dem Netz. Ich finde es verständlicher.

Herzlichen Gruß , Blub


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30.12.2012 14:45
#55
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Stimmt,
bei Joyetech war selbst bei der Ego eine Beschreibung in deutsch dabei.
Die achten schon darauf.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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31.12.2012 04:12
#56
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Zitat von Tallah im Beitrag #41
Aus Gründen der Verkehrssicherheit gehört zu jedem elektrischem Gerät eine Bedienungsanleitung dazu. Schon alleine wegen der ganzen Warnhinweise. Ist im Endeffekt ja auch eine Absicherung für Händler und Hersteller. Stellt Euch mal vor, ich packe meinen 10440er LiIon Akku in nen Schnellader und kloppe da mal fix 5A rein, damit es schneller geht. Wenn der aus nem AT Set ist und keine Anleitung dabei war, wie ich die Akkus zu laden habe und das ich ausschließlich das mitgelieferte Ladegerät benutzen darf... Dann können Händler, Importeur und Hersteller sich auf ne saftige Schadenersatzklage gefasst machen, sollte mir das Teil um die Ohren fliegen. Und glaubt ja nicht, es gibt nicht so dämliche Menschen. Ich erinnere hier nur an die Oma aus Amiland, die ihre Katze in die Microwelle gepackt hat nachdem das Tier völlig durchgefroren von nem Winterspaziergang heimgekommen ist. Die hat den Hersteller erfolgreich verklagt und nun steht in jeder amerikanischen Bedienungsanleitung, das keine lebenden Wesen in das Teil gepackt werden dürfen. Klar hätte so eine Schadenersatzklage in Deutschland wenig Erfolg, da die Richter dem deutschen Volk durchaus etwas mehr Menschenverstand zutrauen... Allerdings, wenn ich mich wegen Fehlbedienung eines Gerätes aufgrund ner fehlenden Bedienungsanleitung verletze, verstehen auch deutsche Richter keinen Spaß.


Ich gebe dir ja grundsätzlich Recht. Aber wo muss nun die Bedienungsanleitung bei sein? Bei dem Ladegerät oder beim Akkuträger-Set mit Akkus und Ladegerät? Was ist, wenn der Trägerbody einzeln verkauft wird? Ist es dann auch noch ein elektrisches Gerät? Muss zu einem einzeln verkauften Akku eine Bedienungsanleitung beigelegt werden?


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31.12.2012 04:16
#57
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Zitat von mkbo22 im Beitrag #49
Es geht darum, das eine Anleitung dabei sein muss. Leider oder zum Glück, fehlt mir jegliche kriminelle Ader. Wenn ich Arsch wäre, hätte ich mir in der Dampfwelt schon eine goldene Nase verdient.



Wieso? Bist du Händler oder Anwalt?


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