22.03.2013 Juristisches Gutachten: Neue Tabakrichtlinie ist rechtswidrig

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22.03.2013 18:32
#26
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aka User AndreasKC

Zitat von Yuna im Beitrag #21
Tja, Gutachten, die von einer Seite in Auftrag gegeben wurden, haben nur den Nachteil, dass sie von der Gegenseite gerne mit einem Gegengutachten erwidert werden. Und die Gegenseite ist und bleibt nun mal die stärkere und wird sich im Zweifelsfall nicht auf ein Gegengutachten beschränken. Die lassen sich doch durch sowas nicht die Butter vom Brot nehmen.


Dann hat der EuGH zu entscheiden. Wieder Zeit gewonnen.....


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22.03.2013 18:36
#27
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aka User AndreasKC

Zitat von arachnid1970 im Beitrag #24
ich denke mal, auch bei den Gutachten ist es wie in der Politik, "Ober sticht Unter"... und wenn dieser gute Mann wirklich so eine Kapazität ist, wird es schwierig werden, einen anderen zu finden, der ihm widerspricht...


Dr. Schwemer ist diesbezüglich absolut eine Kapazität mit viel Erfahrung....Er ist auf diesem Gebiet kein Neuling und setzt sich für die E-Zigarette auch nicht ein, um sich zu profilieren (wie so manch' anderer Anwalt). Dr. Schwemer hat sich mit dem Produkt stark auseinandergesetzt und weiß, wovon er schreibt.


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22.03.2013 19:01
avatar  rette
#28
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Zitat von theprodigy im Beitrag #17
Zitat von hansklein im Beitrag #16
Wenn das nicht funktioniert dann müssten die derzeitigen Nikotinhaltigen Präparate doch umgestuft und freiverkäuflich werden. Sonst würde mit 2 Maßstäben gemessen, geht doch auch nicht oder gehts nur daum das diese als Bezeichnung "Nur Rauchentwöhnung" gehandelt werden? Dann könnten die Herstelles das weglassen und ihre Sachen auch frei anbieten.


Diese Präparate, von denen du sprichst, besitzten eine nachweisbare Heilmitteleigenschaft. Darum sind sie der Arzneimittelrichtlinie zugeordnet worden.
Die E-Zigarette verfügt nicht über diese Eigenschaft.


Aber was ist, wenn die Tabakindustrie uns hier eins auswischt, ein Gutachten in Auftrag gibt (auch schön viel "bezahlt" and ei "Experten" und diese kommen dann zu dem Schluss, die Ezigarette hat eine nachweisbare Heilmitteleigenschaft zu Rauchentwöhnung.....denn mal ganz im Ernst, sie hat uns alle vom "Rauch" entwöhnt, oder nicht? Wenn das so kommen würde, hätte ja die Tabakindustrie und auch die Pharmaindustrie einen echt cleveren Schachzug getan, nämlich gesagt....die Ezigarette ist gut, nämlich so gut, dass man sie als Arzneimittel einstuft und dann hätten wir den Salat. (was auch einem schleichenden Verbot nahe käme, man bekommt es nur noch in der Aphotheke - vielleicht ist es so gut, dass man es nur mit Rezept bekommt und im Freien-Handel dürfte man das Liquid nicht mehr verkaufen und es wäre für die meisten dann zu teuer) Somit hätten alle was davon.

1. Tabakindustrie hat die Eziggi-Dampfer vom Hals, bzw. die Rauche, die umsteigen wollten, es aber zu kompliziert und zu tuer ist, an den "Stoff" ranzukommen

2. Die Pharmaindustrie hätte einen weiteren "Einnahmezweig"

3. Apotheker hätten auch eine neue "Einnahmequelle"

4. Regierung hat so oder so was davon, denn es fallen ja dann die MWST für die "überteuerten" Liquids an und/oder die Raucher steigen nicht um bzw. wieder ein und zahlen brav die Tabaksteuer.

Na wenn das mal nicht für alle ganz toll ist.......


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22.03.2013 19:16
#29
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Zitat von rette im Beitrag #28
Zitat von theprodigy im Beitrag #17
Zitat von hansklein im Beitrag #16
Wenn das nicht funktioniert dann müssten die derzeitigen Nikotinhaltigen Präparate doch umgestuft und freiverkäuflich werden. Sonst würde mit 2 Maßstäben gemessen, geht doch auch nicht oder gehts nur daum das diese als Bezeichnung "Nur Rauchentwöhnung" gehandelt werden? Dann könnten die Herstelles das weglassen und ihre Sachen auch frei anbieten.


Diese Präparate, von denen du sprichst, besitzten eine nachweisbare Heilmitteleigenschaft. Darum sind sie der Arzneimittelrichtlinie zugeordnet worden.
Die E-Zigarette verfügt nicht über diese Eigenschaft.


Aber was ist, wenn die Tabakindustrie uns hier eins auswischt, ein Gutachten in Auftrag gibt (auch schön viel "bezahlt" and ei "Experten" und diese kommen dann zu dem Schluss, die Ezigarette hat eine nachweisbare Heilmitteleigenschaft zu Rauchentwöhnung.....denn mal ganz im Ernst, sie hat uns alle vom "Rauch" entwöhnt, oder nicht? Wenn das so kommen würde, hätte ja die Tabakindustrie und auch die Pharmaindustrie einen echt cleveren Schachzug getan, nämlich gesagt....die Ezigarette ist gut, nämlich so gut, dass man sie als Arzneimittel einstuft und dann hätten wir den Salat. (was auch einem schleichenden Verbot nahe käme, man bekommt es nur noch in der Aphotheke - vielleicht ist es so gut, dass man es nur mit Rezept bekommt und im Freien-Handel dürfte man das Liquid nicht mehr verkaufen und es wäre für die meisten dann zu teuer) Somit hätten alle was davon.

1. Tabakindustrie hat die Eziggi-Dampfer vom Hals, bzw. die Rauche, die umsteigen wollten, es aber zu kompliziert und zu tuer ist, an den "Stoff" ranzukommen

2. Die Pharmaindustrie hätte einen weiteren "Einnahmezweig"

3. Apotheker hätten auch eine neue "Einnahmequelle"

4. Regierung hat so oder so was davon, denn es fallen ja dann die MWST für die "überteuerten" Liquids an und/oder die Raucher steigen nicht um bzw. wieder ein und zahlen brav die Tabaksteuer.

Na wenn das mal nicht für alle ganz toll ist.......


Wir benutzen das Produkt als Ersatz und nicht, um uns das rauchen abzugewöhnen. Geheilt wird damit niemand.


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22.03.2013 19:23 (zuletzt bearbeitet: 22.03.2013 19:26)
#30
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aka User AndreasKC

@rette

Warum sollte die Tabakindustrie das versuchen? Sie möchte doch selber in den Markt der E-Zigarette eintreten. Darüber hinaus darf man die Macht auch nicht überbewerten. Die Heilmitteleigenschaft muss wissenschaftlich erwiesen sein. Es benötigt also mehr, als eine gutachterliche Abhandlung. Das dauert und kostet Geld. Zweiteres mag für die Tabakindustrie möglicherweise irrelevant sein, aber sicherlich nicht ersteres.

Viele Grüße
Andreas

Edit: Und das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie ist nicht immer käuflich und somit unsicher - auch für die Tabakindustrie. Steht dann das Ergebnis der negativen Heilmitteleigenschaft, ist sie in Stein gemeißelt. Allen Gegnern der E-Zigarette ist m.A. nach mehr geholfen, es in dem schwammigen Zustand zu belassen, wie es derzeit ist.


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22.03.2013 19:45
avatar  Yuna
#31
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Dieser eine Satz in dem GA irritiert mich:

Der Genuss von E-Zigaretten mit Liquids, die über dem in Art. 18 Abs. 1 E-RL genannten Grenzwert liegen, erfolgt durch die Verbraucher zu ihrem Vergnügen, aber nicht mit dem Zweck, sich das Rauchen abzugewöhnen. Das schließt nicht aus, dass in einzelnen Fällen der Erwerber der Nicorette ein therapeutisches Anliegen verfolgt.

Da ist zuerst von der eZiggi die Rede und dann plötzlich von der Nicorette. Das klingt für mich ganz so, als hätte der GA da etwas verwechselt. Denn Nicorette ist ja als Arzneimittel zugelassen, d.h. der Erwerber von Nicorette verfolgt ganz sicher - und nicht nur in einzelnen Fällen - ein therapeutisches Ziel. Das könnte durchaus so interpretiert werden, dass eZiggi und Nicorette in einen Topf geworfen werden.

LG
Yuna
-----


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22.03.2013 20:33
#32
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Zitat von Yuna im Beitrag #31
Dieser eine Satz in dem GA irritiert mich:

Der Genuss von E-Zigaretten mit Liquids, die über dem in Art. 18 Abs. 1 E-RL genannten Grenzwert liegen, erfolgt durch die Verbraucher zu ihrem Vergnügen, aber nicht mit dem Zweck, sich das Rauchen abzugewöhnen. Das schließt nicht aus, dass in einzelnen Fällen der Erwerber der Nicorette ein therapeutisches Anliegen verfolgt.

Da ist zuerst von der eZiggi die Rede und dann plötzlich von der Nicorette. Das klingt für mich ganz so, als hätte der GA da etwas verwechselt. Denn Nicorette ist ja als Arzneimittel zugelassen, d.h. der Erwerber von Nicorette verfolgt ganz sicher - und nicht nur in einzelnen Fällen - ein therapeutisches Ziel. Das könnte durchaus so interpretiert werden, dass eZiggi und Nicorette in einen Topf geworfen werden.


Der Begriff "Nicorette" hat da auch nichts zu suchen. Da hat sich ein Fehler eingeschlichen. Das muss Andreas aber nochmal richtig stellen.


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22.03.2013 21:04
#33
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aka User AndreasKC

Da muss nichts richtig gestellt werden. Das Ziel ist, dass die E-Zigarette eben NICHT mit einem NRT gleichgestellt werden kann, auch wenn sich die Systeme für einen Laien ähneln mögen. Mit anderen Worten:

"Bloss weil jemand versucht, sich mit Nicorette das Rauchen abzugewöhnen, heißt das nicht, dass die E-Zigarette ebenso dafür geeignet sein könnte, noch dafür GEDACHT ist."

Es geht bei diesem Satz darum, einem "in einen Topf werfen" direkt vorwegzugreifen. Man muss bei einem solchen Gutachten natürlich auch beachten, dass es in einer Sprache verfasst wird, die uns Laien (auch ich bin einer) widersprüchlich vorkommt. Erst wenn der Satz regelrecht auseinandergenommen wird, kommen wir dahinter, was gemeint ist.


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22.03.2013 22:12
avatar  Yuna
#34
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Das glaube ich kaum. Allein der Satzteil "in einzelnen Fällen" in Verbindung mit der Nicorette zeigt doch, dass da ein Irrtum passiert ist, eben weil die Nicorette niemals nur in einzelnen Fällen, sondern ausschließlich als therapeutisches Mittel eingesetzt wird. "In einzelnen Fällen" kann sich nur auf die eZiggi beziehen.

LG
Yuna
-----


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23.03.2013 07:11
#35
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aka User AndreasKC

Ich werde mal nachhaken, wie dies gemeint ist bzw. inwieweit der Satz so gewollt oder auch nicht gewollt war.

Viele Grüße
Andreas


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23.03.2013 08:51
#36
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Moderatorin

Zitat von smuxxStore im Beitrag #35
Ich werde mal nachhaken, wie dies gemeint ist bzw. inwieweit der Satz so gewollt oder auch nicht gewollt war.

Viele Grüße
Andreas

Laut Dac Sprengel ist es ein Verschreiber, aber war keine Zeit mehr das noch zu korrigieren dann noch zu vervielfertigen.

23.03.2013 12:18
#37
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aka User AndreasKC

Danke - dann brauche ich auch nicht mehr nachhaken. :-) Heute morgen las sich der Satz für mich nämlich auch anders, als gestern Abend.

Viele Grüße
Andreas


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25.03.2013 22:11
avatar  okku
#38
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Das Gute bei dem ganzen EU-Rechtsgedöns ist ja, dass das immer alles so ewig lange dauert und die Leute dort eigentlich keine Ahnung haben und alles noch und nöcher angezweifelt und juristisch in X-Instanzen geht. Wird meiner Meinung noch Jahre dauern bis da mal was beschlussfähig ist. Dennoch dürfen wir nicht aufhören zu kämpfen. Denn nur so erreichen wir unser Ziel.


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25.03.2013 23:17
#39
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Das es noch Jahre dauern wird bezweifel ich, vielleicht wird manches anders reinkommen wie gedacht. Ich geh schon davon aus das die TLR Anfang nächsten Jahres - wie auch immer gestrickt - erstmal durchgehen wird wie es "erbittet" wurde. Ändern können die auch mittenmang, ob sich die Geschichte zum Vor- oder Nachteil entwickelt wird erst die Zeit zeigen. Mir wäre lieber sie hätten mehr Ahnung, weil einigen würde dann schnell die Luft mit Scheinargumenten ausgehen die weder Hand- noch Fuß haben. Im Moment würd ich es als vorteilhafter sehen wenn die Fakten so wie sie sich derzeit darstellen angenommen würden.

Nichtwissen ist das schlimmste im Menschlichen Entscheidungsprozess nach meiner Meinung. Da wird dann nämlich nicht nach Fakten sondern nach Gefühl entschieden. Und das können die maßgeblichen ganz gut mit irgendwelchen Scheinargumenten oder "Statistiken" zu ihren Gunsten beeinflussen. Die sind ja nicht erst seit gestern dabei und wissen wie man das macht. Auch wie man "unbeliebte" Gutachten versucht zu entkräften oder zugunsten der eigenen Meinung zu nutzen. Wenn da viele Leutz mit Ahnung sitzen wird das schwieriger.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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26.03.2013 16:21
#40
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Also ich halte hier die neueste Ausgabe einer Brancheninternen Fachzeitschrift für Fachhändler namens 'tabak-markt' in Händen: Der Ausschuss der EU-Kommission wird die ECIG wie Nikotin-Ersatztherapien gleichbehandeln. Auf Deutsch: Schluß mit lustig...


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26.03.2013 16:31
#41
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Moderatorin

Zitat von daddycool im Beitrag #40
Also ich halte hier die neueste Ausgabe einer Brancheninternen Fachzeitschrift für Fachhändler namens 'tabak-markt' in Händen: Der Ausschuss der EU-Kommission wird die ECIG wie Nikotin-Ersatztherapien gleichbehandeln. Auf Deutsch: Schluß mit lustig...

Sagt wer?

26.03.2013 16:48
avatar  Inga
#42
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Zitat von heimchen im Beitrag #41

Sagt wer?


naja wenn mans so interpretieren will zZ noch die EU Kommission und die liebe Frau PöLa, was im Endeffekt bei rauskommt sei jetzt mal dahingestellt aber der derzeitige Vorschlag zielt genau in diese richtung obs so kommt, man wird sehen.


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26.03.2013 18:12
#43
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Wie bereits geschrieben, aber gerne nochmal genauer: Sagt der zuständige Ausschuß der EU-Kommission auf Anfrage der Berliner Zeitung


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26.03.2013 19:11
#44
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Moderatorin

Zitat von daddycool im Beitrag #40
Also ich halte hier die neueste Ausgabe einer Brancheninternen Fachzeitschrift für Fachhändler namens 'tabak-markt' in Händen: Der Ausschuss der EU-Kommission wird die ECIG wie Nikotin-Ersatztherapien gleichbehandeln. Auf Deutsch: Schluß mit lustig...


Zitat von daddycool im Beitrag #43
Wie bereits geschrieben, aber gerne nochmal genauer: Sagt der zuständige Ausschuß der EU-Kommission auf Anfrage der Berliner Zeitung

So etwas war das: Das sind die Meldungen aus den verschiedenen Presseportalen wie z.B. hier
http://www.themenportal.de/nachrichten/e...rollieren-48495
Das ist dann die journalistische Freiheit in so einer Tabakmarkt-Fachzeitschrift, aus einem EU will...... ein EU wird zu konstruieren

26.03.2013 19:12 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2013 19:16)
#45
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Sorry, hier stand Blödsinn. Das war ein bisschen veraltet.. Trotz all dem Hickhack... Ich denke ich werde nicht unglücklich sein wenn irgendwann mal konkret was kommt. Dann weiß man wenigstens Bescheid was die Zukunft anbelangt.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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27.03.2013 16:36
avatar  ( gelöscht )
#46
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( gelöscht )

Naja, zur Rauchentwöhnung i. S. von "weg von der noch ungesunderen Zigarette, aber nicht weg vom Nikotin" nutzt doch fast jeder hier die E-Zigarette. Und damit hätten wir ein therapeutisches Anliegen, was jeder Hersteller mehr oder wenig auch als Zweck anpreist oder andeutet.

Leute, das ist alles ganz dünnes Eis hier.....mehr sage ich nicht und halte mich auch gern wieder von der Diskussion fern.


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27.03.2013 17:34
#47
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Zitat von heimchen im Beitrag #44
So etwas war das: Das sind die Meldungen aus den verschiedenen Presseportalen wie z.B. hier
http://www.themenportal.de/nachrichten/e...rollieren-48495


wird ja immer 'besser': Im Dezember waren es noch 4mg, jetzt 2, morgen 0.1 oder wie???
demnächst extrahieren wir dann alle selber aus dem 'Balkongarten' ???


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27.03.2013 17:37
#48
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aka User AndreasKC

Zitat von daddycool im Beitrag #47
Zitat von heimchen im Beitrag #44
So etwas war das: Das sind die Meldungen aus den verschiedenen Presseportalen wie z.B. hier
http://www.themenportal.de/nachrichten/e...rollieren-48495


wird ja immer 'besser': Im Dezember waren es noch 4mg, jetzt 2, morgen 0.1 oder wie???
demnächst extrahieren wir dann alle selber aus dem 'Balkongarten' ???



Lies nochmal genau! Es hat sich nichts geändert.....


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27.03.2013 17:41
#49
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Hast Recht, hab's vor lauter Zorn nicht richtig gelesen - aber ich mach mir garkeine großen Illusionen, so wie ich die EU kennengelernt habe...


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27.03.2013 17:48
#50
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Moderatorin

Zitat von jjcl im Beitrag #46
Naja, zur Rauchentwöhnung i. S. von "weg von der noch ungesunderen Zigarette, aber nicht weg vom Nikotin" nutzt doch fast jeder hier die E-Zigarette. Und damit hätten wir ein therapeutisches Anliegen, was jeder Hersteller mehr oder wenig auch als Zweck anpreist oder andeutet.

Leute, das ist alles ganz dünnes Eis hier.....mehr sage ich nicht und halte mich auch gern wieder von der Diskussion fern.



Das mit dem dünnen Eis ist völlig korrekt, übrigens.

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