22.03.2013 Juristisches Gutachten: Neue Tabakrichtlinie ist rechtswidrig

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22.03.2013 14:22 (zuletzt bearbeitet: 22.03.2013 14:33)
avatar  Achim
#1
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vom VdeH in Auftrag gegeben:
http://www.vd-eh.de/de/juristisches-guta...chtswidrig.html

link repariert | pumpkinhead

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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22.03.2013 14:48
avatar  Sabine
#2
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hmm
soetwas in der Richtung hatte Herr Groote doch auch gesagt ("ich bin mir nicht sicher, ob die e-zigarette in die TLR gehört")


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22.03.2013 14:52
#3
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bevor Fragen aufkommen: Das Dokument wurde bereits an die zuständigen Stellen der EU-Kommission weitergegeben. Eine Prüfung wurde zugesichert.


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22.03.2013 14:55
avatar  Dirch
#4
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Zu früh, ich halte es für taktisch unklug dem Gegner so viel Vorlauf für etwaige Anpassungen zu geben.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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22.03.2013 14:58
avatar  MofD
#5
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Dann werden die andere Mittel und Wege finden, uns das Dampferleben so schwer wie möglich, wenn nicht gar unmöglich zu machen.
Der Weg ist denen nicht wichtig, sondern das Ziel: die Kontrolle des Bürgers. Dazu ist denen jedes Mittel recht.

LG
MofD

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22.03.2013 15:00
#6
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Es soll denen klar werden, dass bei der Richtlinie nicht gewissenhaft genug gearbeitet wurde und eine umfassende Korrektur und ein Umdenken erforderlich ist.


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22.03.2013 15:01 (zuletzt bearbeitet: 22.03.2013 15:03)
#7
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Und Herr Groote denkt schon um, wie man gestern feststellen konnte.


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22.03.2013 15:14
avatar  Sabine
#8
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dieses Gutachten bedeutet keinesfalls, dass unsere Lage besser wird.
Es bleibt unserer Regierung unbenommen die e-ziggy zu regulieren, wie es ihr passt.
Falls rot/grün gewinnt haben wir nix zu lachen und es kann leicht sein, dass wir, falls schwarz/gelb gewinnt, der Opposition als Bobbon zugeworfen werden.
Denn tatsächlich interessieren wir niemanden wirklich.


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22.03.2013 15:28
#9
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Zitat von Sabine im Beitrag #8
dieses Gutachten bedeutet keinesfalls, dass unsere Lage besser wird.
Es bleibt unserer Regierung unbenommen die e-ziggy zu regulieren, wie es ihr passt.
Falls rot/grün gewinnt haben wir nix zu lachen und es kann leicht sein, dass wir, falls schwarz/gelb gewinnt, der Opposition als Bobbon zugeworfen werden.
Denn tatsächlich interessieren wir niemanden wirklich.


Das können die nicht, wenn die E-Ziggi keiner Richtlinie zugeordnet ist.
Mit dem Gutachten wird die Dampfe aus der TRL wahrscheinlich rausfallen. Dannach versuchen sie es evtl. über die Arzneimittelschiene.
Da wird sie auch nicht stand halten können.
Wir werden auf jeden Fall vorerst mal enorm an Zeit gewinnnen.
Umso mehr Aufklärungsarbeit unsererseits kann erfolgen.
Man wird sehen, wie es dann weitergeht...


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22.03.2013 15:33 (zuletzt bearbeitet: 22.03.2013 15:33)
#10
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Ich sehe das als sehr positiv.

Klar geben die nicht so schnell auf, aber es gibt nun einige Hindernisse, die erst beseitigt werden müssen

Das haben die sich wahrscheinlich leichter vorgestellt

Lg Stefan

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22.03.2013 15:51
avatar  Sabine
#11
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zumindest hat keiner damit gerechnet, dass die Dampfer derartig mobil mach.

Sie hatten den Punkt "e-zigarette" doch so schön versteckt und in der Presse wurde auch nur von den Zigarettenschachteln berichtet.


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22.03.2013 15:55 (zuletzt bearbeitet: 22.03.2013 15:55)
#12
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Zitat von Sabine im Beitrag #11
zumindest hat keiner damit gerechnet, dass die Dampfer derartig mobil mach.

Sie hatten den Punkt "e-zigarette" doch so schön versteckt und in der Presse wurde auch nur von den Zigarettenschachteln berichtet.


Bei den Anhörungen hat man das Thema Dampfen auch eher unter den Tisch gekehrt........Wenn dieser "böse" Herr Groote nicht immer so neugierig gewesen wäre.......

Lg Stefan

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22.03.2013 16:05
#13
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Für mich stellt sich da eher erstmal ne andere Frage. Nikotinhaltige Präparate wie Nikotinkaugummi, Nikotinpflaster sind doch irgendwo in der Arzneimittelrichtlinie drin oder? Könnte der Gesetzgeber da rechtlich keine Gleichstellung der E-Zigarette nit diesen erreichen? Falls das noch nicht klar ist wäre das ein nächster Ansatzpunkt. Sonst haben wir den Salat.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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22.03.2013 16:05
#14
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Zitat von Lucky101282 im Beitrag #12
Zitat von Sabine im Beitrag #11
zumindest hat keiner damit gerechnet, dass die Dampfer derartig mobil mach.

Sie hatten den Punkt "e-zigarette" doch so schön versteckt und in der Presse wurde auch nur von den Zigarettenschachteln berichtet.


Bei den Anhörungen hat man das Thema Dampfen auch eher unter den Tisch gekehrt........Wenn dieser "böse" Herr Groote nicht immer so neugierig gewesen wäre.......


Zum Glück ist dieser "böse" Herr Groote ein Guter und lässt nicht so einen Müll durchgehen (denn wenigstens er macht seine Arbeit gewissenhaft und richtig), den die meisten Abgeordneten ihm dort vorgetragen haben.
Das ihm da einiges an Blödsinn vorgetragen wurde, hatte der gute Mann wohl durchschaut und holte sich deshalb nochmal etwas mehr Informationen und Meinungen außerhalb des Abgeordnetenkreises zu diesem Produkt. Und zwar unter anderem bei uns!


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22.03.2013 16:07
#15
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Zitat von hansklein im Beitrag #13
Für mich stellt sich da eher erstmal ne andere Frage. Nikotinhaltige Präparate wie Nikotinkaugummi, Nikotinpflaster sind doch irgendwo in der Arzneimittelrichtlinie drin oder? Könnte der Gesetzgeber da rechtlich keine Gleichstellung der E-Zigarette nit diesen erreichen? Falls das noch nicht klar ist wäre das ein nächster Ansatzpunkt. Sonst haben wir den Salat.


Das hatten wir irgendwo schonmal (weiß aber grad nicht wo). Das funktioniert nicht!


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22.03.2013 16:18 (zuletzt bearbeitet: 22.03.2013 16:19)
#16
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Wenn das nicht funktioniert dann müssten die derzeitigen Nikotinhaltigen Präparate doch umgestuft und freiverkäuflich werden. Sonst würde mit 2 Maßstäben gemessen, geht doch auch nicht oder gehts nur daum das diese als Bezeichnung "Nur Rauchentwöhnung" gehandelt werden? Dann könnten die Herstelles das weglassen und ihre Sachen auch frei anbieten.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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22.03.2013 16:31
#17
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Zitat von hansklein im Beitrag #16
Wenn das nicht funktioniert dann müssten die derzeitigen Nikotinhaltigen Präparate doch umgestuft und freiverkäuflich werden. Sonst würde mit 2 Maßstäben gemessen, geht doch auch nicht oder gehts nur daum das diese als Bezeichnung "Nur Rauchentwöhnung" gehandelt werden? Dann könnten die Herstelles das weglassen und ihre Sachen auch frei anbieten.


Diese Präparate, von denen du sprichst, besitzten eine nachweisbare Heilmitteleigenschaft. Darum sind sie der Arzneimittelrichtlinie zugeordnet worden.
Die E-Zigarette verfügt nicht über diese Eigenschaft.


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22.03.2013 16:50
#18
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22.03.2013 17:04
#19
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Den Link meinte ich hier zur pdf


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22.03.2013 17:13
#20
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Zitat von albmicha im Beitrag #18
Hier gab´s mal ein Urteil:
OVG Sachsen-Anhalt zu E-Zigaretten
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/nikotin-liquids-fuer-e-zigaretten-unterliegen-nicht-dem-arzneimittelgesetz/


Danke, damit ist das nochmal etwas ausfürlicher dargestellt.
Die Arzneimittelschiene wird für die Herren noch schwieriger, da gibt es noch sehr viele Hürden zu überwinden (das wird ein langer Weg, falls das überhaupt möglich ist).
Wir dürfen auf jeden Fall wieder mehr Hoffnung haben, das es richtig!! eingestuft wird. Und zwar als Genussmittel!!


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22.03.2013 18:01
avatar  Yuna
#21
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Tja, Gutachten, die von einer Seite in Auftrag gegeben wurden, haben nur den Nachteil, dass sie von der Gegenseite gerne mit einem Gegengutachten erwidert werden. Und die Gegenseite ist und bleibt nun mal die stärkere und wird sich im Zweifelsfall nicht auf ein Gegengutachten beschränken. Die lassen sich doch durch sowas nicht die Butter vom Brot nehmen.

LG
Yuna
-----


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22.03.2013 18:11
#22
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Zitat von Yuna im Beitrag #21
Tja, Gutachten, die von einer Seite in Auftrag gegeben wurden, haben nur den Nachteil, dass sie von der Gegenseite gerne mit einem Gegengutachten erwidert werden. Und die Gegenseite ist und bleibt nun mal die stärkere und wird sich im Zweifelsfall nicht auf ein Gegengutachten beschränken. Die lassen sich doch durch sowas nicht die Butter vom Brot nehmen.


Nicht einfach.......hier gehts um Gesetze, nicht um irgendwelche Meinungen.......

Lg Stefan

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22.03.2013 18:16
#23
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Gegengutachten können die ja gerne machen lassen, nur wird da nichts vernünftiges bei rumkommen. Wie auch?
Die Sache ist Eindeutig. In der TRL hat unser Produkt nichts zu suchen. In der AMR ebenfalls nicht.
Wenn doch, geht es nicht mit rechten Dingen zu und dann kann man sich wehren und man wird sehen wer Recht hat ;-)


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22.03.2013 18:18
#24
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ich denke mal, auch bei den Gutachten ist es wie in der Politik, "Ober sticht Unter"... und wenn dieser gute Mann wirklich so eine Kapazität ist, wird es schwierig werden, einen anderen zu finden, der ihm widerspricht...



Signaturen werden überbewertet ;-)

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22.03.2013 18:30
#25
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aka User AndreasKC

Zitat von hansklein im Beitrag #13
Für mich stellt sich da eher erstmal ne andere Frage. Nikotinhaltige Präparate wie Nikotinkaugummi, Nikotinpflaster sind doch irgendwo in der Arzneimittelrichtlinie drin oder? Könnte der Gesetzgeber da rechtlich keine Gleichstellung der E-Zigarette nit diesen erreichen? Falls das noch nicht klar ist wäre das ein nächster Ansatzpunkt. Sonst haben wir den Salat.


Diese Produkte sind Arzneimittel, weil sie zur Entwöhnung gedacht und auch so angeboten werden. Der Hersteller selbst will also, dass die Produkte als Arzneimittel deklariert werden. Wichtig ist dabei folgender Absatz des Gutachtens (Seite 6):

"Es kommt hinzu, dass die angestrebte Regelung mit einer Änderung des Arzneimittelbegriffes
einhergeht, und damit eine Frage betrifft, die Gegenstand der
RL 65/65/EWG, 2001/83/EG in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 b RL 2004/27/EG
ist und nicht in der Tabakrichtlinie getroffen werden kann. E-Zigaretten können
Arzneimittel sein, aber nur dann, wenn sie als solche – nämlich zur Rauchentwöhnung
– vom Verbraucher verwendet werden. Der Begriff des Funktionsarzneimittels
erfasst die Erzeugnisse, deren pharmakologische Eigenschaften
wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind,
physiologische Funktionen (hier: Rauchentwöhnung) zu beeinflussen.
EuGH, Urteil vom 15.01.2009 in der Rechtssache C-140/07, Hecht-Pharma-
GmbH/Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Rn 25; Urteil vom 30.04.2009 in
der Rechtssache C-27/08 BIOS/Saarland Rn 20; Urteil vom 29.04.2004 in der
Rechtssache C-150/00 Kommission gegen Österreich Rn 65: „Für die Einstufung eines
Erzeugnisses als Arzneimittel nach der Funktion müssen sich die Behörden daher
vergewissern, dass es zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der
Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen
haben kann.“
Der Genuss von E-Zigaretten mit Liquids, die über dem in Art. 18 Abs. 1 E-RL
genannten Grenzwert liegen, erfolgt durch die Verbraucher zu ihrem Vergnügen,
aber nicht mit dem Zweck, sich das Rauchen abzugewöhnen. Das
schließt nicht aus, dass in einzelnen Fällen der Erwerber der Nicorette ein therapeutisches
Anliegen verfolgt.
Aber nur dann, das heißt bei dieser Funktion, stellen diese Mittel ein Arzneimittel
dar, in allen übrigen Fällen nicht. Deshalb ist es dem Unionsgesetzgeber
verwehrt, allein durch die Grenzwertbestimmung des Art. 18 Abs. 1 E-RL einem
Bedarfsgegenstand wie der E-Zigarette die Eigenschaft eines Arzneimittels
„aufzudrängen“, die ihm vom Verbraucher nicht zugedacht ist, ihm deshalb
nicht zukommt und sich auf keinen Fall mit dem Abbau von Handelshemmnissen
(Art. 114 AEUV) begründen lässt."

Viele Grüße
Andreas


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