Abmahnung durch Arslan Shop wegen Wortmarke CE4+

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03.04.2013 21:09
#126
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Ich denke man sollte jetzt mal Durchatmen und den betroffenen mal Zeit geben über Ihre Wege nachzudenken.
Es bringt manchmal noch mehr Stress für den Betroffenen, wenn in diesem Stil gefeuert wird.

Facebook ist eine Waffe ! Also sollte damit mit Vernunft umgegangen werden.

Dampfer seit dem 08.03.2013 (dank iSzéne Smalltalk)

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03.04.2013 21:17 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2013 21:17)
#127
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Nächster Händler, der auf Facebook davon spricht, abgemahnt worden zu sein:
Vapor-Freak


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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03.04.2013 21:17
#128
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>den betroffenen mal Zeit geben über Ihre Wege nachzudenken
OH Ich denke das haben die sich schon sehr Genau!


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03.04.2013 21:24 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2013 21:26)
avatar  eWiz-
#129
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Zitat von Borsti im Beitrag #114
Wer dem Shop einen Denkzettel verpassen möchte geht zur Polizei um Anzeige wegen Arglistiger Täuschung zu erstatten.
Gesetzlich sind 24 Monate Gewährleistung vorgeschrieben, durch diesen Eintrag spielt er dem Kunden vor das der Kunde nur 48 Stunden Gewährleistung hat.

Zitat
Auf unsere alle unsere Atomizer 2012 geben wir eine Gewährleistung von 48h ab Kaufdatum.
48h DOA-Garantie (Funktion bei Eintreffen), Verdampfer wird als Einwegartikel verkauft und ist nur in der DOA-Garantie erfasst. Testen Sie ihn daher direkt nach Erhalt.
quelle:Shop



Verdampfer sind ein Einwegartikel und daher von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen.

Wenn die Verdampfer darunter eingeschlossen sind, dann würden sie im Schnitt nicht 3 Wochen (vielleicht länger, vielleicht kürzer) halten.

EDIT: So kenne ich das hier in England.


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03.04.2013 21:33
#130
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aka User AndreasKC

So ist's richtig! ;-)

Viele Grüße
Andreas


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03.04.2013 21:44
avatar  AlexTM
#131
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Zitat von Borsti im Beitrag #114
Wer dem Shop einen Denkzettel verpassen möchte geht zur Polizei um Anzeige wegen Arglistiger Täuschung zu erstatten.
Gesetzlich sind 24 Monate Gewährleistung vorgeschrieben, durch diesen Eintrag spielt er dem Kunden vor das der Kunde nur 48 Stunden Gewährleistung hat.



Eine Anzeige bringt da nicht viel, da könnten ihn aber andere Händler - diesmal zu Recht - wegen abmahnen. Problem: Diese Art des Kundenbescheissens ist sehr weit verbreitet, sogar unter ansonsten einwandfreien Shops.


Zitat von eCigWizard im Beitrag #129
Verdampfer sind ein Einwegartikel und daher von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen.

Wenn die Verdampfer darunter eingeschlossen sind, dann würden sie im Schnitt nicht 3 Wochen (vielleicht länger, vielleicht kürzer) halten.


Ich kenne das englische Recht nicht, aber das gilt nichtmal mehr, wenn du irgendwo in die EU versendest: Es gibt keine "Einwegartikel" und es gibt auch kein "Verbrauchsmaterial". Die Gewährleistung gilt immer und für alles, was ein Händler verkauft, und zwar gewährleistet er, daß bei Übergabe die Sache mängelfrei war und für den bestimmten Zweck geeignet. Das muß logischerweise nicht heißen, daß irgend etwas 2 Jahre Dauergebrauch aushält (sonst wären Batterien etwas schwierig) aber Ausschluß aus der Gewährleistung? Sorry, da mußt du von außerhalb der EU verkaufen.

Wenn etwas normalerweise nur 3 Wochen hält, kann der Kunde auch nicht verlangen, daß es länger hält - aber selbstverständlich hat er ein Recht drauf, daß es das dann aber auch tut. Auch wenn er es vorher 48 Stunden oder ein paar Monate in der Schublade hatte. (Es sei denn wiederum es war leicht verderblich - aber das ist eine Eigenschaft von etwa frischem Fleisch. Verdampfer vergammeln normalerweise so schnell nicht.)

Ich empfehle mal dringend die Lektüre von http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...99L0044:DE:HTML und das läßt sich durch nationales Recht nur erweitern und nicht beschneiden. Denn sonst gibt es irgendwann eine völlig berechtigte Abmahnwelle - und ich persönlich würde sie FEIERN!


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03.04.2013 21:47
avatar  zigg-e
#132
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Ihr habt hier auch nichts besseres zutun, als euch über die DOA Garantei zu Schreiben.
Bitte nicht das Ziel aus den Augen verlieren. :-)

wichtig ist, das es auch jeder Dampfer mitbekommt, was dieser Shop für ein Abzocker ist.
UPDATE:
20 Händler haben sich heute gemeldet. Ein gemeinsames Vorgehen, ist also gewährleistet.
Es wäre schön, wenn es doch mehr Händler hinzukommen.
0511-89942306 nach Valentin verlangen.

Gruß
Olga Ohm


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03.04.2013 21:50
avatar  AlexTM
#133
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Weißt du, wenn Händler sagen, man solle das Thema doch nicht aufrollen, frag ich mich immer, was die wohl für AGB haben ... und ob sie das eventuell sogar ganz genau wissen ... so ganz generell.

Wollte ich eben per edit nachschieben, zu spät: Das Thema nochmal schön leichtverständlich aufbereitet: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/...n-und-umtausch/


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03.04.2013 21:53
avatar  Borsti
#134
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Zitat von AlexTM im Beitrag #131

Wenn etwas normalerweise nur 3 Wochen hält, kann der Kunde auch nicht verlangen, daß es länger hält - aber selbstverständlich hat er ein Recht drauf, daß es das dann aber auch tut.


Selbst dann muss eine durchschnittliche Haltbarkeit angegeben werden damit der Kunde schon vor dem Kauf beurteilen kann ob sich der Kauf lohnt...
Es gibt aber eine andere möglichkeit aber ich möchte einem bestimmten Shop keine ausweichmöglichkeit hier an die Hand geben ;)



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03.04.2013 22:12
#135
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Um das mal zum Ende zu bringen.

Wenn ich einen Verdampfer kaufe und diesen in den Schubkasten lege und dann nach 14 Monaten raus hole muß er laufen und seinen Zweck erfüllen.
Du hast 24 Monate Gewährleistung.
Garantie ist eine "kann Bestimmung" und diese kann ich beschränken, heißt.... Ich unterstelle das dieses Gerät bei erhalt auch sofort genutzt wird oder wie
bei mir angegeben wurde ( ich soll es sofort testen ) und beschränke die Garantie ab dem Erhalt auf 24 oder auch 48 Stunden. Diese Zeit sollte das Gerät
meiner Meinung nach zweifelsfrei schaffen. Auch bei einem Watt-Power-User.

Berichtigt mich bitte wenn ich da Falsch liege.

Dampfer seit dem 08.03.2013 (dank iSzéne Smalltalk)

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03.04.2013 22:19
#136
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Also, ich möchte mich mal bedanken, dass dieser post hier öffentlich gemacht wurde, sonst hätte ich ihn wohl eher nicht gelesen. Und ich finde es toll, wenn ich als Dampferin auf diese Art und Weise darüber informiert werde, wo ich kaufen kann und wo nicht. Zum Teil denke ich, dass ich mich bei den ganzen Angeboten und der Fülle an Händlern und Liquidarten und Verdampfern und und und...in einem Dschungel befinde, und wenn mir durch so ein post der richtige Weg gezeigt wird, dann ist das sehr gut.
Ich hatte schon mehrfach bei dieser Firma bestellt, das werde ich nun nicht mehr tun...ich verbrauche nur wenig, aber viel Wenig macht irgendwann auch ein Viel...so eine Firma wird es irgendwann spüren.

Schokolade ist gut. Schokolade fragt nicht. Schokolade versteht.


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03.04.2013 22:24
avatar  Borsti
#137
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Zitat von DampfGut im Beitrag #135
Diese Zeit sollte das Gerät
meiner Meinung nach zweifelsfrei schaffen. Auch bei einem Watt-Power-User.

Berichtigt mich bitte wenn ich da Falsch liege.


Die übliche Haltbarkeit bei Verschleißartikeln bezieht sich auf üblicher Handhabung, sonst könnte man auch alle 2 wochen neue Autoreifen auf Gewährleistung bekommen weil man ständig mit quietschenden Reifen fährt.



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03.04.2013 22:49
avatar  darcky
#138
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wollt auch mal nur sagen, dass ich meinen aller ersten (CE4) damals bei Ar*lan gekauft habe, irgendwann anfang 2012, da hiessen die dinger "2012er Cleromizer" da war nix mi CE4, dass die den Namen einfach nur geklaut haben ist für mich doch klar. Ich habe ewig nix merh da bestellt, und werde es auch nicht mehr tun. Wobei ich bei der Quali der Ware von ihm eh nicht überzeugt war.
ich finds lächerlich solche massnahmen durch patent durch zuziehen, wo die namen eh im Fernen Osten festgelegt und erfunden werden.


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03.04.2013 22:53
#139
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.
Einwenig kommen wir vom Thema ab, glaube ich.

Zitat von zigg-e im Beitrag #132


UPDATE:
20 Händler haben sich heute gemeldet. Ein gemeinsames Vorgehen, ist also gewährleistet.
Es wäre schön, wenn es doch mehr Händler hinzukommen.


Ich denke, da kann man schon was machen.

Gruß

böser Bube

An "Alle" die über mich lästern: I love to entertain "YOU" .


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03.04.2013 23:04 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2013 23:10)
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#140
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wobiwilli ( gelöscht )

Hierzu vielleicht lesenswert, besonders der letzte Satz

http://www.abmahnwelle.net/viewtopic.php?f=2&t=90

und noch was interessantes

http://www.e-rauchen-forum.de/thread-51108.html


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03.04.2013 23:18
avatar  Timm
#141
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Lofertis wollte sich morgen auch hier anmelden, aber ich geb die Nummer schonmal durch.


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03.04.2013 23:20
avatar  elkland ( gelöscht )
#142
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elkland ( gelöscht )

Tja Kinings,

es gibt einfach viel zu viel arbeitslose Anwälte.
Denn die verlieren nie.


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03.04.2013 23:44
#143
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Hi,
ich habe eben auch meine Senf oder "Farbe" auf FB Kundgetan,
sehr Lustig dort,
da geht aber die Post ab......
LGPP

Orthografie,hmmm....jö,....Große Sorry !



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03.04.2013 23:51
#144
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aka User AndreasKC

Zitat von DampfGut im Beitrag #135
Um das mal zum Ende zu bringen.

Wenn ich einen Verdampfer kaufe und diesen in den Schubkasten lege und dann nach 14 Monaten raus hole muß er laufen und seinen Zweck erfüllen.
Du hast 24 Monate Gewährleistung.



Nach 6 Monaten ab Kaufdatum - und über die bist in deinem Beispiel weit drüber - mußt DU allerdings dem Verkäufer beweisen, dass der Artikel bereits bei Ankunft den Defekt hatte. Dürfte nach 14 Monaten schwer sein. Bei Gewährleistung ist die Umkehr der Beweisführung nach 6 Monaten zu beachten.

Viele Grüße
Andreas


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03.04.2013 23:53
#145
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Hallo,

und - haaach ich lach mich weg

Wollte gerade im Ars**lan-Shop bei Ama*on ein paar CE5 V2 für 4,90 kaufen.
Da ich den Shop noch nicht kannte, habe ich "ars**lan shop" (natürlich ohne **)
bei G**gle als Suchwort eingegeben, um mal zu schauen, ob es über Ars**lan etwas
negatives zu berichten gibt.

...und was finde ich auf seite 2 der Suchergebnisse? Diesen Thread hier

Ich zeige mich jetzt mal solidarisch und habe von einer Bestellung abgesehen

Grüsse
Weichraucher

Hab,s geschafft!!! Seit 11/2011 Nichtraucher

Haupt-Hardware: KayFun3.1-->VamoV6 - KayFun3.1-->IStick50W - KayFunLite-->Lavatube KayFunMini-->SpinnerII - eGrip mit RBA
KayFun,s = alles Clones ;)

Um ein korrektes Mitglied in einer Schafherde zu werden, muss man vor allem ein Schaf sein
(Albert Einstein)

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03.04.2013 23:54
avatar  eWiz-
#146
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Ich spielte jetzt die sofortige Benutzung nach Erhalt an, nicht die Lagerung in der Schublade.

Wenn sich ein Kunde nach 14 Monaten bei mir meldet und sagt, dass sein 14 Monate gelagerter Verdampfer nicht funktioniert hat bei der ersten Benutzung, würde ich ihn eigentlich umtauschen -mit Bezug zu der Gewährleistung.

Nach 14 Monaten wird aber der Beweis sehr schwer, dass der Verdampfer nicht schon hin und wieder in Benutzung war.

Wie dem auch sei.

Lassen wir das.

Zitat von Prof. Pinocchio im Beitrag #143
Hi,
ich habe eben auch meine Senf oder "Farbe" auf FB Kundgetan,
sehr Lustig dort,
da geht aber die Post ab......
LGPP


Ich habe mich köstlich amüsiert, was für eine Rabattaktion ein anderer Händler nun startet. Perfekter Konter! Hut ab.


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03.04.2013 23:56 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2013 23:57)
avatar  AlexTM
#147
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Zitat von Borsti im Beitrag #137
Die übliche Haltbarkeit bei Verschleißartikeln bezieht sich auf üblicher Handhabung, sonst könnte man auch alle 2 wochen neue Autoreifen auf Gewährleistung bekommen weil man ständig mit quietschenden Reifen fährt.


Zeig mir doch mal bitte einer den Paragraphen, der "Verschleißartikel" definiert. Es gibt zwar "Verbrauchsartikel", aber das ist so ziemlich alles außer Immobilien.

Und richtig, die "übliche" Haltbarkeit bezieht sich auf den "üblichen" Gebrauch. "Normale" Abnutzung ist von der Gewährleistung nicht abgedeckt. Aber auch da kann man nicht pauschal sagen, nach so und soviel Tagen ist die Gewährleistung vorbei, das geht höchstens bei wirklich verderblichen Sachen. (Und die Wörter mit den Anführungszeichen sind die, die Gutachter reich machen.)

Und auch ein Austesten binnen soundsoviel Tagen ist nicht zulässig: Es steht natürlich dem Käufer frei, das Teil erst nach geraumer Zeit in Betrieb zu nehmen, könnte ja ein vorsorglich früh bestelltes Geschenk sein, z.B.. Und außerdem kann man bei einem Andampf-Test gerade nicht feststellen, ob das Teil auch ungefähr so lange dampft, wie es das normalerweise tut.

Es steht einem Händler natürlich völlig frei, zusätzlich zur Gewährleistung weitergehende Garantien zu geben. Die können sogar voraussetzen, daß der Kunde dreimal nackich um den Kölner Dom hüpfen muß, um die Garantie zu bekommen. Nur, keine Garantie kann die Gewährleistung einschränken, und die große Marke mit dem angebissenen Obst hat gerade vor Kurzem einen auf den Deckel bekommen, weil ihre "Garantie" so formuliert war, daß ein Kunde leicht verstehen konnte, daß die Gewährleistung eingeschränkt wäre; die tolle Garantie bot nämlich weniger an als diese.

Ich bin wirklich kein Freund des Abmahnunwesens. Aber ich finde es schon merkwürdig, daß Händler, die meinen, die Gesetze gelten für sie nicht (und sei es nur "weil alle anderen das auch machen") dann aufheulen, wenn sie auf jemanden treffen, der ein noch interessanteres Rechtsverständnis hat. Aber selber munter weitermachen wie bisher. Supi.
Da weiß man dann wieder, wozu die Möglichkeit der Abmahnung ursprünglich mal gedacht war: Um Kundenbeschiss ohne lange und teure Gerichtsverfahren angehen zu können.


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04.04.2013 00:08
avatar  zigg-e
#148
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Vielen Dank für eure Unterstützung. Es ist vor allem wichtig, dass auch die kleineren Händler von unserem Angebot erfahren.
Zitat:
Zigg-e Bezüglich der Kosten für den Anwalt. Gerne nehmen wir alle Händler mit in unser Boot auf. wir sind bereits ca. 20 Händler, die gegen diese Abmahnung gemeinsam vorgehen werden. 0511 89942306


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04.04.2013 00:15
#149
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Die genutzte DAO Regelung (Dead on Arrival) wie sie üblich wäre, der Einfachheit halber von Wikipdia-DAO-Regelung:

Zitat
Die DOA-Regelung (hier auch im Sinne von defective on arrival, engl. für defekt bei Ankunft) ist ein besonderer Service, den einige Hersteller ihren Kunden im Rahmen ihrer Garantie bieten. Ist ein Gerät, das man z. B. über einen Versandhändler gekauft hat, bei der Ankunft defekt („dead on arrival“), bieten diese Hersteller an, dass sich der Käufer durch Neubestellung kurzfristig einen Ersatz für das Gerät beschaffen kann und das defekte Gerät entsprechend gutgeschrieben wird.

Durch den schnellen Erhalt eines neuen Gerätes im Austausch gegen das alte entfällt die Wartezeit bis zur Reparatur des defekten Produkts. Damit soll den Erwartungen des Kunden entsprochen werden, dass ein bereits von Anfang an defektes Gerät schnell und unbürokratisch ersetzt wird.

Wenn kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, hat der Käufer nach deutschem Kaufrecht im DOA-Fall einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung und damit auf den Austausch der defekten Ware. Unabhängig davon wird eine DOA-Regelung vielfach vom Hersteller der Ware angeboten.



Zu der Abmahnung durch Arslan Shop: Das wertet den Shop für mich erheblich ab! Arslan - Du hast zwar nur wieder einen Kunden weniger aber ich glaube die Aktion wird noch mehr Kunden kosten.

Menschlich ist die Aktion Obersch... rechtlich gesehen wird sich das noch rausstellen müssen. Die Publicity dazu möchte ich pers. aber nicht haben... Den "guten Ruf" den solche Aktionen mit sich bringen wird man glaub ich nicht so schnell los.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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04.04.2013 00:22
avatar  AFG0815
#150
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Schlechte PR ist auch PR! ich denke das das bald wieder in Vergessenheit gerät.
Wie war das damals mit NOKIA, ein riesen Aufschrei! und? als die Vertragsverlängerung kam, wars doch wieder eins. Meins nicht.


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