Art. 5 Grundgesetz

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10.04.2013 12:58
#1 Art. 5 Grundgesetz
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Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Mehr brauch ich dazu jetzt nicht zu sagen



Provari v2 @ Kayfun 3.1 ɣ / Arashi / Oddy , Bolt @ DraXl


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10.04.2013 12:59 (zuletzt bearbeitet: 10.04.2013 12:59)
avatar  Supi77
#2 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von hostel83 im Beitrag #1
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Mehr brauch ich dazu jetzt nicht zu sagen


wozu, was, hä


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10.04.2013 13:02
#3 RE: Art. 5 Grundgesetz
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6.Keine Diskussionen zu den Board-Regeln

a. Die Board-Regeln stehen nicht zur Diskussion. Wer sich nicht daran halten will, sei auf andere Foren-Konzepte verwiesen. Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten ist der Admin gerne bereit, das Problem über PN zu besprechen. Dieses Forum setzt auf langfristige Qualität. Deshalb auch diese Foren-Regeln. Wer mehr Qualität verlangt, kann jederzeit mit qualitativ hochstehenden Postings dazu beitragen. Auch hier kann man sich mit konstruktiver Kritik jederzeit per PN an die Admins wenden. Öffentlich ausgetragene Streit-Themen die nichts mit dem e-rauchen zu tun haben, werden ins Plantschbecken verschoben, da dieses Streit-Verhalten hier fehl am Platz ist.



Provari v2 @ Kayfun 3.1 ɣ / Arashi / Oddy , Bolt @ DraXl


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10.04.2013 13:04
avatar  Supi77
#4 RE: Art. 5 Grundgesetz
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10.04.2013 13:09
#5 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Fanclubresistent
Dampfen ist geil.....

Mein Avatar ist von dem Member Prof. Pinocchio & wurde von ihm für meinen privaten Gebrauch genehmigt!


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10.04.2013 13:09
#6 RE: Art. 5 Grundgesetz
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pocorn-essen ist sehr konstruktiv

LG Martin

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10.04.2013 13:09
#7 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Popcorn ist hier nicht erlaubt



Provari v2 @ Kayfun 3.1 ɣ / Arashi / Oddy , Bolt @ DraXl


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10.04.2013 13:11
avatar  Franzi
#8 RE: Art. 5 Grundgesetz
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aha

L.G. Beate


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10.04.2013 13:11
avatar  Supi77
#9 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von Dampfbacke im Beitrag #6
pocorn-essen ist sehr konstruktiv


Das ist meine freie Meinung dazu, dass es hier wieder richtig interessant wird.


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10.04.2013 13:12
#10 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Interessant ? Selbst die Teletubbies kauen alles nur 3x durch ...

... Reifezeit wird überbewertet. Ich reife seit 50 Jahren und hab immer noch keinen Geschmack! ...


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10.04.2013 13:12
#11 RE: Art. 5 Grundgesetz
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§ 23322 Art. 16 Absatz 157 PCStGB

Die Würde des Popcorns ist unantastbar, das öffentliche Verzehren desselbigen stellt eine Ordungswidrgkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet.

LG Martin

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10.04.2013 13:14
avatar  Supi77
#12 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von Dampfbacke im Beitrag #11
§ 23322 Art. 16 Absatz 157 PCStGB

Die Würde des Popcorns ist unantastbar, das öffentliche Verzehren desselbigen stellt eine Ordungswidrgkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet.




ok, dann für alle. Aber ich glaube wir machen uns gerade des spammens schuldig?! Steht das auch schon im Grundgesetz?


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10.04.2013 13:16
#13 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Ich finde es bedauerlich, dass wenn eine Forenregel durchgesetzt wird, es den Usern nicht gestattet wird zu hinterfragen.
Der betreffende Thread wird einfach geschlossen mit der Begründung, dass es nicht gestattet sei über Forenregeln zu diskutieren.
Man wird dann einfach darauf hingewiesen, die Regeln zu akzeptieren oder ein anderes Forum aufzusuchen.

No To Clones
Admire craftsmanship. Support authenticity. Praise originality. Value art.

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10.04.2013 13:17
#14 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Mal so zwischendurch: Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Zwischen Privaten entfalten sie keine unmittelbare Wirkung.

So, wo kriege ich jetzt auch mein Popcorn her? :-)


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10.04.2013 13:18
avatar  Supi77
#15 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von Yaomicqui im Beitrag #13
Ich finde es bedauerlich, dass wenn eine Forenregel durchgesetzt wird, es den Usern nicht gestattet wird zu hinterfragen.
Der betreffende Thread wird einfach geschlossen mit der Begründung, dass es nicht gestattet sei über Forenregeln zu diskutieren.
Man wird dann einfach darauf hingewiesen, die Regeln zu akzeptieren oder ein anderes Forum aufzusuchen.



Zitat von blacksole im Beitrag #10
Interessant ? Selbst die Teletubbies kauen alles nur 3x durch ...


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10.04.2013 13:19
avatar  Supi77
#16 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von DarthDampf im Beitrag #14
Mal so zwischendurch: Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Zwischen Privaten entfalten sie keine unmittelbare Wirkung.

So, wo kriege ich jetzt auch mein Popcorn her? :-)



nur für dich


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10.04.2013 13:20
#17 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Danke :-)


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10.04.2013 13:21
avatar  jm01
#18 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von hostel83 im Beitrag #1
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Mehr brauch ich dazu jetzt nicht zu sagen

nicht einfach nur den 1. Absatz zitieren, da folgen noch 2, z.B.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Keine Ahnung wer Dir auf die Füße getreten ist dass Du die GG-Keule schwingst aber wenn schon, dann auch vollständig


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10.04.2013 13:23
#19 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von jm01 im Beitrag #18
Zitat von hostel83 im Beitrag #1
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Mehr brauch ich dazu jetzt nicht zu sagen

nicht einfach nur den 1. Absatz zitieren, da folgen noch 2, z.B.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Keine Ahnung wer Dir auf die Füße getreten ist dass Du die GG-Keule schwingst aber wenn schon, dann auch vollständig



und was willst du mir damit jetzt sagen??? es ist doch ein fsk 18 forum



Provari v2 @ Kayfun 3.1 ɣ / Arashi / Oddy , Bolt @ DraXl


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10.04.2013 13:24
#20 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Bei mir zu Hause gibt es auch Regeln (Die sind noch nicht mal aufgeschrieben) und das Hausrecht. Wenn sich da einer bei mir im Wohnzimmer nicht dran hält und sagen würde: "Hier, Art. 5 GG."

Der wäre schon gleich draußen vor der Tür.

Schöne Grüße von der Küste

Andreas

Erfahrung ist der beste Lehrmeister. Nur das Schulgeld ist teuer. (Thomas Carlyle)


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10.04.2013 13:26
#21 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von fishtown-andy im Beitrag #20
Bei mir zu Hause gibt es auch Regeln (Die sind noch nicht mal aufgeschrieben) und das Hausrecht. Wenn sich da einer bei mir im Wohnzimmer nicht dran hält und sagen würde: "Hier, Art. 5 GG."

Der wäre schon gleich draußen vor der Tür.


Ich darf in DE meine Meinung frei äußern!!!!



Provari v2 @ Kayfun 3.1 ɣ / Arashi / Oddy , Bolt @ DraXl


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10.04.2013 13:26
avatar  jm01
#22 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Nein, kein FSK18, aber in Foren sind eben die Forenregeln Gesetz, so lange sie vorhandene Gesetze nicht aushebeln sondern nur weiter einschränken. Diese hat man mit der Registrierung anerkannt und braucht sich später nicht auf GG berufen. Von mir aus nenne es auch Hausrecht, kommt auf dasselbe raus.


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10.04.2013 13:29
#23 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von hostel83 im Beitrag #21
Zitat von fishtown-andy im Beitrag #20
Bei mir zu Hause gibt es auch Regeln (Die sind noch nicht mal aufgeschrieben) und das Hausrecht. Wenn sich da einer bei mir im Wohnzimmer nicht dran hält und sagen würde: "Hier, Art. 5 GG."

Der wäre schon gleich draußen vor der Tür.


Ich darf in DE meine Meinung frei äußern!!!!


Klar, du darfst sogar das Grundgesetz komplett aufsagen wenn du möchtest.

Schöne Grüße von der Küste

Andreas

Erfahrung ist der beste Lehrmeister. Nur das Schulgeld ist teuer. (Thomas Carlyle)


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10.04.2013 13:30
#24 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von fishtown-andy im Beitrag #20
Bei mir zu Hause gibt es auch Regeln (Die sind noch nicht mal aufgeschrieben) und das Hausrecht. Wenn sich da einer bei mir im Wohnzimmer nicht dran hält und sagen würde: "Hier, Art. 5 GG."

Der wäre schon gleich draußen vor der Tür.



Das sehe ich absolut genauso.

mfg Stefan

Alle Angaben ohne Gewehr!!!!! ;-)


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10.04.2013 13:30
avatar  jm01
#25 RE: Art. 5 Grundgesetz
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Zitat von hostel83 im Beitrag #21

Ich darf in DE meine Meinung frei äußern!!!!

falsch, jedenfalls nicht uneingeschränkt öffentlich.
Spätestens wenn Du verfassungsfeindliche Äusserungen machst, bekommst Du Ärger mit dem Staatsschutz und da steht dann Volksverhetzung gegen Art. 5(1)GG. Rate mal wer gewinnt...


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