Update 2014 (16.04.13) - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....

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18.04.2013 12:48
#101
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Wer außer uns Dampfern kann belegen das es sich bei den Chemikalien um Genußmittel handelt die mit einem bestimmten Anteil T+ markiertem Gift gefüllt sind und einer Ausnahmeregulierung bedürfen? Alkohol gehört nicht zu Chemikalien, Tabak mit Nikotin hat eine Ausnahmeregulierung. Worunter soll Liquid mit Nikotin dann fallen damit es "erlaubt" ist und dann sogar ohne kennzeichnung? Soweit ich das weiß ist Liquid nicht als Genussmittel eingestuft und hat auch keinen Sonderstatus wie Tabakprodukte.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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18.04.2013 12:55
#102
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Moderatorin

Lebensmittelzusatzstoffe, die schon klassifiziert sind...
(darunter auch das PG und VG)
(ausser das Nikotin)

18.04.2013 13:01 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 13:03)
#103
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Ja Heimchen und da haben wir das Problem. Um das Nikotin in den Liquids zu legalisieren kämen doch erstmal entweder Einstufung als Tabakprodukt oder gleichgestelltem Produkt oder aopthekenpflichtigem Produkt in Frage. Sonst müsste es als Genussmittel wie Tabak einen Sonderstatus und eine eigene Einstufung bekommen wenn ich als Laie das betrachte.

Bisher war der Handel und Verkauf nur in wenigen Staaten mit Problemen behaftet. Da käme die nächste Frage wie das innerhalb der EU gesehen wird. Ansonsten käme in Zukunft der Handel nur mit Nik.freiem Liquid ohne Probleme zustande, oder?

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18.04.2013 13:09
#104
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Moderatorin

Zitat
Sonst müsste es als Genussmittel wie Tabak einen Sonderstatus und eine eigene Einstufung bekommen wenn ich als Laie das betrachte.



Genau so ist es, und genau das wollen wir erreichen, nur die Gegner versuchen uns eben alle erdenkbaren Knüppel zwischen die Beine zu schmeissen, sobald wir ihnen Argumente pro Genussmittel liefern.

18.04.2013 13:12
#105
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Zitat von GrafDampf im Beitrag #60
Den Sachkundenachweis halte ich auch nicht für ein echtes Problem. Den macht man halt oder stellt eine Drogistin/ Apothekerin etc. in Teilzeit ein.

Der Kackpunkt ist eher, wo liegt die Grenze zwischen einem "nur" als "gesundheitsschädlich" und einem bereits als "giftig" einzuordnenden Nikotin-Liquid.


Die Dosis ist entscheident, man kann sich auch mit Salz vergiften wenn man zuviel davon einmimmt !

Pyrofrei seit dem 07.11.2011
Hardware: Unvernünftig zu viel ! Aber der NO MaaM wacht über die Sammlung !

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18.04.2013 13:15 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 13:21)
#106
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Ja aber Salz z.b. vergiftet dich nicht wenn du es in die Hand nimmst... Nikotin ist als sehr giftig eingestuft, T+. Das ist schon ne andere Klasse wie Salz, Bier oder ähnliches. Das kann man so nicht vergleichen.

@Heimchen Dann ist es schon richtig wenn die Nik.liquids verbietbar wären da es derzeit keine gültige Regelung gibt, oder?

Bzw. wäre der andere Weg zu versuchen eine einstwillige Verfügung oder ähnliches zu bekommen die es vorläufig genehmigt bis es eine Regelung gibt? Bisher wurds ja offensichtlich über mehrere Jahre geduldet das die Liquids mit Nik. vertrieben werden.

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18.04.2013 14:03
avatar  AFG0815
#107
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Wir wissen ja alle Arznei und Tabak is schwachsinn.

Ich wäre für eine Kennzeichnung und Sicherheitsverschlüsse und

NICHT für die Einstufung als Genussmittel. Ich hab keine Lust Liquidsteuer zu zahlen!


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18.04.2013 14:59 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 15:00)
#108
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Mich, als schlichtem Dampfer, beruhigt es ja zunächst einmal, wie gelassen es die Profis hier bislang sehen.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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18.04.2013 16:47
avatar  Theop
#109
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Hi,
ich hatte ja gestern eine Antwort von Dr. Eckard Klein bekommen. Heute bekam ich noch eine Antwort auf meine "dumme" Frage von Frau Kristin Bohn, hier ist sie:

Sehr geehrter Herr P.



eine chemikalienrechtliche Kennzeichnung von Zigaretten und andere Tabakerzeugnissen ist nicht vorgesehen. Für diese Produkte gelten eigene Kennzeichnungsvorschriften. Eine chemikalienrechtliche Kennzeichnung wie “giftig“ ist nicht erforderlich, da Tabakerzeugnisse und ihre Verwendung, insbesondere die Nichteignung zum Verzehr, in der Bevölkerung bekannt sind.



Mit freundlichen Grüßen

Ann Kristin Bohn



**********************************************************************
Ann Kristin Bohn
- V 323 -
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,

Umwelt und ländliche Räume
Postfach 7151
24171 Kiel
Tel. 0431-988-7266 Fax 0431-988-5246
E-mail direkt: ann-kristin.bohn@melur.landsh.de
E-mail allgemein: poststelle@melur.landsh.de

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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18.04.2013 16:50 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 16:51)
avatar  Sabine
#110
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super, danke

also ist in der Bevölkerung z.B. nicht bekannt, dass Rattengift nicht zum Verzehr geeignet ist???
Ich glaub ich spinn, das kann doch keine Begründung sein.


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18.04.2013 16:54
#111
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Das musst du anders sehen. Zigarette, Rattengift, Tabak - alte alltäglche Dinge die jeder kennt und wofür es klare Regelungen und Vorschriften gibt, Nikotinhaltige Flüssigkeiten = Neue Dinge die nicht jeder in der Bevölkerung kennt und wo es keine spezielle Regelung oder Vorschrift für gibt... Beamte halten sich an die Regeln, ist Deutschland da nicht ein Paradebeispiel in vielerlei hinsicht für...

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18.04.2013 17:05
avatar  Hanisch
#112
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Alkohol ist nicht giftig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ethanol

"Genussmittel" ist bitte wie rechtlich definiert ?
Wo bitte ist definiert, das Liqid ein Genussmittel ist?
Gibt es irgendwo eine rechtliche definition für Liquid ?
Nein...

Weil sich jeder gegen eine Regulierung wehrt, statt sich für eine Regulierung einzusetzen.

Also ist es eine Chemikalie, für die eben keine Ausnahmegenehmigung gilt.


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18.04.2013 17:09
avatar  mijust
#113
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Zitat von Hanisch im Beitrag #112
Alkohol ist nicht giftig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ethanol

"Genussmittel" ist bitte wie rechtlich definiert ?
Wo bitte ist definiert, das Liqid ein Genussmittel ist?
Gibt es irgendwo eine rechtliche definition für Liquid ?
Nein...

Weil sich jeder gegen eine Regulierung wehrt, statt sich für eine Regulierung einzusetzen.

Also ist es eine Chemikalie, für die eben keine Ausnahmegenehmigung gilt.




Man kann eine Alkoholvergiftung kriegen und daran auch sterben. Also doch eine Art von giftig.

In allem anderen stimme ich aber zu.

Gruß Michael


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18.04.2013 17:24
avatar  Yuna
#114
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*Thread merken*

LG
Yuna
-----


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18.04.2013 17:31
#115
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aka User AndreasKC

Zitat von GrafDampf im Beitrag #108
Mich, als schlichtem Dampfer, beruhigt es ja zunächst einmal, wie gelassen es die Profis hier bislang sehen.




Klar sehen wir das gelassen. Das ist ja auch nur wieder ein kleiner Baustein, das Dampfen irgendwie verbieten zu wollen. Zumal wir gegen diese Aussagen erstmal nichts machen können - was nicht bedeutet, dass die rechtliche Grundlage nicht schon in Prüfung ist....

Viele Grüße
Andreas


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18.04.2013 17:39 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 17:39)
#116
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aka User AndreasKC

Für mich ist das alles nichts weiter wie eine neue FUD-Kamapagne! Hauptsache das Wort "Giftig" steht in der Schlagzeile.....Damit die umstiegswilligen wieder schön verunsichert werden. Nitrosamine & Co haben halt nicht mehr gewirkt.

Das soll nicht heißen, dass das Thema nicht ernst genommen werden muss, aber wir sollten es auch nicht überbewerten. Ich schätze, das löst sich wieder als "Anekdote" auf.

Viele Grüße
Andreas


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18.04.2013 17:55 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2013 17:57)
#117
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Wie wäre es denn wenn man erstmal abwartet was aus diesen schleswigholsteinischem Gehirnschmaltz wird?

Laßt die erstmal weiter stümpern, der Rest wird halt auf dem Rechtsweg geregelt.

Die Nummer haben wir doch in NRW gesehen.

Schön heiß gekocht und dann den Ausguß hinunter.

I like Originals ... no bullshit.

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19.04.2013 07:32
avatar  Hanisch
#118
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Zitat von mijust im Beitrag #113

Man kann eine Alkoholvergiftung kriegen und daran auch sterben. Also doch eine Art von giftig.


Ja - allerdings geht e bei gesetzlichen Regelungen eben nicht um "eine Art von giftig"
sondern um "giftig" und "sehr giftig" im Sinne der Gefahrstoffverordnung.

Dass das Liquid giftig ist, und wir es nicht ins Essen schütten - ist uns ja allen klar.
Ebenso wird dazu geraten beim selbstmischen mit Handschuhen und Schutzbrille zu arbeiten,
grundlegend eben stets die größtmöglichste Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen.

Problem der Dampferei ist allerdings eben dass es keinerlei gezielte gesetzliche Regelung des Dampfens gibt, und seitens der Dampfer hier auch keine konstruktiven Vorschläge bzw Forderungen kommen, wie eine solche Regulierung aussehen sollte.
Bisher wurde eben proklamiert"es ist alles so gut wie es ist..." und eben gegen jegliches staatliches Reglement geämpft.
Jetzt kam eben mal ein Beamter selbst drauf, dass es eben nicht so einfach ist,
was eben mehr als einfach nur ärgerlich ist.

Der Begriff "Schikane" ist hier meines Achtens alles andere als Angebracht,
das könnte man ggf rufen, wenn es regelmäßige Überprüfungen geben würde,
und Shops umgehend auf einhaltung sämtlicher Vorschriften geprüft werden würden.
(von REACH über Arbeitsicherheit, hin zum Vorliegen von Konformitätserklärungen für alle in Verkehr gebrachten Produkte)

Nicht das es mir gefällt --> aber meines achtens kann man dem nur dadurch begegnen, dass man eben Richtlinien und Normen schafft.


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19.04.2013 08:21
#119
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gesperrt
wg Verstoß der Netiquette

Zitat von GrafDampf im Beitrag #108
Mich, als schlichtem Dampfer, beruhigt es ja zunächst einmal, wie gelassen es die Profis hier bislang sehen.


Solange man nicht selbst betroffen ist mag man ja gelassen sein.
Ich erinnere nur an letztes Jahr wo unser lieber Staat ein paar Dampfershop-Existenzen finanziell vernichtet hat und die Betreiber mit Strafanzeigen versorgt hat.
DANN sieht man das vielleicht etwas anders. Die Bedrohung ist ja da. Und solange man im Sofa sitzt und die Schultern zuckt weil man ja im Moment noch schön Dampfen
kann dann ist das zu Kurz gedacht!


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19.04.2013 08:41
#120
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Moderatorin

Angesprochen sind zunächst einmal die Händler/Hersteller etc. Da gilt es, wie Smuxx schon vorhin geschrieben hatte, die rechtliche Grundlage zu prüfen und was das heisst, wissen wir ja mittlerweile.
Mit Schikane meinte ich nicht das Ganze mit den Kennzeichnungen, Warnungen und KISI-Verschlüssen, denn das haben ja mittlerweile die meisten Händler bzw. Hersteller schon, sondern, dass die Liquids trotz Kennzeichnung nicht verkauft werden könnten "ohne die Erlaubnis der zuständigen Behörde".

Die Richtlinien sind ja gegeben durch die REACH und Lebensmittelzusatzstoffe Verordnung, wie auch die Richtlinien für Gefahrenstoffe.

19.04.2013 10:26
#121
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Zitat von hansklein im Beitrag #106
Nikotin ist als sehr giftig eingestuft, T+. Das ist schon ne andere Klasse wie Salz, Bier oder ähnliches. Das kann man so nicht vergleichen.


Das kommt natürlich auch auf die Konzentration an - Kartoffeln enthalten ja auch Nikotin.

Es reicht vor Verschlucken zu warnen, ein Totenkopf der normalerweise vor hochgiftigen Substanzen warnt ist bei
Liquid völlig unangebracht.


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19.04.2013 10:33
#122
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aka User AndreasKC

Ob der Totenkopf drauf ist oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn das Symbol auf freiwilliger Basis zur Warnung aufgedruckt wird, ist das keine Verpflichtung, entsprechende Nachweise zu erbringen, die für Mittel gelten, die mit diesem Zeichen vesehen werden müssen.

Und was nun wirklich als Warnhinweis drauf, muss ist noch gar nicht geklärt.

Viele Grüße
Andreas


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19.04.2013 10:53
avatar  ZAZO
#123
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Zitat von smuxxStore im Beitrag #122
Ob der Totenkopf drauf ist oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn das Symbol auf freiwilliger Basis zur Warnung aufgedruckt wird, ist das keine Verpflichtung, entsprechende Nachweise zu erbringen, die für Mittel gelten, die mit diesem Zeichen vesehen werden müssen.


Hi Andreas,
weißt du das oder glaubst du das? Das ist eine von zwei nicht unerheblichen Fragen die jetzt mal in Ruhe stichhaltig geklärt werden müssen. Im Fahrzeugbereich beispielsweise entscheidet die Kennzeichnung wie und wo du mit dem Fahrzeug fahren darfst, hast du es als Gefahrguttransport kenntlich gemacht, musst du dich dafür auch an die entsprechenden Regeln und Gesetze halten.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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19.04.2013 11:08 (zuletzt bearbeitet: 19.04.2013 11:12)
#124
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aka User AndreasKC

Das wurde mir zumindest von meinem Anwalt bestätigt. Freiwilligkeit verpflichtet nicht. Um einen Sachkundenachweis für den Umgang mit hochgiftigen Stoffen erbringen zu müssen, muss man auch mit diesen letztlich auch umgehen - sprich es kommt auf den Inhalt an und nicht auf die Kennzeichnung. Schlimmstenfalls wird der Kunde mehr verunsichert, als es sein müßte.

Das ist auch gar nicht so widersprüchlich. In beiden Fällen - dem LKW und dem Liquid - geht es bei der Kennzeichnung darum, wie mit dem Gut umgegangen werden muss. Umgang im Straßenverkehr - Umgang des Kunden mit dem Liquid. Nur dass dem Kunden kein Gesetz im Umgang auferlegt wird.

Edit: Der letzte Absatz spiegelt nur mein Rechtsverstädnis wider und ist kein Wissen....


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19.04.2013 11:16
avatar  ZAZO
#125
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Zitat von smuxxStore im Beitrag #124
Das wurde mir zumindest von meinem Anwalt bestätigt. Freiwilligkeit verpflichtet nicht. Um einen Sachkundenachweis für den Umgang mit hochgiftigen Stoffen erbringen zu müssen, muss man auch mit diesen letztlich auch umgehen - sprich es kommt auf den Inhalt an und nicht auf die Kennzeichnung. Schlimmstenfalls wird der Kunde mehr verunsichert, als es sein müßte.

Das ist auch gar nicht so widersprüchlich. In beiden Fällen - dem LKW und dem Liquid - geht es bei der Kennzeichnung darum, wie mit dem Gut umgegangen werden muss. Umgang im Straßenverkehr - Umgang des Kunden mit dem Liquid. Nur dass dem Kunden kein Gesetz im Umgang auferlegt wird.



Es ist weniger das Problem, dass man etwas nicht als gefährlicher kennzeichnen darf als es ist, das geht wohl, wobei umgekehrt es natürlich definitiv nicht möglich ist, aber wenn dann hat man sich wohl auch der Kennzeichnung entsprechend an die geltenden Regeln und Gesetze dafür zu halten, oder sieht das dein Anwalt anders?

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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