Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung

15.07.2013 11:47
avatar  Annoah
#1 Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Wusstet ihr, dass es eine Beschwerdestelle für Entscheidungen der EU gibt und einen Ombudsmann?

Dort können sich EU-Bürger DIREKT beschweren (es gibt sogar ein herunterladbares Forumlar)!!!

Hier die entsprechenden links:

runterscrollen bis zum 11. Juli (dort ist die neue Ombudsfrau)- den Film kann man sich mal ansehen!!
https://www.facebook.com/EP.Informations...uer.Deutschland

Hier die homepage
http://www.ombudsman.europa.eu/de/home.faces

Interessant ist hier, dass alle Bürger der EU sich beschweren können - siehe rechts oben! (da wäre es gut eine Weiterleitung an die anderen Dampfer ausserhalb Deutschlands weiterzuleiten)

Das Beschwerdeformular:

https://secure.ombudsman.europa.eu/de/at...laintform.faces




So könnten wir sie vielleicht auch noch mal von anderer Seite bearbeiten!!! Ich denke halt, viele können z.B. nicht an der Demo teilnehmen, aber wenn die Damen und Herrn mit öffentlichen Beschwerden von massig Dampfern auch noch mal überrollt werden.....


Was meint Ihr?


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15.07.2013 11:56
#2 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Mario

15.07.2013 11:58
#3 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Warum nicht, schaden wird es nicht, ob es was bringt, ist natürlich eine andere Frage aber versuchen sollte man es zumindest.


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15.07.2013 12:07
#4 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Klingt doch auch gut, v.a. die Option auf bestehende Urteile hinzuweise finde ich sehr praktisch, da die geltende Rechtssprechung Liquids immernoch als Genussmittel einstuft. Sollten wir alle ausfüllen und einreichen!

Insanity is not a condition - it's a lifestyle

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15.07.2013 12:08
avatar  Hitch
#5 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Ob es was bringt, kommt vielleicht auf die Frequenz an, in der man sich beschwert...
Eine Beschwerde alleine genügt da wohl noch nicht um etwas zu bewirken... wenn nun aber 1000 Beschwerden eingehen und erst noch alle zum selben Thema, wird es vielleicht sogar beachtet...

habe fertig.

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15.07.2013 12:12
avatar  Annoah
#6 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Das hab ich mir eben auch gedacht. Vor allem können sich alle Dampfer aus den 28 EU-Ländern daran beteiligen. Ich weiß nur ehrlich gesagt nicht, wie man diese erreichen könnte.


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15.07.2013 12:20
#7 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Ich glaube über Youtube geht da einiges, wenn man auch englischsprachige Kanäle um Mithilfe bittet. Schließlich sind wir ja laut Apothekerzeitung "sektenartig vernezt" ^.^

Insanity is not a condition - it's a lifestyle

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15.07.2013 12:38
avatar  Annoah
#8 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Zitat
Wie beschwert man sich? Gehen Sie zum Anfang der Seite

Mit Schreiben an den Bürgerbeauftragten in einer der Vertragssprachen der Union (1), aus dem klar hervorgehen muss, wer Sie sind, über welches Organ oder welche Institution der EU Sie sich beschweren und welches die Gründe für Ihre Beschwerde sind.

Eine Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Ihrer Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt erfahren haben, eingereicht werden.
Sie müssen von den Missständen nicht persönlich betroffen sein.
Sie müssen sich in der Angelegenheit bereits mit dem betreffenden Organ oder der betreffenden Institution in Verbindung gesetzt haben, zum Beispiel in einem Schreiben.
Der Bürgerbeauftragte befasst sich nicht mit Sachverhalten, zu denen ein Gerichtsverfahren anhängig oder abgeschlossen ist.

Der Bürgerbeauftragte prüft Ihre Beschwerde, und Sie werden über die Ergebnisse dieser Untersuchung unterrichtet.

Eine Beschwerde kann mit einem einfachen Brief an den Europäischen Bürgerbeauftragten oder mit Hilfe des beigefügten Formulars eingelegt werden. Eine elektronische Version des Beschwerdeformulars finden Sie auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten: http://www.ombudsman.europa.eu



Bei dem fett-markierten Punkt bin ich jetzt etwas unsicher.... Müssten wir uns vorher direkt schriftlich bei der ENVI beschweren? Auch wird der Ausschuss nicht direkt im Beschwerdeformular genannt, wäre das dann eine "andere Einrichtung der EU"?


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15.07.2013 12:43
#9 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Wieso? Es gibt doch die Onlinepetition? Die habe ich auch unterschrieben. Auch all jene, die Fragen an Abgeordnete im ENVI Ausschuss gestellt haben etc fallen da imho drunter

Insanity is not a condition - it's a lifestyle

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15.07.2013 13:00
#10 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Ja ,genau es heißt ja die Beschwerde muß dem btroffenen Organ bekannt sein . Und das isses ja wohl nach der Petition !
Wenn man jetzt eine Liste der Beschwerenden macht und wir alle uns eintragen und das an diese Beschwerdestelle Senden würde.......
Mit der Wiedersprüchlichen Aussage der Pöschke oder wie die heißt....
Und den Erfahrungswerten von Dampfern die schon Jahrelang Dampfen......ohne Erstickungsanfall und Brechreiz .....
Dann wären das ja schon genug Gründe, zumal man Zigaretten immer noch ungehindert am Automaten ziehen kann .
Und das man diese nicht Essen sollte , ist ja wohl jedem bekannt . Deshalb trinken wir das Liquid ja auch nicht !

Ich werde sowas sofort Unterschreiben !!!

Lasst es uns tun !


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18.07.2013 18:00
avatar  Begabur
#11 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Hallo,

Ich wäre ja dafür das wir nicht nur einen Brief Schreiben sondern jeder mit einem Standart text den die Mitglieder aufsetzten ausdrucken und Losschicken.
Denn dann wird er richtig Bombadiert und merkt das diese Thema nicht einfach so begraben werden kann.

Ich finde bei sowas leider nie die Richtigen Worte jetzt ist zumindest zu viel Zorn mit drin. Da würde nix Sachliches rauskommen

Grüße aus dem Nicht Freistaat Bayern


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18.07.2013 18:27 (zuletzt bearbeitet: 18.07.2013 18:30)
#12 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Zitat von Annoah im Beitrag #8
[quote]

Der Bürgerbeauftragte befasst sich nicht mit Sachverhalten, zu denen ein Gerichtsverfahren anhängig oder abgeschlossen ist.




Bei diesem Passus bin ich mir nicht sicher, ob die Beschwerden angenommen werden,
denn es sind ja schon Klagen in Vorgereitung.?

Oder liege ich da falsch?

Ein guter Ansatzpunkt ist es sonst auf jeden Fall

DER SPÄTE WURM ÜBERLEBT DEN VOGEL!!


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18.07.2013 18:34
avatar  zwinkl
#13 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Gerichtsverfahren ist ja (noch) nicht anhängig...

Aber die mauern schon im antragsformular, die säcke.
Da kommt bei dem interaktiven leitfaden die frage 5, ob man den sachverhalt bereits direkt mit dem organ erörtert hat.
Wenn man da dann NEIN anklickt ist schon wieder schluß und sie verweisen darauf erstmal direktkontakt zu suchen...

Zitat
Wenn Sie die Angelegenheit weiter verfolgen möchten, sollten Sie sich an das betroffene Organ oder die betroffene Institution wenden. Falls Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten in Erwägung ziehen.
NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden.

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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18.07.2013 18:51
#14 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Zitat von Annoah im Beitrag #8


Bei dem fett-markierten Punkt bin ich jetzt etwas unsicher.... Müssten wir uns vorher direkt schriftlich bei der ENVI beschweren? Auch wird der Ausschuss nicht direkt im Beschwerdeformular genannt, wäre das dann eine "andere Einrichtung der EU"?


Ja, zunächst tatsächlich bei der ENVI - und dort ganz konkret. Es reicht in diesem Fall nicht aus zu sagen: Dr. Fas... (halt unser Doc. :-D) wurde nicht eingeladen/angehört... Es müssen konkrete "Verstöße" vorhanden sein - also wirklich gut begründet.

Beispielsweise:

- Nur 1 Tag Zeit vom 9.9. zum 10.9. - dadurch ist es den Parlamentarieren möglicherweise nicht möglich Einblick über die abzustimmende Regelung zu erhalten. (Wobei ich mir nicht sicher bin ob es dazu auch irgendwelche Regularien gibt).

- Die von Frau Dr. Sommer bereits angesprochene Wahl"manipulation".

D. h.: Erst nochmal an die ENVI (oder wer auch immer dort zuständig ist *seufzzzz... ich blicke die EU immer noch nicht so) konkret anschreiben, gibt es eine Antwort nachprüfen ob so richtig begründet und mit dem EU-Gesetz vereinbar, und danach den Ombudsmann einschalten.

Dies ist aber nur meine Meinung - ich weiß nicht wie die reagieren wenn die halt mehrere "sinnlose" Beschwerden erhalten. Verdammt, mir fällt momentan auch nix ein.


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18.07.2013 18:59
#15 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Das Miese ist: Wir wissen erst irgendwann am 9.9. was der ENVI-Ausschuß konkret in die Richtlinie schreibt. Die Argumentation bezüglich Einstufung als Arzneimittel, aber außerhalb von Apotheken verkaufen ist für mich mehr als nur schwammig. Es gibt vom 9.9. zum 10.9. für uns, bzw. die EU-Rechtler, faktisch kaum noch eine Möglichkeit die Richtlinie zu überprüfen und die EU-Abgeordnete zu informieren.


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18.07.2013 19:06
avatar  ooolli
#16 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Ich hab vorgestern eine Beschwerde beim "Ombudsmann" abgesetzt bezüglich "Abstimmungsmanipulation und Verhinderung der Meinungsbildung im ENVI". Ein paar Screenshots + Dateien angehängt und fertig. Mal sehen was damit passiert. Laut deren Fragekatalog der durch die Beschwerde führt, muss vorher mit der betroffenen Stelle Kontakt aufgenommen werden. Nuja, wenn man abgeordnetenwatch, facebook, etc. dazuzählen kann, dann hab ich das mehr oder weniger... Herr Groote mag sich ja bei keinen Fragen festlegen, ein bißchen flunkern darf man ja schließlich noch . Im Vergleich zu unseren Politikern bin ich ein Waisenknabe.

Schreibt einfach die Beschwerde, je mehr desto besser... im schlimmsten Fall wird die abgelehnt, aber ein Versuch war es wert.

HIER BOHREN FÜR EINEN NEUEN MONITOR --> (X) <--


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18.07.2013 19:06
#17 RE: Beschwerdestelle bei der EU - Nach ENVI Entscheidung
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Naja, einen Punkt hätten wir: Wurde die ENVI bereits konkret angeschrieben, dass ihre übersetzten Pressemitteilungen zumindest im deutschen Inhalt von dem beschlossenen Entwurf abweicht (Medizinrichtlinie statt Arzneirichtlinie)? Damit meine ich nicht Facebook sondern Schriftlich/Mail? Wenn darauf keine Antwort oder Änderung entstanden ist könnte man den Ombudsmann bitten das diese doch bitte überarbeitet neu dort reingestellt wird. Gleich dazu fragen ob diese Falschinformation auch an die Parlamentarier/Fraktionen wiedergegeben wurde - hierzu ebenfalls bitten den Text zu korrigieren und neu zu versenden. Nicht das auch noch das EU-Parlament die falschen Infos glaubt (auch wenn wir 1000x sagen das was anderes gewollt wird). Mmmmhhhh... nur ein ganz kleiner Stein... ich bastel mal was :-D


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