Info: "Urteil: EU-Richtlinie und Bundesregierung entkräften Richterentscheidung in Frankfurt"

29.08.2013 19:00 (zuletzt bearbeitet: 29.08.2013 19:05)
avatar  pctelco
#1
avatar
Bilder Upload

Lest Euch mal bitte die nachfolgende Veröffentlichung durch und macht Euch mal eigene Gedanken über unser Rechtssystem!

Ich finde es einerseits Haar sträubend (die Fakten die dort genannt werden), aber andererseits auch extrem gut zusammen gefasst, auch wenn es auf einer Shopseite steht.

http://www.ismokesmart.de/blog/791-urtei...-frankfurt.html

Gruß




 Antworten

 Beitrag melden
29.08.2013 19:14
avatar  pctelco
#2
avatar
Bilder Upload

Hier mal noch ein Ausschnitt aus dem Resümee:

"Unserer Meinung nach sieht die Sachlage hiermit folgender Maßen aus:

Die e-Zigarette und das Liquid, auch wenn es Nikotin enthält, fallen NICHT unter das Arzneimittelgesetz und auch NICHT unter das Tabakgesetz!

Auch wenn Vater Staat ein Verbot gerne hätte, aber die elektronische Zigarette bleibt ein Genussmittel, eine weitaus schadstoff-ärmere Alternative zur Tabakzigarette.

Wir hoffen sehr, dass Ihr diesen Artikel mit so vielen Menschen wie möglich teilt, damit alle ein bisschen schlauer werden. ;-)"

Gruß




 Antworten

 Beitrag melden
09.09.2013 19:20
avatar  Theop
#3
avatar

vielleicht sollten wir unsere Abgeordneten auf Abgeordnetenwatch mal mit der Aussage der Bundesregierung bzgl. Tabakrichtlinie konfrontieren.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht