BMEL Entwurf - verbotene Zusatzstoffe in Liquids

  • Seite 6 von 7
23.09.2016 16:47
avatar  ZAZO
#126
avatar

Zitat von Nida im Beitrag #125
Andere Frage: Wenn ich irgendwo Mentholliquid bestelle und geliefert bekomme, kann mich keiner belangen? Nur den Shop?


Richtig...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


 Antworten

 Beitrag melden
23.09.2016 16:53
avatar  Leoni
#127
avatar

Zitat von Nida im Beitrag #125
Andere Frage: Wenn ich irgendwo Mentholliquid bestelle und geliefert bekomme, kann mich keiner belangen? Nur den Shop?


Nein, man kann Dich nicht belangen. Wofür auch. Durch die Lieferung Deiner bestellten Ware, wird eindeutig klar, dass an dem Ort wo Du das Produkt bestellt hast auch dort zugelassen ist, wo Deine Bestellung angenommen wurde.

Grüße aus Hamburg

 Antworten

 Beitrag melden
23.09.2016 16:57
avatar  ZAZO
#128
avatar

Zitat von oreg2 im Beitrag #124
Vielen Dank @ZAZO für deine Infos,Du als Händler steckst ja ganz gut in der
nervigen TPD2 Materie drin.+
Ich möchte nicht wissen,wieviel Zeit und Nerven dich dieses unnötige lobbygesteuerte Konstrukt kostet.


Es ist alles sehr aufwendig geworden, aber es hat auch keiner gesagt das es leicht wird. Wir sind auf jeden Fall weiterhin zuversichtlich auch nach Mai 2017 viele leckere und dann gesetzeskonforme Liquids im Sortiment anbieten zu können.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


 Antworten

 Beitrag melden
23.09.2016 18:49 (zuletzt bearbeitet: 23.09.2016 18:50)
#129
avatar
Moderatorin

Ein anderer bekannter Händler hat in seine aktuellen Newsletter unter Anderem, was sich alles ab November ändert, geschrieben, dass er ab November keine mentholhaltigen e-Liquids mehr verkaufen darf!


Ähm ja wie jetzt, wenn ich den Post von @grauer Dampfer hier richtig interpretiere

Zitat
Dafür muss aus diesem Entwurf erst einmal eine Verordnung werden. Davor finden noch Gespräche mit allen Beteiligten, auch der IG-ED im BMEL statt.


dann kapiere ich das nicht, warum ein anderer Händler offenbar schon mehr weiss als alle anderen?

Oder ist das wieder nur eine Art "Strategie" um "Hamsterkäufe" zu generieren? ups, sorry will nix unterstellen.

Aber mal ehrlich, @ZAZO ist das bei Euch auch so? Wisst Ihr jetzt schon, dass Ihr ab November keine mentholhaltigen Liquids mehr verkaufen dürft??

23.09.2016 19:19
#130
avatar
Moderatorin

So, gerade gefunden und zwar in dem aktuellen Artikel den ich hier verlinkt habe
http://www.egarage.de/egarage-insight-bu...in-diskutieren/ (geht auch um das Aromenverbot)

Zitat
Am 27. Oktober findet im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Fachgespräch unter anderem zum Thema Aromastoffe in der E-Zigarette statt. Das Ministerium will die Branche anhören. Dazu sind auch der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) und die Interessensgemeinschaft E-Dampfen geladen.



Was soll man dann vom Newsletter von dem Händler halten?

23.09.2016 21:12
#131
avatar

Zitat von heimchen im Beitrag #130
So, gerade gefunden und zwar in dem aktuellen Artikel den ich hier verlinkt habe
http://www.egarage.de/egarage-insight-bu...in-diskutieren/ (geht auch um das Aromenverbot)

Zitat
Am 27. Oktober findet im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Fachgespräch unter anderem zum Thema Aromastoffe in der E-Zigarette statt. Das Ministerium will die Branche anhören. Dazu sind auch der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) und die Interessensgemeinschaft E-Dampfen geladen.


Was soll man dann vom Newsletter von dem Händler halten?



Das, was man von allen "Infos" hält, die so durch die Gegend schwirren - man sollte es erst als wahrscheinlich einstufen, wenn mindestens mehr als einer dasselbe sagt und das Gesagte nicht social-media-mäßig von einem angefangen und dann lauffeuermäßig weiter verbreitet wird, aber letztlich alles wieder auf eine einzige Quelle zurückgeht.
Bezüglich der TPD-Regulierungen gibt es bei vielen massenhaft Unklarheiten. Die Händler sind da teilweise eben auch nicht besser im Verstehen des ganzen Regulierungswahns.


 Antworten

 Beitrag melden
23.09.2016 21:24
#132
avatar

Zitat von ZAZO im Beitrag #122


Grenzüberschreitend darf nur vertrieben werden was sowohl im eigenen Land, wie auch in dem Mitgliedsstaat wohin man verkaufen möchte gemeldet ist, somit fällt wohl automatisch alles raus was im jeweiligen Land nicht verkauft werden darf.



Na, ich glaube, ich sehe das anders. ;-)

Gerade nur ganz kurz: verwechselst du da nicht Shop- und Produktregistrierung, also faktisch b2c und b2b?

Ich als deutscher Consumer kann selbstverständlich bei einem französischen Shop Mentholliquid bestellen, einem Shop, der in Frankreich und hier in Deutschland für den Fernabsatz registriert ist. Er darf mir meine Bestellung auch schicken. Bei ihm in Frankreich ist das Mentholliquid von seinem Lieferanten und Hersteller auch ordnungsgemäss registriert worden.
Er darf es verkaufen. Auch mir. Dazu braucht es keine deutsche Produktregistrierung.

Es ist, als würde ich direkt in seinem Shop in Paris einkaufen, nur eben per Fernabsatz.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

 Antworten

 Beitrag melden
23.09.2016 21:50
avatar  Romilia
#133
avatar

d'accord!
zumindest unter den voraussetzungen, dass sowohl besitz als auch konsum gelisteter substanzen nicht sanktioniert wird.
ich gehe auch mal davon aus, dass der konsum nicht sanktioniert wird, jedenfalls nicht bei uns. egal, um was es geht im bereich vaping. ist es ja bei keiner droge.
frage ist, wie es mit dem besitz aussehen wird...


 Antworten

 Beitrag melden
23.09.2016 22:00
avatar  ZAZO
#134
avatar

Zitat von GrafDampf im Beitrag #132

Na, ich glaube, ich sehe das anders. ;-)

Gerade nur ganz kurz: verwechselst du da nicht Shop- und Produktregistrierung, also faktisch b2c und b2b?



Ich denke nicht, es richtet sich an alle die: (1) Wer grenzüberschreitenden Fernabsatz von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern
an Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union betreiben will, muss

Anders würde es auch keinen Sinn machen und man könnte sich den Jugendschutz und alles sparen, wenn es nur die Hersteller betreffen würde. Aber es steht ja auch expliziert geschrieben, wer Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher betreiben will muss....

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


 Antworten

 Beitrag melden
23.09.2016 22:02
#135
avatar
Moderatorin

Zitat von vaping falconer im Beitrag #131
Zitat von heimchen im Beitrag #130

Was soll man dann vom Newsletter von dem Händler halten?

Das, was man von allen "Infos" hält, die so durch die Gegend schwirren - man sollte es erst als wahrscheinlich einstufen, wenn mindestens mehr als einer dasselbe sagt und das Gesagte nicht social-media-mäßig von einem angefangen und dann lauffeuermäßig weiter verbreitet wird, aber letztlich alles wieder auf eine einzige Quelle zurückgeht.
Bezüglich der TPD-Regulierungen gibt es bei vielen massenhaft Unklarheiten. Die Händler sind da teilweise eben auch nicht besser im Verstehen des ganzen Regulierungswahns.

Ok, dann bestärkt das meinen Verdacht, warum ein Händler seine Kunden mit so einer Newsletter verunsichert ;)

23.09.2016 22:29 (zuletzt bearbeitet: 23.09.2016 22:30)
avatar  ZAZO
#136
avatar

Zitat von heimchen im Beitrag #129
Aber mal ehrlich, @ZAZO ist das bei Euch auch so? Wisst Ihr jetzt schon, dass Ihr ab November keine mentholhaltigen Liquids mehr verkaufen dürft??


@heimchen
Nach meinem aktuellen Kenntnisstand gilt auch bezüglich dem Menthol in Liquids mindestens mal die Übergangsfrist und es steht einem Verkauf bzw. dann Abverkauf auch nach November und bis maximal Mai 2017 nichts im Wege.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


 Antworten

 Beitrag melden
24.09.2016 10:51
avatar  Tomte
#137
avatar

Da die Händler schwer rumeiern und keiner so richtig mit der Sprache heraus rückt:
Hier mal ein nettes Video wie einfach ihr euch euer eigenes Mentholliquid/Aroma selber mischen könnt.
https://www.youtube.com/watch?v=-xqGGfBrLBE
Viel Unabhängigkeit für kleines Geld
https://www.dragonspice.de/index.php?lan...chparam=menthol
100Gramm für 8,40€ reicht ewig lang

Volker Pispers for President
Tullius Destructivus

 Antworten

 Beitrag melden
24.09.2016 12:13
#138
avatar

Es geht eher um die Rezepte wo verschiedene Menthole/Minzen/Anis/Basilikum/ Thymian (ätherisch Öle) die alle einen anderen Charakter haben in geringen Mengen beigemischt werden
und sich so die besonderen Geschmacksvarianten bilden. In vielen Fruchtliquids sind diese "Frischmacher" drin obwohl man die nur selten rausschmeckt,
fehlen die, dann ist es aber nicht mehr das Liquid das man so gerne mag. Das ist wie bei der Musik die auch nicht klingt wenn man die Anteile raus lassen würde die man nicht bewusst hört.

Schnödes Menthol wie es DM zeigt im Video ist nur eine Sorte. Es gibt wohl alle Ätherischen Öle zu kaufen, zb Pfefferminzöl hat noch eine Geschmacksnote zusätzlich und je nach dem aus welcher Minze dieses "Öl" gewonnen wurde
schmeckt es auch anders.
Nur mal so, ich diese Webseite nicht leiden, kann aber nützlich sein
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/basilikum.html

man wird also nicht drum rum kommen sich intensiv damit zu beschäftigen was alles an Ätherischen Ölen als Zusatz in Liquids möglich ist und in wie weit sie auch gesundheitlich verträglich sind.
Ich lese grade das ein Inhaltstoff des Basilikum gegen Corp helfen soll....Man könnte das Dampfbäder für den Rüssel machen oder eben dampfen. Aber da...wirklich, da muss man sich rein arbeiten so tief es geht.
Leider..wenn das verboten ist darf es nicht mehr in Liquids auftauchen, dann können auch kleine Medizinfirmen die sich damit auskennen keine solchen Liquids bauen, da haben sie schön vorgesorgt das absolut gar nichts was der Gesundheit dienlich sein könnte
in die Liquids rein darf. Wenn man diese Dimension betrachtet finde ich das noch viel schlimmer als Liquids unattraktiv zu machen. Beides zusammen ist doppelt verbrecherisch.


Da hab ich eine schöne Menge Estragol ;) aus dem Garten geholt, der ist jetzt trocken und könnte mit einer kleinen Destille zu etwas Geschmack gemacht werden.
Oder eben in die Sauce Bernaise. Je nach Jahreszeit und Sonnenstand nebst Bodenqualität hat das Gewürz unterschiedlichen Geschmack, da alleine wäre ein große Bandbreite drin,
wenn man sich die ätherischen Öle extrahieren würde.
Aber auch das ist nur was für Freaks, die meisten Dampfer werden erstmal nur merken das die Liquids nicht mehr so wie früher schmecken. Da das Ziel der Regierung klar scheint wird das BML vermutlich
alle Alternativen welche die Aromendesigner aufstöbern, versuchen auf die Liste zu bringen.
Es wäre viel besser sie würden sich dran setzen gute Liquids zu fördern, dass das für Firmen mit Know How nicht schwierig wäre dürfte klar sein, wenn man sich alleine nur die Ätherischen Öle anschaut die seit allen Zeiten
auch lindernde oder gar heilende Wirkung hatten. Und sogar schmecken.
Wie die in die Lunge kommen ist erstmal egal solange dem Dampf keine inakzeptable Schädlichkeit nachgewiesen werden konnte. Sie müssen nur richtig aufbereitet sein und da werden sicher auch einige privaten Fehler machen die nicht so gut sind. Das hat dann die Regierung zu verantworten denn abhalten wird sich niemand lassen der das will und sich zutraut.


 Antworten

 Beitrag melden
25.09.2016 11:38 (zuletzt bearbeitet: 25.09.2016 12:10)
avatar  ZAZO
#139
avatar

Zitat von GrafDampf im Beitrag #132
Zitat von ZAZO im Beitrag #122


Grenzüberschreitend darf nur vertrieben werden was sowohl im eigenen Land, wie auch in dem Mitgliedsstaat wohin man verkaufen möchte gemeldet ist, somit fällt wohl automatisch alles raus was im jeweiligen Land nicht verkauft werden darf.



Na, ich glaube, ich sehe das anders. ;-)
Es ist, als würde ich direkt in seinem Shop in Paris einkaufen, nur eben per Fernabsatz.



@GrafDampf

Es stellt sich für mich sehr komplex dar, wie soll es auch anders sein, ich versuche es mal aufzuführen:

Nach Paragraph 16 Nummer (4) muss auch jeder Händler sich bei seiner zuständigen Überwachungsbehörde (Landkreis) für den Verkauf von e-Zigaretten und Nachfüllbehälter registrieren und auch in jedem Mitgliedsstaat, wohin er verkaufen möchte.
Dafür ist dieses Formular vorgesehen:
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downlo...icationFile&v=4

Desweiteren muss der Händler seine Überwachungsbehörde sofort darüber informieren, wenn es mit einem Artikel im Sortiment zu einem Problem kommt und eine Gefahr davon ausgeht. Die Überwachungsbehörden halten sich unter anderem frei jederzeit Stichproben zu entnehmen und zu kontrollieren ob man auch nur Produkte an Endverbraucher veräußert die zugelassen worden sind und den Gesetzen und Verordnungen entsprechen.

Das ist die eine Seite, bis hierhin wäre es noch möglich, dass wie in deinem Beispiel der Händler in Frankreich dir Menthol Liquid nach Deutschland verkauft, was auch “§ 40 Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum” Absatz (1) aussagt:

(1) Erzeugnisse, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in das Inland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden, auch wenn sie den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nicht entsprechen

Nun die andere Seite der Medaille, die in Absatz (2) des §40 deutlich gemacht wird:
(2) Absatz 1 gilt nicht für Erzeugnisse, die den zum Schutz der Gesundheit erlassenen Rechtsvorschriften nicht entsprechen, soweit nicht die Verkehrsfähigkeit der Erzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland nach Absatz 3 durch eine Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.


Auf gut Deutsch..., wenn in deinem Beispiel bezüglich Menthol die BRD ein gesundheitliches Risiko in Menthol sieht darf der Händler in Frankreich kein Mentholliquid nach Deutschland verkaufen. Also müssen wir nun dazu den aktuellen Entwurf zur zweiten Verordnung zur Änderung der Tabakerzugnisverordnung zu Rate ziehen und nach dem Grund suchen warum Menthol hier nicht verkauft werden darf:

Zu Nummer 4 der
Besonders hervorzuheben ist Menthol, das ein monozyklisches Terpen ist und als Bestandteil ätherischer Öle in verschiedenen Arten der Pflanzengattung Mentha vorkommt. Die pharmakologischen Wirkungen sind nach wissenschaftlicher Bewertung des BfR gut untersucht und umfassen eine Aktivierung von thermosensitiven Rezeptoren, wodurch eine kühlende Wirkung im Bereich der Zunge und Mundhöhle entsteht. Hinzu kommt eine lokalanästhetische Wirkung. Die Effekte können Reizungen und Irritationen in der Mundhöhle und im Rachenraum mildern und dadurch die mit der Inhalation des Tabakrauches an sich verbundenen natürlichen Abwehrmechanismen unterdrücken.


Fazit: Es dürfte strittig sein ob der Händler in Frankreich Menthol Liquid im Fernabsatz nach Deutschland verkaufen darf. Die deutschen Behörden könnten Menthol als gesundheitlich bedenklich in der e-Zigarette einstufen. Auch diesbezüglich sind die Aussagen so wischiwaschi, dass ich zumindest grade keine klare Aussage dazu rauslesen kann?
Auf der anderen Seite muss ich ehrlich sagen, wer will das kontrollieren und gehe davon aus, dass man als Dampfer auch nach Mai 2017 im Fernabsatz noch Mentholliquid über andere Mitgliedsstaaten beziehen kann....


Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


 Antworten

 Beitrag melden
25.09.2016 12:45 (zuletzt bearbeitet: 25.09.2016 12:46)
#140
avatar

Mich würde ja interessieren, wie viele Menhol Raucher gibt es in Deutschland? Ich habe in meinem Leben einen einzigen kennengelernt. Das ist nicht gerade viel.
Und dass es den Einstieg ins Rauchen erleichtern soll? Gibt es denn da Zahlen, die solch Behauptung belegen können? Ich vermute mal nicht.
Die meisten Jugendlichen rauchen keine Mentholzigaretten, was sicher auch seine Gründe hat. Ich mochte sie nicht.

Bei Dampf sieht das anders aus, ich lutsche auch gerne Bonbons mit Menthol und Minze. Und wer keine Tabakaromen bevorzugt, der wird mit mentholhaltigen Dampf vielleicht erst zufrieden dampfen können, da es eher näher an Bonbons als mit Rauch zu tun hat.


 Antworten

 Beitrag melden
25.09.2016 13:06
#141
avatar

"Die Entscheidung der Konsumenten für Menthol-Zigaretten ist kulturell und historisch gewachsen und vornehmlich von individuellen Geschmacksprofilen geprägt. Daher sind die Marktanteile von Menthol-Zigaretten in verschiedenen Ländern Europas sehr unterschiedlich (z.B. England: ca. 7%, Polen: ca. 24%, Finnland: ca. 24%, Griechenland 0,1%). In Deutschland ist der Marktanteil von Menthol-Zigaretten stabil auf einem niedrigen Niveau unter drei Prozent. Die überwiegende Mehrheit der Raucher in Deutschland bevorzugen Nicht-Menthol-Zigaretten.

Auch in den USA mit einem stark etablierten Menthol-Markt (etwa 28-34 Prozent Marktanteil) geht das American Council of Science and Health nicht davon aus, dass Menthol-Zigaretten Einstiegsprodukte für Jugendliche sind. 4 Bei einem weitreichenden Verbot von „charakteristischen Aromen“ in den USA wurde Menthol ausgenommen."

https://www.zigarettenverband.de/de/273/...htlinie#Menthol
so wenige scheinen es nicht zu sein.


 Antworten

 Beitrag melden
26.09.2016 12:10
#142
avatar

Zitat von ZAZO im Beitrag #139
...
Fazit: Es dürfte strittig sein ob der Händler in Frankreich Menthol Liquid im Fernabsatz nach Deutschland verkaufen darf. Die deutschen Behörden könnten Menthol als gesundheitlich bedenklich in der e-Zigarette einstufen. Auch diesbezüglich sind die Aussagen so wischiwaschi, dass ich zumindest grade keine klare Aussage dazu rauslesen kann?
Auf der anderen Seite muss ich ehrlich sagen, wer will das kontrollieren und gehe davon aus, dass man als Dampfer auch nach Mai 2017 im Fernabsatz noch Mentholliquid über andere Mitgliedsstaaten beziehen kann....


Gruß
Frank



Genau so. Gut aufgedröselt. Und "eigentlich" steht Menthol eben gerade nicht wegen gesundheitlicher Risiken auf der Verbotsliste, sondern weil es die Inhalation, insbesondere sehr hoher, zukünftig gar nicht mehr erlaubter Nikotingehalte angeblich erleichtern könne. Aus der diesbezüglichen Begründung zum Mentholverbot in Liquids:

Zitat
Nummer 4:
Das BfR weist auf eine aktuelle Studie hin, die zeigt, dass Menthol die reizenden sensorischen
Wirkungen von Liquids mildert, die hohe (24 mg/ml) Nikotingehalte aufweisen
(Rosbrook & Green, 2016). Dieser Sachverhalt lege nahe, dass Menthol bei elektronischen
Zigaretten mit hohen Nikotingehalten den Einstieg in das Dampfen erleichtern könne.
Aufgrund der für Zigaretten nachgewiesenen Hemmung des Nikotinabbaus durch
Menthol (Benowitz et al., 2004) wird zudem die Möglichkeit gesehen, dass ein ähnlicher
Effekt auch bei mentholhaltigen elektronischen Zigaretten auftreten kann.



Aber zugegeben, was heißt schon "eigentlich"? ;-)

Übrigens und nur am Rande, sozusagen als Kehrseite der Medaille: ein deutscher, aber international tätiger Liquidhersteller sollte eigentlich Mentholhaltiges zumindest in den Nachbarstaaten national registrieren und dort weiterhin vertreiben können.

Dem Mentholliquid fehlt dann die Produktregistrierung für Deutschland. Deutsche Dampfer könnten es sich aber etwa in Frankreich besorgen.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

 Antworten

 Beitrag melden
26.09.2016 12:20
#143
avatar

Ich verlasse mich lieber nicht auf Ausweichen, da das Tabakgesetz und die Gleichstellung auch Grenzverkehr untersagen können. Wenn denn noch irgendwann eine Steuermarke drauf kommt, denn muss das gar beim Zoll vorab gemeldet werden, sonst gibt es Ärger. Denn wird es einfach, nicht zugelassene Liquid zu blockieren.


 Antworten

 Beitrag melden
26.09.2016 13:19 (zuletzt bearbeitet: 26.09.2016 13:21)
#144
avatar

Moment mal...! Menthol gehört gar nicht beschränkt, in keiner Weise. Die Ansprüche der Regulierung sind voll daneben, das hätte ganz anders gemacht gehört.
Denn:
Jetzt kommen inkompetente Dampfuser auf die Idee diverse Kräutlein 8 Stunden auf Stufe kleinst möglich auf dem Herd in PG eingelegt zu extrahieren,
bekommen dann die schönste grüne Chlorophyll -Suppe ever und behaupten dann in ihrer Dummheit das es wohl die meisten Geschmackstoffe eingefangen hat
und diese super lecker eben nach diesem Kraut schmecken, und das man damit im Zweifelsfalle eines Mangels, sich auf diese Weise selbst behelfen könne.
Und es auch noch intensiv schmecke, so das man ein paar Tropfen PG durchaus an eine Soße machen könnte oder in die Eismaschine kippen.

Schade das es dies hier ZB
http://www.crazyliquids.de/e-liquid/spec...liquid-estragon
nicht mehr geben wird, da wäre man halbwegs auf der sicheren Seite wobei so natürlich wie diese grüne Suppe kann ein Aroma nicht schmecken.
Wenn es medizinisch wirken soll, dann können das die Aromen auch nicht, aber weiss der Dummkopp ob es ihn nicht töten wird?
Hilfe von wissenschaftlicher Seite ist ja nicht mehr zu erwarten wenn diese Aromen verboten werden. Und die Hilfe von staatlicher Seite bleibt auch aus weil verbieten kann ich es mir auch selbst,
oder nicht?

So, nach diesem kleinen Ausflug wieder zurück zum Wesentlichen!


 Antworten

 Beitrag melden
26.09.2016 14:47
avatar  Devassa
#145
avatar

Es ist nicht nur Menthol in den Tabakzigaretten, die damit werben.

Menthol in sehr geringen Mengen soll angeblich mit entscheidend dafür sein, dass der Rauch leichter
inhaliert werden kann. Im Prinzip haben fast alle Tabakhersteller geringe Mengen Menthol in ihrem
Tabak.

Übrigens, ich mochte die speziellen Mentholzigaretten nicht und dampfe auch kein mentholhaltiges Liquid.

Dennoch bin ich der Meinung, dass das Verbot von Menthol unsinnig ist. Denn als Begründung wird ja angeführt,
dass es den Einstieg ins Rauchen vereinfacht. Wir rauchen aber nicht mehr.


 Antworten

 Beitrag melden
26.09.2016 14:55
#146
avatar

Denn kommt wieder eine Gateway Theorie, die dass denn schon zurechtbiegt, dass Mentholdampfer über Mentholzigaretten zu Rauchern werden.
Irgendein Quatsch fâlkt denen immer ein, sein es noch so absurd.


 Antworten

 Beitrag melden
26.09.2016 20:36 (zuletzt bearbeitet: 26.09.2016 20:37)
avatar  Tormk
#147
avatar

Ich habe aus Dänemark einen 10 Kg Sack Mentholkristalle in einem Eimer für die Sauna mitgenommen.
Was soll ich sagen, es dampft sich auch gut


 Antworten

 Beitrag melden
26.09.2016 21:03
#148
avatar

Zitat von Tormk im Beitrag #147
Ich habe aus Dänemark einen 10 Kg Sack Mentholkristalle in einem Eimer für die Sauna mitgenommen.
Was soll ich sagen, es dampft sich auch gut



10 Kg, da können ja meine Nachfahren noch 300 Jahre davon dampfen

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


 Antworten

 Beitrag melden
27.09.2016 06:41
avatar  Tormk
#149
avatar

Wie schon geschrieben, ist halt nicht nur zum dampfen.
Habe nur so einen 10 Jahresvorrat zum verköstigen abgezwackt.
Der überwiegende Anteil ist halt für heiße Steine und kaltes Wasser .


 Antworten

 Beitrag melden
27.09.2016 11:34
avatar  Frolic
#150
avatar

Zitat von heimchen im Beitrag #129
Ein anderer bekannter Händler hat in seine aktuellen Newsletter unter Anderem, was sich alles ab November ändert, geschrieben, dass er ab November keine mentholhaltigen e-Liquids mehr verkaufen darf!


Ähm ja wie jetzt, wenn ich den Post von @grauer Dampfer hier richtig interpretiere

Zitat
Dafür muss aus diesem Entwurf erst einmal eine Verordnung werden. Davor finden noch Gespräche mit allen Beteiligten, auch der IG-ED im BMEL statt.

dann kapiere ich das nicht, warum ein anderer Händler offenbar schon mehr weiss als alle anderen?

Oder ist das wieder nur eine Art "Strategie" um "Hamsterkäufe" zu generieren? ups, sorry will nix unterstellen.

Aber mal ehrlich, @ZAZO ist das bei Euch auch so? Wisst Ihr jetzt schon, dass Ihr ab November keine mentholhaltigen Liquids mehr verkaufen dürft??


Die Gesetzeslage aktuell ist kompliziert, insbesondere für e-Produkte. Die Übergangsregelungen im TEG sagen aus, das für e-Produkte bis Mai 2017 alles verkauft werden darf, was vor dem 20.11.2016 nach gültigem Recht produziert wurde. Das gültige Recht nach 20.052016 und vor 20.11.2016 ist die TEG und TEVO in der bekannten Fassung. Das hieße bei Inhaltsstoffen: (Fast) ALLES ERLAUBT! Wenn da nicht die 2.ÄnderungsVO zur TabakerzeugnisVO wäre, in der man alle kommenden Einschränkungen rückwirkend zum 20.05.2016 wirksam machen möchte. Käme das durch, dann wären die Inhaltsstoffverbote zum 20.05.2016 gültig ohne Übergangsregelung und damit wären bereits vor dem 20.11.2016 alle mentholhaltigen e-Produkte rechtswidrig... Diese Interpretation ist allerdings ohne Gewähr!


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht