BMEL Entwurf - verbotene Zusatzstoffe in Liquids

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21.09.2016 18:17
#101
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Ich würde ihn für einen der typischen "Schisser" halten oder für einen Skeptiker der einfach nicht glauben kann was er da sieht und insbesondere nicht mehr hört (bei meinem Blutdruck geht's ihm übrigens ähnlich ;-))
Bezüglich "auf die Füsse treten": Der Ober sticht den Unter - war schon immer so ...

AFC unten -> HWV tot!
Probleme mit SMOK? -> Gniiihiihiiiiii ...
endgültig kippenfrei seit 8.6.2014 00:00 Uhr

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21.09.2016 21:15
avatar  ZAZO
#102
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Menthol ist natürlich ein großer Verlust, auch für das Abrunden vieler Aromen, aber die Situation ist trotz Verbot nicht hoffnungslos. Den Rest der Liste haben die Flavoristen gut im Griff, macht euch nicht zu viele Gedanken.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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21.09.2016 21:46
#103
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Zitat von ZAZO im Beitrag #102
Menthol ist natürlich ein großer Verlust, auch für das Abrunden vieler Aromen, aber die Situation ist trotz Verbot nicht hoffnungslos. Den Rest der Liste haben die Flavoristen gut im Griff, macht euch nicht zu viele Gedanken.

Gruß
Frank



Und gibt's von Händlerseite irgendwelche Pläne gegen diesen Schwachsinn vorzugehen, Menthol für Liquids jetzt schon zu verbieten, während die Kippen noch bis 2020 Schonfrist kriegen?


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21.09.2016 22:23
avatar  ZAZO
#104
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #103
Zitat von ZAZO im Beitrag #102
Menthol ist natürlich ein großer Verlust, auch für das Abrunden vieler Aromen, aber die Situation ist trotz Verbot nicht hoffnungslos. Den Rest der Liste haben die Flavoristen gut im Griff, macht euch nicht zu viele Gedanken.

Gruß
Frank



Und gibt's von Händlerseite irgendwelche Pläne gegen diesen Schwachsinn vorzugehen, Menthol für Liquids jetzt schon zu verbieten, während die Kippen noch bis 2020 Schonfrist kriegen?


Diesbezüglich sind mir keine Pläne bekannt..., aber Hersteller und Händler haben wohl auch aktuell die Hände voll zu tun in Zukunft überhaupt noch was im Angebot zu haben womit man seinen Lebensunterhalt verdienen kann. ;)

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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21.09.2016 22:28 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2016 22:28)
#105
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Was soll ich dazu noch sagen, ohne Widerstand gehen die Gesetzgeber da einfach drüber und fertig, leichtes Spiel


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22.09.2016 20:47
avatar  Devassa
#106
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@ZAZO, sorry, aber widersprichst du dir da nicht selbst?

In deinem Post #102 sagst du, die Flavouristen haben alles gut im Griff und wir sollen uns keine Sorgen machen.

Im Post #104 sagst du, dass die Händler/Hersteller genug damit zu tun haben, überhaupt noch was im Angebot
zu haben.

Ich verstehe das so, dass es in Zukunft dann wohl doch nur noch eine sehr begrenzte Auswahl an Liquids/Aromen
geben wird. Oder sehe ich das falsch?


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22.09.2016 21:56 (zuletzt bearbeitet: 22.09.2016 21:57)
avatar  ZAZO
#107
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Zitat von Devassa im Beitrag #106
Ich verstehe das so, dass es in Zukunft dann wohl doch nur noch eine sehr begrenzte Auswahl an Liquids/Aromen
geben wird. Oder sehe ich das falsch?


Wenn ich schreibe, dass die Flavoristen sicherlich die aktuellen Anforderungen an die Inhaltsstoffe von Aromen erfüllen können und werden, hat das aber wenig damit zu tun wie viel Arbeit und Kosten nun auf Hersteller (und sicherlich auch einige Händler) bezüglich der Registrierung Ihrer Produkte zukommt.
Als Hersteller von Liquids sind wir natürlich zwangsläufig mit Aromahäusern in Kontakt die für uns auch weiterhin alles daran setzen neue leckere Aromen herzustellen, die den aktuellen Anforderungen natürlich auch gerecht werden können. Diesbezüglich ist noch viel möglich, auch wenn es mit immer mehr Einschränkungen sicherlich nicht leichter und immer aufwendiger wird.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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22.09.2016 22:24
#108
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Das Problem kann das scheibchenweise Einschränken mit sich bringen. Da ist ja so ziemlich alles möglich, reicht ja schon zu behauoten, das Kinder sich angezogen empfinden


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22.09.2016 23:36
#109
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Wer sagt, dass die Händler nichts machen. Beide Händlerverbände sind ständig mit dem BMEL und dem BfR in Verbindung um diese Liste so "harmlos" wie möglich zu gestalten. Glaubt mir, die tun was auch wenn nicht alles öffentlich gemacht wird. Klagen kann man übrigens erst wenn diese Liste den Bundesrat passiert haben sollte. Dafür muss aus diesem Entwurf erst einmal eine Verordnung werden. Davor finden noch Gespräche mit allen Beteiligten, auch der IG-ED im BMEL statt. Das heißt nicht, dass dort alles gekippt werden kann, aber es besteht immerhin eine kleine Chance das eine oder andere noch zu verbessern. Dieser Entwurf ist erst einmal der Vorschlag des BMEL. Leider ist der Druck den Dampfer auf ihre Abgeordneten ausüben eher schwach. In einem Gespräch mit Herrn Held (MDB der SPD) sagte er Dampfer sind schlechte Lobbyisten. Nur 10% seiner Fraktion wissen überhaupt was es mit Dampfen auf sich hat. Wir reden zu wenig mit den Abgeordneten. Wir gehen nicht in die Sprechstunden. Trotz Aufruf von Phil kommt da nichts ins Laufen. Wir beweihräuchern uns nur hier in Foren. Mit der Tastatur werden wir nichts erreichen. Eine Mail kann vom Referenten beantwortet werden. In einem persönlichen Gespräch kann ein Abgeordneter nicht ausweichen!

Dampfende Grüße aus MeckPom
Volkmar


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23.09.2016 08:30 (zuletzt bearbeitet: 23.09.2016 08:32)
#110
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Wir sollten nicht übersehen, dass die Bemühungen der Händlerverbände einiges zum Guten bewegt haben. Die Liste hat vor einem Jahr noch viel grauslicher ausgesehen.

Das Verbot von Diacetyl & Co wird man akzeptieren müssen, obwohl das in der Form sachlich nicht begründbar ist. Da ist Widerstand zwecklos, befürchte ich. Somit bleiben zwei relevante Baustellen: Kaffeeextrakt und an erster Stelle natürlich das Menthol. In Gesprächen mit Herstellern habe ich den Eindruck gewonnen, dass man bereits weitgehend aufgegeben hat und nach Möglichkeiten des Ersatzes von Menthol durch diverse "cooling agents", also Menthol-Analoga mit ähnlicher kühlender Wirkung sucht, anstatt mit allen Mitteln für die Verhinderung des Verbots zu kämpfen.

Das Ausweichen auf Menthol-Analoga ist kurzsichtig, weil das BMEL von heute auf morgen jede einzelne dieser Substanzen ebenfalls verbieten kann. Das könnte zum Wettrüsten wie bei den Designerdrugs führen, und am Ende werden halt alle Substanzen mit kühlender Wirkung verboten. Langfristig muss man dem BMEL klarmachen, dass die sachliche Grundlage für ein solches Verbot fehlt. In Tabakzigaretten wurde Menthol verboten, weil es (angeblich) den Ausstieg aus dem Rauchen erschwert. Dazu gibt es ein paar Studien, auf die man sich beziehen kann (obwohl die Lage deutlich komplexer und die Evidenz zumindest fragwürdig ist). Die meisten Dampfer wollen aber gar nicht "aussteigen", und es gibt auch keinen ersichtlichen Grund dafür.

Beim Dampfen fördert Menthol den Umstieg von Rauchern und dessen Nachhaltigkeit. Bisher konnte man nur mit der Erfahrung aus der Praxis argumentieren (also mit ein paar Millionen "Anekdoten"), kürzlich wurde das aber in einer Fachpublikation bestätigt: http://tobaccocontrol.bmj.com/content/ea...016-053223.full Nach diesen Ergebnissen müsste man eher Schokolade und Kirsche verbieten (wenn man unbedingt etwas verbieten möchte).

Die 1:1 Übertragung des Mentholverbots von Tabakzigaretten auf Ecigs behindert demnach den Umstieg von Rauchern auf Ecigs. Manche meinen, dass die Regierung genau dieses Ziel verfolgt. Da habe ich meine Zweifel und selbst wenn, können sie das nicht öffentlich zugeben. Meines Erachtens sollten die Hersteller das BMEL ohne Unterlass mit den Fakten konfrontieren und eine sachliche Begründung für das Verbot fordern, anstatt sich damit zu arrangieren (und es damit indirekt zu akzeptieren).


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23.09.2016 10:03
#111
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Moderatorin

Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #110
Meines Erachtens sollten die Hersteller das BMEL ohne Unterlass mit den Fakten konfrontieren und eine sachliche Begründung für das Verbot fordern, anstatt sich damit zu arrangieren (und es damit indirekt zu akzeptieren).


Ich kann mich nie mit diesem "Hersteller/Händler" Dingens anfreunden. Wer ist der Hersteller für Aromen? Für mich ist ein Hersteller von e-Liquids bzw. Fertigliquids eben nicht derjenige, der die Komponenten PG/VG von Pharma AB, Nikotin von nem anderen Produzenten XY und dann das Aroma wiederum von einem anderen Produzenten bekommt, und diese dann in seinem Shop zusammen kippt sondern, in diesem Fall doch eigentlich nur der Aromenhersteller solamente. Oder irre ich mich da?

Diese Aromenproduzenten sind aber nicht erst seit gestern bzw. seit man Lebensmittelaromen zu Dampfaromen ummodelte, auf dem Markt, sondern seit zich Jahrzehnten, in der sie für die ganze Nahrungsmittelindustrie tätig waren, egal ob Herrlan, Wild, Eisaromen, oder wie sie alle heissen.

Also müssten doch eigentlich all diese namhaften Lebensmittelaromenhersteller das BMEL beackern und mit Fakten konfrontieren, wenn es ihnen überhaupt wichtig genug ist, für ein "Nischenprodukt" sich derart einzusetzen.

Und daran zweifle ich eben sehr stark. Der Händlerverband oder auch der einzelne Händler kann jetzt doch nur eines machen, nämlich "seinen" Aromenproduzenten auf den Knien bitten, sich doch für dieses "Nischenprodukt" einzusetzen, und diesem lächerlichen Verbot einzelner Aromen für die Herstellung der e-Liquids, den Garaus zu machen, indem sie die von ihnen bestimmt schon zichfach durchfeführten Studien und Untersuchungen betr. Inhalation von Aromen, dem BMEL auf den Tisch knallen.

Aber ich bin da nicht so in der "Materie", vielleicht irre ich mich da auch wieder. Leider könnte hier auch nur unser lieber @ZAZO was sagen, aber ich verstehe es auch, wenn "man" sich bedeckt hält, zu viele lesen hier mit... ;)

23.09.2016 11:14
#112
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Zitat von heimchen im Beitrag #111

Also müssten doch eigentlich all diese namhaften Lebensmittelaromenhersteller das BMEL beackern und mit Fakten konfrontieren, wenn es ihnen überhaupt wichtig genug ist, für ein "Nischenprodukt" sich derart einzusetzen.



Das geschieht ja vielleicht auch, aber ich denke, die primäre Frage der Aromen- und Liquidhersteller lautet, wie gehen wir mit den derzeitigen und kommenden Regulierungsvorgaben um? Schaffen wir es, weiter zu machen und die Vorgaben dabei einzuhalten?

Wir als Endbetroffene gehen ja im Grunde einen ganz ähnlichen Weg, stellen Mentholaroma dann halt notgedrungen aus Kristallen selbst her und verwenden für die Selbstmischerei Eisaromen, anstatt BMel und Abgeordneten entschieden auf die Füße zu treten.

Ein Methol- und Minzenverbot ist für Dampfaromen bzw. Liquids sachlich nicht zu begründen. Dazu kommt, dass es sich dabei um eine rein deutsche Besonderheit und deutsche Verschärfung der EU-Richtlinie handelt. Das macht es doppelt unsinnig. In den Nachbarländern kann etwa Mentholliquid weiterhin ganz legal hergestellt und auch grenzüberschreitend vertrieben werden.

Was soll der Humbug also?

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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23.09.2016 11:23 (zuletzt bearbeitet: 23.09.2016 11:28)
#113
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Zitat von heimchen im Beitrag #111
Also müssten doch eigentlich all diese namhaften Lebensmittelaromenhersteller das BMEL beackern und mit Fakten konfrontieren, wenn es ihnen überhaupt wichtig genug ist, für ein "Nischenprodukt" sich derart einzusetzen.


Ich befürchte, dass die sich zwar über den zusätzlichen Absatz freuen, die Dampfaromen für die aber in der Tat nur eine Nische sind, mit der sie sich allenfalls am Rande beschäftigen. Glaube auch nicht, dass seit Jahrzehnten etablierte Hersteller von Lebensmittelaromen die Fakten über Ecigs auch nur annähernd so gut kennen, wie die Hersteller von Liquids. Letztere geben den Aromaherstellern die Vorgaben, also z.B. bitte neues Stanitzel-mit-Schlag-Aroma ohne Diacetyl und die machen dann halt so gut sie können. So ungefähr stelle ich mir das jedenfalls vor.

Edit:
Zitat von heimchen im Beitrag #111

Der Händlerverband oder auch der einzelne Händler kann jetzt doch nur eines machen, nämlich "seinen" Aromenproduzenten auf den Knien bitten, sich doch für dieses "Nischenprodukt" einzusetzen, und diesem lächerlichen Verbot einzelner Aromen für die Herstellung der e-Liquids, den Garaus zu machen, indem sie die von ihnen bestimmt schon zichfach durchfeführten Studien und Untersuchungen betr. Inhalation von Aromen, dem BMEL auf den Tisch knallen.


Wo finde ich diese "zigfach" durchgeführten Studien?


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23.09.2016 13:15
avatar  Nida
#114
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Zitat von GrafDampf im Beitrag #112
... rein deutsche Besonderheit und deutsche Verschärfung der EU-Richtlinie handelt. Das macht es doppelt unsinnig. In den Nachbarländern kann etwa Mentholliquid weiterhin ganz legal hergestellt und auch grenzüberschreitend vertrieben werden.


Heißt das ich bestelle mein Menthol Liquid nicht wie bisher in D, sondern z. B. bei ...ferro in Holland?
Das wäre mir ja echt egal.


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23.09.2016 13:27
#115
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Moderatorin

Zitat von Nida im Beitrag #114
Zitat von GrafDampf im Beitrag #112
... rein deutsche Besonderheit und deutsche Verschärfung der EU-Richtlinie handelt. Das macht es doppelt unsinnig. In den Nachbarländern kann etwa Mentholliquid weiterhin ganz legal hergestellt und auch grenzüberschreitend vertrieben werden.


Heißt das ich bestelle mein Menthol Liquid nicht wie bisher in D, sondern z. B. bei ...ferro in Holland?
Das wäre mir ja echt egal.


Du kannst ja jetzt noch überall Menthol Liquid bestellen, bis der Entwurf überhaupt mal zur Sprache kommt und genehmigt wird, dauerts ja noch bissl, bis dahin können andere Länder auch noch nachziehen. Deutschland ist ja nicht das einzige Land, welches so ein Aromenverbot in Erwägung zieht.

23.09.2016 13:33
#116
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Huch, welche EU-Länder denn sonst noch, heimchen?

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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23.09.2016 13:34
#117
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Moderatorin

Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #113

Edit:
Zitat von heimchen im Beitrag #111

Der Händlerverband oder auch der einzelne Händler kann jetzt doch nur eines machen, nämlich "seinen" Aromenproduzenten auf den Knien bitten, sich doch für dieses "Nischenprodukt" einzusetzen, und diesem lächerlichen Verbot einzelner Aromen für die Herstellung der e-Liquids, den Garaus zu machen, indem sie die von ihnen bestimmt schon zichfach durchfeführten Studien und Untersuchungen betr. Inhalation von Aromen, dem BMEL auf den Tisch knallen.


Wo finde ich diese "zigfach" durchgeführten Studien?


Sorry, Dein edit ist mir entgangen... ;)

Keine Ahnung wo die sind, das war ja meine Annahme, dass ein Aromenhersteller bestimmt Untersuchungen gemacht haben muss, natürlich eher für den Verzehr, aber natürlich auch im Stadium der "Verarbeitung" derselbigen, sei es durch Erhitzen, durch Abkühlen, eben auf alles Mögliche, bevor sie ihre Aromen an die Menschheit loslässt. Die müssen doch bestimmt Auflagen erfüllen, eben weil es um den "Verzehr" bzw. den "Konsum" geht. Wenn die als Zusatz für Backwaren oder was weiss ich genutzt werden, sollten die Bestandteile bei 200 - 400 Grad eher nicht zersetzen und evtl. irgendwas bilden, was uns nicht guttut.

Genau das wird uns doch von der ANTZ als Argument für ein Verbot vorgegaukelt, dass im verdampften (also erhitzten) Zustand irgendwelche Stoffe frei würden, die schädlich sind.

Aber da ich nicht bei Aromenherstellern arbeite, sind das einfach meine eigenen Schlussfolgerungen. Deshalb frage ich ja ständig, in der Hoffnung irgend ein Crack hier hat mehr Ahnung als ich. ;)

23.09.2016 13:42 (zuletzt bearbeitet: 23.09.2016 13:42)
#118
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Moderatorin

Zitat von GrafDampf im Beitrag #116
Huch, welche EU-Länder denn sonst noch, heimchen?


Auf die Schnelle fällt mir mal Finnland, Ungarn, Dänemark ein, ausserhalb Europa natürlich USA - das sind wie gesagt auch Entwürfe und Vorschläge von deren Regierungen, aber wie wir wissen.... naja mehr kann ich auch nicht dazu sagen. Und wenn ein Mitgliedsstaat vielleicht nicht die Aromen verbietet, dann verbietet sie dafür den Versandhandel, die sind nicht blöd und wissen genau, wie wir auch nach Lücken suchen.


edit: Zitat eingefügt

23.09.2016 13:54
#119
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Soweit ich weiß, führen die Aromenhersteller keine eigenen Studien durch. Die stellen her, was einerseits der Markt verlangt und andererseits von der EU zugelassen ist. Darüber herrscht ziemliche Klarheit. Wie auch in der Lebensmittelindustrie gibt es Qualitätskontrollen, die sich aber in erster Linie auf die Reinheit des Produktes beziehen. Verunreinigungen werden erkannt. Generelle Unverträglichkeiten beim Verzehr sind aber Sache des Verarbeiters, in unserem Falle des Liquidproduzenten. Werden die Aromen B2C in Verkehr gebracht, müssen die Hersteller ebenfalls die Liste der zugelassenen bzw. nicht erlaubten Stoffe beachten. Die Vorgabe kommt immer vom Gesetzgeber.


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23.09.2016 14:01
#120
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Ähnliche zusätzliche Aromen- bzw- Aromenbestandteilverbote anderer EU-Staaten über die TPD2 hinaus wären ja gelichfalls als mögliche Handelshemmnisse bei der EU notifizierungspflichtig. Theoretisch könnte man das dort also checken.

Ganz praktisch habe ich mich dazu aber bisher auf die Recherchen und den Vortrag von Barnaby beim diesjährigen Global Forum of Nicotine verlassen. Dort Tafel 9 und 10:

https://gfn.net.co/downloads/2016/Barnaby%20Page.pdf

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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23.09.2016 14:03 (zuletzt bearbeitet: 23.09.2016 14:06)
#121
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Zitat von heimchen im Beitrag #118
Zitat von GrafDampf im Beitrag #116
Huch, welche EU-Länder denn sonst noch, heimchen?


Auf die Schnelle fällt mir mal Finnland, Ungarn, Dänemark ein, ausserhalb Europa natürlich USA - das sind wie gesagt auch Entwürfe und Vorschläge von deren Regierungen, aber wie wir wissen.... naja mehr kann ich auch nicht dazu sagen. Und wenn ein Mitgliedsstaat vielleicht nicht die Aromen verbietet, dann verbietet sie dafür den Versandhandel, die sind nicht blöd und wissen genau, wie wir auch nach Lücken suchen.


edit: Zitat eingefügt


Hm. So "stringent" wie die TPD gerade in der EU umgesetzt wird, würde ich aber jetzt nicht unbedingt erwarten, dass das in den nächsten Jahren "besser" wird. Stichwort "Harmonisierung des Binnenmarktes". Das wird mMn noch Jahre ein Hase-und-Igel-Spiel bleiben - hier wird was erlassen, da entsteht genau dadurch eine neue Lücke, die wird zugekleistert mit etwas, das eine neue Lücke verurachte ... ad infinitum, ad nauseam.

Edit: GrafDampf war schneller ;-)


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23.09.2016 15:01
avatar  ZAZO
#122
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Zitat von GrafDampf im Beitrag #112


Ein Methol- und Minzenverbot ist für Dampfaromen bzw. Liquids sachlich nicht zu begründen. Dazu kommt, dass es sich dabei um eine rein deutsche Besonderheit und deutsche Verschärfung der EU-Richtlinie handelt. Das macht es doppelt unsinnig. In den Nachbarländern kann etwa Mentholliquid weiterhin ganz legal hergestellt und auch grenzüberschreitend vertrieben werden.

Was soll der Humbug also?


Grenzüberschreitend darf nur vertrieben werden was sowohl im eigenen Land, wie auch in dem Mitgliedsstaat wohin man verkaufen möchte gemeldet ist, somit fällt wohl automatisch alles raus was im jeweiligen Land nicht verkauft werden darf.


§ 22
Grenzüberschreitender Fernabsatz an Verbraucher; Datenschutz
(1) Wer grenzüberschreitenden Fernabsatz von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern
an Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union betreiben will, muss

1. ein Altersüberprüfungssystem verwenden, das beim Verkauf kontrolliert, ob der bestellende Verbraucher das
für den Erwerb von diesen Erzeugnissen vorgeschriebene Mindestalter hat, das in dem jeweiligen Mitgliedstaat
der Europäischen Union gilt, in dem die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden sollen, und

2. bei der zuständigen Behörde registriert sein.
(2) Die Registrierung erfolgt,
1. wenn sich der Ort der Geschäftstätigkeit im Inland befindet,
a) bei der zuständigen Behörde im Inland sowie
b) bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem die Erzeugnisse
in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen
[b]2. wenn sich der Ort der Geschäftstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet,

a) bei der zuständigen Behörde im Inland sowie
b) bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem sich der Ort der Geschäftstätigkeit
befindet;

usw....

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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23.09.2016 15:26
#123
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Moderatorin

Zitat von Nida im Beitrag #114

Heißt das ich bestelle mein Menthol Liquid nicht wie bisher in D, sondern z. B. bei ...ferro in Holland?
Das wäre mir ja echt egal.

Dann ist wohl das die Antwort auf Deine Frage:
Zitat von ZAZO im Beitrag #122

Grenzüberschreitend darf nur vertrieben werden was sowohl im eigenen Land, wie auch in dem Mitgliedsstaat wohin man verkaufen möchte gemeldet ist, somit fällt wohl automatisch alles raus was im jeweiligen Land nicht verkauft werden darf.

23.09.2016 15:27
avatar  oreg2
#124
avatar

Vielen Dank @ZAZO für deine Infos,Du als Händler steckst ja ganz gut in der
nervigen TPD2 Materie drin.+
Ich möchte nicht wissen,wieviel Zeit und Nerven dich dieses unnötige lobbygesteuerte Konstrukt kostet.


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23.09.2016 15:40 (zuletzt bearbeitet: 23.09.2016 15:41)
avatar  Nida
#125
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Andere Frage: Wenn ich irgendwo Mentholliquid bestelle und geliefert bekomme, kann mich keiner belangen? Nur den Shop?


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