25.02.14 - VG Köln: Dampfen in allen Gaststätten erlaubt!

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25.02.2014 16:02 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 16:04)
avatar  Bernie
#51
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Zitat von Sabine im Beitrag #49

...Macht nur Sinn wenn die Prozessparteien sagen, dass sie ein Grundsatzurteil anstreben und durch alle Instanzen gehen wollen.

Wenn ich den in Köln beteiligten Personen vom Kölner Ordnungsamt glauben kann, wird Köln keine Berufung anstreben, da dies wohl nichts bringt.
Übrigens:
Der Hamburger Anwalt des Gastättenbesitzers aber meinte schon, dass dieses Kölner VG-Urteil für ganz NRW gilt, da ja auch das Nichtrauchergesetz für ganz NRW gilt.


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25.02.2014 16:06
avatar  Achim
#52
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Also auf WDR 2 kam die Meldung das erste Mal um 15.30 Uhr in den Nachrichten.

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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25.02.2014 16:06
avatar  mobi72
#53
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in der Presse ist noch nix...................


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25.02.2014 16:07
#54
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Zitat von heimchen im Beitrag #47
Aber was bringt dann noch ein Prozess vor dem VG Köln um genau denselben Sachverhalt? Ob Gaststätte, Kneipie oder Spielhalle, ist doch dann dasselbe.


Der Wirt in Köln wollte das Dampfen erlauben bzw. selbst in seiner Kneipe Dampfen. Die Stadt Köln erlaubte ihm dies nicht. Daher gibt es ein Verfahren, in dem der Wirt aus Köln gegen die Stadt Köln klagt.

Wenn nun in anderen Orten (z.B. Minden) ähnliches vorkommt, dann kann es natürlich dort auch ein eigenes Verwaltungsgerichtsverfahren geben oder man wartet ab, wie die anderen Entscheidung ausgeht. Auf jeden Fall werden sich nach diesem Urteil des VG Köln in Zukunft auch alle anderen Städte in NRW richten.

Anders wäre es, wenn z.B. das Land NRW Gegner beim Verfahren gewesen wäre. Dann gäbe es natürlich nur ein Verfahren.


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25.02.2014 16:09
#55
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Zitat von Achim im Beitrag #52
Also auf WDR 2 kam die Meldung das erste Mal um 15.30 Uhr in den Nachrichten.


Siehe hier: http://www1.wdr.de/studio/koeln/nrwinfos...udios31764.html


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25.02.2014 16:10
#56
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.
So wie ich das verstehe, gehts ja um die Stadt Köln. Denke dort ist ( wenn innerhalb der nächsten 2 Wochen keine Berufung gestartet wird )

das Dampfen in Gaststätten erlaubt. Vorausgesetzt die Betreiber der einzelnen Lokalitäten haben nichts dagegen.

Erst wenn das Oberverwaltungsgericht in Münster so ein Urteil fällt, dann ist das bindend für ganz NRW.

Oder sehe ich das falsch ?

Gruß

böser Bube

An "Alle" die über mich lästern: I love to entertain "YOU" .


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25.02.2014 16:13
#57
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Hi
Da der Richter auch darauf eingegangen ist, das das Dampfen keinen schädigt ist dieses auf jedenfalls ein "Richtungsweisendes Urteil". Ordnungsämter und Beamte die bisher auf die Auslegung und Meinung von Frau Steffens angewiesen waren, haben hier nun ein belastbares Urteil.
Ich finde das schon mal einen großen Schritt vorwärts.
Gruß Bernd

Gruß Grandpa Hemah


Entwickle dich weiter, aber gib dir auch Zeit dafür.
Denn wer gleich rennen will ohne gehen zu können wird straucheln.

Und ich dampfe immer noch zwischen 15und 20Watt


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25.02.2014 16:15
#58
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alter schwede, karneval ist gerettet! hihi


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25.02.2014 16:18
#59
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Das Urteil gilt für ganz NRW, ABER es ist kein Grundsatzurteil.
Das heist, es kann ein anderer ein neues Urteil vor einem anderen Gericht anstreben. Solange es aber kein anderes gibt, gilt erst mal die Aussage eines Richters das Dampfen nicht unter das NRSCHG fällt. Das ist auf jedenfalls höher als der Satz eines Politerkers der mit "Wir sind der Meinung..." anfängt.

Gruß Grand

Gruß Grandpa Hemah


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Denn wer gleich rennen will ohne gehen zu können wird straucheln.

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25.02.2014 16:20 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 16:20)
avatar  mobi72
#60
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Zitat von böser Bube im Beitrag #56
.
So wie ich das verstehe, gehts ja um die Stadt Köln. Denke dort ist ( wenn innerhalb der nächsten 2 Wochen keine Berufung gestartet wird )

das Dampfen in Gaststätten erlaubt. Vorausgesetzt die Betreiber der einzelnen Lokalitäten haben nichts dagegen.

Erst wenn das Oberverwaltungsgericht in Münster so ein Urteil fällt, dann ist das bindend für ganz NRW.

Oder sehe ich das falsch ?





Aber grundsätzlich kann sich ein Ordnungsamt auch mit dem Urteil aus Köln zufrieden geben. Oder sehe ich da was falsch? Und dem Herrn aus Münster schien das durchaus einleuchtend auch wenn er noch mal abwarten wollte ob das Ordnungsamt Köln da noch weiter vor Gericht ziehen will.


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25.02.2014 16:22
#61
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Pyrofrei seit dem 07.11.2011
Hardware: Unvernünftig zu viel ! Aber der NO MaaM wacht über die Sammlung !

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25.02.2014 16:23
avatar  kucky
#62
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Zitat von Grandpa Hemah im Beitrag #59
Das Urteil gilt für ganz NRW, ABER es ist kein Grundsatzurteil.
Das heist, es kann ein anderer ein neues Urteil vor einem anderen Gericht anstreben. Solange es aber kein anderes gibt, gilt erst mal die Aussage eines Richters das Dampfen nicht unter das NRSCHG fällt. Das ist auf jedenfalls höher als der Satz eines Politerkers der mit "Wir sind der Meinung..." anfängt.

Gruß Grand


Der WDR schreibt, das dies ein Grundsatzurteil ist. Die können sich zwar auch verschreiben - halte ich aber für eher selten - insbesondere bei diesem Thema.

Remember Remember the Fifth of November

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25.02.2014 16:28 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 16:29)
avatar  Bernie
#63
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Zitat von kucky im Beitrag #62
Zitat von Grandpa Hemah im Beitrag #59
Das Urteil gilt für ganz NRW, ABER es ist kein Grundsatzurteil.
Das heist, es kann ein anderer ein neues Urteil vor einem anderen Gericht anstreben. Solange es aber kein anderes gibt, gilt erst mal die Aussage eines Richters das Dampfen nicht unter das NRSCHG fällt. Das ist auf jedenfalls höher als der Satz eines Politerkers der mit "Wir sind der Meinung..." anfängt.

Gruß Grand


Der WDR schreibt, das dies ein Grundsatzurteil ist. Die können sich zwar auch verschreiben - halte ich aber für eher selten - insbesondere bei diesem Thema.

So sehe ich das auch. Ich habe ja vor Ort gleich die Anwälte gefragt, ob dies nun für ganz NRW gelten soll - und sie haben mir geantwortet, JA dieses Urteil gilt für ganz NRW.
Na, das ist doch nichts anderes als ein sog. "Grundsatzurteil" oder'?!!


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25.02.2014 16:32
#64
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Zitat von mobi72 im Beitrag #60
Zitat von böser Bube im Beitrag #56
.
So wie ich das verstehe, gehts ja um die Stadt Köln. Denke dort ist ( wenn innerhalb der nächsten 2 Wochen keine Berufung gestartet wird )

das Dampfen in Gaststätten erlaubt. Vorausgesetzt die Betreiber der einzelnen Lokalitäten haben nichts dagegen.

Erst wenn das Oberverwaltungsgericht in Münster so ein Urteil fällt, dann ist das bindend für ganz NRW.

Oder sehe ich das falsch ?





Aber grundsätzlich kann sich ein Ordnungsamt auch mit dem Urteil aus Köln zufrieden geben. Oder sehe ich da was falsch? Und dem Herrn aus Münster schien das durchaus einleuchtend auch wenn er noch mal abwarten wollte ob das Ordnungsamt Köln da noch weiter vor Gericht ziehen will.


Ich denke, das beste wäre, wenn die Stadt Köln in Berufung geht, dann wird es gekärt beim Oberverwaltungsgericht in Münster.

Folgt das OVG Münster dem VG Köln, dann ist die Messe endgültig gelesen.

So kann noch jedes VG ( z.B Düsseldorf ) nen anderes Urteil sprechen. Die Gaststättenbetreiber werden trotzdem noch ängstlich sein und sich

fragen : wie entscheidet in der letzten Instanz das OVG Münster. Und da sie sich da nicht endgültig sicher sein können, werden viele das Dampfen

weiterhin nicht erlauben.

Gruß

böser Bube

An "Alle" die über mich lästern: I love to entertain "YOU" .


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25.02.2014 16:33 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 16:34)
avatar  mobi72
#65
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@böser Bube

OVG Münster wäre natürlich toll!!

Aber dann müsste auch das Oednungsamt Köln das weiter klären wollen.

Und nach dem was Bernie schreibt scheinen die nicht wirklich Interesse daran zu haben.


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25.02.2014 16:35
#66
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Moderatorin

Jetzt wäre ich gerne Mäuschen bei Babsi zuhause..... ;) (die hat das bestimmt mitbekommen)

25.02.2014 16:35
#67
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Zitat von Bernie im Beitrag #63
Na, das ist doch nichts anderes als ein sog. "Grundsatzurteil" oder'?!!

Im deutschen Rechtssystem fallen Grundsatzentscheidungen gewöhnlich den obersten Gerichtshöfen und dem Bundesverfassungsgericht zu.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzurteil


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25.02.2014 16:36
#68
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Zitat von heimchen im Beitrag #66
Jetzt wäre ich gerne Mäuschen bei Babsi zuhause..... ;) (die hat das bestimmt mitbekommen)


Die dürfte jetzt laut quieken weil ihr die Mausefalle ins Genick geschlagen ist ... hoffe ich jedenfalls

_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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25.02.2014 16:42
avatar  mobi72
#69
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http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/na...mpakt25600.html

Etwas ausführlicher als die erste Nachricht. Leider nix zu der Begründung zweiter Teil den Bernie am Anfang erwähnt hat. Gehen nur auf den ersten Teil der Begründung ein.


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25.02.2014 16:45
#70
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Wenn man bedenkt, dass das OVG Münster damals schon entschieden hat, dass die E-Zigarette nicht unter das Arzneimittelrecht fällt und somit kein Arzneimittel sei, denke ich dürfte es in diesem Fall das Urteil bekräftigen... Die Richter sind doch auch nicht doof und werden sich mit Sicherheit auch im Vorfeld einer solchen Verhandlung informieren...


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25.02.2014 17:04
#71
25.02.2014 17:13 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 17:14)
#72
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Kölner Stadtanzeiger: KSTA

Letzter Absatz:

Zitat
Die Richter vertraten angesichts dieser Unterschiede zur herkömmlichen Zigarette die Auffassung, dass es im NRW-Nichtraucherschutzgesetz einer „hinreichend bestimmten und klaren Regelung des Gesetzgebers zur E-Zigarette“ bedurft hätte. Diese fehle jedoch - die bloße Aussage in der Gesetzesbegründung, dass ein umfassendes Rauchverbot auch für die E-Zigarette gelten solle, reiche nicht aus.


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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25.02.2014 17:20
avatar  E-H2o
#73
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So kann die woche weiter gehen....


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25.02.2014 17:26
#74
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Zitat von E-H2o im Beitrag #73
So kann die woche weiter gehen....


Yop - nach all dem Krieg gegen die EU endlich mal ein kleiner Seelenstreichler ...

_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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25.02.2014 17:41 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 17:48)
avatar  mobi72
#75
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http://www.derwesten.de/region/gericht-e...-id9039985.html

WAZ

BS kriegt ihr Fett weg!

Edit:
Übrigens auch an anderer Stelle und zu anderem Thema:
http://www.ruhrbarone.de/nrw-gesundheits...s-handeln/74673

Die Frau muss einfach weg!!


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