04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG

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12.11.2014 08:38
#151 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Mal abwarten was die Revisionsurteile am 20. sagen. Das wird schon das meiste entscheiden. Sind ja nur noch 8 Tage.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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12.11.2014 11:50
#152 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Das im Artikel ist ein ganz grober Schnitzer und sollte nicht passieren.

Hab Denen eine Mail geschrieben, wie auch auf ihrer FB Seite entsprechend kommentiert.

Wieder mal sieht man was die Journalisten von Recherche halten - nämlich nix.

12.11.2014 11:54
avatar  killer queen ( gelöscht )
#153 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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killer queen ( gelöscht )

Naja, vielleicht werden die Karten nach der Regelung in Deutschland neu gemischt, mit einpaar guten Empfehlungen von der Dame aus Heidelberg.


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12.11.2014 12:20
#154 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von hansklein im Beitrag #151
Mal abwarten was die Revisionsurteile am 20. sagen. Das wird schon das meiste entscheiden. Sind ja nur noch 8 Tage.


Ich befürchte, dass das wie so oft ausgehen wird wie das Hornberger Schießen. Der eine entscheidet so, der andere dann wieder genau das Gegenteil, so dass am Ende wieder nichts gewonnen ist.

Dampfen ist: gleichzeitig "Rauchen" und Bonbons lutschen bei 0 Kalorien.

'S Läbbe is koin Schlotzer - Unterstützt die OidA Iniative!

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12.11.2014 12:35
avatar  killer queen ( gelöscht )
#155 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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killer queen ( gelöscht )

Solange solche Urteile nicht allgemein gültig sind, kann man sie den Hasen geben.


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12.11.2014 13:09
#156 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Na denn schauen wir mal entspannt der Sache mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorm BGH entgegen. :)

I like Originals ... no bullshit.

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12.11.2014 13:58 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2014 13:59)
#157 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat
Solange solche Urteile nicht allgemein gültig sind, kann man sie den Hasen geben.



Das entscheidet sich dann am 20. Wenn das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat wird das Deutschlandweit gültig sein. Dann wissen wir ob unsere Liquids - zumindest die über 9mg - in Apotheken gehören, Arzneimitel sind oder was auch immer. Bin aber optimistisch derzeit. Soweit ich weiß kann man gegen entscheidungen dieser Instanz nicht mehr vorgehen oder doch?

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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12.11.2014 14:04
#158 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von hansklein im Beitrag #157

Zitat
Solange solche Urteile nicht allgemein gültig sind, kann man sie den Hasen geben.


Das entscheidet sich dann am 20. Wenn das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat wird das Deutschlandweit gültig sein. Dann wissen wir ob unsere Liquids - zumindest die über 9mg - in Apotheken gehören, Arzneimitel sind oder was auch immer. Bin aber optimistisch derzeit. Soweit ich weiß kann man gegen entscheidungen dieser Instanz nicht mehr vorgehen oder doch?



Stellt Euch nur mal vor, das BVWG entscheidet, das e-Liquids für E-Zigaretten mit Nikotin KEIN Arzneimittel sind (es ging ja nicht um einen bestimmten Nik.Gehalt, sondern um das Ganze (PG/VG/Aroma-Gemisch mit Nikotin, ohne Tabak).....



TPD2, DKFZ-Regulierung etc.... vom Tisch??

12.11.2014 14:09
avatar  killer queen ( gelöscht )
#159 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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killer queen ( gelöscht )

Das so etwas nicht passiert, wird meine liebe Tante aus Heidelberg schon schauen.


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12.11.2014 17:13 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2014 17:14)
#160 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Da wird wieder dasselbe Spiel gespielt wie immer.
Die Richter werden sagen, dass der Gesetzgeber bisher die Gesetze so gemacht hat, dass Liquids kein Arzneimittel sein können, darum können Liquids kein Arzneimittel sein.
Die Politik wird sich danach ganz schlicht neue Gesetze machen, nach denen es dann doch möglich ist und auf deren Basis machen alle weiter wie gehabt.

..... bis wir dann wieder eingeklagt haben, dass diese neuen Gesetze grundrechtswidrig sind.

Angesichts der Geschwindigkeiten mit der diese Verfahren ablaufen, werden das Ende von diesem Hin und Her vielleicht irgendwann mal unsere Enkel erleben.
Für unsere Generation wird uns der Status so wie er ist noch lange erhalten bleiben, sprich mal verboten, dann mal wieder nicht, mal Tabakprodukt, dann wieder nicht, mal Arzneimittel, dann wieder nicht.

"Wir" (also das Volk) sind in jedem Fall die Dummen, denn wir bezahlen mit unseren Steuergeldern die Verfahrenskosten, da sollten sich vielleicht auch die Nichtraucher mal drüber klar werden.
Auch das neueste Ehrenmitglied der IG-ED sollte sich vielleicht mal überlegen, ob die Mittel die da zum Fenster rausgeworfen werden nicht deutlich besser an anderen Stellen der Krebsforschung ausgegeben werden könnten.


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12.11.2014 18:14
#161 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von heimchen im Beitrag #158

Stellt Euch nur mal vor, das BVWG entscheidet, das e-Liquids für E-Zigaretten mit Nikotin KEIN Arzneimittel sind (es ging ja nicht um einen bestimmten Nik.Gehalt, sondern um das Ganze (PG/VG/Aroma-Gemisch mit Nikotin, ohne Tabak).....



TPD2, DKFZ-Regulierung etc.... vom Tisch??


Warum sollte das vom Tisch sein? Es geht doch in der TPD2 letztlich nicht um Arzneimittel und das DKFZ wird seine Regulierungsmaßnahmen sicherlich ebenfalls fortführen.


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12.11.2014 18:20 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2014 18:23)
#162 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Okay, angenommen das BverwG läßt zu Gunsten der Stadt Köln eine Revision zu. Was würde dann die Stadt Köln machen? Beim gleichen Gericht die Revision beantragen? Wer oder was wird dann geurteilt (bzw. müssen "neue Erkentnisse" eingebracht werden? Hmmmm....

Okay, hier wird es erläutert: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...on_21/index.php

Also könnte es schlichtweg nur an das OVG zurückgewiesen werden oder das BVerwG entscheidet - dies aber nur auf Landesebene. Richtig?


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12.11.2014 18:28
avatar  Sabine
#163 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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wie auch immer:

bei einer Revision werden nicht die Fakten überprüft sondern nur das Verfahren.


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12.11.2014 18:44
#164 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Okay, es wird eine Beschwerde beim BVerwG eingelegt. Wird die Beschwerde abgewiesen ist das Urteil des OVG rechtskräftig = optimaler Fall.

Das BVerwG kann das Urteil aufheben und es wird zurück an das OVG verwiesen. "In der Begründung muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung, von der das Urteil abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden."

Okay, in dem Fall: grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache: Gefühlsmäßig würde ich sagen: Ja, ist bedeutend. Sprich: Es ist grundsätzlich nicht nur ein Wirt betroffen sondern ein komplettes Gewerbe/die Öffentlichkeit. hmmmm.....

Um eine Revision zulassen zu können muß nur eines dieser 3 Punkte erfüllt sein:

1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,

2. das Urteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder

3. ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.

1 = liegt vor, 3 = keine Ahnung evtl. eher nicht, 2 = wüßte ich nicht.

Nun könnte das BVerwG selber entscheiden, ist aber grundsätzlich an die Feststellungen des OVG gebunden. Außer es werden gegen die Feststellungen begründete Revisionsgründe genannt. Oder es wird an das OVG zurückgewiesen (was eigentlich gar keinen Sinn machen würden, in meinen Augen).


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12.11.2014 18:47 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2014 18:50)
#165 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Das Gericht kann keine Revision mehr zulassen. Bei ihm liegen die Revisionsverfahren. Es kann dem einen oder dem anderen Recht geben. Ob man dann noch dagegen klagen kann seh ich als mehr als Zweifelhaft an, da es ja die höchste Instanz hier ist. Bin aber nicht sicher ob man da doch noch was unternehmen kann wenn man meint das wäre nicht richtig. Das wäre allerdings eig. Quatsch wenn man da wieder gegen vorgehen könnte, da es ja schon um Revisionsurteile geht.

Naja, Kopf zerbrechen wird nix bringen. Erst mal sehen was die Ergebnisse sagen.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
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12.11.2014 18:52
#166 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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jo, bin mir aber nicht sicher. Gut, sagen wir mal so, die Stadt Köln muß im Prinzip nun Feststellungen im Urteil finden die gegen das Bundesgesetz (oder was weiß ich für Gesetzestexte) verstoßen, dann würde das BVerwG urteilen. Die Revision zurück in den OVG bringen macht tatsächlich keinen großen Sinn, außer es werden gröbere Schnitzer gefunden (was weiß ich, wenn man nach Einatmen von PG grundsätzlich sofort und unmittelbar krepieren würde -> was ja nicht der Fall ist ^^). Richtig? hmmmm... Ich verstehe es nicht so ganz :-D


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12.11.2014 18:56
#167 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von koschibaer im Beitrag #161
Zitat von heimchen im Beitrag #158

Stellt Euch nur mal vor, das BVWG entscheidet, das e-Liquids für E-Zigaretten mit Nikotin KEIN Arzneimittel sind (es ging ja nicht um einen bestimmten Nik.Gehalt, sondern um das Ganze (PG/VG/Aroma-Gemisch mit Nikotin, ohne Tabak).....



TPD2, DKFZ-Regulierung etc.... vom Tisch??


Warum sollte das vom Tisch sein? Es geht doch in der TPD2 letztlich nicht um Arzneimittel und das DKFZ wird seine Regulierungsmaßnahmen sicherlich ebenfalls fortführen.


Hier werden gerade 2 Gerichtsverfahren vermischt habe ich gerade gemerkt....
Zitat von hansklein im Beitrag #151
Mal abwarten was die Revisionsurteile am 20. sagen. Das wird schon das meiste entscheiden. Sind ja nur noch 8 Tage.


Da geht es ja um die Frage: Arzneimittel oder weiterhin Tabakprodukt und das in 3. Instanz mittlerweile....

darauf bezog sich auch meine Frage s.oben, denn in der TPD2 wie auch vom DKFZ gefordert, alle Liquids über 20 mg/ml sind als Arzneimittel einzustufen, ohne Wenn und Aber.... darüber wird aber bei der Gerichtsverhandlung vor dem BVWG nicht diskutiert, sondern ob e-Liquids zum Dampfen überhaupt als Arzneimittel eingestuft werden können oder nicht (unabhängig von der Nikmenge).


Dieser Thread dreht sich aber eingentlich um den Gerichtsentschied wegen dem NRSchG in NRW.... also BTT und sorry für OT

13.11.2014 07:43
#168 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von heimchen im Beitrag #167
[quote=koschibaer|p2394323]
darauf bezog sich auch meine Frage s.oben, denn in der TPD2 wie auch vom DKFZ gefordert, alle Liquids über 20 mg/ml sind als Arzneimittel einzustufen, ohne Wenn und Aber.... darüber wird aber bei der Gerichtsverhandlung vor dem BVWG nicht diskutiert, sondern ob e-Liquids zum Dampfen überhaupt als Arzneimittel eingestuft werden können oder nicht (unabhängig von der Nikmenge).



Das würde aber nicht die TPD2 aushebeln. Dann würden Liquids mit >20mg/ml Nikotin eben genauso behandelt werden, wie die Liquids mit weniger Nikotingehalt. Und das DKFZ würde seine Regulierungswünsche sicherlich weiter verbreiten und versuchen, durchzusetzen. Denn es geht dem DKFZ ja nicht nur um E-Zigaretten mit Liquids >20mg/ml Nikotingehalt, sondern um E-Zigaretten im allgemeinen.


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13.11.2014 08:44
#169 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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@Heimchen
In dem Gerichtsverfahren geht es nur darum ob Dampfen unter das NRschG fallen, d.h. ob das Rauchverbot in der Gastronomie auch für Dampfen gilt. Übertragbar ist die Entscheidung auf alle öffentlichen Räume und Nichtraucherzonen.
Mehr wird hier nicht entschieden.
Eine Feststellung mit der Begründung das die (nichtexistenten) Gefahren der Dampfe für Andere nicht mit denen der Zigarette vergleichbar sind und der Gesetzgeber hier eine entsprechende Differenzierung hätte treffen müssen, ist natürlich ein Wegweiser auf den man sich berufen kann.
Solche Sätze eignen sich sehr gut um die Berichterstattung über das Dampfen in die richtige Richtung zu lenken. Wenn mal wieder geschrieben wird, das das Dampfen so gefährlich ist und so dargestellt wird als wäre Dampfen mit dem Rauchen vergleichbar können wir immer schön dagegen gehen und solche Sätze dabei zitieren ;-): "Wie schon das Gericht festgestellt hat ........"

Gruß Grandpa Hemah


Entwickle dich weiter, aber gib dir auch Zeit dafür.
Denn wer gleich rennen will ohne gehen zu können wird straucheln.

Und ich dampfe immer noch zwischen 15und 20Watt


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14.11.2014 08:08
#170 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Für alle, die in NRW wohnen und das Urteil in ihren Lokalen bekannt machen wollen gibts neu eine Seite mit Infos, Flyers, etc. zum downloaden

von der Initiative "Dampfern erlaubt"
http://dampfenerlaubt.de/Startseite/

mit Video dazu
https://www.youtube.com/watch?v=FmFZ1mGIRlk&feature=youtu.be

14.11.2014 08:14
avatar  Ben
#171 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Ben

Dampfpirat

Danke Heimchen, kann mann aber auch in anderen Bundesländern anwenden, oder??

Ich mixe selbst!!!


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14.11.2014 08:56 (zuletzt bearbeitet: 14.11.2014 08:57)
#172 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von Ben im Beitrag #171
Danke Heimchen, kann mann aber auch in anderen Bundesländern anwenden, oder??


dazu möchte ich mich nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, und Ratschläge geben, denn ich bin keine Juristin, das Urteil beschränkt sich immernoch auf 1 Bundesland in DE nämlich NRW, auch wenn es natürlich in anderen Bundesländern nicht das NRSchG fällt, auch nicht im Gesetz so steht, kann man den Gastwirten ausserhalb NRW zwar das Urteil unter die Nase halten, aber Ihr müsst immer davon ausgehen, dass die Wirte von nix ne Ahnung haben, was das Dampfen ageht, und haben einfach Schiss vor dem Ordnungsamt, und nicht jeder hat die Möglichkeit so eine Klage wie der Kölner Wirt durch zu fechten.

14.11.2014 09:28
avatar  Achim
#173 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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In Bayern haben die Gerichte auch so entschieden, sollte eigentlich im Archiv zu finden sein.

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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14.11.2014 11:45
#174 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von Achim im Beitrag #173
In Bayern haben die Gerichte auch so entschieden, sollte eigentlich im Archiv zu finden sein.

Dazu finde ich leider nix. Weder in den einschlägigen Jura-Seiten noch sonst wo.

14.11.2014 12:00
avatar  Ben
#175 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
avatar
Ben

Dampfpirat

Wäre mal interessant zu erfahren, wie die Wirte reagieren, wenn sie den Flyer in die Hand bekommen......... aber das wäre sicher ein Thema für einen neuen Tread....

Ich mixe selbst!!!


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