26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:

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27.02.2015 10:28
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#26 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Eine Grundbase ist VG, PG, Aroma und Nikotin. Also die Grundstoffe zum Liquid. Auch wie Getreide und Kartoffeln zum Wodka.


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27.02.2015 10:28
#27 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Moderatorin

Zitat von 77501 im Beitrag #22
Zitat von dampfer01 im Beitrag #21
Zitat von MarkPhil im Beitrag #20
Ich sags mal so:

Wenn meine Nikotinbase zum selber mischen demnächst 5€ pro 10ml kostet, weil die Regulierung die Menge pro Packung beschränkt ...


Eine Nikotinbase ist kein Liquid, es ist ein "unfertiges Erzeugnis" das zur Herstellung von Liquid benötigt wird, daher ist die 10ml-Regel nicht anwendbar. Das wird sicher auch noch ein OVG-Urteil benötigen wie bei der Arzneimittel-Entscheidung, aber das Ergebnis ist absehbar.



Die TPD2 schreibt ja deswegen nirgends Liquid sondern nikotinhaltige Flüssigkeiten, oder irre ich mich ?!?
Auch Basen fallen dann darunter.

So ist es.
Es ist e-Zigaretten Liquid ohne Aroma. Denn wo sonst im täglichen Leben ausser beim Dampfen gibt es Nikotin in PG/VG gelöst zum Verzehr?

27.02.2015 10:30
#28 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Moderatorin

Zitat von canis queen im Beitrag #26
Eine Grundbase ist VG, PG, Aroma und Nikotin. Also die Grundstoffe zum Liquid. Auch wie Getreide und Kartoffeln zum Wodka.

Wie bitte?
Was hat das mit der Besteuerung von e-Liquids zu tun?

27.02.2015 10:32
avatar  killer queen ( gelöscht )
#29 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von heimchen im Beitrag #28
Zitat von canis queen im Beitrag #26
Eine Grundbase ist VG, PG, Aroma und Nikotin. Also die Grundstoffe zum Liquid. Auch wie Getreide und Kartoffeln zum Wodka.

Wie bitte?
Was hat das mit der Besteuerung von e-Liquids zu tun?


Ich hatte nur geantwortet auf eine Anfrage. Ist doch erlaubt oder !!!


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27.02.2015 10:36
avatar  77501
#30 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von canis queen im Beitrag #26
Eine Grundbase ist VG, PG, Aroma und Nikotin. Also die Grundstoffe zum Liquid.

Genau, und sobald Nikotin in einem der Flüssigkeiten drin ist (egal ob 1 mg oder 36 mg/ml) gilt die 10 ml Regelung der Gebindegröße für den Handel bzw. Verkauf.
Reine 0er (egal ob PG, VG oder Wasser) wirst du auch später in Litergebinden kaufen können.

Grüße Alex


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27.02.2015 10:37
avatar  killer queen ( gelöscht )
#31 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Der Staat wird für das Liquid eine Genußmittelsteuer einführen und fertig. Begründen wird sich das schon.


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27.02.2015 10:38
#32 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von heimchen im Beitrag #27
Zitat von 77501 im Beitrag #22
Zitat von dampfer01 im Beitrag #21
Zitat von MarkPhil im Beitrag #20
Ich sags mal so:

Wenn meine Nikotinbase zum selber mischen demnächst 5€ pro 10ml kostet, weil die Regulierung die Menge pro Packung beschränkt ...


Eine Nikotinbase ist kein Liquid, es ist ein "unfertiges Erzeugnis" das zur Herstellung von Liquid benötigt wird, daher ist die 10ml-Regel nicht anwendbar. Das wird sicher auch noch ein OVG-Urteil benötigen wie bei der Arzneimittel-Entscheidung, aber das Ergebnis ist absehbar.



Die TPD2 schreibt ja deswegen nirgends Liquid sondern nikotinhaltige Flüssigkeiten, oder irre ich mich ?!?
Auch Basen fallen dann darunter.

So ist es.
Es ist e-Zigaretten Liquid ohne Aroma. Denn wo sonst im täglichen Leben ausser beim Dampfen gibt es Nikotin in PG/VG gelöst zum Verzehr?


Nö, so ist es eben nicht, in der Definition der Richtlinie heißt es:

"16. „elektronische Zigarette“ ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet
werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des
Gerätes ohne Kartusche oder Tank. Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte oder mittels eines Nachfüllbehälters
oder eines Tanks nachfüllbar sein oder mit Einwegkartuschen nachgeladen werden;
17. „Nachfüllbehälter“ ein Behältnis, das nikotinhaltige Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen
Zigarette verwendet werden kann;"

Eine Nikotinbase ist nicht dazu gedacht und auch nicht geeignet, in eine "elektronische Zigarette" direkt eingefüllt zu werden. Aber wie gesagt, das werden sicher Gerichte klären müssen, da man davon ausgehen kann, daß die Regierung rechtswidrig es genau anders auslegen wird. Kennt man ja bereits von der Einstufung als Arzneimittel oder Anwendung des NRSchG.
Aber selbstverständlich hat das auch etwas mit Steuern zu tun, denn genauso wie Rohtabakblätter nicht der Tabaksteuer unterliegen, genausowenig können Nikotinbasen einer vergleichbaren Steuer unterliegen. Es werden immer nur die verbrauchsfertigen Produkte besteuert, nicht die Rohstoffe.

Dampfst Du schon oder rauchst Du noch?

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27.02.2015 10:41
avatar  killer queen ( gelöscht )
#33 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Die Regelung sollte die erste Baustelle des IG-ED werden.


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27.02.2015 10:42 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 10:42)
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#34 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Es gibt viele Dampfer die dampfen reine Nikotinbasen, ohne jegliche Aromabeimischungen.
Wieso soll die Verwendung von reiner (unaromatisierter) Nikotinbasen deiner Meinung nach nicht geeignet sein, wie gesagt, gibt einige hier die das dampfen.

Grüße Alex


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27.02.2015 10:46
avatar  killer queen ( gelöscht )
#35 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von 77501 im Beitrag #34
Es gibt viele Dampfer die dampfen reine Nikotinbasen, ohne jegliche Aromabeimischungen.
Wieso soll die Verwendung von reiner (unaromatisierter) Nikotinbasen deiner Meinung nach nicht geeignet sein, wie gesagt, gibt einige hier die das dampfen.


Wohl eher eine Grundbase ( VG, PG ) mit Nikotinanteil.


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27.02.2015 10:48
#36 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von 77501 im Beitrag #34
Es gibt viele Dampfer die dampfen reine Nikotinbasen, ohne jegliche Aromabeimischungen.
Wieso soll die Verwendung von reiner (unaromatisierter) Nikotinbasen deiner Meinung nach nicht geeignet sein, wie gesagt, gibt einige hier die das dampfen.


Zum einen ist es unüblich, denn die überwiegende Mehrzahl dampft ein Gemisch aus PG, VG, Nikotin und Aroma, zum anderen ist 7,5% Nikotinlösung tatsächlich undampfbar.

Es kommt nicht darauf an, was Einzelne tun oder tun können, sondern wie der Normalfall aussieht. Es ist wie bei den Arzneimitteln, nur weil man mit dem Dampfen aufhören kann zu rauchen, ist es noch lange kein Rauchentwöhnungsmittel.

Dampfst Du schon oder rauchst Du noch?

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27.02.2015 10:48
avatar  77501
#37 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von canis queen im Beitrag #35
Zitat von 77501 im Beitrag #34
Es gibt viele Dampfer die dampfen reine Nikotinbasen, ohne jegliche Aromabeimischungen.
Wieso soll die Verwendung von reiner (unaromatisierter) Nikotinbasen deiner Meinung nach nicht geeignet sein, wie gesagt, gibt einige hier die das dampfen.


Wohl eher eine Grundbase ( VG, PG ) mit Nikotinanteil.

Canis du machst mich fertig
Egal ob 100% PG oder 50/50 oder 100% VG.
Ist doch egal, sobald Nikotin drin ist ist es eine Nikotinbase.

Grüße Alex


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27.02.2015 10:53
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#38 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von 77501 im Beitrag #37
Zitat von canis queen im Beitrag #35
Zitat von 77501 im Beitrag #34
Es gibt viele Dampfer die dampfen reine Nikotinbasen, ohne jegliche Aromabeimischungen.
Wieso soll die Verwendung von reiner (unaromatisierter) Nikotinbasen deiner Meinung nach nicht geeignet sein, wie gesagt, gibt einige hier die das dampfen.


Wohl eher eine Grundbase ( VG, PG ) mit Nikotinanteil.

Canis du machst mich fertig
Egal ob 100% PG oder 50/50 oder 100% VG.
Ist doch egal, sobald Nikotin drin ist ist es eine Nikotinbase.


Stimmt nicht, Nikotinbase gibt es nicht. Basis ( Grundstoffe )währe das richtige Wort. Base war auch von mir eine schlechte und falsche Bezeichnung.


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27.02.2015 10:53 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 10:54)
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#39 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von dampfer01 im Beitrag #36
Zitat von 77501 im Beitrag #34
Es gibt viele Dampfer die dampfen reine Nikotinbasen, ohne jegliche Aromabeimischungen.
Wieso soll die Verwendung von reiner (unaromatisierter) Nikotinbasen deiner Meinung nach nicht geeignet sein, wie gesagt, gibt einige hier die das dampfen.


Zum einen ist es unüblich, denn die überwiegende Mehrzahl dampft ein Gemisch aus PG, VG, Nikotin und Aroma, zum anderen ist 7,5% Nikotinlösung tatsächlich undampfbar.

Es kommt nicht darauf an, was Einzelne tun oder tun können, sondern wie der Normalfall aussieht. Es ist wie bei den Arzneimitteln, nur weil man mit dem Dampfen aufhören kann zu rauchen, ist es noch lange kein Rauchentwöhnungsmittel.

Ob üblich oder unüblich ist der TPD2 letztendlich egal.
Deswegen wird immer nur nikotinhaltige Flüssigkeiten aufgeführt, selbst wenn 3,6% Nikotin in Wasser gelöst verkauft werden würde, sind die 10 ml Gebindegrößen zwingend (und das dampft auch keiner).
Alles was Nikotin beinhaltet fällt unter die 10 ml Gebindgröße, egal in welcher Stärke.
Nachtrag: später sind es ja nur 2,0%.

Grüße Alex


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27.02.2015 10:56
#40 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von 77501 im Beitrag #39
Zitat von dampfer01 im Beitrag #36
Zitat von 77501 im Beitrag #34
Es gibt viele Dampfer die dampfen reine Nikotinbasen, ohne jegliche Aromabeimischungen.
Wieso soll die Verwendung von reiner (unaromatisierter) Nikotinbasen deiner Meinung nach nicht geeignet sein, wie gesagt, gibt einige hier die das dampfen.


Zum einen ist es unüblich, denn die überwiegende Mehrzahl dampft ein Gemisch aus PG, VG, Nikotin und Aroma, zum anderen ist 7,5% Nikotinlösung tatsächlich undampfbar.

Es kommt nicht darauf an, was Einzelne tun oder tun können, sondern wie der Normalfall aussieht. Es ist wie bei den Arzneimitteln, nur weil man mit dem Dampfen aufhören kann zu rauchen, ist es noch lange kein Rauchentwöhnungsmittel.

Ob üblich oder unüblich ist der TPD2 letztendlich egal.
Deswegen wird immer nur nikotinhaltige Flüssigkeiten aufgeführt, selbst wenn 3,6% Nikotin in Wasser gelöst verkauft werden würde, sind die 10 ml Gebindegrößen zwingend (und das dampft auch keiner).
Alles was Nikotin beinhaltet fällt unter die 10 ml Gebindgröße, egal in welcher Stärke.


Ich sag doch, das werden die Gerichte entscheiden, da die Regierung wie du rechtswidrig annehmen, daß Rohstoffe wie fertige Produkte behandelt werden. Bei dir unterstelle ich nur Unwissenheit, der Regierung unterstelle ich Rechtsbeugung.

Dampfst Du schon oder rauchst Du noch?

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27.02.2015 10:57
avatar  killer queen ( gelöscht )
#41 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von 77501 im Beitrag #39
Zitat von dampfer01 im Beitrag #36
Zitat von 77501 im Beitrag #34
Es gibt viele Dampfer die dampfen reine Nikotinbasen, ohne jegliche Aromabeimischungen.
Wieso soll die Verwendung von reiner (unaromatisierter) Nikotinbasen deiner Meinung nach nicht geeignet sein, wie gesagt, gibt einige hier die das dampfen.


Zum einen ist es unüblich, denn die überwiegende Mehrzahl dampft ein Gemisch aus PG, VG, Nikotin und Aroma, zum anderen ist 7,5% Nikotinlösung tatsächlich undampfbar.

Es kommt nicht darauf an, was Einzelne tun oder tun können, sondern wie der Normalfall aussieht. Es ist wie bei den Arzneimitteln, nur weil man mit dem Dampfen aufhören kann zu rauchen, ist es noch lange kein Rauchentwöhnungsmittel.

Ob üblich oder unüblich ist der TPD2 letztendlich egal.
Deswegen wird immer nur nikotinhaltige Flüssigkeiten aufgeführt, selbst wenn 3,6% Nikotin in Wasser gelöst verkauft werden würde, sind die 10 ml Gebindegrößen zwingend (und das dampft auch keiner).
Alles was Nikotin beinhaltet fällt unter die 10 ml Gebindgröße, egal in welcher Stärke.
Nachtrag: später sind es ja nur 2,0%.


Und gegen diese laienhafte Regelung muss letztendlich geklagt werden. Bisher habe ich zum Sachverhalt keine logische Erläuterung gefunden.


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27.02.2015 10:59 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 11:00)
avatar  77501
#42 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von canis queen im Beitrag #41
Zitat von 77501 im Beitrag #39
Zitat von dampfer01 im Beitrag #36
Zitat von 77501 im Beitrag #34
Es gibt viele Dampfer die dampfen reine Nikotinbasen, ohne jegliche Aromabeimischungen.
Wieso soll die Verwendung von reiner (unaromatisierter) Nikotinbasen deiner Meinung nach nicht geeignet sein, wie gesagt, gibt einige hier die das dampfen.


Zum einen ist es unüblich, denn die überwiegende Mehrzahl dampft ein Gemisch aus PG, VG, Nikotin und Aroma, zum anderen ist 7,5% Nikotinlösung tatsächlich undampfbar.

Es kommt nicht darauf an, was Einzelne tun oder tun können, sondern wie der Normalfall aussieht. Es ist wie bei den Arzneimitteln, nur weil man mit dem Dampfen aufhören kann zu rauchen, ist es noch lange kein Rauchentwöhnungsmittel.

Ob üblich oder unüblich ist der TPD2 letztendlich egal.
Deswegen wird immer nur nikotinhaltige Flüssigkeiten aufgeführt, selbst wenn 3,6% Nikotin in Wasser gelöst verkauft werden würde, sind die 10 ml Gebindegrößen zwingend (und das dampft auch keiner).
Alles was Nikotin beinhaltet fällt unter die 10 ml Gebindgröße, egal in welcher Stärke.
Nachtrag: später sind es ja nur 2,0%.


Und gegen diese laienhafte Regelung muss letztendlich geklagt werden. Bisher habe ich zum Sachverhalt keine logische Erläuterung gefunden.

Ja, aber erst wenn die Gesetzgebung in Kraft getreten ist, kann geklagt werden.
Einzig England kann dies schon vorher tun.
Und ich vermute die BRD lässt einfach den 20.05.2016 verstreichen, dann ist es automatisch in Kraft.

Grüße Alex


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27.02.2015 11:03
#43 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Bö(h)ser SMod

Zitat von canis queen im Beitrag #26
Eine Grundbase ist VG, PG, Aroma und Nikotin.

das ist ein liquid...
du machst es den anderen nicht gerade einfach, zu verstehen, von was du gerade schreibst...

Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
Das geht wirklich!

DTF-Notfallhilfe Dampferfreundliche Lokale


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27.02.2015 11:03 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 11:04)
#44 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von 77501 im Beitrag #42
...
Ja, aber erst wenn die Gesetzgebung in Kraft getreten ist, kann geklagt werden.
Einzig England kann dies schon vorher tun.
Und ich vermute die BRD lässt einfach den 20.05.2016 verstreichen.


Das glaube ich kaum, es wäre die Aufgabe von Gesetzgebungskompetenz, die läßt man nicht ohne Zwang nach Brüssel fließen ;-)

Und in England klagt ja Gott sei Dank schon TW, wird aber ein paar Jahre dauern.

Und in Deutschland wird es bestimmt ein Gesetz geben, gegen das dann sicher auch sofort geklagt werden wird, aber auch dies wird Jahre dauern, bis dahin sollte man tatsächlich sich einen großen Vorrat an Nikotin eingelagert haben.

Dampfst Du schon oder rauchst Du noch?

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27.02.2015 11:06
avatar  killer queen ( gelöscht )
#45 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von pumpkinhead im Beitrag #43
Zitat von canis queen im Beitrag #26
Eine Grundbase ist VG, PG, Aroma und Nikotin.

das ist ein liquid...
du machst es den anderen nicht gerade einfach, zu verstehen, von was du gerade schreibst...


Entschuldige, mit dem Ausdruck Base habe ich mich korrigiert. Base kann auch ein Handyvertrag sein.
Außerdem übe ich schon mal mit Beamtendeutsch.


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27.02.2015 12:04
#46 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Vielleicht wird es so einfacher?

PG ist ein Grundstoff.
Nikotin ist ein Grundstoff.

Ein beliebiger Grundstoff, ob nun PG oder VG oder auch nur Wasser, mit Nikotin drin ist kein Grundstoff mehr, sondern eine nikotinhaltige Flüssigkeit.


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27.02.2015 12:21
avatar  Sockeye
#47 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Macht euch doch nicht kirre... Die Juristen werden einen Weg finden, den Ausfall der Tabaksteuer wegen uns Dampfern zu kompensieren.
Jede Wette in spätestens 2 Jahren kostet das Liquid mindestens das Doppelte vom heutigen Preis. Na, wer hält dagegen?

Du darfst nicht alles glauben was du denkst

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27.02.2015 12:34
avatar  killer queen ( gelöscht )
#48 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von Sockeye im Beitrag #47
Macht euch doch nicht kirre... Die Juristen werden einen Weg finden, den Ausfall der Tabaksteuer wegen uns Dampfern zu kompensieren.
Jede Wette in spätestens 2 Jahren kostet das Liquid mindestens das Doppelte vom heutigen Preis. Na, wer hält dagegen?


Die werden den Verlust der Tabaksteuer ausgleichen. Problem wird nur sein, dass man die Liquidsteuer später nicht der folgenden neuen Tabaksteuererhöhungen gleich
setzen kann. Was wäre da die Begründung.


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27.02.2015 12:48
#49 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Ich würde gerne dagegen halten, kann es aber leider auch nicht.

Ich sehe leider auch vieles aus der "Händlersicht" anders. Nett gemeint, aber bereits rechtlich stimmt es vorne und hinten nicht. Eine evtl. Nikotinsteuer wäre zuvorderst eine Verbrauchssteuer. Jedenfalls dann, wenn sie sich auf Nikotinzubereitungen zu Konsumzwecken beschränken würde. Damit wäre Pharma ggfs. wieder außen vor. Keine Ahnung, ob es derzeit überhaupt noch weitere Anwendungsbereiche gibt. Als Schädlingsbekämpfungsmittel darf es beispielsweise ja längst nicht mehr eingesetzt werden.

Verbrauchssteuer. Ausschließliche Zuständigkeit beim Bund. Da hat ein Bundesrat überhaupt nichts mitzureden. Und der Bund darf, einfach weil er kann.

Lenkungsfunktion? Die bräuchte es nicht einmal, ansonsten wird das BfR schon ein Machwerk liefern, ggfs. werden halt wieder die Kinder vorgeschickt.

Das Beipiel Alkopops wurde ja bereits mehrfach genannt. Ganz ähnlich. Ja, so geht das. Leider.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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27.02.2015 13:09
avatar  killer queen ( gelöscht )
#50 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Schaut doch auf die Sektsteuer. Der Staat kann machen was er will. Die Schaumweinsteuer wurde 1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte geschaffen.
Der Bund führt sie weiter um Merkels Hausschuhe zu finanzieren.


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