26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:

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26.02.2015 21:26 (zuletzt bearbeitet: 26.02.2015 21:26)
#1 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Moderatorin

Soeben kreist diese Meldung im Netz rum

Entwarnung! KEINE Nikotinsteuer bzw. Steuer auf e-Zigaretten in Sicht!
laut diesem Händler:
http://www.ismokesmart.de/e-zigaretten-b...l#nikotinsteuer

26.02.2015 21:29
avatar  rapoo
#2 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Der Abend ist gerettet

*** ich mische selber ***
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

Gruß Frank
"Es kommt im Leben nicht darauf an, wer Du bist, oder was Du tust, sondern was Du daraus machst"


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26.02.2015 21:31
#3 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Dann geben sie dem Kind nen anderen Namen. Sowas ne ne Alkopop Steuer die es bis Dato nicht gab und irgendwann eingeführt wurde.


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26.02.2015 21:43
avatar  zwinkl
#4 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Das hab ich doch schon öfters geschrieben, daß besteuerung so ohne weiteres nicht laufen wird...jedenfalls nicht auf die schnelle !

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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26.02.2015 22:45 (zuletzt bearbeitet: 26.02.2015 22:46)
avatar  ankh
#5 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Ich warte ja darauf das einer im internet feststellt das man dort Leute findet die mariuana in die liquids mit reingemischt haben .und dann somit alle ezigaretten verbieten müsste weil man ja damit illegales machen könnte zum Schutz der tabak ähhh hust Gesundheit

Nieder mit der massentierhaltung .........ich fordere für jedes gummibärchen eine eigene tüte

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26.02.2015 23:07
avatar  ( gelöscht )
#6 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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( gelöscht )

Zitat von ankh im Beitrag #5
Ich warte ja darauf das einer im internet feststellt das man dort Leute findet die mariuana in die liquids mit reingemischt haben .und dann somit alle ezigaretten verbieten müsste weil man ja damit illegales machen könnte zum Schutz der tabak ähhh hust Gesundheit


Leider gibt es schon detaillierte videos auf youtube, wie man direkt ein thc-haltiges liquid samt dem Aroma extrahiert.


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26.02.2015 23:13
#7 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Nur bringt das aus diversen Gründen nicht viel Dreitagebart. Warum, werde ich hier nicht erläutern. Das gehört hier nicht rein. Es wird immer versucht werden, etwas zweckzuentfremden - es ist aber nicht der übliche Gebrauch unserer Dampfgeräte, dafür sind sie weder vorgesehen - noch werden sie dafür vom normalen Dampfer zweckentfremdet.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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26.02.2015 23:31
avatar  zwinkl
#8 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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VIAGRA habt ihr auch noch vergessen...
" Schatzi, kannst du mal bitte kurz 3 ml warten, ich bring das liquid nicht so schnell rein... "

--><--


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26.02.2015 23:32
#9 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat
Steuerliche Gleichstellung der e-Zigarette verstößt gegen EU-Recht


Ist Italien nicht mehr in der EU???

Beste Grüße, radelife

Von meinem Amiga 500 gesendet

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26.02.2015 23:33
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#10 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von hansklein im Beitrag #7
Nur bringt das aus diversen Gründen nicht viel Dreitagebart. Warum, werde ich hier nicht erläutern. Das gehört hier nicht rein. Es wird immer versucht werden, etwas zweckzuentfremden - es ist aber nicht der übliche Gebrauch unserer Dampfgeräte, dafür sind sie weder vorgesehen - noch werden sie dafür vom normalen Dampfer zweckentfremdet.


Nein - vom normalen Dampfer nicht, das habe ich auch nicht behauptet. Aber wenn man etwas finden möchte als DAMPFGEGNER - dann findet man es. Ich kann Dir per PM das Verfahren erläutern wenn Du möchtest - es funktioniert und nein, mit dem uralten Hut " Haschischöl " hat es garnüscht zu tun.

und ehe losgepoltert wird - in meinem hinweisenden post dazu habe ich das Wort LEIDER benutzt, was hinreichend meine Meinung dazu darlegen sollte.

LG


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26.02.2015 23:57
avatar  zwinkl
#11 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von radelife im Beitrag #9

Zitat
Steuerliche Gleichstellung der e-Zigarette verstößt gegen EU-Recht

Ist Italien nicht mehr in der EU???


Doch, schon. Und eben deshalb haben schon einige händler bzw. shopbetreiber klage eingereicht dagegen...

Dreitagebart, es geht aber hier nur um uns normale dampfer, also lass das thema bite aussen vor. Danke !

Aber wenn man etwas finden möchte als politischer GEGNER - dann findet man es. Ich kann Dir per PM das Verfahren erläutern, wie man politiker dazu
bringt bei anstehenden entscheidungen genau das abzustimmen, was man gerade braucht. Einfach genug bezahlen - es funktioniert und ist ein uralter Hut...
das "verfahren" kann dir auch jeder politiker erläutern, der sich jahrelang gegen die einführung des starftatbestands der abgeordnetenbestechung eingesetzt hat.

Warten wir einfach erstmal ab, ob, wie und was sie versuchen als gesetz durchzubringen...

--><--


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27.02.2015 00:07
#12 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von Voolstra im Beitrag #3
Dann geben sie dem Kind nen anderen Namen. Sowas ne ne Alkopop Steuer die es bis Dato nicht gab und irgendwann eingeführt wurde.


Wenn ich mich richtig erinnere, hat das damals auch gute 2-3 Jahre gedauert und gefühlte 100 Bildzeitungskampagnen. Und im Gegesatz zur E-Zigarette gab es ja belastbare Missbrauchszahlen bei Jugendlichen. Die mehr oder weniger verpixelten Aufnahmen besoffener Jugendlicher in allen Medien haben auch ihren Beitrag dazu geleistet. Das mit den Bildern dürfte bei der E-Zigarette schwerfallen.

Meines Wissens nach ist bisher noch nicht mal eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt worden, um ein mögliches E-Zigarettensteuergesetz vorab zu prüfen.


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27.02.2015 00:14
avatar  killer queen ( gelöscht )
#13 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Wenn es um Steuern geht, glaube ich erst einmal gar nichts. Genau wie Dobrindt mit der PKW Maut jetzt.


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27.02.2015 00:15 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 00:17)
#14 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Naja... sicherlich ist es richtig, dass die E-Zigaretten nicht einfach der Tabakwaren unterworfen werden können.
Allerdings wurde 2004 auch die Alkoholtest eingeführt...Kaffee wird ebenfalls besteuert....Tanzveranstaltungen werden besteuert und in einigen Regionen wird sogar die Prostitution zusätzlich mit einer Steuer belegt....mancherorts sogar per Ticketautomaten am Straßenstrich....
Ich sehe ehrlich keinen Grund, warum es nicht möglich sein sollte eine Liquidsteuer zu erheben....

"Flieht, Ihr Narren!" - Captain Picard (The Walking Dead)


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27.02.2015 00:18 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 00:19)
avatar  Baba
#15 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von canis queen im Beitrag #13
Wenn es um Steuern geht, glaube ich erst einmal gar nichts. Genau wie Dobrindt mit der PKW Maut jetzt.

der doppelblind läuft doch politisch als bayernmarionette und handpuppe... der taugt doch nur als persönliche nebelkerze und koalitionsverhandlungsmasse vom seehofer

für ne liquidsteuer müssens aber noch einige blödzeitungskampanien fahren lassen

MfG
Baba


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27.02.2015 00:45
#16 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat
und in einigen Regionen wird sogar die Prostitution zusätzlich mit einer Steuer belegt.


Nix durcheinander bringen. Die "Gewerbetreibenden " sind dazu verpflichtet Steuern zu bezahlen, meist durch das Düsseldorfer Verdfahren. Dies wird mit den Steuerticket Automaten . z.b. in Bonn - gewährleistet. Der/die Gewerbetreibende zahlt so im Prinzip seine Steuerschuld ohne eine Steuererklärung machen zu müssen. Jeder Gewerbetreibende hat nunmal seine Steuern zu entrichten, auch wenn das in dem Zusammenhang komisch zu sein scheint.

Bei Kaffee kommt die Verbrauchssteuer ins Spiel. Ich könnte mir vorstellen, das auf diesem Weg versucht wird eine Besteuerung durchzusetzen.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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27.02.2015 00:50 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 00:52)
#17 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von Schrauberer im Beitrag #14
Ich sehe ehrlich keinen Grund, warum es nicht möglich sein sollte eine Liquidsteuer zu erheben....


Ich schrieb nicht, dass es unmöglich ist, es ist nur für die Befürworter nicht so einfach. Und dann wirds bei schneller Bearbeitung und einfachem Durchwinken bis kurz vor die nächste (Bundestags-)Wahl dauern, und kurz vor ner Wahl führt kein selbstbezüglicher Politiker Steuern ein. Egal welche Art von Steuer. Nebenbei; das wird eine neue Verbrauchssteuer. Die muss durch den Bundesrat und die Länder wollen auch was abhaben, wie lange dauert das?

Um solch ein Gesetz in absehbarer Zeit einzuführen muss der Gesetzgeber davon ausgehen, das es bis vors BGH ggfs. bis zum EuGH geht, eventuell auch BVerfG. Damit es dort nicht xx Jahre dauert, muss es ein sauber begründetes Gesetz sein. Dazu reicht Pölas Rumgegrummel nicht und das kostet alles Zeit. Und derzeit sieht es ja so aus, dass die ganzen wissenschaftlichen Studien eher unsere Position stärken und nicht die von BigT und PöLa.

Also Steuer wird bestimmt kommen, aber nicht morgen, dazu ist das ganze zu komplex.


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27.02.2015 01:02
#18 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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So wie es voolstra bereits geschrieben hat: Das Gesetz muß sich nicht ändern. Auf Grund des Kinder- und Jugendschutz wird eine Liquidsteuer, also eine Sondersteuer der Verbrauchssteuer, eingeführt. Bekanntestes Beispiel: Alkopops.

Kinder- und Jugendschutz: Wird umgesetzt - das ist die Minimalforderung der Politiker, der Community, der IG-ED und anderen Vereinigungen. Warum? Da unsere Liquids Nikotin enthalten, und man beim Verschlucken höherer Dosis durchaus einen schlechten Tag haben wird (der nicht unbedingt tödlich verlaufen muß). Dürfte ausreichend sein.

Nehmt das Alkopopgesetzt - schreibt es ein wenig um, schon haben wir eine Steuer auf Liquids: http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...pstg/gesamt.pdf


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27.02.2015 01:02
avatar  Baba
#19 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von virusette im Beitrag #17

Also Steuer wird bestimmt kommen, aber nicht morgen, dazu ist das ganze zu komplex.



dein wort in gottes ohr!

MfG
Baba


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27.02.2015 01:50 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 01:56)
#20 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Ich sags mal so:

Wenn meine Nikotinbase zum selber mischen demnächst 5€ pro 10ml kostet, weil die Regulierung die Menge pro Packung beschränkt und der Handel, wie schon bei Fertig-Liquids üblich, den Preis zu 95% aus der Arbeit kalkuliert, die diese kleine Packungsgrösse macht, dann ver10facht das meinen Preis und wenn ich das noch von 36er Base auf 20er umrechne ist es schon der 18fache Preis.
Wenn da oben noch eine Steuer draufkommt wärs noch ne Etage schlimmer, aber schon fast zu vernachlässigen.
Ich finde die Ver10fachung ohne Besteuerung schon so heftig, dass ich in jedem Fall bunkere, völlig egal obs am Ende besteuert wird oder nicht.

Dass ein Händler da abwiegeln will ist völlig klar, denn der will ja nach Inkrafttreten der Regulierung 20er Base für 5€ pro 10ml verkaufen und wer dann schon 20 Liter 36er im Keller hat, der braucht das nicht.


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27.02.2015 09:53
#21 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #20
Ich sags mal so:

Wenn meine Nikotinbase zum selber mischen demnächst 5€ pro 10ml kostet, weil die Regulierung die Menge pro Packung beschränkt ...


Eine Nikotinbase ist kein Liquid, es ist ein "unfertiges Erzeugnis" das zur Herstellung von Liquid benötigt wird, daher ist die 10ml-Regel nicht anwendbar. Das wird sicher auch noch ein OVG-Urteil benötigen wie bei der Arzneimittel-Entscheidung, aber das Ergebnis ist absehbar.

Dampfst Du schon oder rauchst Du noch?

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27.02.2015 10:16 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 10:16)
avatar  77501
#22 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Zitat von dampfer01 im Beitrag #21
Zitat von MarkPhil im Beitrag #20
Ich sags mal so:

Wenn meine Nikotinbase zum selber mischen demnächst 5€ pro 10ml kostet, weil die Regulierung die Menge pro Packung beschränkt ...


Eine Nikotinbase ist kein Liquid, es ist ein "unfertiges Erzeugnis" das zur Herstellung von Liquid benötigt wird, daher ist die 10ml-Regel nicht anwendbar. Das wird sicher auch noch ein OVG-Urteil benötigen wie bei der Arzneimittel-Entscheidung, aber das Ergebnis ist absehbar.



Die TPD2 schreibt ja deswegen nirgends Liquid sondern nikotinhaltige Flüssigkeiten, oder irre ich mich ?!?
Auch Basen fallen dann darunter.

Grüße Alex


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27.02.2015 10:18 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2015 10:20)
avatar  killer queen ( gelöscht )
#23 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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killer queen ( gelöscht )

Denke ich auch, dass einzelne Basen nicht zur Liquidregelung gehören und die Vorschrift für abzugebenden Mengen auch. Bei etwaiger Regulierung könnte es zum Rechtsstreit kommen.
Wie will ich zB. die Versteuerung von VG begründen.


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27.02.2015 10:23
avatar  Sabine
#24 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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@canis queen

du musst mir mal Deine Begriffe erklären:

bei mir bedeutet Base: Nikotin in einer Trägerflüssigkeit.

Die anderen Komponenten des Liquids nenne ich: PG, VG, Aroma und Wasser

ich hab den Eindruck, wir schreiben da manchmal aneinander vorbei


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27.02.2015 10:25
avatar  77501
#25 RE: 26.02.15 - Eine Besteuerung von Liquid oder e-Zigis nicht möglich - aus der Sicht eines Händlers:
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Natürlich ist 0er nicht betroffen, aber nikotinhaltige Basen schon.

Grüße Alex


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