Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!

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30.12.2015 11:57 (zuletzt bearbeitet: 30.12.2015 11:58)
#426 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Moderatorin

Zitat von DdD(Dirk der Dampfer) im Beitrag #423
Ob wir die 50.000 überhaupt schaffen?

Soooo viele Dampfer alleine in Deutschland und noch nichtmal 10.000 Unterzeichner...

LG Dirk


Und wie viele Dampfer gibts weltweit??? In fast jede der englischen und internationalen Dampfergruppen auf FB habe ich die genaue, detaillierte und übersetzte Wegleitung von Norbert Zillatron gepostet. Werden diese Dampfer sich auch so für die deutschn Dampferkollegen einsetzen wie die deutschen Dampfer sich für ihre Petitionen wie z.B. bei Totally Wicked oder "A billion Lives" ??

Wie viele Mio Dampfer gibt es weltweit??? Wenn es wirklich eine Dampfergemeinschaft mit denselben Interessen und Ziele gibt, müssten wir bis morgen doch die 50 000 locker schaffen

30.12.2015 12:18
avatar  Volume
#427 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Auch dabei.. schaden kanns nicht


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30.12.2015 12:44
avatar  mamamia
#428 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Momentaufnahme

Gültige Unterzeichnungen: 8953
Letzte lfd. Nr: 8995


Heute knacken wir auf jeden Fall die 9.000 -- und morgen die 10.000.

Immer schön optimistisch bleiben.... ;)

Liebe Grüße, Hazel


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30.12.2015 12:59
#429 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Danke Heimchen für den Tipp.

Die Trägheit der Menschen ist unendlich, leider,
wäre schön wenn sich die Welt-Dampf-Gemeinde sich auch als solche fühlen würde.
Ich vermute den aller wenigsten ist die Tragweite der weltweiten Regulierungen bewusst.
Sie können sich nicht vorstellen was dann los ist, die Bunker in Übersee sind sicher genau so gefüllt
wie hier, damit sind sie raus aus dem Spiel.
Nikotinbase ist ein fantastisches Zeug für auf Blattläuse und Schildläuse zu sprühen, die Rosen und andere Zierplanzen werden es danken.
Nur für den Fall das alles nicht so schlimm kommt wie wir hoffen. Wer Angst hat das er den Bunker umsonst finanziert hat und nichts sagt/tut
weil er mit seinen Befürchtungen im Recht bleiben will, denn soll die Pöla holen. Das gilt auch für die Bootsinsassen in Übersee und überall auf der
Welt.
Kann wer chinesisch? Gibts in China Dampfforen? Wenn die nicht wollen das ihre Fabriken zu machen, dann unterschreiben sie auch...man müsste es ihnen nur irgendwie
sagen können.


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30.12.2015 13:06
avatar  Ben
#430 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Ben

Dampfpirat

Zitat von chanel im Beitrag #417
Zitat von mamamia im Beitrag #414
Zitat von Ben im Beitrag #410
Hat Channi oder jemand anderes das schon im tschechischen Nachbarforum gepostet???


Damit sie dein Post findet, hättest du sie mit @ und ihrem vollständigen Nick antaggen müssen @Ben --- so: @chanel





nein


Schade...... mein Tschechisch ist leider etwas eingerostet............um nicht zu sagen ich kanns nicht......

Ich mixe selbst!!!


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30.12.2015 13:26
avatar  Be-Bop
#431 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Zitat von Ben im Beitrag #430

...Schade...... mein Tschechisch ist leider etwas eingerostet............um nicht zu sagen ich kanns nicht......


@Ben, für mich wird es sicher kein Problem ein Text auf Tschechisch
zu übersetzen. Schick mir es per PN, aber alles andere musst du dann
selber organisieren.


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30.12.2015 13:48
#432 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Prima ! Wenn jeder bissi mithilft bekommen wir das doch sicher iwie hin, oder ?

Ich hab jetzt mal mit gugl-translater recherchiert und folgende foren in cz gefunden.

http://e-cigaretafans.eu/forum/

http://www.el-cigareta.eu/

http://upramene.cz/forum/viewtopic.php?f=12&t=2922

http://www.svetecigaret.cz/forum/index.php?topic=14285.15

Das erste forum hatte wohl sogar die EU-petition von change.org beworben... https://www.change.org/p/e-zigarette-in-gefahr
Würde mich ja gerne anmelden da und das weitergeben, aber da sitz ich ja tagelang am PC bis ich das alles per translater übersetzt habe.
Arbeiten und kinder muß ich auch noch...

Findet sich doch bestimmt noch jmd. hier, der czechisch wenigstens so gut kann um sich da anzumelden und das ben-prager-produkt feilzubieten ?

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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30.12.2015 13:57
avatar  Ben
#433 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Ben

Dampfpirat

Zitat von Prager im Beitrag #431
Zitat von Ben im Beitrag #430

...Schade...... mein Tschechisch ist leider etwas eingerostet............um nicht zu sagen ich kanns nicht......


@Ben, für mich wird es sicher kein Problem ein Text auf Tschechisch
zu übersetzen. Schick mir es per PN, aber alles andere musst du dann
selber organisieren.



@Prager ich würde einfach den Text non Norbert Zillatron nehmen und übersetzen der in englischen Foren verbreitet wird: http://ukvapers.org/Thread-Petition-in-G...gulation?page=2

die Tschechischen Foren hat ja lenichen im Post drüber schonmal rausgesucht....

Ich mixe selbst!!!


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30.12.2015 14:00
avatar  Ben
#434 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Ben

Dampfpirat

und was ist mit den spanischen Foren??? vieleicht kann ja da @odysseus59 helfen???

Ich mixe selbst!!!


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30.12.2015 14:21
avatar  Be-Bop
#435 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Zitat von Ben im Beitrag #433
Zitat von Prager im Beitrag #431
Zitat von Ben im Beitrag #430

...Schade...... mein Tschechisch ist leider etwas eingerostet............um nicht zu sagen ich kanns nicht......


@Ben, für mich wird es sicher kein Problem ein Text auf Tschechisch
zu übersetzen. Schick mir es per PN, aber alles andere musst du dann
selber organisieren.



@Prager ich würde einfach den Text non Norbert Zillatron nehmen und übersetzen der in englischen Foren verbreitet wird: http://ukvapers.org/Thread-Petition-in-G...gulation?page=2

die Tschechischen Foren hat ja lenichen im Post drüber schonmal rausgesucht....


@Ben, ich meinte ein Text in Deutsch auf Tschechisch übersetzen kann ich ja machen.
Englisch kann ich leider nicht so gut, das geht bei mir nicht!
Also: ich übersetze ein Deutsche Text auf Tschechisch und das nur per PN.
Wie gesagt, alles andere musst du selber machen! Alles klar?


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30.12.2015 15:34
avatar  channi
#436 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Admini

Zitat von Ben im Beitrag #430
Zitat von chanel im Beitrag #417
Zitat von mamamia im Beitrag #414
Zitat von Ben im Beitrag #410
Hat Channi oder jemand anderes das schon im tschechischen Nachbarforum gepostet???


Damit sie dein Post findet, hättest du sie mit @ und ihrem vollständigen Nick antaggen müssen @Ben --- so: @chanel





nein


Schade...... mein Tschechisch ist leider etwas eingerostet............um nicht zu sagen ich kanns nicht......[smiley_emoticons_pirat5]


Du kannst die Admini anschreiben, sie versteht dich ;) Sie soll es posten... @Ben


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30.12.2015 15:34
avatar  ( gelöscht )
#437 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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( gelöscht )

An einer Petition im Bundestag kann nur ein deutscher Staatsbürger teilnehmen, anders ist es bei EU Petitionen (aber die hatten wir schon)...

LG Shagy


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30.12.2015 15:43
#438 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Stand der Dinge momentan: 9078

dabei


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30.12.2015 15:51
#439 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Moderatorin

Zitat von Dampflok shagy im Beitrag #437
An einer Petition im Bundestag kann nur ein deutscher Staatsbürger teilnehmen, anders ist es bei EU Petitionen (aber die hatten wir schon)...

LG Shagy

Wo steht das? Hast evtl. einen Link?

30.12.2015 15:52
avatar  Volume
#440 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Zitat von Dampflok shagy im Beitrag #437
An einer Petition im Bundestag kann nur ein deutscher Staatsbürger teilnehmen, anders ist es bei EU Petitionen (aber die hatten wir schon)...

LG Shagy

Sicher?

Tatsächlich habe ich nirgens etwas über eine Beschränkung gefunden.
Auch konnte ich als nicht DE (und EU) Bürger und nicht DE (EU) wohnhafter daran teilnehmen, ob die Stimme gezählt wird weiss ich aber nicht.


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30.12.2015 16:57
#441 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Moderatorin
30.12.2015 17:03
#442 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Moderatorin

Gerade von Udo auf FB gepostet:
https://www.facebook.com/groups/efvi.deu...=group_activity

Zitat
Udo Laschet
31 mins · Aachen, Germany

Jetzt ist es amtlich:

Die erste Petition aus dem "Projekt: Petition ProDampf 2015", eingereicht am 19.10.2015, wird nicht veröffentlicht!

Anstelle dieser Petition wurde zur Unterstützung die Petition 61453 veröffentlicht.

https://epetitionen.bundestag.de/…/_…/Petition_61453.nc.html

Folgende Petition wurde somit nicht veröffentlicht, und wird mit Petition 61453 zusammenhängend geprüft - weshalb es wichtig ist, Petition 61453 zu unterstützen:

Petitionstext:

"Der Deutsche Bundestag möge zum Zeitpunkt jeder Abstimmung über die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/40/EU in Bundesrecht beschließen, die Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU zu "elektronischen Zigaretten" und ihren "Nachfüllbehältern", im Besonderen die Umsetzung des Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU, aus der allgemeinen Abstimmung herauszulösen, und die Regulierung "elektronischer Zigaretten" und ihrer "Nachfüllbehälter" gesondert zu behandeln."

Begründung:

"Mit der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 03.04.2014 fanden Rechtsbegriffe und Bestimmungen zu "elektronischen Zigaretten" (Art. 2 Ziffer 16) und ihren "Nachfüllbehältern" (Art. 2 Ziffer 17) Eingang in eine Rechtsnorm (Art. 20) der Europäischen Union. Bereits die Minimalanforderungen dieser Richtlinie können nicht in Bundesrecht umgesetzt werden, ohne den verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu verletzen.

Dem Europäischen Gerichtshof wurde bereits eine Klage zu Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU eingegeben. Weitere Klagen sind absehbar, da der Entstehungsprozess und der Inhalt dieser Richtlinie in etlichen Punkten rechtlicher Klärung bedürfen. Es ist absehbar, dass Teile der Richtlinie 2014/40/EU nicht rechtmäßig sind. Somit besteht auch für die Bundesrepublik Deutschland das unabwägbare Risiko zahlreicher Klageverfahren und der nachträglichen Korrektur von Gesetzen. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen existieren bereits Präzedenzen, die eine Einschätzung zur Urteilsgebung zu "elektronischen Zigaretten" ermöglichen.

In Aussicht auf den Beschluss der Richtlinie 2014/40/EU wurde in einer breiten Öffentlichkeit durch Interessenvertreter für die Weltgesundheitsorganisation WHO und weitere Institutionen vor der Benutzung "elektronischer Zigaretten" gewarnt. Hingegen wurden die zahlreichen positiven Effekte "elektronischer Zigaretten" als Alternative zum Konsum von Tabakerzeugnissen offensichtlich deutlich unterschätzt.

Die positiven Effekte "elektronischer Zigaretten" wurden zunehmend auch wissenschaftlich begründet. Aufgrund dieser Erkenntnisse sollten Normierungen vor dem Hintergrund eines rationalen Vergleichs der nachvollziehbaren positiven Effekte "elektronischer Zigaretten" mit den Effekten von Tabakerzeugnissen erfolgen.

In der Bundesrepublik Deutschland nutzen mehr als 3 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher "elektronische Zigaretten" als ein Life-Style-Produkt und als Alternative zu Tabakerzeugnissen. Der kontinuierliche Anstieg der Verbraucherzahlen seit der Markteinführung "elektronischer Zigaretten" in den Jahren 2005 / 2006 kann am gleichzeitigen Abfall des Konsums von Tabakerzeugnissen gemessen werden. Hierdurch erfüllt die Bundesrepublik Deutschland bereits einen Teil des Rahmenübereinkommens zur Tabakkontrolle zwischen den Mitgliedsstaaten und der WHO.

Im Hinblick auf die Absicht und den Gedanken dieses Rahmenübereinkommens besteht keine angemessene, verhältnismäßige und glaubhaft begründbare Notwendigkeit, gerade "elektronische Zigaretten" und ihre "Nachfüllbehälter" einer restriktiven Regulierung zu unterwerfen. Durch eine konsequente Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU würde die allgegenwärtige Verfügbarkeit von Tabakerzeugnissen weiterhin gewährleistet bleiben. Hingegen würden risikoarme, innovative Alternativen zum Tabakkonsum wie "elektronische Zigaretten", ihre Verfügbarkeit und ihre Weiterentwicklung wegen maßloser gesetzlicher Anforderungen bedeutungslos."



Sehr sehr schade.

30.12.2015 17:18
avatar  ( gelöscht )
#443 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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( gelöscht )

Zitat von heimchen im Beitrag #439
Zitat von Dampflok shagy im Beitrag #437
An einer Petition im Bundestag kann nur ein deutscher Staatsbürger teilnehmen, anders ist es bei EU Petitionen (aber die hatten wir schon)...

LG Shagy

Wo steht das? Hast evtl. einen Link?


Hatte mich von dieser Seite :http://politik-digital.de/news/online-pe...ivismus-141549/
aufs Glatteis führen lassen

Die Rechtswissenschaft sagt es aber wirklich so: https://www.lecturio.de/magazin/petitionsrecht/

Also nichts für ungut...
LG Shagy


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30.12.2015 17:20
avatar  Rudi66
#444 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Zitat von Dampflok shagy im Beitrag #437
An einer Petition im Bundestag kann nur ein deutscher Staatsbürger teilnehmen, anders ist es bei EU Petitionen (aber die hatten wir schon)...

LG Shagy


Zitat
Artikel 17 Grundgesetz
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. Vorraussetzung ist nur, dass die Petition schriftlich oder online mithilfe des Onlineformulars und mit Angabe der Adresse eingereicht wird. Natürlich muss die Eingabe darüber hinaus auch im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages liegen. Petitionen, die nicht in die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes fallen, werden an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments abgegeben, soweit eine Landeszuständigkeit gegeben ist.

vaporo ergo sum

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30.12.2015 17:22
#445 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Zitat von heimchen im Beitrag #442
Gerade von Udo auf FB gepostet:
https://www.facebook.com/groups/efvi.deu...=group_activity

Zitat
Udo Laschet
31 mins · Aachen, Germany

Jetzt ist es amtlich:

Die erste Petition aus dem "Projekt: Petition ProDampf 2015", eingereicht am 19.10.2015, wird nicht veröffentlicht!

Anstelle dieser Petition wurde zur Unterstützung die Petition 61453 veröffentlicht.

https://epetitionen.bundestag.de/…/_…/Petition_61453.nc.html

Folgende Petition wurde somit nicht veröffentlicht, und wird mit Petition 61453 zusammenhängend geprüft - weshalb es wichtig ist, Petition 61453 zu unterstützen:

Petitionstext:

"Der Deutsche Bundestag möge zum Zeitpunkt jeder Abstimmung über die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/40/EU in Bundesrecht beschließen, die Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU zu "elektronischen Zigaretten" und ihren "Nachfüllbehältern", im Besonderen die Umsetzung des Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU, aus der allgemeinen Abstimmung herauszulösen, und die Regulierung "elektronischer Zigaretten" und ihrer "Nachfüllbehälter" gesondert zu behandeln."

Begründung:

"Mit der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 03.04.2014 fanden Rechtsbegriffe und Bestimmungen zu "elektronischen Zigaretten" (Art. 2 Ziffer 16) und ihren "Nachfüllbehältern" (Art. 2 Ziffer 17) Eingang in eine Rechtsnorm (Art. 20) der Europäischen Union. Bereits die Minimalanforderungen dieser Richtlinie können nicht in Bundesrecht umgesetzt werden, ohne den verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu verletzen.

Dem Europäischen Gerichtshof wurde bereits eine Klage zu Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU eingegeben. Weitere Klagen sind absehbar, da der Entstehungsprozess und der Inhalt dieser Richtlinie in etlichen Punkten rechtlicher Klärung bedürfen. Es ist absehbar, dass Teile der Richtlinie 2014/40/EU nicht rechtmäßig sind. Somit besteht auch für die Bundesrepublik Deutschland das unabwägbare Risiko zahlreicher Klageverfahren und der nachträglichen Korrektur von Gesetzen. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen existieren bereits Präzedenzen, die eine Einschätzung zur Urteilsgebung zu "elektronischen Zigaretten" ermöglichen.

In Aussicht auf den Beschluss der Richtlinie 2014/40/EU wurde in einer breiten Öffentlichkeit durch Interessenvertreter für die Weltgesundheitsorganisation WHO und weitere Institutionen vor der Benutzung "elektronischer Zigaretten" gewarnt. Hingegen wurden die zahlreichen positiven Effekte "elektronischer Zigaretten" als Alternative zum Konsum von Tabakerzeugnissen offensichtlich deutlich unterschätzt.

Die positiven Effekte "elektronischer Zigaretten" wurden zunehmend auch wissenschaftlich begründet. Aufgrund dieser Erkenntnisse sollten Normierungen vor dem Hintergrund eines rationalen Vergleichs der nachvollziehbaren positiven Effekte "elektronischer Zigaretten" mit den Effekten von Tabakerzeugnissen erfolgen.

In der Bundesrepublik Deutschland nutzen mehr als 3 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher "elektronische Zigaretten" als ein Life-Style-Produkt und als Alternative zu Tabakerzeugnissen. Der kontinuierliche Anstieg der Verbraucherzahlen seit der Markteinführung "elektronischer Zigaretten" in den Jahren 2005 / 2006 kann am gleichzeitigen Abfall des Konsums von Tabakerzeugnissen gemessen werden. Hierdurch erfüllt die Bundesrepublik Deutschland bereits einen Teil des Rahmenübereinkommens zur Tabakkontrolle zwischen den Mitgliedsstaaten und der WHO.

Im Hinblick auf die Absicht und den Gedanken dieses Rahmenübereinkommens besteht keine angemessene, verhältnismäßige und glaubhaft begründbare Notwendigkeit, gerade "elektronische Zigaretten" und ihre "Nachfüllbehälter" einer restriktiven Regulierung zu unterwerfen. Durch eine konsequente Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU würde die allgegenwärtige Verfügbarkeit von Tabakerzeugnissen weiterhin gewährleistet bleiben. Hingegen würden risikoarme, innovative Alternativen zum Tabakkonsum wie "elektronische Zigaretten", ihre Verfügbarkeit und ihre Weiterentwicklung wegen maßloser gesetzlicher Anforderungen bedeutungslos."


Sehr sehr schade.




Ich hätte auch lieber die von Udo gesehen,aber ist doch schön das die jetzt verwertbar ist!
Hat jemand Lust ein doc zu erstellen was zum offline zeichnen dient?
Da muß ja schon stehen was die Leute da unterzeichnen.
Ich würde die Listen dann in meinen Offlinestores in Fulda verteilen und schauen wo ich noch weitere Autogramme her bekomme.


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30.12.2015 17:43
#446 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Moderatorin

Zitat von andybandy im Beitrag #445



Ich hätte auch lieber die von Udo gesehen,aber ist doch schön das die jetzt verwertbar ist!
Hat jemand Lust ein doc zu erstellen was zum offline zeichnen dient?
Da muß ja schon stehen was die Leute da unterzeichnen.
Ich würde die Listen dann in meinen Offlinestores in Fulda verteilen und schauen wo ich noch weitere Autogramme her bekomme.


Es wird daran gearbeitet

30.12.2015 18:00
avatar  Lumpi
#447 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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bin dabei


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30.12.2015 18:09
#448 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Moderatorin

Gut, dass Udo das Schreiben und die Ablehnung seiner Petition in den Diskussionsteil/forum der laufenden Petition kopiert und erläutert hat.
https://epetitionen.bundestag.de/petitio...e.10.tab.1.html

30.12.2015 18:18
#449 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Zitat von heimchen im Beitrag #448
Gut, dass Udo das Schreiben und die Ablehnung seiner Petition in den Diskussionsteil/forum der laufenden Petition kopiert und erläutert hat.
https://epetitionen.bundestag.de/petitio...e.10.tab.1.html


Interessante Begründung!

Live is a strange piece of shit, make sure you enjoy every minute of it™.

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30.12.2015 19:26
avatar  Volume
#450 RE: Bundestagspetition gegen die TPD2 - bitte unterzeichnen!
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Zitat von Rudi66 im Beitrag #444
Zitat von Dampflok shagy im Beitrag #437
An einer Petition im Bundestag kann nur ein deutscher Staatsbürger teilnehmen, anders ist es bei EU Petitionen (aber die hatten wir schon)...

LG Shagy


Zitat
Artikel 17 Grundgesetz
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. Vorraussetzung ist nur, dass die Petition schriftlich oder online mithilfe des Onlineformulars und mit Angabe der Adresse eingereicht wird. Natürlich muss die Eingabe darüber hinaus auch im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages liegen. Petitionen, die nicht in die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes fallen, werden an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments abgegeben, soweit eine Landeszuständigkeit gegeben ist.



Hier interpretiere ich allerdings: Es geht in dem Artikel nur um das Einreichen einer Pedition.


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