08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

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17.02.2016 18:56
#376 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Moderatorin

Ich habe nun eine Antwort von Frau Dittmann (die Händlerin, mit der Aussage, dass das Nikotin in all deren Liquids, die sie verkaufen, aus andere Quelle stammt und nicht aus Rohtabak).

Sie war sehr aufgebracht, weil sie diese Aussage gar nie gemacht hat, wie sie schreibt. Sie überlegt sogar gegen den Herrn aus der Redaktion vorzugehen.

18.02.2016 00:30 (zuletzt bearbeitet: 18.02.2016 00:31)
#377 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Stefan, ich rechne mal grob hoch...
Dem Staat entgehen bei mir knapp 1.700€ an Tabaksteuern (MWSt. nicht eingerechnet!) PRO JAHR.
Rechne das mal die geschätzten 1.000.000 Dampfer. Sehr schnell wird klar warum bereitwillig jedes Gegenargument angenommen wird ^^

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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18.02.2016 02:02
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#378 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von heimchen im Beitrag #376
Ich habe nun eine Antwort von Frau Dittmann (die Händlerin, mit der Aussage, dass das Nikotin in all deren Liquids, die sie verkaufen, aus andere Quelle stammt und nicht aus Rohtabak).

Sie war sehr aufgebracht, weil sie diese Aussage gar nie gemacht hat, wie sie schreibt. Sie überlegt sogar gegen den Herrn aus der Redaktion vorzugehen.



Das wäre recht einfach : Schreiben an den verantwortlichen Redakteur mit Bitte um Korrektur: Sie kann sogar eine Gegendarstellung selbst verfassen, die die Redaktion spätestens in der nächsten Ausgabe ungekürzt abdrucken muss. Im Falle eines online-Artikels kann sie diese Gegendarstellung sogar in kürzester Frist verlangen, weil es technisch simpel ist, eine Text online zu stellen. Voraussetzung ist nur, dass diese Gegendarstellung von ihr nicht übertrieben lang ist und rein sachlich bleibt.


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18.02.2016 02:10
#379 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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...selbst wenn es ein Ausweg ist Nikotin aus dem Kraut der Pommes-Vorstufe zu generieren,
selbst wenn es dann auf den Markt käme,
da wäre schnell ein neues Gesetz gemacht dass dann den Verkauf auch verhindert.
Man muss sie von der Grundidee abbringen und ich wünschen den Kräften die diese Regulierung der Eu zu verantworten haben
alles Übel und immer einen fetten Nierenstein.


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18.02.2016 02:26
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#380 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #377
Stefan, ich rechne mal grob hoch...
Dem Staat entgehen bei mir knapp 1.700€ an Tabaksteuern (MWSt. nicht eingerechnet!) PRO JAHR.
Rechne das mal die geschätzten 1.000.000 Dampfer. Sehr schnell wird klar warum bereitwillig jedes Gegenargument angenommen wird ^^



Genau das meine ich. Ich hab immer hochgerechnet was bei rauskommt, wenn 2 Millonen Leute, die vor 5 Jahren noch geraucht haben - nur eine Schachtel pro Tag gerechnet - für Verluste einfahren bei der Tabaksteuer - das ist gigantisch.

Es ist ein reiner Wirtschaftsfaktor, schon alleine aufgrund der Dimensionen. Es ist logisch, dass auch ein Staat wirtschaften muss und daran ist prinzipiell auch nichts Verwerfliches.
Die Tabaksteuer war sicher ursprünglich früher einmal als eine Art "Lenkungssteuer" gedacht. Meine These sieht so aus :

Zuerst war es eine Lenkungssteuer, als sie eingeführt wurde. Aber dann hat der Staat gemerkt, WIEVIEL Kohle sich damit tatsächlich machen lässt. Das ein Mensch manche Dinge erst später wahrnimmt, sie ihm also richtig bewusst werden, ist normal. Wie das Sparschwein, in das man ab und an mal nen Euro reinwirft - wenn man es dann nen Jahr später aufmacht kommt die Überraschung. Und nicht anders war es mit der Tabaksteuer. Der Staat hat gemerkt beim Anblick der ersten Zahlen, WAS da tatsächlich bei rumkommt. Das ist ein Punkt - da entsteht natürlich der Wunsch, das nicht zu verlieren.

Ich denke da aber noch weiter - wie der Staat ( was er muss !!! ) : aufgrund der Höhe der Einnahmen ist diese Quelle interessant. Ich beschreibe das gerne anhand eines Vergleiches.
Wenn ein Arbeitnehmer zu seinem Haaupverdienst einen Nebenjob ausübt, um sein Hobby zu finanzieren oder zweimal im Jahr in den Urlaub fahren zu können, dann ist das okay -> der Verlust des Nebenjobs ist nicht gefährlich, sondern schlimmstenfalls ärgerlich.
Wenn dieser Arbeitnehmer aber plötzlich den Nebenjob schon benötigt, um seine Miete noch bezahlen zu können - dann ist es hochgefährlich den Nebenjob zu verlieren.
Und genau DAS ist die Tabaksteuer aufgrund ihrer schieren Höhe; der Staat hat irgendwann angefangen, mit diesen Milliarden fix zu rechnen mit Belangen des Staatshaushaltes. Ein Wegfall IST bedrohlich ! Der Staat macht Ausgaben, die auf Schuldenaufnahme basieren, diese Schulden, bzw. Teile davon, müssen zu bestimmten Fristen geblecht werden. Diese Planungen gehen über Jahre hinweg oder sogar Jahrzehnte. Da darf es nicht sein, dass - wie im Falle des Dampfens, nun droht, innerhalb einer zu kurzen Zeitspanne - völlig ungeplant - X-Milliarden zu verlieren.
Das Tabakrauchen soll schon eingedämmt werden - dieses Anliegen glaube ich dem Staat; im Verhältnis der Eindämmung gibt es über Jahre hinaus fest eingeplante Tabaksteuererhöhungen - die stehen schon jetzt fest. Der Staat fängt also den Verlust durch wirkliche Nichtraucher durch eine Steuererhöhung ab. Alles geplant und ausgerechnet. Die Dampfe aber is erfolgreich, dass wesentlich mehr Leute dem Tabakrauchen den Rücken kehren - keine Tabaksteuer mehr blechen, als es geplant war. Deswegen ist das Dampfen für den Staat eine Gefahr.


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18.02.2016 08:09 (zuletzt bearbeitet: 18.02.2016 08:11)
#381 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zusätzlich zu den Steuereinnamhen gibt es dann auch noch den Punkt, dass Raucher durch die frühere Sterblichkeit an sich schon billiger kommen (Pensionen etc) - Da sind die Kosten für ein paar Monate Krebsbehandlung u.Ä. ein Klacks...
Nicht umsonst war meiner Krankenzusatzversicherung das Rauchen vollkommen egal bei der Prämienberechnung - auf Nachfrage wurde mir sogar erklärt, dass Raucher jedenfalls nicht teurer sind in der Krankenbehandlung als Nichtraucher.
Klingt leider äußerst makaber, aber wird sicherlich auch mit einkalkuliert


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18.02.2016 09:11 (zuletzt bearbeitet: 18.02.2016 09:11)
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#382 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Yo - @The Overseer ; son klacks aber sin die Kosten nicht. Das is auch ne Menge Kohle, die hin und her fliesst.
Einmal kostet der reine Unterhalt einer Onkologie sehr sehr viel Geld. Eine Onkologie braucht um existieren zu können, ne Mindestzahl von x Behandlungstagen pro Abrechnungszeitraum. Es dürfen nicht zu wenig Patienten sein, aber die vorhandenen Patienten dürfen jeweils im Einzelfall auch nicht zu lange präsent sein.
Es kommen dann auch noch nach der Onkologie die Nachsorgekosten. Nehmen wir mal den entfernten Kehlkopf - nen Trachealzugang muss für den Rest des Patientenlebens medizinisch gepflegt werden, ist das Immunsystem geschädigt oder gar zerstört durch Strahlen- u. Chemotherapie, dann braucht der Patient dieselbe Medikation wie ein AIDS-Kranker. Das sind laufende Kosten u.U. über Jahrzehnte hinweg. Stört die Krankenkassen sicherlich - aber nicht alle Diejenigen, die Überweisungen von den Kassen erhalten.


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18.02.2016 11:04
#383 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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@Stefan Taubert - du musst diese Extrakosten, die durch excessiven TAbakgenuss entstehen, mal als Gesamtpaket sehen.

Klar - das kostest erstmal ne ganze Stnge Geld. Aber auch ein Nichtraucher kann mal ne onkologische Abteilung brauchen - wäre dann ja ziemlich *tröööt*, wenn die nicht da wäre, weil es sie nicht gäbe.

Krankenkassen rechnen 'im Schnitt' pro 1000 Versicherte. Oder einfach nur im Schnitt. Aber wennse rumjammern, wie schlecht es ihnen geht, dann werden auch mal gerne die Schreckgespenster hervorgeholt, die Krebspatienten mt 1/4 Lungen - und was die alles Kosten...

Dabei ist es nahezu bewiesen, das starke Raucher durchschnittlich ohne viel Tamtam zu machen, ca. 10 Jahre vor den ganz normalen, nichtrauchenden, gesunden Beitragszahlern/Versicherten (!) einfach umfallen. Herz/Kreislauf, schwupp und wech... COPD? Welch ein Luxus, so zu leiden. Behandlungskosten entstehen ja auch nur, wenn ein kranker Mensch sich dagegen auflehnt und was machen will.
Viele Leute stebern nach wie vor still, heimlich und uninformiert, warum auch immer. Sie haben ihre Krankheit entweder garnicht erkannt, haben sie bewusst ignoriert oder sonstwas.

Ist schon so, wie The Overseer es geschrieben hat. Es gab zwar tatsächlich mal ne Zeit, als Kassen fragten, ob man Raucher sei. Schwupp, war alles nen halben Prozentpunkt teuerer. Sorry, die wussten damals schon, das der durchschnittliche Raucher über den ganzen Durchschnitt seiner Versichertenzeit weniger kostet. Aber auch eben weniger 'Gewinn' einbringt, eben weil er, selbst ohne gesundheitliche Einschränkungen, früher stirbt. Somit der KK zwar nichts mehr kostet, aber dafür auch 10 JAhre weniger Beiträge zahlt.

Das ganze ist nen Hamsterrad, das sich drehen muss. Es ist mittlerweile bewiesen, das Raucher das Gesundheitssystem nicht mehr belasten als vergleichsweise Nichtraucher. Leute, die sich gesund ernähren, Sport treiben, Urlaub machen, vielleicht tauchen gehen, Ski laufen usw. sie diejenigen, die statistisch gesehen über ein Versichertenleben mehr Kosten verursachen. Denn ein Raucher stirbt früher.

Aber wir laufen alle dem eigentlichen Thema davon. Mir ist das ehal, denn ich hatte vorhin gerade ein Dejavuzz, als ich Stefans Beitrag von 2.26 las.

Nikotin, ja, das böse Nikotin. Was gibbets da nicht alles? Was musste ich schon alles lernen in noch nicht mal 5 JAhren? S, L, R-Nikotin - nee, watt es doch da alles gibt...
S kommt von Sinsister und beschreibt eigentlich die Drehrichtung. Also wie beim Joghurt mit rechts oder linksdrehenden Milchsäuren.
Bleibt also L für (vielleicht?) linksdrehend und R für (Rudi hats gemacht) bestimmt rechtdrehend.

Über Nikotin gibts so ganz global einiges zu lesen, dabei wurde bei Wikipedia auch erwähnt, wer die grosse Nikotinlüge aufdeckte und die LD50, die fälschlicherweise wohl JAhrtausenden bei 60mg lag auf 500mg anhob. Ja, es war 'unser' Professor Mayer.

Üblich ist heute eigentlich nur noch die Bezeichnung S-Nikotin und R-Nikotin.
Beide VArainten können wir dampfen, und trotzdem funktioniert nur eine. Ist das nicht lustig? Eines der Nikotine ist zum dmapfen schlichtweg nicht zu gebrauchen, weil das Nikotin nicht da andockt, wo es bei hoher Dosierung eigenlich zu Schweisausbruchen und ähnlichen führen müsste. Ja, also eben so wirkt, wie man es mal gewohnt war. NAtürlich nicht unbedingt in einer so hohen Konzentration, das einem die KAppe wegfliegt.
Nein, das R-Nikotin wirkt einfach nicht, selbst wenn man es auf einen Nikotingehalt hin testet. 36er wird richtig als 36er erkannt, hat beim dampfen etwas weniger Flash, dafür aber nur so viel Wirkung wie gaaanz schwack dosiertes Nikotin der Ausführung S. Es wirkt nicht. Schwupp und aus.
In der Vergangenheit waren solche Basen auch schon bei der der einen oder anderen Sonderaktion.
NAhezu alle Dampfer machen m.M.n. den Fehler, nikotinhaltige Basen über den Geruch am Geruch schon zu erkennen, ob die Gut oder schlecht wären. Fischig, holzig, nach alten Socken riechts, teil angeblich auch nach Maschinenöl.
Ich stufe meine BAsen etwas anders ein: teibt mir in 36er-Konzetration den Nikotinschweiss auf die Stirn, oder funktionert schlichtweg nicht , d.h. wird dann ja wohl für Dampfer relativ wirkungsloses R-Nikotin sein.
Und nein - ich kann mich an keinen einzigen Shop, Namen oder sonstwas erinnern. Eben weil sowas auch einen sonst guten und beliebten Shop in Bedrängnis bringen würde. Es kann nämlich der Shop kaum was dazu, wenner atraktive Preise bieten will, dabei aber....
KAum ein Shopbetreiber ist Chemiker, LAborant oder sonstwie technisch in der Lage, sein Nikotin auf L oder R zu prüfen und kann sich also nur auf die Angaben der Lieferanten/Abfüller/Hersteller verlassen.

Aber nun mal wirklic zurück in Richtung des eigentlichen Themas.
Ich kan mir nicht vorstellen, zumal das es dabei eher um ein schon längst gelutschten Drops ging, dessen oberoffizieller Abgang bestätigt wurde, ist das in meinen Augen ein seltsam Ding.

Ok, wenn nun wirklich, der Verkauf von nikotinhaltigen Liquiden (mal so generell) verboten wäre , ein Händler sich dazu in etwas so äusserte wie: wir verkaufens erst mal so weiter wie gewohnt, hört sich das für mich so an, wie 'wo kein Kläger ist, springt auch kein Richter auf den Teppich'.

Und natürlich werden alle Händler/Shops Stein und Bein schwören, niemals einen Mitbewerber irgendwie anzuschwärzen. Ey, Herr/Frau Ordnungsamt: hammse schon gesehen, das Herr/Frau Mustermann da diese verbotenen Liquids verkauft?

Anderseits kann ich mir nicht vorstellen, das ein Dampfer/Konsument seine Bezugsquelle anshiced. Es soll aber auch Leute geben, die sogar den Ast absägen, auf dem sie gerade sitzen. Da muss nur mal ein Dummbatz sich massloss geärgert haben, weil ihn ne neue Geschmacksrichtung nicht geschmeckt hat. Ich kann sowas leider nicht ausschliessen.

Die dritte möglichkeit wäre tatsächlich, das ein Shop keine Liquids mehr führt im Sortiment, das die schlichtweg nicht genügend gut liefen, oder der >chef sich rechnete: als Dampfer macht Herr Mustermann 10 Euro Umsatz pro Woche, als Raucher hingegen ganze 35 Euro, also nehm ich die Liquids aus dem Programm.
Nach genau dieser Devise sind schon aus einigen TAbakwarenfachgeschäften Liquids und Dampfzubehör aus dem Sortiment rausgenommen würden. Nur dafür brauchts halt keine Aufforderung einer Behörde...

Warten wir'S mal an , es bleibt spannend. Wenn die Behörden da nicht drauf kommen oder sich sagen 'ach, lass die armen doch' einfach weiterdampfen, weil vielleicht mal wer nettes da oben sitzt, dann wird kaum was passieren.
Dann geht es rein nach dem Denunzianten-Prinzip, das man sich mal ein paar Mitbewerbern entledigt. Und der übelste Schneeballwerfer dürfte dann derjenige sein, der Anfang/Mitte Mai immer noch fröhlich pfeifend seine nikotinhaltigen Liquids verkauft.

Ich finde das eigentlich ist ne ziemlich traurige Entwicklung. Warum wen vorzeitig anschwärzen? Wird doch eh alles spätestens ab den 20.5. geregelt. Anderseits ist das ein ziemlich gute Verfahren, aufzuzeigen, wer wirklich nur reiner Geschäftemacher ooder tatsächlich auf Dampf-Freund ist.


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18.02.2016 11:46 (zuletzt bearbeitet: 18.02.2016 11:47)
#384 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Moderatorin

Zitat
Üblich ist heute eigentlich nur noch die Bezeichnung S-Nikotin und R-Nikotin.
Beide VArainten können wir dampfen, und trotzdem funktioniert nur eine. Ist das nicht lustig? Eines der Nikotine ist zum dmapfen schlichtweg nicht zu gebrauchen, weil das Nikotin nicht da andockt, wo es bei hoher Dosierung eigenlich zu Schweisausbruchen und ähnlichen führen müsste. Ja, also eben so wirkt, wie man es mal gewohnt war. NAtürlich nicht unbedingt in einer so hohen Konzentration, das einem die KAppe wegfliegt.
Nein, das R-Nikotin wirkt einfach nicht, selbst wenn man es auf einen Nikotingehalt hin testet. 36er wird richtig als 36er erkannt, hat beim dampfen etwas weniger Flash, dafür aber nur so viel Wirkung wie gaaanz schwack dosiertes Nikotin der Ausführung S. Es wirkt nicht. Schwupp und aus.
In der Vergangenheit waren solche Basen auch schon bei der der einen oder anderen Sonderaktion.
NAhezu alle Dampfer machen m.M.n. den Fehler, nikotinhaltige Basen über den Geruch am Geruch schon zu erkennen, ob die Gut oder schlecht wären. Fischig, holzig, nach alten Socken riechts, teil angeblich auch nach Maschinenöl.
Ich stufe meine BAsen etwas anders ein: teibt mir in 36er-Konzetration den Nikotinschweiss auf die Stirn, oder funktionert schlichtweg nicht , d.h. wird dann ja wohl für Dampfer relativ wirkungsloses R-Nikotin sein.
Und nein - ich kann mich an keinen einzigen Shop, Namen oder sonstwas erinnern. Eben weil sowas auch einen sonst guten und beliebten Shop in Bedrängnis bringen würde. Es kann nämlich der Shop kaum was dazu, wenner atraktive Preise bieten will, dabei aber....
KAum ein Shopbetreiber ist Chemiker, LAborant oder sonstwie technisch in der Lage, sein Nikotin auf L oder R zu prüfen und kann sich also nur auf die Angaben der Lieferanten/Abfüller/Hersteller verlassen.



Wir könnten ohne Weiteres synth. Nikotin dampfen, wenn ma die L- und R-Nikotinmoleküle, die sich im synth. hergestellten Nik. befinden, trennen könnte und nur das "dampfbare" N. übrig bliebe. Diese Trennung ist das ja das aufwändige an der ganzen Chose, und das kostet ne Menge. Mir ist bisher kein Pharmaunternehmen bekannt, welches so eine Trennung schon gemacht hat, warum sollte er auch? Das synth. N. wird ja anderweitig genutzt und dafür hergestellt und nicht zum Konsum via Inhalation.

18.02.2016 11:50
#385 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von Stefan Taubert im Beitrag #375

Dieselben Menschen ( Politiker u. Co. ), die nun die undendlichen Gefahren des Dampfens heraufbeschwören und herbeischreien, angeblich nix wissen usw., haben aber keine Probleme damit, Verträge unterschreiben zu wollen, die es beispielsweise zulassen, mittels "fracking" Milliarden von Litern flüssiger Chemikaliengemische in die Erde zu pumpen, aus der unser Trinkwasser kommt ?
Hab noch keine Frau Doktor aus Heidelberg oder ihren Fatzkefreund aus Österreich dagegen was sagen hören
Oder klingelt da dann schon wieder die gedankliche Kasse, dann Trinkwasserentgiftungstabletten zu verkaufen ? Alles denkbar.


Klasse vergleich ! Den merke ich mir ! Danke !
Gerade, weil der begriff "chemikaliengemisch" beim dampfen zwar tröpfchenweise in der lunge angeblich immens gesundheitsschädlich,
aber bei mrd. von litern wirklichen chemikalien ( und das sind sicher die heftigen sachen ) im boden alles unbedenklich sein soll.

Und danke für die vielen weiteren argumentationshilfen der letzten posts an die anderen !

Ich muß mich ja in letzter zeit immer öfter im bekanntenkreis dafür rechtfertigen und erklären, warum ich weniger rauche und mehr dampfe. Das argument mit den wenigeren giftstoffen und gleichbleibendem nikotinkonsum will kaum keiner akzeptieren, nur die aussage, daß das dampfnikotin mir nix kostet, weil umsonst von meinem freund, kapiert der gemeine raucher. Aber selbst der finanzielle vorteil für mich bzw. der nachteil/verlust für den staat greift leider bei meinen rauchenden freunden nicht wirklich, solange die staatliche vorsätzliche desinformationspropaganda so weitergeht wie bisher. Die wollen das einfach nicht glauben !
Jüngstes beispiel sind eben besagtes (altfall)BGH-urteil zu nik-liquids oder der explodierte mod...logisch, es steht ja nirgends in den medien,
daß das ein schon viel älterer fall ist bzw. der unfall von einem kerl ohne kenntnis der materie selbstverschuldet verursacht wurde.
Das erkläre ich mittlerweile ( dank eines tipps meines freundes ) nachfragenden jetzt immer so: "Der hat plus und minus beim überbrücken vertauscht..."

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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18.02.2016 16:01
avatar  Frolic
#386 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Habe heute munkeln gehört, das der Hersteller von Vype bzw. der deutsche Vertrieb dafür abgemahnt wurde und den Verkauf einstellen muss. Das wär schlecht, echt schlecht, weil es Signalwirkung hätte für alle Hersteller und Händler in Deutschland. Kann das wer bestätigen?


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18.02.2016 21:00 (zuletzt bearbeitet: 18.02.2016 21:01)
#387 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Moderatorin

Zitat von Frolic im Beitrag #386
Habe heute munkeln gehört, das der Hersteller von Vype bzw. der deutsche Vertrieb dafür abgemahnt wurde und den Verkauf einstellen muss. Das wär schlecht, echt schlecht, weil es Signalwirkung hätte für alle Hersteller und Händler in Deutschland. Kann das wer bestätigen?

Ich habe doch gerade noch den Link zur deutschen Vype-Seite mit den Liquids in nem anderen Thread gepostet.
https://www.govype.com/de/eliquids/etank-liquid-bottles
da kan man noch frisch fröhlich Nikotinliquids in den Warenkorb werfen....

19.02.2016 00:04
#388 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Mutig, sollte sich da jemand ausgerechnet und zuallererst mit BAT als dem Dickschiff anlegen wollen. Trotz BGH-Urteil wäre es ein erstes Musterverfahren, mit dem potentiell wehrhaftesten Gegner und dem höchsten Kostenrisiko.

Die würden wegen einer schlichten Abmahnung , zumal während der laufenden Werbekampagne, auch nicht den Verkauf einstellen, sondern Schutzschriften basteln und diese bei den Gerichten einreichen, um einer einstweiligen Verfügung zuvorzukommen oder jedenfalls rauszuzögern.

Ich kann es mir also fast nicht vorstellen.

Eine namens- und markenrechtiche Auseinandersetzung könnte ich mir vorstellen, aber das hätte nichts mit dem BGH-Urteil zu tun, sondern beträfe nur Vype.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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19.02.2016 00:40
#389 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Ich hätte gerne die Quelle zum munkeln/hörensagen, sonst könnt ich auch gleich die Bild lesen.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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10.05.2016 14:44
#390 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Moderatorin

Danke an @GrafDampf

Folgende Änderung fand am 6.5.16 im Gesetzesentwurf zur Änderung des Tabakgesetzes im Bundesrat, bezüglich dieses fatalen BGH Urteils, statt:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0229-16.pdf

Zitat
Mit Urteil vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13 – hat der Bundesgerichtshof (BGH), wie sich aus den von ihm selbst angeführten Belegen entnehmen lässt, entgegen der nahezu einhelligen Ansicht der übrigen – auch fachgerichtlichen – Rechtsprechung und Literatur nikotinhaltige elektronische Zigaretten als Tabakerzeugnisse nach § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes eingestuft, die insbesondere zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind und deren unerlaubtes gewerbsmäßiges Inverkehrbringen daher bestraft werden kann. Mit der in Absatz 8 vorgeschlagenen Regelung, die auf die Ergänzung der Begriffsbestimmung des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes um die Zweckbestimmung des anderweitigen oralen Gebrauchs durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zurückbezogen ist, soll bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen für elektronische Zigaretten eine Rechtsauslegung im Sinne der vor dem genannten Urteil des BGH herrschenden Auffassung klargestellt werden. Daher ist das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von elektronischen Zigaretten in dem genannten Zeitraum nicht verboten und aufgrund der Akzessorietät der Strafbewehrung auch nicht strafbewehrt.



Das bedeutet, dass diejenigen Händler, die deswegen sofort bzw. bis 20.5.16 aus Angst vor Strafe, den Verkauf von Nikotinliquids eingestellt hatten, wieder frei verkaufen dürfen. Das Urteil wurde quasi neutralisiert. Zwar spät aber immerhin. Ok bringt nicht viel, weil ja in 10 Tagen eh nicht mehr Bestand hat. Aber vielleicht können einige Händler, die dadurch Einbussen hatten, daraus eine Klage basteln?

10.05.2016 15:10
#391 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Noch steht das ja nur im Entwurf des 1. ÄnderungsG zum TabakerzeugnisG. Ansonsten stehen da ja nur, gerade auch für uns Dampfer, die nationalen Verschärfungen zur TPD2 drin.

Diese eine Teilvorschrift aber ist gut für uns und gerade kein Grund zur Klage. ;)

Andere Händler müssen dann definitiv nicht damit rechnen, womöglich auch noch vor den Kadi gezerrt zu werden. Theoretisch wäre das möglich gewesen.

Viel wichtiger aber noch: mit dieser Teilregelung werden Grundlage und Rechtssicherheit der Übergangs- und Abverkaufsfristen wieder hergestellt. Denn die gelten nur für bisher legale und rechtmäßige Produkte. Genau da hatte das BGH-Urteil reingegrätscht: der langjährige Handel mit nikotinhaltigen Liquids sei angeblich nicht legal, sondern strafbar gewesen.

Das ist bzw. kommt nun weg vom Tisch.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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