08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

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08.02.2016 13:45
avatar  Devassa
#1
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Hat das schon jemand gesehen?
Ist das echt?

Ist in allen gängigen Zeitungen zu finden.

http://www.donotlink.com/framed?848994


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08.02.2016 13:46
#2
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Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland nicht mehr erlaubt.

Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche elektrischen Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat.
Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage unklar. Denn sie werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht - beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit ("Liquid") vernebelt und inhaliert.
Nun stuft der BGH die nikotinhaltige E-Zigarette als Tabakerzeugnis ein - und die Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids enthalten sind.

Das am Montag veröffentlichte Urteil stammt vom 23. Dezember.

http://www.n-tv.de/der_tag/Montag-8-Febr...le16945971.html

Gruß Pit

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08.02.2016 13:53
avatar  corse
#3
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Erinnert mich irgendwie an Meldungen die meist am 1. April gestreut werden


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08.02.2016 13:54
#4
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Na toll ! Wieder ein schritt in richtig dampfersteuer...
Oder ging es da in dem fall nur speziell um liquids, die ethanol enthalten ? Also einzelfallentscheidung ?

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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08.02.2016 13:55 (zuletzt bearbeitet: 08.02.2016 14:00)
avatar  ZAZO
#5
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Das am Montag veröffentlichte Urteil stammt vom 23. Dezember.

Wir kennen das Urteil auch schon seit Dezember und vorab, es gibt noch keinen Grund für Panik. Die Behörden machen aufgrund der sehr zeitnahen Regulierung zur Zeit keinerlei Anstalten nun im Vorfeld auch noch dem gänzlichen Verbot von nikotinhaltigen Liquids nachzugehen. Natürlich verkauft man als Händler seit Ende Dezember im Grunde schon Ware, die laut aktuellem Gesetz durch das Urteil nicht mehr verkauft werden darf, aber so wie es aussieht findet hier keine Verfolgung statt bis zum 20. Mai, an dem das EU Gesetz mit der TPD2 greift.

Aber andersrum können wir bei diesem Urteil nun sogar froh sein, dass die TPD2 schnellsmöglich greift, denn ohne dieses neue Gesetz wäre schon seit Ende Dezember kein Verkauf nikotinhaltiger Liquids mehr möglich.

Jeder Händler darf allerdings nun bis zum 20 Mai hoffen nicht Opfer von Behördenwillkür zu werden, weil noch irgendein Minister sich grade noch schnell mal profilieren will...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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08.02.2016 13:56
#6
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Dieses steht auch auf der T-online.de Seite: ( http://www.t-online.de/nachrichten/id_76...t-strafbar.html )
Sogar das da Ethanol mit drin sein soll.
Jetzt geht es los.........


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08.02.2016 13:56 (zuletzt bearbeitet: 08.02.2016 13:57)
#7
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Gibts einen weiteren thread hier...von n-tv. Quelle ist bei beiden dpa.
ich hoffe, daß sich das nur auf ethanol-haltige liquids beschränt, dieses urteil...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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08.02.2016 13:57
avatar  Devassa
#8
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Das ist auch mein Gedanke. Aber gibt bei Google mal "Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten" ein, dann
steht das in JEDER Zeitung.

Aber wie kann der BGH über etwas entscheiden, wofür es noch gar keine gesetzliche Grundlage gibt?


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08.02.2016 14:00
avatar  corse
#9
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Das urteil bezieht sich wohl auf dieses Verfahren http://www.spiegel.de/wirtschaft/unterne...n-a-907590.html


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08.02.2016 14:00
avatar  Devassa
#10
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Für mich sieht diese Meldung so aus, als ob die jemand bei dpa eingestellt hat, um die Dampfer-Community
zu ärgern. Die Journalisten greifen das auf, ohne zu recherchieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das
echt ist.


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08.02.2016 14:01
avatar  killer queen ( gelöscht )
#11
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killer queen ( gelöscht )

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08.02.2016 14:02
avatar  deftor
#12
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ehrlich gesagt überkommt mich gerade doch etwas Panik.
Wenn der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids nun (bzw. ab 20. Mai) verboten ist oder entsprechenden Tabaksteuerlichen Regularien unterliegt, war's das vermutlich...bin noch nicht auf Nuller :(

derzeit auf Joyetech VTC Mini mit Cubis 1.5 Ohm & Wismec RX 2/3 mit Cerabis 0.5 Ohm unterwegs

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08.02.2016 14:02
#13
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Mir wäre es lieber, wenn die umsetzungskriterien der TPD2 nochmals auf den prüfstand kämen und nachgebessert werden würde.
Wenn die TPD "schnellstmöglich" greift kannst du auf schnellstmögliche weitere verschärfung wetten...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
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08.02.2016 14:02
avatar  corse
#14
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Ich glaube leider schon dass das stimmt. Macht mir aber nichts aus wenn ich irre


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08.02.2016 14:03
#15
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Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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08.02.2016 14:06
avatar  Andi
#16
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Bin ich gerade irgendwie im falschen Raum-Zeit-Kontinuum gelandet?

Fängt jetzt das BGH doch an, Politik zu machen anstatt Recht zu sprechen?

Sind Tomaten jetzt auch Tabakprodukte, weil sie Nikotin enthalten?

Fragen über Fragen!


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08.02.2016 14:07
avatar  Satras
#17
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Sollte sich das bestätigen(ich finde außer der DPA Meldung nichts) und es handelt sich um ein Grundsatzurteil, sieht es gaaanz übel aus!

Gruß: Andreas

.


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08.02.2016 14:07
#18
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Das ist ja der Hammer, aber eigentlich
- überrascht mich sowas schon lange nicht mehr
- man muss einfach mal nur differnzieren, um WAS genau es dabeei geht.

>>>Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland nicht mehr erlaubt.<<<


Gemeint dürfte sein: vorgefülltes, im Gerät enthaltenes Nikotin. Das Thema 'kommt die Umsetzung der TPD2 schon in diesem (letzteren) JAhr' ist eher schon ein alter Hut, denman aber trotzdem nicht ausser acht lassen sollte.


Bedeutet diese ach so neue Aussage denn nun, das sogar diese neue, gerade in der Glotze beworbene Vipe/Vype oder wie das 'Teil' so heisst, verboten wird und nicht mehr gehandelt werden darf?
Ist das Nikotin denn wirklich IN der E-Zigarette, oder nur in einem austauschbaren Teil, der auch das Heizelement enthält? Dann wäre das Nikotin NICHT IN der E-Zigarette enthalten, sondern nur in einem dafür vorgesehenen BAuteil.
Das schlimmste, das diesem 'Ding' passieren könnte, das die Händler 'dem Gerät selber' - also Akkuteil und obere Abdeckung als Einezlteil verkaufen dürfen. Ohne, das eine KArtusche mit dem nikotinhaltigen Liquid mit in der PAckung sein dürfte. Diese Nachfüllbehälter müssten dann extra vermarktet werden.
Dürfte zudem auch noch den Regullarien der TPD2 entsprechen: Nikotingehalt 18mg/ml bei wie wenig Inhalt? GAnz bestimmt unterhalb von 2ml.

Diese Gerichtsurteil verhindert doch lediglich, das fix und fertig vorgefüllte 'Pappröllchen', die teils bis über die neue Regelunggrenze von 20mg reichen, nicht mehr handelfähig sind.

Alles andere ist vom Prinzip und je nach Definition noch frei erhältlich.

Das Nikotin muss bereits beim KAuf schon in er Dampfe enthalten sein. Also klipp und klar diese vorgefüllten Dampfröhrchen, die zudem meisst auch noch bunt sind und (mal abgesehen von der Dampfmenge und Nikotinstärke) ehrlich gesagt garnicht so schlecht schmecken.

Also ICH kann auf sowas sehr gerne verzichten. Die Dinger dürften das AUS bedeuten für all diese Probier- und Einstiegsdampfstängel an Supermarktkassen und TAnkstellen.
Oder sollte mit diesem Verbot vielleicht sogar nur der Weg für dieses gerade beworbene 'dem Gerät' freigeräumt werden: Bahn frei für die DKFZ-Dampfe....


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08.02.2016 14:10
avatar  corse
#19
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Zumindest für fertige Liquids, Basen und Aromen wären davon unberührt


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08.02.2016 14:12
avatar  Devassa
#20
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Ich gehe mal davon aus, dass nikotinhaltige Basen genauso darunter fallen. Denn wenn der BGH
bestimmt, dass das Nikotin in den Liquids ein Tabakprodukt ist, dann gilt das auch für nikotinhaltige
Basen.

Ich hab grad ne saftige Tachykardie


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08.02.2016 14:13
#21
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Wenn man der Presse glauben Schenken darf ist der Handel ab sofort verboten oder verlese ich mich da?
Erwerb und Konsum aber erlaubt...

VG v2/ IPV4 S ---- VG32,5 Mechmod im Stack

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08.02.2016 14:13
#22
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Was auch immer wie auch immer, falls das stimmen sollte, ja dann haben Tabak und Pharma Lobby extrem gute Arbeit geleistet.
Tabak Zigaretten sind immer noch Frei Verkäuflich
Nikotin Kaugummi, Pflaster, Spray immer noch in den Apotheken frei Verkäuflich

Liquid mit Nikotin, BÖSE, nicht mehr Frei Verkäuflich

Sowas nennt man Lobby Arbeit, da wurden bestimmt viele mit Spenden bedacht


Mein Vorrat:
1,5 Liter 36mg Nikotin in 100PG

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08.02.2016 14:14
#23
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Zitat von Devassa im Beitrag #1
Hat das schon jemand gesehen?
Ist das echt?

Ist in allen gängigen Zeitungen zu finden.

http://www.donotlink.com/framed?848994




Komisch, warum haben wir bis heute von diesen Urteil nichts mit bekommen

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


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08.02.2016 14:15
avatar  corse
#24
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Basen enthalten aber keine Zusatzstoffe die nach dem Tabakgesetz nicht zugesetzt werden dürfen


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08.02.2016 14:16
#25
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STOP STOP STOP

Soweit ich das überflogen habe geht es hierbei um bestimmte Stoffe in den Liquids.
mehr nicht....

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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