[CH] - 04.4.16 - Helvetic Vape - BVGer Beschluss - Dampfer haben kein "schutzwürdiges" Interesse Nikliquids im Land zu kaufen

04.04.2016 13:46 (zuletzt bearbeitet: 04.04.2016 14:27)
#1
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Moderatorin

So der Originaltitel (war zu lang für Betreff)
Das BVGer hat entschieden, dass Dampferinnen und Dampfer kein schutzwürdiges Interesse hätten, nikotinhaltige Dampfprodukte in der Schweiz erwerben zu können.

http://helveticvape.ch/das-bvger-hat-ent...oennen/?lang=de

Zitat
Das BVGer rechtfertigt seinen Entscheid mit fehlendem direktem Interesse seitens der E-Dampfer. Die Einschränkung der Rechte der Konsumenten, in der Schweiz einfach an nikotinhaltige Produkte zu gelangen sei “nur eine (theoretisch) indirekte Konsequenz des Handelns des BLV“. Gemäss BVGer ist eine “indirekte Konsequenz” gemäss Rechtsprechung ungenügend, um den E-Dampfern ein Rekursrecht gegen den Entscheid des BLV einzuräumen, da dieser den Konsum nikotinhaltiger Dampfprodukte nicht verbiete. Nur die Verkäufer der Dampfprodukte hätten ein direktes Verfahrensinteresse.



Na gut, dann halt eben weiterhin aus dem Ausland - selber schuld liebe Schweiz

04.04.2016 13:51
#2
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Na,heimchen hast zu wenig gekauft?lach


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04.04.2016 13:56
#3
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Zitat
Nur die Verkäufer der Dampfprodukte hätten ein direktes Verfahrensinteresse.



Nun, das ist wohl das, was man etwa in D mit "Klagebefugnis" und "in eigenen Rechten betroffen bzw. verletzt" bezeichnet. Ohne diese ist eine Klage dann rechtlich bereits unzulässig.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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04.04.2016 14:04
#4
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Du bist halt die einzige nikotinsüchtige Dampferin in der Schweiz. Musst halt etwas mehr über deine Entzugserscheinungen klagen. Aber wenn du so findig mit dem Bestellen über das Ausland bist, wirds halt nix mehr mit den Entzugserscheinungen.


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04.04.2016 14:18 (zuletzt bearbeitet: 04.04.2016 14:27)
#5
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Moderatorin

Zitat von GrafDampf im Beitrag #3

Zitat
Nur die Verkäufer der Dampfprodukte hätten ein direktes Verfahrensinteresse.


Nun, das ist wohl das, was man etwa in D mit "Klagebefugnis" und "in eigenen Rechten betroffen bzw. verletzt" bezeichnet. Ohne diese ist eine Klage dann rechtlich bereits unzulässig.



Interessant, also können Verbraucher demnach vor dem Verfassungsgericht im Prinzip gegen nichts klagen, was in der TPD steht, weil sie ja kein "schützenswürdiges" Interesse haben, da das Dampfen ja nicht ganz verboten wird ?

04.04.2016 14:49 (zuletzt bearbeitet: 04.04.2016 14:52)
#6
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Als wir in Deutschland das mit den BSE Erreger hatten,also Leute haben wohl BSE Rindfleisch gegessen,das sind dann wohl im Allgemeinen die späten Auswirkungen,anders läßt sich für mich so einiges nicht nachvollziehen.Es soll ja Parasiten geben,die setzen sich im Gehirn fest,und steuern dann den Wirt,bis der letztendlich stirbt.



http://liquid-news.com/e-zigaretten/bund...an-jugendliche/




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

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04.04.2016 15:58
avatar  ChrisS
#7
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Ich verstehe das so: Die Regelung betrifft den Verkauf von Liquids, nicht den Besitz. Du verkaufst keine Liquids, also betrifft dich das nicht und du hast keine Klagebefugnis.


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04.04.2016 17:23
#8
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Hm....trotz Anwälten? hattet ihr welche?


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