EU-Tabakrichtlinie: Europäischer Gerichtshof erklärt

04.05.2016 18:56 (zuletzt bearbeitet: 05.05.2016 16:15)
avatar  tutnet
#1
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Auch Auflagen für elektronische Zigaretten seien rechtens, urteilten die Richter. Auch die Sonderregelungen für elektronische Zigaretten sind dem Urteil nach rechtens. Demnach dürfen die Behältnisse maximal 20 Milligramm pro Milliliter Nikotin enthalten. Überdies darf für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter weder in Zeitungen noch im Fernsehen, Hörfunk oder in anderen Medien geworben werden. Ein deutscher Gesetzentwurf will das noch verschärfen durch die Ergänzung eines Verbots von Außenwerbung.

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnos...-a-1090729.html

klingt nicht sehr gut...

da es dafür schon einen Sammelthread gibt - kann hier zu

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04.05.2016 19:40 (zuletzt bearbeitet: 04.05.2016 19:42)
#2
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@tutnet hier wird auch über das neue Urteil diskutiert 19.8.14 - Totally Wicked klagt beim EuGH gegen die TPD2 (20)

Änderung: Link korrigiert


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04.05.2016 21:24
#3
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es macht mich betroffen, wie gnadenlos unser staat mit uns suchtkranken umgeht...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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