Sammelthread für belegbare Gegenargumente zur Tabakrichtlinie !

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28.02.2014 23:24 (zuletzt bearbeitet: 28.02.2014 23:34)
#1
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Moderator

Hier sollen Argumente gesammelt werden die gegen die Tabakrichtlinie sprechen !

Bitte hier keine Diskusionen ob sinnvoll oder nicht. Es soll Munition gesammelt werden !

Feuer frei !

28.02.2014 23:26 (zuletzt bearbeitet: 28.02.2014 23:34)
#2
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Bö(h)ser SMod



auf wunsch mal ein vidoe hier reinwerfe...

Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
Das geht wirklich!

DTF-Notfallhilfe Dampferfreundliche Lokale


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01.03.2014 01:01 (zuletzt bearbeitet: 01.03.2014 01:02)
avatar  smoked
#3
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Argument 1: willkürlich und ohne vernünftige Grundlage begrenzte Nachfülleinheit von 10ml. Folgen: Müllberge. Entmündigung. Gängelung. Zum Vergleich: Zigaretten haben einen Packungsmindestinhalt.

Argument 2: willkürlich und ohne vernünftige Grundlage begrenzte Tankvolumina von 2ml. Folgen: ständiges Mitführen von Nachfüllflaschen, häufiges Nachfüllen. Auch hier zum Vergleich: Mindestinhalt bei Zigarettenpackungen.

Argument 3: willkürlich und ohne wissenschaftliche Grundlage festgelegte Obergrenze von 20mg/ml Nikotin. Folgen: stärkeren Rauchern wird der Umstieg erschwert, das ist genau der falsche Weg.

Argument 4: übertrieben geforderte 'Klecker- und Manipulationssicherheit' von Verdampfern. Folgen: entmündigt erwachsene Menschen die selbst entscheiden können welches Gerät sie sich zumuten wollen (zB ob sie einen Pinoytröpfler bedienen können oder nicht). Niedergang des derzeitigen High-End Bereichs von Verdampfern (SWVD), Bevorteiligung der Cig-a-like Modelle der Tabakindustrie, die wohl von allen Dampfen am allerehesten das Zigarettenrauchen normalisieren (wovor die EU ja so gerne warnt). Kleine geschlossene Nachfüllkapseln sind Kleinteile die von Kindern verschluckt werden können, Erstickungsgefahr.

Argument 5: fehlendes Verbot von Einwegdampfen. Folgen: Sondermüllberge. Materialverschwendung. Garantiert öffentlich rumliegende leere oder fast leere Geräte die von Kindern gefunden und für was-auch-immer verwendet werden können.

Argument 6: zulässige Einstufung als Arzneimittel, die Dampfe ist aber ein Genußmittel (solange nicht als Medizin beworben). Folgen: in ganzen Mitgliedsstaaten kann Rauchern der Umstieg unnötig erschwert werden durch Verbannung in die Apotheke und entsprechend höhere Preise durch Medizinzulassungsbrimborium. Seit wann gibt es Tabakprodukte in der Apotheke? Widerspruch?
Ein EDampfer muß sich gut informieren bevor er verreist, damit er nicht plötzlich abends ohne Dampfmaterial dasteht oder ihm evtl. seine im Zielland nicht zugelassene Hardware an der Grenze abgenommen wird.

Argument 7: zulässige und unnötig verkomplizierende Beschränkung des Grenzüberschreitenden Handels durch 6. Folgen: ein Hersteller kann sein Produkt nicht EU-weit sondern immer nur in einzelnen Mitgliedsstaaten anmelden. Soviel zur Harmonisierung des EU-Marktes.

Argument 8: durch 1-7 deutlich strengere Regulierung als für die erwiesenermaßen sehr abhängig machende und erwiesenermaßen sehr schädliche Tabakzigarette, deren 'Einschränkung' aus bunten Bildchen zu bestehen scheint die sich keiner lange anschauen muß, der das nicht will (Zigarettenetui), und die in jedem Mitgliedsstaat an jeder Ecke erhältlich ist. Folgen: weniger Raucher steigen auf das weniger schädliche Produkt um.


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01.03.2014 09:53
#4
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Moderatorin
01.03.2014 11:06 (zuletzt bearbeitet: 01.03.2014 11:08)
avatar  Highme
#5
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Schöne Sammlung @smoked ,das so komprimiert zu lesen ist erschreckend. Was noch fehlt ist diese festgeschriebene kontinuierlich gleichbleibende Abgabe der Menge an Nikotin, die für Zigaretten auch nicht gilt. Das ist der Tod aller derzeitig am Markt erhältlichen VD. Und noch am Rande: Was hat ein Produkt (Liquid), das keinen Tabak enthält, in einer Tabakrichtlinie zu suchen?


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02.03.2014 00:27
#6
02.03.2014 02:14
avatar  Meiafox
#7
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Habt ihr schon an den Maulkorb Paragraphen gedacht ? Der ist soweit ich weis mit keine. Grundgesetz in der eu vereinbar da landesgrundgesetz unantastbar ist ( eu Richtlinie steht unter dem Grundgesetz )


Derzeitiges Arsenal:
Akkuträger:
- Provape Provari 2.5 Satin Schwarz + 18650 Extension ( grünes und blaues display )
- Pipeline Pro L

Verdampfer:
- Stattqulam Squape gewickkelt auf Mircocoil @ 1,6 Ohm bei 4,8 Volt (14,52 W)
- Kanger Pro Tank 3 ( DCC ) @ 2,0 Ohm bei 4,2 Volt (8,82 W)

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02.03.2014 06:45
#8
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Zitat von Meiafox im Beitrag #7
Habt ihr schon an den Maulkorb Paragraphen gedacht ? Der ist soweit ich weis mit keine. Grundgesetz in der eu vereinbar da landesgrundgesetz unantastbar ist ( eu Richtlinie steht unter dem Grundgesetz )

@Meiafox, kannst Du mal die genauen Passagen zitieren? Was ich in der aktuellen deutschen Übersetzung finde, sieht mir jetzt wirklich mehr nach einem Werbeverbot aus als nach dem Maulkorberlass früherer Versionen.


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02.03.2014 09:25
#9
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§18 Absatz 5

c) jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu Hörfunkprogrammen mit
dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von
elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;

Der Skandal liegt hier, so wie in der Bestimmung zu grenzüberschreitenden Veranstaltungen bei dem Wort "privat" und Hörfunk, wird sicherlich auch sämtliche Netzmedien und TV entsprechen.

Dampfende Grüße aus MeckPom
Volkmar


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02.03.2014 09:42
#10
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Moderatorin

Überhaupt, alles was Werbung für die Dampfe betrifft wurde im Artikel 18 innerhalb der TPD völlig verboten (soweit ich das verstehe), und nur dem Händler innerhalb seines Verkaufs, also im Shop, erlaubt.
Auch das ist gegenüber der weit schädlicheren Tabakzigarette, die weiterhin einen viel grösseren Spielraum für Werbung behält, ein weiteres Gegenargument.

02.03.2014 10:05
#11
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Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #9
Hörfunk, wird sicherlich auch sämtliche Netzmedien und TV entsprechen.


Ich bezweifle stark, dass Kommunikation in Schriftform im Netz unter "Hörfunk" fällt. Darüber ob Youtube-Videos unter Hörfunk fallen, kann man spekulieren. Damit fällt es aber nicht unter "belegbare Gegenargumente".


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02.03.2014 10:08
#12
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ich frag mich die ganze zeit-es soll keine geschmacksrichtung angegeben werden,aber alle inhaltsstoffe deklariert werden????gehören die aromen(geschmacksrichtung nicht dazu-welches aroma?)

Nichtraucher seit 15.03.2012

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02.03.2014 10:16 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2014 10:22)
#13
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Moderatorin

Zitat von schlumpfine im Beitrag #12
ich frag mich die ganze zeit-es soll keine geschmacksrichtung angegeben werden,aber alle inhaltsstoffe deklariert werden????gehören die aromen(geschmacksrichtung nicht dazu-welches aroma?)

gehört zwar nicht hierhin, siehe 1. Post

Zitat
Bitte hier keine Diskusionen ob sinnvoll oder nicht. Es soll Munition gesammelt werden !



aber nur ganz kurz dazu: Auch Aromen sind aus sehr vielen (chemischen) Inhaltstoffen/Grundstoffen mit den komischen Bezeichnungen zusammengesetzt (da kommen nicht echte Erdbeeren oder Vanilleschoten rein). Es wird aber irgendwo (auf den Flaschen) eine Bezeichnung geben, in welche Geschmacksrichtung das Liquid geht.

02.03.2014 10:20
#14
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Moderatorin

Zum sog. "Maulkorberlass":

Ich zitiere mal den genauen Text aus dem zuletzt abgestimmten Text (vom 26.2.14), damit es keine Missverständnisse gibt:

Zitat
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass

a) kommerzielle Kommunikation in Diensten der Informationsgesellschaft in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist; dies gilt mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die ausschließlich für im Bereich des Handels mit elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern tätige Personen bestimmt sind, und von Veröffentlichungen, die in Drittländern gedruckt und herausgegeben werden, sofern diese Veröffentlichungen nicht hauptsächlich für den Markt der Union bestimmt sind;

b) kommerzielle Kommunikation im Hörfunk mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;

c) jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu Hörfunkprogrammen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;

d) jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu einer Veranstaltung oder Aktivität oder jede Art von Unterstützung von Einzelpersonen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist, wenn an diesen Veranstaltungen oder Aktivitäten mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind oder wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden oder eine sonstige grenzüberschreitende Wirkung haben;

e) audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/13/EU fällt, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten ist.

02.03.2014 12:35
#15
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Aber die Tabackkonzerne dürfen auf Super RTL im Videotext dafür werben ja? Aaaaaaja!


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02.03.2014 15:17 (zuletzt bearbeitet: 02.03.2014 15:18)
avatar  Kerma
#16
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Dampfgeräte sind kein Tabakprodukt und sind auch keine (E-)Zigaretten.
Nikotin gehört zur gleichen Gruppe von Alkaloiden wie Koffein.
Schutz vor unbeabsichtigter Einnahme von gesundheitlich bedenklichen Stoffen wird nur auf ein Produkt fokussiert. Wenn es um generellen Gesundheitsschutz ginge müßten massenweise Regulierungen stattfinden. Was ist zum Beispiel mit Pfeifentabak, Zigarren, Zigaretten etc.? Diese sind von Kindern leicht einzunehmen. Gleiches gilt für Alkohol ebenso wie für Auto- und Industrieabgase.

Die Produktrichtlinie ist anzufechten da durch Übersetzung Verfälschungen stattgefunden haben.

LG
Mathias

Es ist keine Schande nichts zu wissen - wohl aber nichts lernen zu wollen.



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02.03.2014 16:40
#17
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Das grösste Gegenargument ist immer, dass abgesehen vom Nikotin eine Dampfe vollkommen identisch zu einer Mini-Nebelmaschine ist.
Nebelmaschinen bleiben erlaubt, dagegen Dampf-Hardware regulieren zu wollen ist wie Ferraris frei rumfahren lassen aber VW und Fiat stark reglementieren.
Das Video dazu ist nicht neu, aber es zeigt perfekt, wie absurd das ist.


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02.03.2014 17:09
avatar  Theop
#18
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Da die E-Zigaretten ja kontinuerlich den Nikotin abgeben müssen und nur eine bestimmte Stärke (z. B. 10 mg) vorgegeben seindarf, ist das ja eine Benachteiligung von Tabk.
Denn je nachdem, wie dick, dünn, leicht oder fest ich eine Zigarette drehe, ist der Nikotingehalt unterschiedlich. Steht auch auf jedem Päckchen Tabak. Kann man das verwenden?

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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02.03.2014 17:16
avatar  Highme
#19
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Zitat von Theop im Beitrag #18
Da die E-Zigaretten ja kontinuerlich den Nikotin abgeben müssen und nur eine bestimmte Stärke (z. B. 10 mg) vorgegeben seindarf, ist das ja eine Benachteiligung von Tabk.
Denn je nachdem, wie dick, dünn, leicht oder fest ich eine Zigarette drehe, ist der Nikotingehalt unterschiedlich. Steht auch auf jedem Päckchen Tabak. Kann man das verwenden?


Ja sicher, das einer der größten Ungerechtigkeiten überhaupt! Der Tod für alle Verdampfer im Grunde, wie soll das technisch überhaupt funktionieren? Würde mich nicht wundern wenn das bei "tollen" cig-a-likes funktioniert. Das ist doch komplett bescheuert und Banane!


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02.03.2014 17:28
#20
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Moderator

und diese Nebelmaschinen in den Discos usw dürften ja auch nur noch mit 10 ml Fl. befüllt werden !
Auch die med. Inhalatoren in den Kliniken werden mit unserer Trägerflüssigkeit betrieben. Doch sicher nicht
mit diesen Kleingebinden.

03.03.2014 14:59
#21
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Zitat von Walterix im Beitrag #20
und diese Nebelmaschinen in den Discos usw dürften ja auch nur noch mit 10 ml Fl. befüllt werden !
Auch die med. Inhalatoren in den Kliniken werden mit unserer Trägerflüssigkeit betrieben. Doch sicher nicht
mit diesen Kleingebinden.


Mit dem Unterschied , dass sie ohne Nikotin sind


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03.03.2014 15:15
avatar  channi
#22
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Admini

ich verschiebe das mal raus aus dem Öffentlichen, das hat ja so wenig Sinn.
@Walterix vielleicht kann man am Ende zusammenfassend eine komplette Liste machen, und diese dann raus in den Presse Bereich verschieben.


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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03.03.2014 15:19
#23
03.03.2014 15:37
avatar  Highme
#24
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Zitat
Mit dem Unterschied , dass sie ohne Nikotin sind



Wenn man solche Äusserungen liest, macht es wirklich großen Sinn so eine Sammlung mal zu initieren, am besten dann überall als Sticky mit Nummerierung der Aufzählung das man dann sofort dahin verlinken kann mit Angabe der Nummer. Erspart dann vielen, die sich wirklich damit auseinandergesetzt oder zumindest mal die grundlegenden Dinge gelesen haben, ständig den selben Sermon wieder und wieder zu wiederholen.


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03.03.2014 16:59 (zuletzt bearbeitet: 03.03.2014 17:00)
#25
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Moderatorin

Zitat von smoked im Beitrag #3

Argument 6: zulässige Einstufung als Arzneimittel, die Dampfe ist aber ein Genußmittel (solange nicht als Medizin beworben). Folgen: in ganzen Mitgliedsstaaten kann Rauchern der Umstieg unnötig erschwert werden durch Verbannung in die Apotheke und entsprechend höhere Preise durch Medizinzulassungsbrimborium. Seit wann gibt es Tabakprodukte in der Apotheke? Widerspruch?
Ein EDampfer muß sich gut informieren bevor er verreist, damit er nicht plötzlich abends ohne Dampfmaterial dasteht oder ihm evtl. seine im Zielland nicht zugelassene Hardware an der Grenze abgenommen wird.


Ergänzung hierzu: Gemäss DE Arzneimittelrecht (AMG ) ist es doch gar nicht erlaubt ein Produkt, welches gar nicht heilt als Arzneimittel zu bewerben oder zu erklären. Das kann die EU also schon mal DE (und in den Ländern, wo das auch so gilt) gar nicht "freigeben"

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