[A] - 31.05.16 - E-Zigaretten Tabakgesetz landet beim Verfassungsgericht

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14.09.2016 14:41
#26
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Ich weiß ja nicht, wie das österreichische Rechtssystem ist - aber wenn das so ähnlich ist wie hier, wo gerichtliche Entscheidungen von "politischem Willen" abhängen ...


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14.09.2016 15:09
#27
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #26
Ich weiß ja nicht, wie das österreichische Rechtssystem ist - aber wenn das so ähnlich ist wie hier, wo gerichtliche Entscheidungen von "politischem Willen" abhängen ...


So wie die Entscheidungen gegen das Gesundheitsministerium in NRW?

Ich war's nicht!

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14.09.2016 15:29
#28
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Zitat von Volker Hett im Beitrag #27
Zitat von vaping falconer im Beitrag #26
Ich weiß ja nicht, wie das österreichische Rechtssystem ist - aber wenn das so ähnlich ist wie hier, wo gerichtliche Entscheidungen von "politischem Willen" abhängen ...


So wie die Entscheidungen gegen das Gesundheitsministerium in NRW?


a) Ausnahmen bestätigen die Regel.
b) Da war der politische Wille vielleicht noch nicht ganz so stringent festgelegt? Die TPD war noch nicht verabschiedet / in Kraft.


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14.09.2016 15:43 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2016 15:52)
#29
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Leider wird es diesmal nicht so einfach wie beim Monopol. Das war ja dermaßen hirnrissig, dass außer dem Pietsch wohl niemand ernsthaft an Verfassungskonformität geglaubt hat.

Das Verfahren vom Vorjahr war im Wesentlichen nur das Aufwärmen von Anwälten und Richtern. Jetzt stehen alle ernsthaft im Ring. Die diversen juristischen Feinheiten bezüglich Zulassungs- statt Meldeverfahren und die damit verbundenen Ermächtigungen des Ministeriums, Anträge von Herstellern mit fadenscheinigen Argumenten abzulehnen, kann ich nicht beurteilen.
Beim Verbot des Versandhandels würde ich als ehrenwerter Verfassungsrichter sagen, dass Ecigs laut §1 Tabakgesetz in der geltenden Fassung Tabakerzeugnisse sind. Und für Tabakerzeugnisse besteht in Ö Versandhandelsverbot. Aus die Maus.

Aber offenbar (und hoffentlich) ist die Causa komplizierter als sich das der kleine, juristisch vollkommen jungfräuliche Kuscheldampfer vorzustellen vermag. Trotzdem wäre mir wohler, wenn vor der TPD2-Umsetzung die doofe Novelle des Tabakgesetzes in Angriff genommen worden wäre, mit der Ecigs allen erdenklichen Widerwärtigkeiten gegen die richtigen Tschik ausgeliefert sind. Dampfverbot in Kneipen, Verbot des Versandhandels und was weiß ich was da noch alles auf uns zusteuert. Bin jedenfalls ausgesprochen neugierig wie das ausgehen wird.


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14.09.2016 15:54 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2016 15:58)
#30
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Ich bin kein Jurist und auch kein Richter, daher drücke ich die Daumen. Finde es schwierig Watte und Draht, Ladegeräte uns sonstiges Zubehör unter Tabakprodukten einzuordnen. nikotinhaltige Liquid könnte ich mir ja noch halbwegs vorstellen, aber alles andere eher nicht. Und genau das wurde getan.
auch mal gespannt, wie das ausgeht, und ggf alternative Möglichkeiten ausschöpfen, soweit vorhanden.

Einen Teil abtrennen, der ein Verbot rechtfertigen kann, den anderen Teil separat anbieten, dass eindeutig unterscheidbar bleibt.
Bei einigen Shishahändlern kenne ist es so, sobald eine Ware in dem Einkaufskorb gelangt, 18+ Überprüfung notwendig macht, wird darauf hingewiesen. Alles andere ist frei erwerblich.

Die Frage ist halt auch, was ist ein Tabakprodukt oder fällt unter ein tabakähnliches Produkt. Und genau genommen ist es nur das nikotinhaltige Liquid, oder Geräte mit nikotinhaltigem Liquid, was in der TPD2 geregelt wird. Alles andere geht über die TPD2 hinaus.

Nachtrag:
in den Trafiken dürfen Kinder sich auch aufhalten und auch Waren kaufen, die kein 18+ erfordern, Sei es Mickey Mouse oder Kaugummi


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14.09.2016 15:58
#31
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Zitat von Michigan im Beitrag #30
Die Frage ist halt auch, was ist ein Tabakprodukt oder fällt unter ein tabakähnliches Produkt. Und genau genommen ist es nur das nikotinhaltige Liquid, oder Geräte mit nikotinhaltigem Liquid, was in der TPD2 geregelt wird. Alles andere geht über die TPD2 hinaus.


Diese Frage ist in Ö klar geregelt. Liquids mit oder ohne Nikotin sowie Ecigs und deren Bestandteile sind samt und sonders Tabakerzeugnisse. Diese Bestimmung des Tabakgesetzes ist (leider) nicht Gegenstand des derzeit laufenden Verfahrens. Es geht ausschließlich um die im Frühjahr beschlossene Umsetzung der TPD2.


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14.09.2016 16:01
#32
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OK, danke für Hinweis. Dieser Punkt wäre allerdings erst einmal zu prüfen, oder sehe ich da was falsch? Ansonsten sehe ich da nicht so gute Aussichten auf Erfolg


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14.09.2016 16:18 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2016 16:21)
#33
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Die E-Zigarette ist in §1 des Tabakgesetzes i.d.g.F. interessanterweise doppelt genannt: einmal unter 1b. "einfach so" und dann unter 1e. als "verwandtes Erzeugnis". Nachdem 1e. erst im Zuge der TPD2-Umsetzung (also später als 1b.) eingefügt wurde, vermute ich, dass sie dabei den Wortlaut von der TPD2 übernommen haben. Allerdings übersehen hatten, dass sie Ecigs bereits bei der vorherigen Novelle unter 1b. eingefügt haben. Es ist aber denkbar, dass sie schlauer sind als ich sie einschätze und sie sich doch etwas (perfides?) dabei gedacht haben.

Soweit ich informiert bin, steht die Klassifizierung von Ecigs als Tabakerzeugnisse momentan nicht zur Debatte. Dieser Punkt könnte allerdings im Zuge des Verfahrens vom VfGH thematisiert werden. Ob das der Fall sein wird weiß ich nicht.

Edit reicht noch das Link zum Gesetzestext nach.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...nummer=10010907


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14.09.2016 16:57
#34
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Ist mir alles etwas zu kurios - und so unfassbar - Teile wie Draht,Watte als Verwandt samt und sonders zu Tabakerzeugnisse zu erklären.


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14.09.2016 17:09
#35
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Moderatorin

Zitat von Michigan im Beitrag #34
Ist mir alles etwas zu kurios - und so unfassbar - Teile wie Draht,Watte als Verwandt samt und sonders zu Tabakerzeugnisse zu erklären.

Ist doch in DE auch so.

14.09.2016 17:28 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2016 17:29)
avatar  rek00ns
#36
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Zitat von heimchen im Beitrag #35
Zitat von Michigan im Beitrag #34
Ist mir alles etwas zu kurios - und so unfassbar - Teile wie Draht,Watte als Verwandt samt und sonders zu Tabakerzeugnisse zu erklären.

Ist doch in DE auch so.


Und ist hier genau so schwachsinnig. Feuerzeuge kann man schließlich auch noch ohne Altersbeschränkung bestellen und ich behaupte mal, die werden zu >90% verwendet um sich ne Fluppe anzuzünden...





Regs:
Dani Extreme V1 (M&L)
iStck Pico
Reuleaux RX200
Sigelei Mini 30W
Smok Xpro M65
VTC mini

Mechs:
4nine
Caravela
Element
GP Paps
Kato
Nemesis
Stingray X
Skarabäus

RTAs:
Avocado
Billow V2
FeV2
FeV3
GSL
GT2
SqR
Orchid V2
Origen V2 MK2
Vapor Giant V3

RDAs:
Aromamizer
Buhawi
Forge V2
Magma
Stillare
Veritas
Velocity

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14.09.2016 17:50
#37
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Zitat von Michigan im Beitrag #34
Ist mir alles etwas zu kurios - und so unfassbar - Teile wie Draht,Watte als Verwandt samt und sonders zu Tabakerzeugnisse zu erklären.


Nur, wenn's im Dampfshop verkauft wird. Muss man ja nicht. ;-)


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14.09.2016 17:56 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2016 18:00)
#38
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Ja, das wird wohl die Zukunft des Beschaffens werden. Aber was soll ein Gesetz bewirken, was gar nicht umsetzbar wird, das Ziel gar nicht erreicht werden kann? Abgesehen davon den Markt zu schädigen. Wenn ich die Justiz richtig verstehe, so müssen Gesetze auch ein Ziel haben, was erreicht werden kann.
Mit der Thematik Marihuana ist es auch so, und die Richter beschweren sich über die Gesetzgeber.

Nachtrag: die Richter kommen doch in Teufelsküche, wenn nichts klar geregelt wird, wie das Beispiel Feuerzeug das schon deutlich macht. Oder Watte aus dem Drogeriemarkt. Wenn nicht eindeutig geklärt werden kann, was ist ein Tabakerzeugnis oder verwandtes Produkt ?


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14.09.2016 18:51 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2016 18:53)
#39
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Ist ja geklärt - steht in der TPD. Von Watte und Draht steht da nix drin. Und mMn wird sich auch das "ermächtigte" BMEL hüten so was wie die Regulierung von Watte und Draht zu versuchen - das dürfte selbst denen zu irrsinnig sein *. Die Hintertür war noch das PG über den Antrag unseres allseits geschätzten BAuA, das mit einer höheren Gefahrenstufe zu versehen - dagegen sind über 60 erhebliche Proteste bei der EU eingegangen (20.04.16 - Safex - Theaternebel als Kollateralschaden beim Streit um die E-Zigarette). Bleibt also spannend.

* edit sagt: abgesehen davon, dass das Problem mit der Watte und dem Draht nur einen aus Sicht der Regulierer vernachlässigbar kleinen Teil der Dampfer ausmacht. Und es geht ja darum, die Anzahl der Umstiege und die entsprechenden Verluste für Staat, Big P, Big T einzudämmen. Wer da am meisten dran verliert, sei dahin gestellt - aber wenn ich wetten müsste, würde ich auf die Staaten tippen.


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14.09.2016 18:59 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2016 19:00)
#40
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Moderatorin

Natürlich steht alles schon in der TPD und ist geklärt. Das Wort e-Zigaretten ist hier massgebend Also, wenn ein Shops namens DampfXY und irgendwo noch "für e-Zigaretten" steht, dann sind alle Artikel in dem Shop "Bestandteile zu E-Zigaretten", egal ob Akku, Watte, Draht oder Driptip. Demzufolge Ü18 Ware und alle Warnhinweise müssen drauf.

Wenn der vorher erwähnte Dampfshop von mir aus, einen anderen Online-Shop namens "Alles, was Dir gefällt" eröffnet, Watte, Aromen, Draht, Glastanks, Akkus etc. reinstellt ohne irgendwelche Erwähnung wofür sie genutzt werden (können), dann kann der Laden alles auch U 18 verkaufen. Genau so wie die reinen Aromashops, die einfach alles was das Wort "e-Liquids" oder e-zigs beinhaltet oder wofür man die Aromen ausser fürs Essen auch noch gebrauchen kann, rausgenommen haben, und schon kann auch der Dreikäsehoch seine Aromen kaufen.

Unsere ganze Dampferei ist nun mal der Kippe gleichgestellt worden, das ist das Übel am Ganzen.

Aber welcher Dampfshop wird schon seinen Shop so aufbauen/umbennen in "Siegfrieds Allerlei" und all seine Geräte so präsentieren und bewerben, dass nirgends e-zigi auftaucht, bzw. wofür man diese Geräte nutzen kann... ? ;)

14.09.2016 19:13
#41
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Den Vorschlag hatte ich auch schon gemacht nach dem Motto
Besuchen Sie unsere Partnerseite
Die Hersteller müssen auch mitziehen, und die Verbindung Vapeprodukt vermeiden, was ja kein Problem ist. Mujiwatte reicht doch, oder Watte für alle Anwendungen geeignet
Ein Shop hat sein Aroma schon seperat als als Lebensmittelaroma definiert, fertig -ob das reicht? Da geht es wohl eher darum Aroma Beschränkung zu umgehen.
Aber jeder kann zwei Shops eröffnen, das ist wohl so. Wahrscheinlich unter zwei verschiedenen Gewerbe notwendig.


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12.02.2017 11:15
#42
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Moderatorin
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