05.07.16 - eGarage - Millionen-Klagen in den USA wegen explodierender E-Dampfgeräten

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05.07.2016 12:16
#1
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Moderatorin

http://www.egarage.de/millionen-klagen-i...r-e-zigaretten/

Zitat
In den USA wird die E-Zigaretten-Industrie von einer Klagewelle wegen explodierender Geräte überrollt. Dutzende von Gerichtsprozessen laufen in New York, Florida und Kalifornien – kein Wunder, gibt es doch in ähnlichen Fällen Schadenssummen in der Höhe von bis zu 10 Millionen Dollar zu gewinnen.

05.07.2016 12:18 (zuletzt bearbeitet: 05.07.2016 12:19)
avatar  Cawdor
#2
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Zitat
In den USA (...)



Wo auch sonst mal wieder...



« Hannibal Lecter hat unhöfliche Menschen ja ganz einfach aufgegessen. »
« Ich wollt's nur gesagt haben... »


Flohmarktregeln
Flohmarkt // Bazar // Trödeltreff // Sammelbestellung


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05.07.2016 12:47
avatar  kink65
#3
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Klagewelle? "Die Food and Drug Administration, die FDA, hat insgesamt bereits 134 Vorfälle gezählt, in denen E-Zigaretten überhitzten, Feuer fingen oder explodierten, allerdings über einen sehr langen Zeitraum, von 2009 bis Januar 2016"

Mir scheint, die Site "arbeitet" (wie viel zu viele heute...) mit clickbaits.

Egal. Danke für die Info. Bei mir überhitzt wenig, explodiert nur selten was und fängt auch kaum etwas Feuer. Mag daran liegen, dass ich schon etwas älter bin... :D


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05.07.2016 12:54 (zuletzt bearbeitet: 05.07.2016 12:54)
#4
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Bezogen auf die verkaufte Masse an Dampfgeräten in dem Zeitraum dürfe die zahl ein Minikleckschen sein. Dann sollten nach meiner Meinung die selbstverschuldeten Unfälle abgezogen werden. Dann dürfte, nach meiner Meinung, so gut wie nix überbleiben, bezogen auf die Anzahl verkaufter Geräte. Da find ich es gefährlicher, über die Strasse zu gehen.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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05.07.2016 13:17
#5
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Moderatorin

Klar sind das wenige Fälle pro Jahr in Relation mit anderen "Fällen". Also so ca. 19 pro Jahr. Doch was die geforderten Schadenersatz- und Schmerzensgeldsummen angeht, und je nachdem welchen kleinen Händler es trifft....

Genau so wird wohl auch mit den Handy- und E-Bike und diesem komischen elektro 2-Rad (Namen vergessen) verfahren, nur sind da die Gewinn- und Umsatzverhältnisse doch weit auseinander.

Also je Klage bei 134 Fällen immer in Mio-Hähe, da kommt schon was zusammen... Ein Glück, dass das hier in Europa sich offenbar in Grenzen hält. Ich habe jedenfalls noch von keinem Fall gehört, obwohl es schon Verbrennungsfälle auch in DE gab...

05.07.2016 14:03
#6
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Zitat von Cawdor im Beitrag #2

Zitat
In den USA (...)


Wo auch sonst mal wieder...


Und leider Gottes könnten die Kläger auch noch recht bekommen... Die guten alten USA

Vape On Guys!

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05.07.2016 14:04
avatar  sailor
#7
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Hinzu kommt, wenn ein Westeuropäer aus Schusseligkeit einen selbstverschuldeten Unfall produziert, er nicht sofort zu einem Gericht rennt. Wenn hier jemand etwas baut und ihm/ihr das Gebaute aufgrund eines selbst verursachten Fehlers um die Ohren fliegt, verklagt er/sie auch nicht den Hersteller einzelner Komponenten oder besteht darauf, dass bitteschön jegliche Möglichkeit eines Missbrauchs auf einem Beipack steht.

...und immer eine handbreit Wasser unter´m Kiel



Kronos, Taifun GT2 clone, Lemo 2, 2xKanger Sub-Mini, Aero-Turbo, Joyetech Delta II, Aspire Triton, 5x FeV 3,Squape R, Baby-Beast, iStick TC40W, iStick 50, eVic supreme, eVic VTC Mini, Wismec RX200, Smok Alien

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05.07.2016 14:13
#8
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Moderatorin

Zitat von sailor im Beitrag #7
Hinzu kommt, wenn ein Westeuropäer aus Schusseligkeit einen selbstverschuldeten Unfall produziert, er nicht sofort zu einem Gericht rennt. Wenn hier jemand etwas baut und ihm/ihr das Gebaute aufgrund eines selbst verursachten Fehlers um die Ohren fliegt, verklagt er/sie auch nicht den Hersteller einzelner Komponenten oder besteht darauf, dass bitteschön jegliche Möglichkeit eines Missbrauchs auf einem Beipack steht.


Wobei es wirklich auch nicht dermassen kompliziert ist, auf Beipackzetteln auf solche "Unfälle" hinzuweisen. Da sind die Amis doch die Weltmeister, was Haftungsausschlüsse angeht (siehe Toaster, Kaffeebecher und Katze in Mikrowelle). Verstehe nicht, wieso die das nicht schon lange auch bei e-cigs praktizieren (obwohl Innokin tut es ja schon).

Wie wir ja mittlerweile sehen, wissen wirklich nicht ALLE, dass man Akkus z.B. nicht lose in der Hosentasche mit Schlüsseln packen kann, sonst wäre ja so ein Thread überflüssig. Wenn der Hersteller von e-cig Akkus einfach ein kleines Pictogramm oder Grafik den Akkupäckchen beilegen würde, hätten sie keine solchen Probleme betr. Schadenersatz.

05.07.2016 15:53
#9
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Zitat von kink65 im Beitrag #3
Klagewelle? "Die Food and Drug Administration, die FDA, hat insgesamt bereits 134 Vorfälle gezählt, in denen E-Zigaretten überhitzten, Feuer fingen oder explodierten, allerdings über einen sehr langen Zeitraum, von 2009 bis Januar 2016"

Mir scheint, die Site "arbeitet" (wie viel zu viele heute...) mit clickbaits.

Egal. Danke für die Info. Bei mir überhitzt wenig, explodiert nur selten was und fängt auch kaum etwas Feuer. Mag daran liegen, dass ich schon etwas älter bin... :D



Ist in der Tat ein merkwürdiger Widerspruch von einer "Klagewelle" zu sprechen und dann 134 registrierte Fälle in 8 Jahren zu benennen.
Ist aber ganz bestimmt keine Negativpropagande, sondern gut gemeinte Warnung an alle AKKU-Benutzer. Gibt anscheinend nicht nur einen Unterschied zwischen gutem und pöhsem Nikotin, sondern auch einen zwischen guten und pöhsen Akkus.
Ich denke verschärlt drüber nach, ob ich mir jemals wieder meine elektrische Zahnbürste in den Mund stecken soll - ist da ein guter oder ein pöhser Akku drin???


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05.07.2016 16:46
avatar  kosch
#10
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Die Frauen im speziellen sollten über bösartige Akkus nachdenken - wer weiß was da für gräßliche Dingens in der Nachttischschublade rumliegen.

Ich fordere eine sofortige Abgabe beim örtlichen Polizeirevier und eine "Untersuchungshaft" für diese Dinge - nicht das da noch was passiert...


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05.07.2016 18:44
#11
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Sind schon lustige Gesellen, unsere transatlantischen Freunde.
Dummheit schützt vor Reichtum nicht, sei es ein heisser Kaffee oder ein missglückter Versuch eines Taschenwärmers mittels 18650 Akku.

Bin aber auch der Meinung, dass Warnhinweise auf AT´s, beim Kauf von Hochstromakkus und auch Subohm Verdampfern sicher hilfreich wären.
Sind geregelte Mods mit fest verbautem Akku die Lösung des Problems? Vielleicht, aber nur mit einem Sticker "Nicht gewaltsam öffnen und die Zunge reinstecken"

Gruß Markus

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05.07.2016 19:00
#12
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Moderatorin

Auch Ego-Akkus sind auch schon mal "heiss" geworden bzw. laut Horrorberichten "explodiert", aber nur immer beim Ladevorgang also am "Kabel"...

05.07.2016 19:21
avatar  GrEy
#13
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Ich finde die Klagen gerechtfertigt. Die Geräte in Kombination mit den Akkus sind nicht idiotensicher genug. Der Handel legt den Akkuzellen weder Sicherheitshinweise noch Datenblätter bei, weiter werden Fahrlässig falsch spezifizierte Akkus von Schrumpfschlauchverkäufern verkauft. Letztens fragt hier im Forum jemand, der im begriff ist, sich ein 200Watt Akkuträger mit Nebelwerfer ins Gesicht zu halten, wo bei den Akkus eigentlich + und - sei...


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05.07.2016 19:25
#14
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Zitat von GrEy im Beitrag #13
Ich finde die Klagen gerechtfertigt. Die Geräte in Kombination mit den Akkus sind nicht idiotensicher genug. Der Handel legt den Akkuzellen weder Sicherheitshinweise noch Datenblätter bei, weiter werden Fahrlässig falsch spezifizierte Akkus von Schrumpfschlauchverkäufern verkauft. Letztens fragt hier im Forum jemand, der im begriff ist, sich ein 200Watt Akkuträger mit Nebelwerfer ins Gesicht zu halten, wo bei den Akkus eigentlich + und - sei...


Wenn Du das konsequent zu Ende denkst, musst Du dann wohl auch für eine Regulierung der Hardware sein, oder?


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05.07.2016 19:34
avatar  GrEy
#15
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Nein, für eine Regulierung der Verkäufer. Diese sollten eine ausgiebige Informationspflicht bekommen, vielleicht sogar auch eine kleine Sachkundeprüfung ablegen müssen.


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05.07.2016 19:36
#16
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Zitat von GrEy im Beitrag #15
Nein, für eine Regulierung der Verkäufer. Diese sollten eine ausgiebige Informationspflicht bekommen, vielleicht sogar auch eine kleine Sachkundeprüfung ablegen müssen.


Was nutzt es, wenn der Verkäufer lang und breit erklärt, was man mit so einem Akku nicht machen darf, wenn der Nutzer das 5 Min. später vergessen hat oder gleich in den Wind schießt?


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05.07.2016 19:39
avatar  GrEy
#17
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Warum soll ich heute baden, ich werde morgen ja doch wieder dreckig?!


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05.07.2016 20:02
#18
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Zitat
für eine Regulierung der Verkäufer. Diese sollten eine ausgiebige Informationspflicht bekommen, vielleicht sogar auch eine kleine Sachkundeprüfung ablegen müssen.



Was soll das bringen, solange mancher besser weiss wie der Hersteller, welche Akkus wie verwendet werden sollten und mittels eigener oder von anderen Websites, äusserst grober Überschlagsformeln (Die keine Berechnungsformeln sind aber von manchem unkundigen als solche wahrgenommen werden könnten) eine Empfehlung für andere, unter den Herstellerspecs. als richtig empfehlen oder Akkus mit weniger Ampere, weîl der kritische Bereich nicht genutzt würde, passieren ja auch nie Anwendugs- oder Wicklungsfehler, ne?

Die Hersteller empfehlen auf ihren Seiten i.d.R. was beachtet werden soll. Falls es nicht in manchen Bedienungsanleitungen steht, könnte dazu bepflichtet werden, das explizite Empfehlungen, Handhabungsregeln, Sicherheitshinweise usw. in den Bedienungsanleitungen gedruckt werden müssen.

Wenn eine Schulung - dann finde ich für den Anwender. Was der Verkäufer ihm um die Ohren hauen müsste, um das wichtige zu erklären, würde nach meiner Meinung innerhalb kürzester Zeit vergessen sein... Natürlich könnte die Händler, Verkäufer dann bei jedem Kauf des Gefahrenguts 1. Ordnung erneut darauf verweisen, was zu beachten wäre

Nee, waren das noch gefährlichste Zeiten als es Eigenverantwortung gab, nur gut, das sie den Menschen immer mehr abgenommn wird, vor allem zugunsten der Sicherheit der Kinder

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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05.07.2016 20:03
avatar  kosch
#19
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Der Punkt ist doch eigentlich selbst wenn der Verkäufer es sagt, ist es daheim schon vergessen. Anleitungen sind dazu da um nicht gelesen zu werden. Ich bin lang genug im Einzelhandel tätig um zu wissen das es wurscht ist, was Du erzählst von den Kunden hört nur 2% drauf und der ein Teil kommt immer und sagte das wußte ich gar nicht. Da kann ich dann immer nett sagen, doch hab ich erzählt, erzähle ich immer. Hilft aber weder mir noch dem Kunden.
Hilfe kann es nur durch Akku und Elektronik Evolution geben.


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05.07.2016 20:31
avatar  GrEy
#20
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Wenn der Kunde nicht um die Gefährlichkeit weiß, informiert er sich auch nicht. Akkus benutzt er doch schon seit klein auf.... Wenn man in der Apotheke ein Medikament ausgehändigt bekommt, wird man auch von kundigem Personal belehrt. Bei Medikamenten, welche bei falscher Anwendung gefährlich sind, hört man auch zu. Was man sich nicht gemerkt hat, sieht man in der Packungsbeilage nach. Ein ubedarfter Neudampfer ist sich doch der höheren Gefährdung durch Li-Akkus im Vergleich zu Ni-Mh-Akkus nie und nimmer bewusst. Der Handel täte gut daran sich bald selbst solche Pflichten aufzuerlegen, bevor auffällt, dass unsere Akkuzellen (zumindest die, welche keine Angabe von Spannung, Kapazität, Stromfestigkeit, entsorgungshinweise, etc.) gar nicht für den Endkundenmarkt vorgesehen sind und eher im Graubereich liegen...


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05.07.2016 20:37 (zuletzt bearbeitet: 05.07.2016 20:39)
avatar  GrEy
#21
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Zitat von hansklein im Beitrag #18

Zitat
für eine Regulierung der Verkäufer. Diese sollten eine ausgiebige Informationspflicht bekommen, vielleicht sogar auch eine kleine Sachkundeprüfung ablegen müssen.


Was soll das bringen, solange mancher besser weiss wie der Hersteller, welche Akkus wie verwendet werden sollten und mittels eigener oder von anderen Websites, äusserst grober Überschlagsformeln (Die keine Berechnungsformeln sind aber von manchem unkundigen als solche wahrgenommen werden könnten) eine Empfehlung für andere, unter den Herstellerspecs. als richtig empfehlen oder Akkus mit weniger Ampere, weîl der kritische Bereich nicht genutzt würde, passieren ja auch nie Anwendugs- oder Wicklungsfehler, ne?

Daher ja die Sachkundeprüfung für Verkäufer/Händler.

Die Hersteller empfehlen auf ihren Seiten i.d.R. was beachtet werden soll. Falls es nicht in manchen Bedienungsanleitungen steht, könnte dazu bepflichtet werden, das explizite Empfehlungen, Handhabungsregeln, Sicherheitshinweise usw. in den Bedienungsanleitungen gedruckt werden müssen.

Wenn eine Schulung - dann finde ich für den Anwender. Was der Verkäufer ihm um die Ohren hauen müsste, um das wichtige zu erklären, würde nach meiner Meinung innerhalb kürzester Zeit vergessen sein... Natürlich könnte die Händler, Verkäufer dann bei jedem Kauf des Gefahrenguts 1. Ordnung erneut darauf verweisen, was zu beachten wäre

Ja natürlich, vielleicht durch einen geprüft sachkundigen Händler/Verkäufer?

Nee, waren das noch gefährlichste Zeiten als es Eigenverantwortung gab, nur gut, das sie den Menschen immer mehr abgenommn wird, vor allem zugunsten der Sicherheit der Kinder

Eigenverantwortung setzt aber Kenntnis des Gefahrenpotentials voraus. Es gab auch mal Zahnpasta mit Radium, damit zähne schön strahlen...



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05.07.2016 21:20
#22
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Warum die Dinger eigentlich " Industrie Akkus " heißen kommt ja auch nicht von irgendwoher
Die sind für den " privaten " Haushalt überhaupt nicht vorgesehen
Sie einfach so " lose " und ohne Aufdruck von Warnhinweisen sollten die gar nicht verkauft werden
Bei Varta und Co Produkten geht das doch auch...
Da muss ne Reglung her


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05.07.2016 21:31
avatar  SiYing
#23
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Nicht noch ne Regelung. Bei jedem AT liegt ein Hinweiszettel bei: Bitte benutzen Sie geeingnete Akkus
I.d.R gehören in einen geregelten AT ungeregelte Akkus
Von der Problematik her: Verbraucherfreundlich ist das allerdings nicht.
Wer sich jedoch selber ne Wasserkühlung in seinen PC einbaut, weiß auch: Wenn das nicht dicht ist,
kann allerhand schiefgehen.


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05.07.2016 21:52
#24
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Wisst ihr warum die menschen auf beiden Seiten des großen Grabens nicht zusammen kommen können?
Niemand will auf auf der anderen Seite leben! Deshalb gibt es weder Krieg noch Brücken. Und auch kein gemeinsames Wehren wenn der gemeinsame Feind das Land auf beiden beiden Seiten des Grabens erobern will.


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05.07.2016 22:56 (zuletzt bearbeitet: 05.07.2016 22:58)
#25
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Mir scheint, dass wohl die Hersteller der Hardware in Bezug auf die Batteriesicherheit noch einiges nachzulegen haben. Eine im Gerät befindliche Zelle darf nie und nimmermals ihre Spezifikationen verlassen! Punkt.
Dabei ist es völlig unerheblich, was für ein USB-Ladegerät der Kunde anstöpselt. Es muss alles idiotensicher zu handhaben sein. Übrigens geht das, wenn auch mit Aufwand. Ich entwickle beruflich Lithium-Batteriesysteme und habe reichlich mit solchen Themen zu tun.

Die Elektronik hat dafür zu sorgen, dass sich die Zellen nicht überhitzen, dass sie nie überladen oder tiefentladen werden. Das Ding muss außerdem dauerhaft kurzschlussfest sein.

Schwierig ist es, dass in den Dampfmaschinen unterschiedliche Akkus, z.T. auch mit unterschiedlicher Chemie zum Einsatz kommen. Besondere Probleme entstehen auch dadurch, dass mitunter externe Ladegeräte (geeignet für NiMH, NiCd, LiFePO4, NMC, ...) von den Anwendern verwendet werden. Woher soll das Ladegerät wissen, was für eine Zelle es gerade laden soll und welche Besonderheiten diese hat? Wie sollen hier die korrekten Ladeparameter eingehalten werden? Schwierig also festzustellen, wer an einer geplatzten Dampfe nun schuld ist... Der Hersteller des Ladegerätes, der Hersteller des Akkuträgers, der Anwender? Der Hersteller der Zelle(n) jedenfalls nicht, denn die Zellen sind für den Einzelhandel nicht freigegeben.

In Bezug auf die Sicherheit sind demnach Geräte mit fest verbauten Akkus vorzuziehen. Denn bei solchen Geräten ist klar der Hersteller in der Pflicht, das Ding so zu entwickeln, dass mit den Zellen nichts passiert. Leider haben nicht wechselbare Akkus auch Nachteile für den Anwender...


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