11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!

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12.10.2017 11:53
#51
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Zitat von Vipera im Beitrag #41
Zitat von heimchen im Beitrag #39

Ja das ist es ja - die eGo AIO (das Pro steht ja nur für austauschbaren Akku) hat dieses "childlock"-System, die habe ich ja gerade vor mir liegen. Und ausser der AFC und der Akkutauschmöglichkeit unterscheiden sich die beiden überhaupt nicht, nur hat Joyetech bei der PRO offenbar einfach ihr "childlock"-System "vergessen" ;)



Vielleicht haben sie gerade durch das vorhandene "childlock" bei AIO auf das Fehlen desselben aufmerksam gemacht


Zumindest haben Innocigs bzw. Joyetech damit fast demonstrativ selbst gezeigt, es geht, wenn man will, auch bereits heute viel kindersicherer...

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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12.10.2017 11:55 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2017 11:57)
avatar  Vanillo
#52
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Dieser Verbotsfall wird noch lustig und geschichtsträchtig werden ...

Der Regulierungswahn der Politiker/Behörden entspringt doch einem tiefen Mißtrauen/Unkenntnis unserer Dampferwelt. Und so lange gibts das Dampfzeug ja nun noch nicht. Also ist und wird noch viel reguliert werden ...

Ich erinnere doch mal an die Erfindung des Automobils und der Dampfeisenbahn ... Aus Angst und Schrecken vor diesen Ungetümen, haben Politier und Behörden einen merkwürdigen Regulierungswahn gestartet. So mußte vor jedem Automobil ein Mensch mit einer roten Fahne laufen, um die verängstigte Bevölkerung zu warnen ...
Und hat das die Entwicklung von Automobil und Eisenbahn verhindert ???

Also Dampfer ... abwarten, aussitzen und gemütlich nen paar Dampfwolken aufsteigen lassen

* Odysseus/GGTS * Kayfun V3 , V 3.1 plus, Prime * A1 * A2 Klassik * A2-TM * FEV 4 * Hussar * Skyline * Lemo 2 * Imist * evic AIO * OBS Engine * Squape Rs * Ammit 22 * Endura T 18, T 22 * Cubis Pro *

WIKI - Alles was mit Bullis zu tun hat..

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12.10.2017 12:02
#53
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Moderatorin

Zitat von GrafDampf im Beitrag #51

Zumindest haben Innocigs bzw. Joyetech damit fast demonstrativ selbst gezeigt, es geht, wenn man will, auch bereits heute viel kindersicherer...



Mir kam gerade ein Gedanke, warum Joyetech evtl. bei der Pro Version (also die mit 4 ml Tankvolumen) nicht mehr mit der TPD-konformen KISI-Verschluss hergestellt haben könnte:

mW verkauft nur DE immer noch grössere TankVDs also >2 ml im EU-Raum - alle anderen Länder haben strikte 2 ml max. Joyetech hatte ja die erste EgO AIO gross als zu 100% TPD2 konform propagiert, speziell auch auf die 2 ml Tankgrösse hingewiesen.

Alle anderen Geräte und VDs, die in CN hergestellt werden mit grösseren Tanks etc. sind ja im Prinzip nicht für die EU gedacht bzw. "nicht ganz" TPD-konform, laut ihrer Auffassung. Somit entfallen auf solche Geräte auch alle geforderten Regularien (wie 2 ml max, und KISI). Für Joyetechs AIO PRO C bedeutete das wohl, weil eh nicht TPD-konform (was die 2 ml max betrifft) brauchts keine KISI... die Chinesen achten da nicht auf bestimmte EU-Länder und stellen speziell für Deutschland andere Topcaps für die PRO C her

Aber wie gesagt, war nur so ein Blitzgedanke

12.10.2017 12:06
#54
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Zitat von GrafDampf im Beitrag #51

Zumindest haben Innocigs bzw. Joyetech damit fast demonstrativ selbst gezeigt, es geht, wenn man will, auch bereits heute viel kindersicherer...



Mich ärgert, dass E-Zigaretten kindersicher sein müssen, während keine Zigarettenschachtel, kein Tabakbeutel zum Selberdrehen und keine Tabakbox zum Selberstopfen kindersicher sein muss.

______________________________________________________________________________________________________
Nun sieh Dir an, was Du mich hast anrichten lassen.

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12.10.2017 12:16
#55
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Ich bin jetzt auch dafür, dass sich Streichholz- und Zigarettenschachteln, sowie Tabakdosen und Schnapsflaschen nur noch mittels doppelter Eingabe eines individuellen mindestens vierstelligen Zugangscodes öffnen lassen ...

Wissenschaftler haben endlich den wahren Grund für die globale Erwärmung der letzten 3 Jahrzehnte herausgefunden:
Die heutige Jugend ist einfach lange nicht mehr so cool wie WIR damals ...

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12.10.2017 12:22
avatar  smoked
#56
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Das führt doch schon viel zu weit, wir sollten uns erstmal auf die Grundlagen konzentrieren. Ein alter Kinderreim sagt uns doch schon wo überall Kindersicherung dran muß
"Messer, Gabel, Schere, Licht, sind für kleine Kinder nicht".

Sollen sich wieder melden wenn sie das erledigt haben.


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12.10.2017 12:23
#57
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Zitat von Vanillo im Beitrag #52


Also Dampfer ... abwarten, aussitzen und gemütlich nen paar Dampfwolken aufsteigen lassen



...solange diese Wolken kein Nickel-erspart-die-Röntgenbrille enthält.


Ich hab nichts (mehr) von Twisted, auch keine AIO Pro C - aber trotzdem bleibt eine gewisse Kribbligkeit in der Magengegend schon über. Nicht das ich mir irgendwie Sorgen um die 4,5Mio der restlichen Dampfer oder die vielleicht noch kommenden 9Mios machen würde.

Meine Kribbligkeit geht mir ums Prinzip, nicht daraum, das ich ausser Akkus wahrscheinlich nie wieder was kaufen müsste.

Irgendwas unheimlich unschönes ist da am laufen, das sich wahrscheinlich in seinen Ausmassen noch erheblich ausbreiten könnte.

Ja, wenn sollen denn die Schalumeiers fragen, wenn es um Tabakprodukte und Sicherheit geht? Da dürfte doch die erste Anlaufstelle BigT sein. Ich meine, da eiert ja sogar die Gesetzgebung rum, wenn es nur darum geht, die Gefahrenhinweise auf den Kippenschachtel zu vergrössern. Geht nicht so einfach? Da müssen ne MAschinen her, die man sich nicht leisten kann? Reicht vollkommen aus, damit irgendwelche Fristen nach hinten verschoben werden. Die Leute von BigT haben ja schliesslich Ahnung, von dem, das sie ständig sabbeln.
Nicht, das vielleicht irgendwer darauf gekommen wäre, das man alles in Minutenschnelle in der Druckvorstufe hätte anpassen können , so man denn es gewollt hätte.

Ich bin ziemlich überzeigt davon, das sich unsere Gesetzgebung eher danach richtet, was BigT sabbelt. Und eben nicht wirklich darauf achtet, was irgendeine 'E-Zigaretten-Lobbie' irgendwie gerne hätte, weil's logisch oder sogar richtig wäre.

Wenn ich mir dann überlege, mit welchen Gerätschaften BigT den Markt stürmen will, naja, man muss es ja nicht schön finden, aber ich denke, das die globale Entwicklung halt in die Richtung geht, das Podz und Pädz die Weltherrschaft übernehmen.

Und irgendwann wird schlimmsten Falls nur noch auf dem Markt sein, was den grossen Machern die Kassen füllt, solange diese Produkte dann auch noch möglichst Steuereinnahmen generieren.

Nein, wirkliche Sorgen muss man sich nicht machen. Das gilt aber eigentlich auch nur, wenn man mit den Pädz und Podz auskommt oder auf einem fetten Bunker sitzt.


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12.10.2017 12:37 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2017 12:38)
#58
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Moderatorin

Zitat von Gliese777Ac im Beitrag #54
Zitat von GrafDampf im Beitrag #51

Zumindest haben Innocigs bzw. Joyetech damit fast demonstrativ selbst gezeigt, es geht, wenn man will, auch bereits heute viel kindersicherer...



Mich ärgert, dass E-Zigaretten kindersicher sein müssen, während keine Zigarettenschachtel, kein Tabakbeutel zum Selberdrehen und keine Tabakbox zum Selberstopfen kindersicher sein muss.


Ganz einfach, die Kippen/Tabak Verpackungen wurden dahingehend in der TPD nicht reguliert, nur was Warnungen etc. angeht, die e-cigs aber schon, steht explizit drin.

Vielleicht kommt das aber bei der TPD3

12.10.2017 12:50
#59
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Hmmm, wenn die E-Zigarette und alles Zubehör letztendlich per TPD 2 etc. Tabakprodukten gleichgestellt sind, sollte man meinen das für E-Zigaretten auch keine anderen Anforderungen an die Kindersicherheit gelten können wie fürs Rauchkraut.
Eine solche Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Wirtschaftskonkurrenten mittels belastender Einschränkungen, die den Wettbewerb verzerren können, wird für den Gesetzgeber evtl. noch sauber nach hinten losgehen... Sind u.U. recht flott die Grundrechte der Dampferunternehmer durch unverhältnismäßigen Eingriff, Kompetenzüberschreitung usw. verletzt.

Zum Thema effektive Kindersicherung: Wenn ich nach aktuellem Stand des Waffengesetztes als volljährige Person jederzeit ein dem Führungsverbot unterliegendes Messer in einem verschlossenen, d.h. per Schloss gesicherten Behältnis(gibt da nette Gürteltäschen mit Sperrvorrichtung für Messerliebhaber, damit leigt kein Führen mehr vor, weil der sofortige, direkte Zugriff auf die Stichwaffe unmöglich ist) in der Öffentlichkeit rumtragen kann, müsste so eine gesicherte Tasche doch als Sicherung einer E-Zigarette oder eines Tanks vor Kinderzugriff auch reichen...
Teuer in der Herstellung sind die sicher nicht. Einfach ein kindersicher verschließbares billiges Etui der E-Zig beilegen und drauf hinweisen, dass man sie zur Sicherheit da drin Aufbewahren sollte, wenn ein unkontrollierter Kontakt E-Zigarette mit Kind zu befürchten ist.


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12.10.2017 12:54
#60
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Hier sind die Normen zur kindersicheren Verpackung mal ganz anschaulich erklärt. Selbst hier darf Pharma übrigens etwas weniger "kindersicher", um rechtlich aber trotzdem noch auf der kindersicheren Seite zu stehen.

http://www.ivm-childsafe.de/kindersicherheit/normen

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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12.10.2017 13:45 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2017 13:46)
#61
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Moderatorin

Zitat von GrafDampf im Beitrag #60
Hier sind die Normen zur kindersicheren Verpackung mal ganz anschaulich erklärt. Selbst hier darf Pharma übrigens etwas weniger "kindersicher", um rechtlich aber trotzdem noch auf der kindersicheren Seite zu stehen.

http://www.ivm-childsafe.de/kindersicherheit/normen

Da geht es aber um "KISI"-Verpackungen wenn ich das so überfliege? Geht es bei dieser AIO Geschichte, und auch dem Geschwurbeltext der TPD nicht um "kindersichere Geräte" ? Ist für mich zumindest ein nicht unerheblicher Unterschied.

12.10.2017 14:03 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2017 14:07)
#62
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Das Labor, das die Untersuchungen vornahm, gibt eine monatliche Postille heraus. In der Oktoberausgabe findet sich ein relativ ausführlicher Bericht über (korrigiert) den Test von E-Liquids.
Wer will, kann selber mal hineinschauen:
http://www.cvua-owl.de/download/pdffiles/207.pdf


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12.10.2017 14:10 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2017 14:17)
#63
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Wir wissen, wie übertrieben ein Verbot ist, da so eine Dampfe nicht so sicher sein muss, dass sie im Kinderwagen transportiert werden muss, oder wie Kinderspielzeug gleichwertig sicher sein muss. Und so kommt es mir vor, das kindersicher mit Spielwaren-Verordnungen gleichgestellt wird.

Wann reagieren Eltern gewissenhafter, wenn etwas als Kindersicher oder Gefahr eingeschätzt wird? Obwohl ich bei den heutigen Kenntnissen keine ernsthafte Gefahr erkennen kann. Vermeidung ist immer noch besser als trügerische Sicherheit. Unfälle mit Chemikalien und kleinen Kindern gibt es trotz Kindersicherungen.

Ist das Labor für chemische Tests überhaupt und qualitativ dazu fähig, eine technische Prüfung durchzuführen? Dazu bedarf es gesonderte, technische Fachkräfte, die sich damit auskennen.


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12.10.2017 15:20
avatar  Vipera
#64
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Zitat von Michigan im Beitrag #63

Ist das Labor für chemische Tests überhaupt und qualitativ dazu fähig, eine technische Prüfung durchzuführen? Dazu bedarf es gesonderte, technische Fachkräfte, die sich damit auskennen.


Üblicherweise verfügen Labors über Fachkräfte.

Rauchfrei und dampfend seit Oktober 2013

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12.10.2017 15:26
#65
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Für Chemie aber wahrscheinlich doch nicht für technische Produktsicherheit.

Viele Grüße aus Berlin
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt


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12.10.2017 15:26 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2017 15:34)
#66
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Ne, Fachkräfte im Bereich Chemie, klaro. Deshalb dürfen sie noch lange keine Bewertung für ein KFZ machen, so als Beispiel. Um ein Gutachten zu machen bedarf es eine Qualifikation, die dazu berechtigt. Ansonsten könnte ja jeder Gutachten schreiben, wie er/sie lustig ist.
Ich arbeite im Bereich mit Gutachten, und für spezielle Gutachten werden externe Fachkräfte benötigt. Obwohl wir dazu was sagen können, wir dürfen es nicht. Es muss vor einem Gericht auch haltbar sein, und ein Gutachter bedeutet "Fachkraft im Speziellem"


Nachtrag
...und ein Nachweis über die Fähigkeit, dass ein Gutachten nicht antastbar ist. Ansonsten wird ein Gutachten in der Luft zerrissen.
Zudem ein nachweisbar, falsches Gutachten sehr heftig werden kann, wenn nachgewiesen. Und ohne Qualifikation im Speziellem ist das sehr wohl möglich. Wenn ein oder andere Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommen. In diesem Fall hat das Gerät eine EU-Zulassung bekommen. Mal gespannt. Die bisherigen Verdampfer sind bislang als sicher genug eingeschätzt, ansonsten wären sie allesamt schon verboten worden. Das Tabakgesetz geht darauf nicht speziell ein. Kann auch so ausgelegt werden, dass der Verschluss nicht von alleine abfallen darf, was bei einem Gewinde doch etwas schwierig zu bewerkstelligen ist.


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12.10.2017 15:35
#67
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Zitat von Michigan im Beitrag #63


Ist das Labor für chemische Tests überhaupt und qualitativ dazu fähig, eine technische Prüfung durchzuführen? Dazu bedarf es gesonderte, technische Fachkräfte, die sich damit auskennen.

Ach komm schon....sowas hast doch bisher noch nie wirklich gebraucht, oder ? Beispiele gibt's ja aus der Vergangenheit deren einige...

Das DKFZ forscht eigentlich bzgl. Krebs, hat noch nie relevante Stoffe in unseren liquids gefunden und würde trotzdem als sachverständigengremium herangezogen. Das BfR wurde da unterstützend dazugeschrieben. Trotz fehlender Risiken wurden von denen dann eben mögliche Gefahrenquellen im Konjunktiv unterstellt. Fachkräfte stellt man in solchen Institutionen eben nach ihrer linientreue ein und nicht nach fachlicher Kompetenz. Siehe PöLa....

Man braucht als Labor also keinesfalls die Kompetenz. Es reicht die richtigen Auftraggeber zu haben und die gewünschten Ergebnisse zu liefern. Wenn sowas dann noch von staatl. Stellen untermauert wird hat der Bürger kaum noch Chancen sich gegen solch staatl. Willkür zu wehren. Solange Politiker ohne Fachwissen (zB schwesig) öffentlich behaupten dürfen, daß ezigaretten genauso schädlich wie tabakzigaretten wären bedarf es doch gar keiner fachlichen Legitimation. Man nimmt sich einfach eine (gekaufte) passende Publikation und stellt das dann öffentlich. Da die Masse der Bevölkerung ebenso wenig Ahnung von der Materie hat wirds leider geglaubt.

Ich hoffe jedenfalls auf eine rechtliche Klärung und Gerichtsentscheidungen durch objektive Richter in dieser Angelegenheit hier. In Falle einer Klage gegen dieses verkaufsverbotes reicht dann nämlich die Stellungnahme dieses popeligen Labors nicht mehr.

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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12.10.2017 15:37
#68
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Das DKFZ macht keine Gutachten, soweit ich das einschätzen kann. Die erzählen viel, wenn der Tag lang ist, aber den Status Gutachten hat es nicht.


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12.10.2017 16:01
avatar  Vipera
#69
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(Michigans Beitrag, aus dem ich zitierte, kam direkt nach Dampfkonzerts Link über die Liquidprüfung. Das ist Chemie.

Vielleicht wäre es günstig, einen expliziten Bezug/ein Zitat zu setzen zu dem, wozu man etwas schreibt. )

Rauchfrei und dampfend seit Oktober 2013

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12.10.2017 16:15
#70
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Zitat von Dampfzeichen im Beitrag #59
Eine solche Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Wirtschaftskonkurrenten mittels belastender Einschränkungen, die den Wettbewerb verzerren können, wird für den Gesetzgeber evtl. noch sauber nach hinten losgehen... Sind u.U. recht flott die Grundrechte der Dampferunternehmer durch unverhältnismäßigen Eingriff, Kompetenzüberschreitung usw. verletzt.


Und? Siehst Du irgendwo jemanden klagen?


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12.10.2017 16:23 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2017 16:24)
#71
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Dass dem Handel da ein Fiasko angedroht wird, dass sollte sie aufscheuchen. Als wenn der Handel noch nicht begriffen hat, was Ziel der Politik ist, der Gegner. Denen ist die E-Zigarette ein fetter Dorn im Auge. Dementsprechend wird weiter an Einschränkungen gearbeitet,. Gerecht oder nicht interessiert da herrlich wenig.

Dem Gesetzgeber steht es ja frei, besondere Einschränkungen für ein bestimmtes Produkt zu erlassen. Da schwindet "Verhältnismäßigkeit" bis in zu absurden Entscheidungen.
Ich bin mir auch sicher, die meisten Abgeordneten wissen gar nicht, was sie da mit der TPD2 abgestimmt haben, und welche Folgen sich daraus ergeben können. Die Macher sind da weitaus im Bilde, warum sie was wie in die TPD2 hineingeschrieben haben.
Die Auswirkungen werden wir noch zu spüren bekommen, ich habe aber eher mit Salamitaktik gerechnet. Solch ein Vorfall - da wurde eine Lücke genutzt, die vom Gesetzgeber so nichjt vorgesehen sein mag, aber allgemein definiert wurde. Was immer darunter zu verstehen sein mag, das darf jetzt geklärt werden.


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12.10.2017 16:24
#72
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Das ist jetzt zwar nicht lieb von mir, trotzdem:

Im Grunde haben die jetzt Betroffenen ja die Wahl und auch schon ehm... entsprechende Erfahrung gesammelt: statt zu klagen, könnten sie ja auch die Erstausgabe der AIO mit ihrem garantiert kindersicheren Verschluss wieder aus dem Ärmel ziehen und alle anderen Dampfgeräte ehm... wegmahnen. *dreikreuzchenmach*

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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12.10.2017 16:25 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2017 16:27)
avatar  smoked
#73
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Zitat
Und? Siehst Du irgendwo jemanden klagen?


Klagen? Wogegen denn? Niemand weiss doch bis jetzt was überhaupt kinder- und auslaufsicher sowie manipulationssicher überhaupt heissen soll. Solange das nicht definiert wird gibt es auch wenig Grund zur Klage.
Die Schmierenkomödie nähe Köln ist auf jeden Fall keine offizielle Definition, wieviel die Prüfung des Labors wert ist wird sich vermutlich bald zeigen weil Innocigs hat garantiert schon die Anwälte aus dem Käfig gelassen.
Ob dieser Zwischenfall jetzt zum Anlass genommen wird schnell die Definitionen nachzuliefern? Ich glaube das steht im Moment ganz weit unten auf der zu-erledigen-Liste und wird so lange aufgeschoben wie irgend möglich.

Nebenbei war ich heute bei 'nem Offliner, der Besitzer meinte er bekommt diese ego-aio-pro-c manchmal nur mit Mühe auf. Ist also mindestens Dampfladenbesitzersicher


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12.10.2017 16:32 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2017 16:33)
#74
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Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

Das aktuelle AIO-Verkaufsverbot geht den Händlern gröber an die Nieren. Und das zu recht. Es betrifft ja nicht nur diese AIO sondern im Extremfall so gut wie alle Verdampfer am Markt. Interessanterweise wurde nahezu zeitgleich in Kanada der Vorschlag ventiliert, offene Systeme zu verbieten. Nachdem ich den Kollegen vom "AIO Case in Germany" berichtet habe, glaubt von denen niemand an einen Zufall. Da ist im Hintergrund was ganz Schlimmes am gären. Offenbar hat Sauron gerade einen neuen Batch an Orks vom Stapel gelassen.

Zitat von Dampfkonzert im Beitrag #62
http://www.cvua-owl.de/download/pdffiles/207.pdf

Danke für das Link!

Zitat
Insgesamt lag die Schwankungsbreite vom gekennzeichneten zum analytisch nachweisbaren Gehalt bei unter 5%. Da die Nikotinkonzentration in Liquids nach einiger Zeit durch oxidative Prozesse abnimmt, wurde mit mehr Minderbefunden bzw. überdosierten Liquids gerechnet. Erfreulicherweise wurde diese Erwartung nicht bestätigt.



Da könnte man den Herstellern doch auch mal ein Lob spendieren. Stattdessen geht es aber mit Draufhauen weiter:

Zitat
Da Nikotin in den Rohstoffen wie Glycerin, Propylenglykol, Aroma oder Wasser nicht enthalten ist, sondern bewusst zudosiert wird, kann der Verbraucher erwarten, dass bei einem Erzeugnis mit der Angabe "0 mg/ml" auch kein Nikotin enthalten ist.


Stimmt nicht. Abgesehen davon, dass "0" für die Mathematik reserviert und in real life fehl am Platz ist, gehe ich davon aus, dass die Spuren an Nikotin (0.018 mg/ml = nix) über das Aroma eingeschleppt wurden. 1.24 mg/ml (vermutlich eine Probe aus den 17 untersuchten Nullern) ist allerdings tatsächlich zu viel. Da hat wohl jemand falsch gepantscht.

Zitat
Je nach [CLP] Einstufung wird eine Kennzeichnung mit den entsprechenden Piktogrammen und einer Angabe von Gefahrenund Sicherheitshinweisen entsprechend der VO (EG) 1272/2008 (CLP) gefordert. Hier war ein Großteil der Proben auffällig, da sie keine, eine falsche oder unvollständige Kennzeichnung aufwiesen.


Weil die CLP-Verordnung niemand versteht, der kein 5-jähriges CLP-Studium absolviert hat.

Zitat
Die Analysen der Liquids zeigen, dass nicht nur Aromen, die eindeutig als mit Menthol gekennzeichnet waren, welches enthielten, sondern dass in einigen Produkten auch Menthol zur Geschmacksabrundung enthalten war, obwohl dies aus der Aromenbezeichnung nicht ersichtlich war.


Diverse Pflanzenextrakte, allen voran die diversen Minzen, enthalten Menthol. Sollen die Hersteller alle 324 Inhaltsstoffe eines Pflanzenextrakts auf die Packung hiaseln? Auf meinem Kamillentee finde ich dazu jedenfalls nix.

Wei hoch der "hohe" Gehalt an Cumarin, Pulegon und Campher war, verraten sie nicht. Wenn der toxikologisch relevant war, fresse ich den berühmten Besen.

Insgesamt lernen wir aus diesem sicherlich teuer erkauften Bericht exakt gar nix.


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12.10.2017 16:37 (zuletzt bearbeitet: 12.10.2017 16:39)
#75
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Denke auch, Sie wollen auf Sicht, die alten und jetzigen
Modelle ganz vom Markt haben.

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***************** Suche Weisheit , Respekt und Mitgefühl in deinem Leben ********************
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