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15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
#26 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Oh, nein! Da können sich Minderjährige Bilder von E-Zigaretten anschauen
@vaping falconer: In deinem Link steht geschrieben, dass die Sachen im Versandhandel nicht "angeboten" werden dürfen. Wo ist denn jetzt genau der Unterschied, ob ich es auf einer Homepage sehe, oder ob ich zum Beispiel die Tabakprodukte im Rewe an der Kasse sehe. Wo soll denn da nun der Unterschied sein? Die Kippen werden doch somit auch quasi angeboten?
Zitat von vaping falconer im Beitrag #25
Der Guru hat auch - imho einen guten - Beitrag dazu verfasst:
https://www.vapers.guru/2018/04/18/onlin...el-vor-dem-aus/
Jepp...dieser und der von VSI erklären die Sache sehr gut, allein die Geschichte mit dem Verweis auf das OLG Nürnberg scheint hier zu kurz zu greifen (siehe VSI Video, das in diesem Punkt ausführlicher ist als der Guru)
Kurzes Zitat aus dem Artikel vom Guru:
Zitat
Über diese weitreichenden Aktionen hinaus hat das BfTG weitere Maßnahmen ergriffen.
So wird bzw. wurde bei allen Landgerichten eine so genannte Schutzschrift gegen solche Abmahnungen hinterlegt.
Das bedeutet, dass wann immer eine solche Abmahnung gerichtlich werden sollte, beispielsweise weil ein Händler nicht reagiert, aus Unsicherheit nicht weiß was zu tun ist oder sich keinen Anwalt leisten kann, bereits ein Gegenargument bei Gericht vorliegt.
Ohne weiteres Verfahren müsste das Gericht also automatisiert beide Parteien anhören, es würde in eine mündliche Anhörung gehen.
Mir ging es nie um Aluhüte....aber der Frühling wirkt wohl bei vielen Menschen unterschiedlich ;-))
__________________________________________________________________
"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein
Wenn die ganze Chose nicht so traurig wäre, würde ich in ein wieherndes Gelächter ausbrechen.
Es wäre also denkbar, dass unschuldige Minderjährige ganz aus Versehen auf die Online-Seite eines DampferShops klicken und dann (oh Schreck lass nach) mit dem Anblick von Dampfzeuch konfrontiert werden könnten.
JaNee, das kann und darf nicht sein, dem muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Nicht auszudenken, was alles aus diesem Erblicken von derart verwerflichem Kram resultieren könnte.
Da könnte ja jede noch so im realen Leben existierende Branche freien Blick auf ihre Ware gewähren.
Diese Dödel des abmahnenden Vereins scheinen vergessen zu haben, dass das Leben kein PonyHof ist, sondern außer Spaß und Freude zu jeder Zeit auch gewisse Gefahren und Einschränkungen im täglichen realen Leben bereithält.
Ich selber bin davon nicht ausgenommen; wie oft sehe ich für mich begehrenswerte Dinge, die ich liebend gerne vereinnahmen würde, aber aus diversen Gründen niemals werde besitzen können oder dürfen.
Trotzdem stehe ich mit beiden Beinen mitten im Leben, gönne mir auch mal was und bin damit zufrieden.
JaNee, die lieben Kleinen, was müssen die nicht alles erleiden beim Anblick all dieser schönen prächtigen Dampferutensilien.
Na hoffentlich werden sie nun nicht noch psychisch auffällig oder gar zukünftige Ganoven wegen der entsetzlichen Geschichte.
...
...
...
Ich musste mal kurzfristig 'ne kleine Pause machen und mir mit einem der vier Zipfelchen meines Taschentuches ganz verstohlen 'ne Träne aus den Augenwinkeln wischen vor lauter Rührung ob der Fürsorge dieses VerbraucherVerarschungsVereins.
Ohne Dampf keine Leistung
#29 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Und hier noch 'n Kommentar von der Dampfdruck-Presse:
https://dampfdruck-presse.hu/2018/04/18/...e-online-shops/
Zitat von vaping falconer im Beitrag #29
Und hier noch 'n Kommentar von der Dampfdruck-Presse:
https://dampfdruck-presse.hu/2018/04/18/...e-online-shops/
Steht sogar bei Wiki, also die gesetzliche und damit rechtliche Definition von "Angebot" und der Unterschied zur reinen Präsentation. Da kann auch kein Richter was Anderes entscheiden, und damit den gesamten Onlinehandel im Netz zum Stillstand bringen. ;)
Warum es jetzt dazu eine "Koryphäe" auf dem Gebiet braucht, um ein Gutachten zu erstellen weiss ich nicht. Auch der windigste Abmahnjurist kann doch nicht so naiv sein und glauben, dass er damit durchkommen könnte um absahnen zu können.
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Was das alles kostet, und wer zahlt das denn?
In Deutschland ist es so, dass Rechtsanwälte immer ihre Kosten bezahlt bekommen, nach Streitwert und Aufwand. Unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht.
Ausnahme ist der Vergleich, wo jeder seine Kosten selbst übernimmt.
Bin kein Jurist, aber ohne Erfolgsaussichten vor Gericht so ein Wirbel veranstalten, was soll das?
Wer ist denn der Auftraggeber? Es muss ja einen gegeben haben, der den Verein darauf gestossen hat. Alleine schon, weil es einen ganz bestimmten, aber kleinen Shop betrifft und nicht, wenn schon denn schon, einen der grossen im Online-Tabakhandel ;) Ist aber nur wieder Spekulation...
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#33 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Zitat von heimchen im Beitrag #32
Wer ist denn der Auftraggeber? Es muss ja einen gegeben haben, der den Verein darauf gestossen hat. Alleine schon, weil es einen ganz bestimmten, aber kleinen Shop betrifft und nicht, wenn schon denn schon, einen der grossen im Online-Tabakhandel ;) Ist aber nur wieder Spekulation...
Da gibts keine Auftraggeber. Der Verein verdient sein Geld damit, das er eben alle möglichen Firmen eine Abmahnung erteilt.
Wobei dann schon die Frage auftaucht wieso sind die dann ein Verein? Warum die sich einen kleinen Laden ausgesucht haben.
Ganz einfach in der Hoffnung der könnte Angst vor Anwaltskosten haben und einfach bezahlen, um keinen Ärger zu bekommen.
Das der kleine Shop nun so heftige Unterstützung durch einen Verband bekommt, damit haben die nicht gerechnet.
Eine große Firma hätte wahrscheinlich gleich heftig zurück geschlagen mit einem Anwalt. Man kann nur hoffen das der BfTG das ganz durch zieht und ein Exempel statuiert,
damit nicht irgendwann andere Vereine / Abmahnanwälte auch mal einen Versuchsballon los lassen.
Ein ganz wichtiger Schritt war aber schon die Gegenargumentation bei den Landgerichten zu hinterlegen. Damit kommt dann keiner ohne Gerichtsverfahren mehr durch.
Damit ist das Geschäftsmodell Abmahnung nicht mehr attraktiv.
#34 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Dann sollte man doch einen Verein gründen der in allen möglichen Belangen schon mal vorsorglich gegenargumentation bei den Gerichten hinterlegt.
Einen Anti-Abmahnverein. Doch doch, irgendwie könnte man damit schon Geld verdienen... da tritt jeder bei der von Abmahnungen bedroht ist und zahl eine gut stemmbare Gebühr die nicht weh tut.
Andere Sache aber etwas OT. Wie kann es sein das ein privater Verein das Recht hat sein Geld mit so niederen Blockwart- Instinkten zu verdienen? Das ist doch wie durch die Straßen laufen und gnadenlos jeden anzeigen der auf dem Bürgersteig mit einem Reifen steht. Könnte ja jeder machen. Und dann dafür Geld zu bekommen andere anzuschwärzen und das durch Interpretation von Gesetzen die es aus ganz anderen Gründe gibt und zwar die Ordnung zu erzeugen die eine Gesellschaft braucht. Ein solches Regelwerk wie die Gesetze einer Gesellschaft, eines Landes dazu zu nutzen um zum Schaden anderer Profit zu generieren passt einfach nicht in mein Wertesystem. Ich finde das nur widerlich und nieder. Weil es da anscheinend kein Gewissen gibt, man darf ja weils so im Gesetz steht. Eigentlich müsste eine Gesellschaft dafür sorgen dass alleine der Gesetzgeber solche Rechte hat und dass mit solcher Juristerei kein Profit gemacht werden darf wenn andere dabei geschädigt werden.
Ich hab auch den Verdacht dass es so ist wie TKK oben drüber schreibt. Denen geht es um die Kohle, die stecken überall die Finger rein, wenn die geahnt hätten dass sie es mit was größerem zu tun kriegen hätten sie es gelassen. Anderer Seits, es riecht trotzdem arg nach ANTZ was da versucht wurde, durch die Hintertür unauffällig Tatsachen schaffen. Die Antz kontaktiert jeden wenn sie eine Idee haben welche sie umsetzen wollen. Wir können da nicht rein sehen.
Warum gibts eigentlich keine aktiven, tätigen Anti-Abmahn-Fanatiker? Oder gibts die doch und ich weiss es nicht. Es existiert anscheinend kein Gegengewicht zu diesen unanständigen Juristen.
Generell sollte man wissen, dass ein Anwalt (oder eine Gruppe dieser) aus eigenem Antrieb heraus niemand abmahnen darf.
D.h. Solche Abmahn-Anwälte benötigen den Auftrag eines "potentiell" Geschädigten. (ihren Mandanten). Das heist in unserem Fall, sehr wahrscheinlich ein Offline-Shop Betreiber. Es sind also nicht unbedingt die bösen Anwälte, sondern die kommerziellen Interessen eines Mitbewerbers.
#36 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Zitat von Dampfphönix im Beitrag #34
Warum gibts eigentlich keine aktiven, tätigen Anti-Abmahn-Fanatiker? Oder gibts die doch und ich weiss es nicht. Es existiert anscheinend kein Gegengewicht zu diesen unanständigen Juristen.
Doch, das sind dann die "anderen" Juristen, die damit Geld verdienen, indem sie solchen "unanständigen" Juristen aus Abmahnvereinen Gutachten und Briefchen schreiben, was der Abgemahnte bezahlen muss.
Ich frage mich aber immer noch, wer hat denn diese Abmahn Juristen bezahlt, die machen das ja auch nicht kostenlos?
edit: Sockeye war schneller
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Ja, die Juristen verdienen daran, einfach nur weil sie beauftragt werden und dann ihre Gebühren abrechnen können.
Es gibt durchaus schwarze Schafe, die gezielt potentiell Geschädigte auf ein Fehlverhalten Dritter hinweisen, rein um an Mandanten zu kommen. Das ist m.E. aber eher die Ausnahme. Meistens wird dies aus geschäftlichen Interessen der Konkurrenz gestartet.
#38 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Naja - was die "ANTZ" so machen, das wissen wir (Dampfer) doch eigentlich.
Ich erinnere einmal daran, dass eine Person aus Nordrhein-Westfalen in einem politischen Amt erst durch ein Gerichtsurteil dazu gezwungen mußte, eine bestimmte Behauptung zu unterlassen. Im Zuge dieses Verfahrens stellte sich dann heraus, daß diese Person ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten sprichwörtlich hat in einer Schublade verschwinden lassen, weil das Gutachten zu einem Schluß kam, mit dem die Person in politischem Amt nicht einverstanden war.
Politiker lügt->unterschlägt Dokumente und Fakten->darf ungeschoren weiter im Amt bleiben.
Hätte Dasselbe ein Angestellter in einer GmbH gemacht, wäre seine fristlose Kündigung rechtens gewesen und er hätte drei Monate lang keine ALG-I-Leistungen erhalten bei der Arbeitslosigkeit. Zudem hätte er den erzeugten Schaden berappen müssen.
Aber ich schweife ab; dieser Abmahnverein ist ganz klar nur darauf aus, die Abmahngebühren zu kassieren, das Gefasel auf deren Webseite vonwegen Verbraucher schützen wollen, ist in meinen Augen Mumpitz - meine Meinung.
Aber genau dieser Verein ist auch bekannt dafür, daß er tatsächlich auch Gerichtsverfahren anstrengt, wenn ein Abgemahnter nicht spurt.
Ich kenne persönlich Jemanden - aus meinem Bekanntenkreis - der vor gut 5 Jahren von denen abgemahnt wurde; mit Dampfen hatte das übrigends nichts zu tun. Die sind auf Geld aus, das ist Alles.
Mein Bekannter konnte die Summe nicht bezahlen, sie haben dann erst die "Gebühr" um fast die Hälfte reduziert, die andere Hälfte durfter er dann in Raten und die Unterlassungserklärung mußte er nicht unterzeichnen, solange er die Raten pünktlich zahlt. Wären sie tatsächlich auf das aus, was sie behaupten, dann hätten sie nicht auf die Unterzeichnung verzichtet.
Worauf ich hinauswill: Dem Verein ist Geld wichtig - lieber etwas Geld als eventuell gar Keines, sie denken also sehrwohl darüber nach, was sie tun.
Auf ihrer Webseite werben sie auch offen damit, man solle ihnen "Probleme" und "Beschwerden" mitteilen, damit sie tätig werden können. Sie "outsourcen" die Suche nach Einnahmequellen.
Warum ich das so sehe? Ganz einfach; wenn tatsächlich irgendwo Unrecht geschieht, dann braucht Jemand, der sich daran stört, diesen Verein nicht um den Zustand zu beenden. Das ist genauso unnötig wie Inkassounternehmen - ein Solches kann letzendlich auch nicht mehr tun, als jeder Privatmensch.
Ich glaube, daß der Abmahnverein nicht von alleine auf die Idee gekommen ist, ausgerechnet diesen kleinen Shop dieser Branche abzumahnen. Sie sind "infiziert" worden und haben vielleicht genau den shop ausgewählt, weil sie nach Recherche drauf gekommen sind, daß von da keine power zur Gegenwehr zu erwarten ist. Und sie hatte ja sogar Recht mit dieser Annahme. Wenn der shop nicht um Hilfe gerufen hätte... Sie hätten ja auch InTaste abmahnen können, oder? Aber da hat wohl die Recherche ergeben, daß die die Abmahnung ohne Zeitverlust an ihre Rechgtsanwälte weitergereicht hätten. Also nehmen sie was "kleines".
Egal - ich mag Aluminium - deswegen denke ich, die sind "von Außen" auf diese Grundidee gebracht worden und haben selbst lediglich den shop ansich ausgewählt in der Annahme, von dort gäbe es kein Potential zur Gegenwehr.
Nehmen wir jetzt mal an, der kleine Shop hätte keine Hilfe bzw. wäre also eingeknickt und hätte bezahlt... Was dann? Was verlangt denn dieser Verein im Grunde genommen, ausser Geld? Bisher gab es bei Abmahnungen immer eine Forderung bzw. eine Unterlassungsforderung, wie z.B. Verkaufsverbot vor Ablauf der 6-Monatigen Frist (Mitbewerber) oder damals vom DKFZ die Forderung die "Werbesprüche Pro-Dampfe" der PöLa von der Shopseite zu nehmen, oder bei der IG-ED damals die Forderung derselben Person, die satirische "Ehrenmitgliedsurkunde" zu löschen, etc.etc.
Es betraf also immer nur einen "Einzigen" Shop, Verein oder Privatmenschen. Aber hier? Kann ja nicht ein Shop der "Forderung" nachkommen, obwohl es tausende andere Shops genau so betrifft...
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#40 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Kleinfieh macht auch Mist, wer weiss ob sie danach nicht den nächsten kleinen gebeutelt hätten und dann den übernächsten bis sie alle durchhaben und es kommen immer mehr wie Pilze aus dem Boden,
das ist doch lukrativ.! Es sind hunderte. Was machen die mit dem Geld? Gibts da was wo sie rein investieren können? Verein? Oder ein paar Schlaumeier? Oder gar Firma oder Büro?
Wie kann ein Verbraucherschutzverein etwas abmahnen was Kinder gar nicht verbrauchen dürfen und können?
Klar, wenn man eine Abmahnung bekommen hat muss man sich einen Anwalt holen. Und den dafür bezahlen dass man nicht bezahlen muss? Oder zahlt das der Prozessverlierer? Im Zweifel also man selbst das doppelte. Und dann diese Unterlassungserklärung, was um alles in der Welt soll das? Wer kann schon in allen Fällen für sich selbst garantieren. Wie so dürfen die sowas verlangen, ein Gericht darf das wenn man was blödes bis böses gemacht hat, aber ein Verein? Ich kann es nicht verstehen, dass solche "Vereine" existieren. Das geht ganz und gar unmöglich in meinen Kopf das zu akzeptieren. Sowas dürfte es nicht geben.
#41 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Naja wir leben in einem Rechtstaat, jeder darf jeden abmahnen oder anzeigen, egal ob es Dein neidischer Nachbar ist, der Dir irgendeine "Straftat" andichtet oder eben ein Verein oder Händler, der einen Mitbewerber abmahnt, egal ob bereichtigt oder nicht. Du musst auch eine Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Vermieter nicht akzeptieren, und kannst diesen Weg gehen, wenn Du die Nerven und die Kohle hast, auch wenn die Kündigung berechtigt war, und Du wirklich was "Böses" getan hast, Du kannst trotzdem dagegen klagen. So ist es nunmal.
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#42 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
In D-Land dürfen nur Rechtsanwälte abmahnen. Und da gibt es ein paar mit gewissen charakterlichen Defiziten, die mit möglichst wenig Arbeit viel Geld machen wollen. Diesen Abmahnunfug gibt es mindestens seit den 1970er Jahren, durch das Gebühren-Dickicht ist das für die Anwälte ein gutes Geschäft und für kleine Händler oder Hersteller ganz schnell der Ruin. Es gab schon Anläufe, die Gebühren zu deckeln und so die Sache unattraktiv zu machen, aber irgendwie ist das im Bundestag versandet. (Wie hoch ist noch mal der Anteil an Juristen unter den Abgeordneten?)
Zitat von heimchen im Beitrag #36
Ich frage mich aber immer noch, wer hat denn diese Abmahn Juristen bezahlt, die machen das ja auch nicht kostenlos?
Niemand. Die suchen sich eine neue Masche, dann mahnen sie serienweise ab und verdienen Geld. Sie sind ein "Verein" und behaupten, sie vertreten ein Mitglied, wer das sein soll, müssen sie ja nicht preisgeben (jedenfalls nicht, bevor es zum Prozess kommt). Und ein Dampfer in ihren Reihen, der etwas informiert ist, weiß genug, um die Lawine zu starten.
Die sind sehr flexibel. Vor Jahren haben sie beispielsweise Anzeigen für Segel- und Motoryachten durchgesehen und alle abgemahnt, die nur die PS der Motoren, nicht aber die kW angegeben haben. Segelzeitschriften durchlesen, abmahnen, kassieren. Fürs Internet müssen sie noch nicht mal einkaufen gehen.
Zitat von heimchen im Beitrag #39
Nehmen wir jetzt mal an, der kleine Shop hätte keine Hilfe bzw. wäre also eingeknickt und hätte bezahlt... Was dann? Was verlangt denn dieser Verein im Grunde genommen, ausser Geld? Bisher gab es bei Abmahnungen immer eine Forderung bzw. eine Unterlassungsforderung, wie z.B. Verkaufsverbot vor Ablauf der 6-Monatigen Frist (Mitbewerber) oder damals vom DKFZ die Forderung die "Werbesprüche Pro-Dampfe" der PöLa von der Shopseite zu nehmen, oder bei der IG-ED damals die Forderung derselben Person, die satirische "Ehrenmitgliedsurkunde" zu löschen, etc.etc.
Es betraf also immer nur einen "Einzigen" Shop, Verein oder Privatmenschen. Aber hier? Kann ja nicht ein Shop der "Forderung" nachkommen, obwohl es tausende andere Shops genau so betrifft...
Doch kann, denn diese Abmahnung richtet sich nur an den einen Shop als juristische Person. "Der andere macht das auch!", galt schon in der Kindheit nicht als Grund dem Nachbarn die Äpfel aus dem Garten zu kla... äh stibizen.
Liebe Grüsse
Daira
#45 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
#47 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Zitat von Michigan im Beitrag #31
In Deutschland ist es so, dass Rechtsanwälte immer ihre Kosten bezahlt bekommen, nach Streitwert und Aufwand. Unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht.
Ausnahme ist der Vergleich, wo jeder seine Kosten selbst übernimmt.
Der Vergleich ist mitnichten eine Ausnahme - jedenfalls nicht für die Anwälte, die bekommen ihr Geld. Vergleich heißt: Beide Parteien haben ein bisschen verloren, gewonnen haben nur die Anwälte.
#48 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Zitat von heimchen im Beitrag #39
Nehmen wir jetzt mal an, der kleine Shop hätte keine Hilfe bzw. wäre also eingeknickt und hätte bezahlt... Was dann? Was verlangt denn dieser Verein im Grunde genommen, ausser Geld? Bisher gab es bei Abmahnungen immer eine Forderung bzw. eine Unterlassungsforderung, wie z.B. Verkaufsverbot vor Ablauf der 6-Monatigen Frist (Mitbewerber) oder damals vom DKFZ die Forderung die "Werbesprüche Pro-Dampfe" der PöLa von der Shopseite zu nehmen, oder bei der IG-ED damals die Forderung derselben Person, die satirische "Ehrenmitgliedsurkunde" zu löschen, etc.etc.
Es betraf also immer nur einen "Einzigen" Shop, Verein oder Privatmenschen. Aber hier? Kann ja nicht ein Shop der "Forderung" nachkommen, obwohl es tausende andere Shops genau so betrifft...
Du hast es schon fast ausgesprochen, heimchen!
Also rein juristisch muß nur der abgemahnte shop, wenn er einknickt und unterschreibt, der Forderung dann auch nachkommen - alle anderen, die nicht abgemahnt wurden, eben nicht.
Und das genau ist der Punkt - denk mal ne Ecke weiter! Eine Unterschriebene Unterlassungserklärung ist juristisch eine Anerkenunng des Vorgeworfenen!
----------------------------------------------------------------------
BLÖD-Zeitung, Freitag d.13.
Ezigarette schlimmer als gedacht!
Wie uns gestern seriöse Quellen berichtet haben, hat der Verein der unlauteren Mittel nun erfolgreich einen Schlag gegen den giftigen Chemierauch aus den Ezigaretten durchgeführt, der unser Kinder und Jugendlichen zum Rauchen verführt.
Der verantwortungslose Onlineshopbetreiber, der erfolgreich abgemahnt wurde, hatte auf seiner Webseite frei zugänglich, Kindern und Jugendlichen Ezigaretten angeboten, obwohl das sowohl nach dem Jugendschutzgesetz, als auch nach dem Tabakproduktgesetz, ausdrücklich verboten ist.
Besorgte Eltern können nun aber aufatmen - diese erfolgreiche Abmahnung wird eine deutliche Signalwirkung an alle verantwortungslosen Menschen sein, daß wir es nicht länger dulden, daß unsere Kinder in die Sucht getrieben werden!
Das BMEL und DKfZ haben auch schon ihrer Anerkennung für die Arbeit des Vereins Ausdruck verliehen, "das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", sagte Frau Plötzlichlanger zum Beispiel dazu", "Es könne nicht sein, daß im Interrrrrrrnetz neue Suchtmittel Kindern angeboten werden, die Farben, die Farben erst! Außerdem wissen wir ja, wie online getrickst wird, wie einfach es ist, zu manipulieren".
Wie BLÖD erfahren hat, wird nun auch in der Politik nicht weiter weggesehen; es wurde ein Änderungsantrag des Tabakproduktgesetzes eingereicht. Der Antrag fordert, ein Verbot des Onlinehandels mit den gefährlichen elektrischen Glimmstängeln, in das Tabakproduktgesetz aufzunehmen.
Sie wollen immer informiert sein? Sie wollen nichts verpassen? Werden auch Sie noch heute BLÖD-Abonnent!
#49 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Zitat von Michigan im Beitrag #46
Leider eine Bezahl- mich-Seite
der Chip hat es auch:
Vorsicht vor dreistem Geschäftsmodell: Automatisierte Abmahnungen kosten immer mehr Menschen die Existenz
edit und der Focus auch:
Automatisierte Abmahnungen: Lappalien kosten vielen Kleinunternehmern die Existenz
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#50 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
Na ja, ich mein - ganz ehrlich???
Die Tabakindustrie - wie wir sie die ganzen Jahrzehnte kannten - haben immer mehr Umsatzeinbrüche. A) gibts immer weniger Raucher und B) hat die E-Zigaretten-Gemeinde bzw. die "Industrie" die dahinter steht... wehementen Einfluss auf alle weltweiten Raucher genommen (Quelle: Diverse Magazine, Medien, Informationsplattformen). Das gräbt natürlich am Umsatz von Philipp Morris und Konsorten, ganz klar !
Und meint ihr wirklich, die Tabaklobby und Tabak-Giganten schauen seelenruhig zu, wie Ihnen Millionen und Milliarden an Einnahmen einfach gestrichen werden?
Andererseits frage ich mich, warum bspw. die Tabak- und Automaten-Industrie in Deutschland nicht schon seit Jahren auf die Idee gekommen ist, neben den D1 und O2 und Vodafone und Zigaretten-Automaten auch Liquid-Automaten aufzustellen. Liquids halten sich lange und wenn die Automaten bspw. durch Styropor geschützt gewesen wären, hätten die Liquids auch keinen Einlfuss auf Wärme und Kälte nehmen können.
Wegen dem "ich bin ü18 ja/nein" wegen onlinehandel sag ich folgendes:
1. ist der Verkauf im Internet von altersgerechten Artikeln eben nur auf Nachweis erhältlich, bspw. Zigaretten, Splatter- und Horrorfilme ü18 oder Pornos oder Feuerwerk... das ist aber im Ladengeschäft genau das Gleiche.
2. Nikotin ist Nikotin - ob ich das an der Tanke kaufe oder im Internet und folglich muss ich halt irgendwie beweisen, dass ich ü 18 bin.
3. Finde ich es nen Datenschutzproblem (insbesondere des neuen DSGVO) dass ich meine Personalausweis ID bei irgendeinem Hinterhof-Händler mit ach so tollem Namen und einer tollen Präsentation im Netz geben muss, um mich auszuweisen! Gehts noch????
4. Kann man das nicht anders legitimieren? Bspw. durch Post-Secur Altersnachweis.....
Ich finds aber auch nen Witz hoch 10 immer diese ü18 frage zu beantworten und dann nachzuweisen, dass ich ü18 bin.
Ich sage mal so: wenn ich "porno" in google eingebe, und nehme gleich den 1. Link unter Videos, schau ich mir auch Videoinhalte an, die womöglich für mein Alter gar nicht gedacht sind.
Was ich damit sagen möchte ist, dass ich bei Nutzung von einer Suchmaschine innerhalb von - sagen wir - 30 Sekunden an nicht altersgerechte Inhalte komme, wenn "ich" das nur möchte.
Da fragt mich auch keiner, ob ich ü18 bin oder nicht....
Der größte Witz aller Zeiten ist jedoch, dass ich mich für 0mg Basen und Coils und Verdampfer und Akkuträger ebenfalls mit ü18 verifizieren muss !
Also völligst unabhängig, was ich kaufe, muss ich mich bei Dampfershops mit dem Perso altersmäßig verifizieren. Wo landen denn meine Daten? Können ja leicht weiterverkauft werden, das ist dann "Incoming x 2".
Also ich bezweifle stark, dass - wenn ich in den Discounter gehe und mir Leerhülsen für Zigaretten kaufen möchte - ich mit dem Perso kontrolliert werde, ob ich ü18 bin.
Oder ein Feuerzeug ja auch mit Rauchen zu tun hat und ich mit 16 kein Feuerzeug an der Tanke kaufen darf, weil das ja von Rauchern verwendet wird.
Oder letztlich beim Aldi nen Aschenbecher kaufen möchte und die Kassiererin nach dem Perso fragt
Und wegen der Limitation des bald aufkommenden Zensur-Gesetz wegen Internet:
Ich würde demnach in VPN Unternehmen investieren, weil die werden mächtig zulegen. Mit nem VPN Zugang schert es mich nen Schei*dreck, ob ich in meinem Heimatland seitens des Gesetzes limitiert oder zensiert werde....
sowas kostet zwischen 5 und 10 euro im Monat (mit oder ohne Begrenzung des Datenvolumens).
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