15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?

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18.04.2018 02:30 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2018 07:56)
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#1 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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LoQ

Der erste Onlineladen ist abgemahnt.....

Zitat
Nu ist die Panik im Wald, die Kacke am Dampfen der Pudel im Brunnen… oder so. Der BfTG (Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V.) hat ne Meldung rausgehauen, die zieht dem Dackel die Schuhe vom Leder. Denn der „Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.“ hat mindestens einen Online-Dampfershop abgemahnt, weil der seine Sachen übers Internet anbietet. So ohne „Vorwegaltersüberprüfung“.
Mal nebenbei bemerkt, diese dämlichen „Sind sie schon 18? Ja/Nein“ Dinger auf der Startseite von nem Dampfershop sind übrigens für’n Arsch. Die haben rechtlich null Relevanz und sind überflüssig, wie’n Kackloch an der Schulter.

Nee, die vom VSV wollen den Online-Dampfershops jetzt ans Bein pinkeln, weil da so’n kleiner Passus im Jugendschutzgesetz steht, der noch böse in die Unterhose gehen kann. Da steht nämlich:


Quelle und weiterlesen "Die Karre im Dreck"

P.S.: wie immer werte Mods packt es dahin wo es hingehört. Ich bin es echt leid mühsam die richtige Kategorie zu finden um dann zu erfahren, dass ich nicht die Berechtigung habe darin zu posten
erledigt
Luisette

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"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein


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18.04.2018 08:14
#2 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Im Gegensatz zu den Antz sind unsere Händler und Händler-Vereineinigung derart still, selbst wenn Falschaussagen getroffen werden, dass sie so nur reagieren, statt zu agieren. Und zwar mit möglichst vielen Klagen. Das kostet Geld, aber ohne diesen Schritt wirkt es so "wir tun etwas pöses"

Ich schrieb letztens noch im Fratzenbuch

Die Ezig muss nicht gesund sein, es reicht, wenn Tabakrauch bedingte Erkrankungen und Todesfälle damit verhindert werden. Und darum geht es noch?
Und, geht es tatsächlich um Gesundheit, wenn die Ezig Tabakrauch gleichgestellt wird?
Wohl kaum.


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18.04.2018 10:02
#3 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Ach ja die liebe Tabaklobby -.- Das ist doch alles Schikane!


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18.04.2018 10:17
#4 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Moderatorin

Zitat von SmokeyMcPott im Beitrag #3
Ach ja die liebe Tabaklobby -.- Das ist doch alles Schikane!

Was meinst Du damit?

Das betrifft den ganzen Onlinehandel mit Tabak und tabakverwandten Erzeugnissen. Also z.B. so ein online Tabakladen wie Tabakbörse oder Tabakland ist davon auch betroffen. Wurden wahrscheinlich auch genau so abgemahnt von diesem Verein, nur kriegen wir das natürlich nicht mit, da wir uns eher weniger in der "Raucherszene" bewegen. ;)

Wenn schon ist es Schikane der ANTZ

18.04.2018 11:40
#5 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Ich kann die Quelle nicht finden so schnell, aber ab 2020 können unsere Volkszertreter ganze websites für BRD sperren.
Dann ist wohl auch Schluss mit China-Bestellungen.

Danke an alle "Merkel/EU" - Wähler hier auch dafür.


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18.04.2018 12:02
avatar  LoQ
#6 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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LoQ

Internetsperren ab 2020 einfach so in die Suchmaschine eingeben ;-))
https://www.epochtimes.de/politik/deutsc...n-a2383558.html

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18.04.2018 12:26
avatar  LoQ
#7 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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LoQ

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"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
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18.04.2018 12:38
avatar  Sockeye
#8 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Schicke Überschrift. Aber, was soll das? Panikmache a la Bild? Wegen einem dilettantischen (von jedem Erstsemester abzuwehrenden) Abmahnversuch?

Du darfst nicht alles glauben was du denkst

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18.04.2018 12:42
avatar  smoked
#9 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Zitat
ab 2020 können unsere Volkszertreter ganze websites für BRD sperren.
Dann ist wohl auch Schluss mit China-Bestellungen.


Netzsperren sind das Werkzeug eines Trottels der vom Netz keine Ahnung hat. Riesen Verwaltungsaufwand, Gerichtskosten usw usw und wofür?
Damit sich jemand mit 2 Klicks eine Browsererweiterung installiert und weitermacht als wäre nix.

Ob so ein Chinashop da überhaupt ohne weiteres drunterfallen würde bezweifle ich ausserdem.


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18.04.2018 14:56
#10 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Vapoon hat Ergänzungen geschrieben - http://vapoon.de/die-karre-im-dreck/ - ganz nach unten scrollen.
Und VSI-Simon hat auch was dazu gemacht: https://www.youtube.com/watch?v=sqF_cti_WJM


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18.04.2018 15:25 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2018 15:29)
#11 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Die Frage lautet auch, warum haben die Händler und Vereinigung derart viele Schund-Berichte zufgelassen, die definitiv anfechtbar waren? Falsche Behauptungen oder gezielt falsche Interpretationen? Ist das nicht schon geschäftsschädigend, ein Produkt mit falschen, verfälschten Argumenten zu diskreditieren?

Auch die Vorstellung, dass eine Steuer denn Ruhe in den Dampfermarkt bringen mag - Trugschluss. Denn wäre die Zigarette heute noch No1
Diese Steuer wird ja angestrebt, weil gesundheitliche Risiken und entstehende Kosten damit abgedeckt werden sollen. Passt zwar sicher nicht vorne und hinten, was da so berechnet wird, aber das ist nicht das Thema.
Thema ist, eine Steuer auf E-Zigs würde erst weitere Verschärfung möglich machen, da es so ein potentiell schädliches Produkt erst wird. Ohne eine Steuer zu erheben bedeutet auch, dass es nicht als notwendig angesehen werden muss, um Menschen gesundheitlich zu schützen.

So ähnlich schätze ich den Tabak-Händler-Verband derzeit ein. Ruhig bleiben, nicht auffallen, und erst reagieren, wenn das Kind schon in den Brumnnen gefallen ist. Hinterher laufen, statt voraus zu eilen. Und diese Rechnung geht nicht auf. Zu oft wurden Behauptungen hingenommen, und der Dampf munter weiter durch den Dreck gezogen, ohne Konsequenz.

Ich hatte vor Jahren schon darauf aufmerksam gemacht, dass ein Jugendschutzgesetz das Tor für schärfere Gesetzgebung erst möglich macht. Und das wurde förmlich mit Gewalt umgesetzt, mit absurden Gründen. Und in frommer Hoffnung auf Ruhe haben die Händler da vorab ein 18+ umgesetzt. Dumm gelaufen...

Ich denke zwar nicht, dass die Klage Erfolg haben wird, aber wenn dem so ist, denn gute Nacht Onlinehandel.


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18.04.2018 15:53 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2018 15:56)
avatar  Romilia
#12 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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ich täts nicht so entspannt sehen, wie vapoon: sicher, im sinne des vertragsrechts ist die präsentation von waren kein angebot - aber meint der der passus denn das vertragsrecht?
"angebot" hat viele facetten, die vertragsrechtliche hat sich durch die rechtsprechung herauskristallisiert.
aber natürlich gibt es angebot auch im sinne von präsentation, feil bieten außerhalb des vertragsrechtes.
das angebot auf einem marktstand ist ein angebot - nicht schuldrechtlich, aber tatsächlich und faktisch.
das ist ja kein passus, der zwangsläufig aufs schuldrecht verweist oder sich zwangsläufig schuldrechtlicher begriffe bedient.

welche art von angebot der gesetzgeber gemeint hat - vertragsrechtlich oder faktisch - werden wohl tatsächlich gerichte klären müssen.


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18.04.2018 15:59
avatar  LoQ
#13 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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LoQ

Zitat von Sockeye im Beitrag #8
Schicke Überschrift. Aber, was soll das? Panikmache a la Bild? Wegen einem dilettantischen (von jedem Erstsemester abzuwehrenden) Abmahnversuch?


Ach und deswegen haben auch die Händlervereinigungen eine absolute Koryphae auf diesem Gebiet in den Ring geschickt um ein Gutachten zu schreiben?
Ich denke das nehmen einige etwas ernster als du....so ein Abmahnverein, so eklig das ist, besteht ja nicht nur aus Dilettanten ;-)))

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"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein


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18.04.2018 16:26
#14 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Bei Ü18 Computerspielen klappt die Masche nicht mehr, bei den Pornoanbietern auch nicht, also sind jetzt die Dampfshops dran. Vorzugsweise die kleinen, die evtl. noch keine Abmahnerfahrungen haben.

Ich war's nicht!

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18.04.2018 17:14
#15 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Zitat von Volker Hett im Beitrag #14
Bei Ü18 Computerspielen klappt die Masche nicht mehr, bei den Pornoanbietern auch nicht, also sind jetzt die Dampfshops dran. Vorzugsweise die kleinen, die evtl. noch keine Abmahnerfahrungen haben.


Seh ich auch so. Da haben keine ANTZ die Finger im Spiel. Das ist einfach ein Abzocker Club der versucht aus kleinsten Fehler beim Onlinehandel Profit zu machen.


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18.04.2018 17:14
#16 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Nicht einmal im TV, wo freundlich darauf hingewiesen wird
"Diese Sendung ist für Zuschauer unter 18 Jahren nicht geeignet"

Und das reicht ja aus, ganz ohne personalien feststellen zu müssen.

In diesem Sinne sollte ein Hinweis reichen.


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18.04.2018 17:58
#17 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Moderatorin

Ich habe gestern ganz zufällig auf der Suche nach einem Link zu einem Gerät einen Shop gefunden, der nicht nur diese doofe Meldung "Sind Sie +18? ..." hatte sondern, tatsächlich der ganze Shop komplett dicht war, also nicht dieses "Durchschimmern" wie ich es von anderen Shops kenne mit der "Eingangsfrage". Erst wenn man Ja +18 klickt, erscheint überhaupt der Shop mit den Angeboten.

18.04.2018 17:58
#18 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Keine Sorge,
die Händlerverbände werden alles versuchen zu verhindern was ihr Geschäft schädigt,
erst dann werden sie aktiv, ein dummer Lügenartikel und sonstige Propaganda interessiert die gar nicht,
weil das keinen konkreten Einfluss auf ihr Geschäft bzw ihre schwarzen Zahlen hat.
Dem entsrechend sollten wir uns hier entspannt zurück lehnen können.
Ohne Onlinehandel müsste die Branche bitterste, entsalzende Tränen weinen, das käme nur denen zu Gute die schon dicke stabile Shops in den großen Städten erwirtschaftet haben. Die haben ja wohl hoffentlich nicht die Oberhand im Händlerverein? Oder anders, der Kuh platzt fast der Euter, es ist satt für alle da, für Off und Onlineläden, da denkt noch keiner an Konkurrenz ausschalten über solche Ideen außer Big P und ggf Big T, aber bestimmt nicht intern in der Dampfbranche.
Die wissen mehr als wir und können besser einschätzen was nun politisch ernst zu nehmen ist und was nicht.
Aufpassen müssen wir Konsumenten deshalb auf die Maßnahmen welchen den Händlern zu gute kommen weil die Wege in unsere Geldbeutel wieder kürzer und breiter werden.
Die Zeiten das 500 eu reichten um sich für 20 Jahre mit Liquid einzudecken sind vorbei, es wird alles immer weiter so gedreht werden dass Dampfen möglichst teuer wird für die Konsumenten und Konsumentinnen und deren Freundinnen sowie deren Mütter und Töchter.
So läuft es in unserem Wirtschaftssystem immer und mit allem was neu dazu kommt. Was wir an Prozessen erleben sind die Rangeleien beim aufteilen des Kuchens, unseres Kuchens denn Dampfen könnte das billigste Massen- Genussmittel sein was es je gab. Und grade wenn Grundstoffe so enorm billig sind ist ein riesiger Reibach mit einem Produkt zu machen, welches eben so enorm viele nicht nur haben wollen, schlimmer noch, brauchen.


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18.04.2018 18:10 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2018 18:17)
#19 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Zitat von Michigan im Beitrag #11
Die Frage lautet auch, warum haben die Händler und Vereinigung derart viele Schund-Berichte zufgelassen, die definitiv anfechtbar waren? Falsche Behauptungen oder gezielt falsche Interpretationen? Ist das nicht schon geschäftsschädigend, ein Produkt mit falschen, verfälschten Argumenten zu diskreditieren?



DAS sehe ich allerdings auch so. Leider kann ich auf bestimmten Gründen selten so, wie ich möchte. Wenn ich aber könnte, also genug Geld hätte, dann würde ich mir sowas kaufen :

https://www.google.de/search?q=Warnhinwe...=A7CPmLvpe2FNoM:

Und anschließend noch mehr Geld in den Wind schießen, um einen vollkommen schwachsinnigen Schauprozeß vom Zaun zu brechen : Klagegrund - Verbrauchertäuschung & Betrug.
Klagegegner: Nicht der Verkäufer!
Begründung: Der ? handelt in betrügerischer Absicht und läßt eindeutige Produkteigenschaften auf die Verpackungen drucken, die nicht zutreffend sind. Wäre für mich, neben der Täuschung und dem Betrug, auch noch unlauterer Wettbewerb.

http://www.t-online.de/finanzen/geldanla...prechungen.html Könnte man sicher auch auf andere Dinge übertragen - Ein Mediamarkt hätte auch ein Problem, wenn es einen Monitor mit 4K bewirbt und der hat in Wirklichkeit nur 1080P - da würde ne Betrugsklage durchflutschen wie mit Glycerol geschmiert.
Warum den Schwachsinn, der von ANTZ initiert wird, nicht genau mit gleichwertigem Schwachsinn kontern - offensichtlich ist Schwachsinn doch sehr wirksam.... .


Nachtrag: Aber trotz Dem, was ich gesagt habe, walkt in meinen Eingeweisen auch Etwas herum, daß im Flüsterton murmelt, dass diese spezielle Abmahnung vielleicht sogar sehr nützlich sein könnte und dieser Verein nur ein Instrument ist, welches insgesamt dumm genug ist, um auf so eine Idee anzuspringen.


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18.04.2018 18:17
#20 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Moderatorin

Zitat von Dampfwolke11 im Beitrag #19

DAS sehe ich allerdings auch so. Leider kann ich auf bestimmten Gründen selten so, wie ich möchte. Wenn ich aber könnte, also genug Geld hätte, dann würde ich mir sowas kaufen :

https://www.google.de/search?q=Warnhinwe...=A7CPmLvpe2FNoM:

Und anschließend noch mehr Geld in den Wind schießen, um einen vollkommen schwachsinnigen Schauprozeß vom Zaun zu brechen : Klagegrund - Verbrauchertäuschung & Betrug.
Klagegegner: Nicht der Verkäufer!
Begründung: Der ? handelt in betrügerischer Absicht und läßt eindeutige Produkteigenschaften auf die Verpackungen drucken, die nicht zutreffend sind. Wäre für mich, neben der Täuschung und dem Betrug, auch noch unlauterer Wettbewerb.

http://www.t-online.de/finanzen/geldanla...prechungen.html Könnte man sicher auch auf andere Dinge übertragen - Ein Mediamarkt hätte auch ein Problem, wenn es einen Monitor mit 4K bewirbt und der hat in Wirklichkeit nur 1080P - da würde ne Betrugsklage durchflutschen wie mit Glycerol geschmiert.
Warum den Schwachsinn, der von ANTZ initiert wird, nicht genau mit gleichwertigem Schwachsinn kontern - offensichtlich ist Schwachsinn doch sehr wirksam.... .


Zu genau diesem Punkt, den Du ansprichst, haben wir auch einen Diskussionsthread mit vielen "Beispielen" des TPD Schwachsinns, was die Warnungen betrifft, dort kann darüber weiter diskutiert werden (besser als hier, wo es eigentlich um den Onlinehandel geht):
So langsam erreicht der Schwachsinn (Tabakerz.G.) seinen Höhepunkt! (9)

18.04.2018 18:20
#21 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Betrifft aber den Handel, weil ohne die Hinweise gar nicht gehandelt werden darf........


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18.04.2018 18:26
avatar  Sockeye
#22 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Zitat von LoQ im Beitrag #13
Zitat von Sockeye im Beitrag #8
Schicke Überschrift. Aber, was soll das? Panikmache a la Bild? Wegen einem dilettantischen (von jedem Erstsemester abzuwehrenden) Abmahnversuch?


Ach und deswegen haben auch die Händlervereinigungen eine absolute Koryphae auf diesem Gebiet in den Ring geschickt um ein Gutachten zu schreiben?
Ich denke das nehmen einige etwas ernster als du....so ein Abmahnverein, so eklig das ist, besteht ja nicht nur aus Dilettanten ;-)))


ein einfacher Verweis auf den Beschluss des OLG Nürnbergs dürfte reichen. Aber zieh dir ruhig den Aluhut auf und schiebe Panik ;-)

Du darfst nicht alles glauben was du denkst

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18.04.2018 19:00
#23 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Das Problem ist, dass jedes Gericht Ebene Urteile fallen kann. Und oft ist es Interpretation, wenn Gesetze das zulassen.

Erinnere an das Urteil unseres Verfassungsgerichtes, das Liquid mit Nikotin nicht verkauft werden darf. Liquid mit Nikotin ist ein Tabakprodukt, und für diese gilt, max 5% Feuchthaltemittel erlaubt.

So schreibt es das Gesetz, knallhart interpretiert.

Aber das ist unwesentlich, da die TPD2 das regelt.
Daher wäre ich mir nicht sicher, da Interpretation eine Bedeutung hat.

Ich gehe jedoch davon aus, dass diese Klage gegen die Wand gefahren wird. Es ist gar nicht im Sinne der Gesetzgebung, dass Onlinehändler so verfahren sollen oder müssen. Ansonsten hätte der reagieren müssen, und dies auch klar definieren müssen.


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18.04.2018 19:19
avatar  Daira
#24 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Ich komme selber aus dem Versicherungswesen, dort wird seit Jahren mit dem Invitatio-Modell, Onlinevertrieb gemacht. Und in einer der Schulungen war mir so, daß der Dozent sagte, das jedes Fernabsatzgeschäft welches über eine zweiseitige Einverständniserklärung erfolgen muss, immer nur Invitatio sein kann. Für die Nichtjuristen: JEDER Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, Wenn A in Supermarkt B Ware C auf das Fliessband legt, ist die Ware C nicht verkauft. Erst wenn Mitarbeiter des Supermarktes B die Ware über den Scanner ziehen und A die Ware kauft wurde sie verkauft.
Analog zum Onlinegeschäft, der Bestellvorgang ist das Legen der Ware aufs Fliessband. Erst wenn der Shop die Ware versendet ist der Kaufvertrag schwebend wirksam. (schwebend, da ich die Ware ja noch zurücksenden kann.) In sofern hat es nie ein Angebot irgendeines Online-Shops in Deutschland gegeben.

Liebe Grüsse

Daira

Ipipe II von Eleaf (Mitglied im Orden der pfeifedampfenden Frauen ;-) )



Meine Allday-Kombie Eleaf Aster 75 W TC und darauf nen Mesmerize 2 mit Tankverlängerung und RTA.
Meine Kombi für chilliges Eleaf Ipipe II (oder VapeOnly V-Pipe II) mit selbstgewickelten Watteköpfen.

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18.04.2018 19:53 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2018 19:53)
#25 RE: 15.04.2018 "Aus" für den Onlinehandel wie wir ihn kennen?
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Der Guru hat auch - imho einen guten - Beitrag dazu verfasst:
https://www.vapers.guru/2018/04/18/onlin...el-vor-dem-aus/


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