15.5.2018: Florida Autopsie bestätigt Tod durch Mechmod

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24.05.2018 22:48
avatar  Cawdor
#201
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War ja nur ein Beispiel, die Palette ist nahezu "unendlich"...



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24.05.2018 22:52
#202
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Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass du im normalen Handel in Deutschland keine Taschenlampe ohne CE Zeichen kriegst.

Ich war's nicht!

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24.05.2018 22:58 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2018 22:59)
avatar  Cawdor
#203
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Mag sein, aber ich bekomme auch Mods mit CE Zeichen die garantiert keine Elektronik drin haben:

https://www.lepetitvapoteur.com/19405-la...pro-mech-2-.jpg

Irgendwie drehen wir uns im Kreis, und eigentlich ging es ja auch nicht um Taschenlampen...

(Und ja ich weiß, ist keine Deutsche Seite, aber das Ding gibt's hier auch...)



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24.05.2018 23:05
avatar  LoQ
#204
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LoQ

Klar, dass es Dinger hier gibt und viele Händler auch mech Mods verkaufen, die sie nach der Logik des Gurus und der ist ja, wie wir wissen, ziemlich Verbandsnah nicht verkauft werden dürften. Unverständlich bleibt mir dabei warum der Verband da nicht schon lange reagiert hat. Mir ist das Juristendeutsch in Verbindung mit mech Mods und der TPD2 zuville...

Die TPD2 hat nunmal mit Taschenlampen nix am Hut und deshalb greift der Vergleich auch nicht, egal wie schnell mensch was aus was basteln kann. Fakt bliebe mech Mods mit dem Ziel zu vapen und nicht im Wald rumzufunzeln wären verboten.

__________________________________________________________________
"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
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24.05.2018 23:07
#205
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Nee, es ging um die Produktsicherheit von Mech Mods. Immer wenn es ums Dampfen geht, kommen dann immer nette Vergleiche zu anderen Sachen die irgendwie ähnlich aussehen und womöglich auch ein paar Teile gemeinsam haben um zu zeigen, dass eine Regulierung praktisch unmöglich ist.
Das glaube ich aber nicht wirklich :D

Wenn die was regulieren wollen, dann finden sie auch einen Weg! Mir fällt da gerade Ethanol ein, gibt es hoch versteuert in Schnapps, immer noch ganz schön hoch versteuert in Benzin und steuerfrei als Glasreinger.

Ich war's nicht!

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24.05.2018 23:08
#206
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Ach ja, ich glaube eher, dass die Mech Mods als Elektrogeräte unter dieselben Regelungen wie elektrische Zahnbürsten und Sexspielzeuge fallen, die TPD2 brauchen wir da nicht.

Ich war's nicht!

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24.05.2018 23:09
avatar  Cawdor
#207
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Zitat von Volker Hett im Beitrag #205

(...)
Wenn die was regulieren wollen, dann finden sie auch einen Weg!
(...)



So sieht's leider aus, da gebe ich Dir vollkommen recht.



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24.05.2018 23:12 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2018 23:15)
#208
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Ich habe mehrere Taschenlampen mit LiIon Wechselakkus, alle Made in China und CE Kennzeichnung. CE ist kein Garant für Qualität und Sicherheit.

Die AT, auch Mech Mod, pimpen ein CE auf das Gerät, und schon ist die Welt in bester Ordnung. Es kann zudem auf den Akku verwiesen werden, dass diese PCB beinhalten müssen. Somit ist die Sicherheit gewähleitet.

Belüftungslöcher, keine meiner Geräte (Außer AT) mit LiIon Akkus hat Belüftungslöcher. Nicht eine einzige Taschenlampe. Die sind alle "geschützt vor Feuchtigkeit " und haben CE, auch die in Deutschland gekauften Geräte.

Von explodierenden Taschenlampen lese ich aber nix, anscheinend sind diese Geräte sicherer, auch ohne Entlüftungslöcher.

Aber es geht nicht um eine E Zigarette, sondern um Akkus, die in der Hose entgast sind. Und in eine Hostentasche mit der Möglichkeit ein Kurzschluss zu provozieren, gehört kein Akku.

Statt darüber aufzuklären wird zambadusa betrieben. Keine Aufklärung darüber, warum LiIon Akkus nicht ungeschützt transportiert werden sollten, gar "müssen" !


Ach, falscher Gerade erwischt, aber lasse es Mal stehen, da ein Teil auch hier passt.


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24.05.2018 23:16
#209
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Eine Cree LED schafft gut 250 Lumen pro Watt, die 1200 Lumen Taschenlampe wird also mit rund 5 Watt zufrieden sein.

Ich war's nicht!

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24.05.2018 23:18
#210
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Ich habe deutlich leistungsstärkere Geräte.
Aber auch solch eine geringere Leistung ist keine Garantie gegen ausgasen. Die Wahrscheinlichkeit aber deutlich geringer.


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24.05.2018 23:22
#211
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Das sollte reichen um Mechmods ohne Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise vom Markt zu entfernen:

https://www.buzer.de/gesetz/3708/a52116.htm

Besonders §4 Abs.2 Satz 2

2.
seine Einwirkungen auf andere Produkte, soweit seine Verwendung mit anderen Produkten zu erwarten ist,

Ich war's nicht!

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24.05.2018 23:40
avatar  smoked
#212
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Zitat
Von explodierenden Taschenlampen lese ich aber nix, anscheinend sind diese Geräte sicherer, auch ohne Entlüftungslöcher.


Naja dann hast Du aber auch nicht danach gesucht


Der hat sie unglücklicherweise gerade am Mund gehabt, ähnlich zu einer Dampfe. Normalerweise sind die aber eher nicht in der Nähe vom Gesicht.
Von der Sorte gibt's ne ganze Reihe... auch mit dem klassischen uns bekannten beim Laden wegzischen.

Sicherer sind die mM nur weil idR viel weniger Leistung abgefragt wird und die Akkus weniger belastet werden. Auch sind die bei den meisten Leuten wohl nicht täglich im Dauereinsatz wie unsere Dampfen.
Bei schlechten Umständen (zB "Original" Akkus auf ebay geschossen) würde ich aber nicht drauf wetten dass immer alles paletti ist.


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24.05.2018 23:44
#213
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Ist denn der Akkuträger das Problem, oder ein ungeschützte Akku in einem Akkutrager ohne Schutzschaltung?

Nicht CE Konform. Ich kenne da Auspuffanlagen, die nicht zugelassen sind. Dennoch können die gekauft und verwendet werden, wenn auch nicht im öffentlichen Verkehr zugelassen.

So einfach ist das wohl nicht, weil auch die Antz schon längst rechtlich etwas unternommen hâtten. Es wird nun über die Hintertür versucht. Aber auch die wissen, dass die Nutzung mit geschützten Akkus keine weitere elektronischen Maßgaben erfordern.

Daher sehe ich da keine Grundlage, Geräte ohne Schutzschaltung verbieten zu können.


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25.05.2018 02:08
avatar  LoQ
#214
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LoQ

Zitat von Michigan im Beitrag #213

Daher sehe ich da keine Grundlage, Geräte ohne Schutzschaltung verbieten zu können.

Folgt mensch dem Guru sind sie seit der TPD2 schon verboten ....da geht es dann gar nicht mehr darum etwas Neues zu basteln, sondern nur das "bestehende Gesetz" konsequent anzuwenden....sprich Besuche in den Shops etc.

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25.05.2018 03:43
#215
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Weiß nicht, wie das sonst so bei Taschenlampen ist, aber bei der vorhin verlinkten von Amazon kann man die Akkubelastung nicht mit einer Dampfe mit einer Coil nahe am Kurzschluss vergleichen.

Ich frag mich auch, ob wir in Bereichen wie diesem hier nicht eher mal davon profitieren, dass die Antz nicht gar so viel vom Dampfen verstehen.


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25.05.2018 07:32
#216
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Wenn vor Gericht die Frage kommt
Wäre der Unfall vermieden worden, wenn das Gerät mit angemessener, vorgesehene Leistung betrieben wurde?
Was und wer bestimmt die Leistung? Das Gerät?

Wäre bei vorgesehenem Einsatzbereich mit einem geschützten Akku der Unfall vermieden worden?
(Siehe Einsatzgebiet von Akkus)


Wer etwas verbieten möchte, der muss auch den Nachweis erbringen.
Ich kann nicht ausschließen, dass auch ohne Nachweise etwas verboten wird, was denn juristisch geklärt werden kann.


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25.05.2018 08:01
#217
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Hm also wenn ich das richtig verstehe sagt das Produktsicherheitsgesetzt in §4 (2)
Ein Produkt darf, soweit es nicht § 4 Abs. 1 unterliegt, nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen ist,
dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden.
Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen
...

Das heißt eigentlich selbst die Fehlerhafte Anwendung / Nutzung muss berücksichtigt werden.
Und da selbst ein Mech. Mod ein Gerät ist fällt er unter dieses Gesetz.

Das noch niemand drauf geschaut hatte ist ein anderes Thema, aber ihr könnt euch drauf verlassen das es so kommen wird.


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25.05.2018 08:36
#218
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"bei bestimmungsgemäßer Verwendung" ist dabei ja der Punkt, um den es geht.
oder
vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden

Was bedeutet "vorhersehbare Fehlanwendung" - juristisch betracxhtet ?
Doch, dass ich auch bei "bestimmuingsmäßigen Gebrauch" eine Gefährdung einer oder mehrererf Personen riskiere.

Danach orientiert dürfte nicht einmal mehr eine Haushalttsleiter verkauft werden.
Es müsste geklärt werden, ob eine Fehlanwendung überhapt vorliegt, die Bestandteil des Gerätes ist.

es heißt "oder" wenn also der bestimmungsmäßige Gebrauch nicht eingehalten wurde, durch beispielsweise nicht geeignete Akkus, so greift der zweite Teil schon nicht mehr.


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25.05.2018 09:03
#219
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Zitat von Michigan im Beitrag #218

Was bedeutet "vorhersehbare Fehlanwendung" - juristisch betracxhtet ?
Doch, dass ich auch bei "bestimmuingsmäßigen Gebrauch" eine Gefährdung einer oder mehrererf Personen riskiere.



"vorhersehbare Fehlanwendung" ist, glasklar der Benutzer setzt einen nicht geeigneten Akku ein.
"vorhersehbare Fehlanwendung" ist ebenso glasklar, in einem VD kann jederzeit ein Kurzschluss entstehen, welcher der Benutzer fahrlässig herbeigeführt hat,
oder durch einen Defekt. Aber in solch einem Gerät ist ein Kurzschluss ein vorhersehbares Ereignis.

Kabelgebundene Geräte sind wieder anderst ein zu ordnen, müssen aber dennoch bestimmte Kriterien erfüllen und sind zudem noch extern über Sicherungen abgedeckt.

Eine Haushaltsleiter ist leider kein Gerät, als Gerät kann nur etwas definiert werden das auch auf eine Aktion eine Reaktion erzeugt.
Die Haushaltsleiter würde dann unter andere Gegenstände fallen. Und auch dafür gibts klare Regeln welche Eigenschaften solche eine Leiter mindestens haben muss.

Und ja die Behörden werden aktiv, wenn durch ein Gerät schon Schaden entstanden ist oder entdeckt wird das ein Gerät eine potentielle Gefahr darstellt.
Meist werden dann irgendwelche Billigprodukte aus Asien vernichtet und weitere rechtliche Schritte gegen den Importeur.


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25.05.2018 09:52
#220
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Genau das ist der Knackpunkt, wir wissen, was bei einem defekten Schrumpfschlauch um den Akku passieren kann, es ist also vorhersehbar.

Ich war's nicht!

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25.05.2018 10:14
#221
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Wahrscheinlich hast du recht, dennoch ist diese Definition unscharf, wenn "vorhersehbare Fehlanwendung" zu einem Verbot führen kann.
Es gibt dazu EU-Vorgaben, wie ein Gerät beschaffen sein muss, um nicht in die Falle "uinvorhersehbare Fehlanwendung" zu geraten.

Verwechslung ist da ein Punkt, der unvorhergesehene Fehlanwendung ermöglicht.

Vor Jahren gab es zur Akkusicherheit schon einen Vorschlag, die Akkus und Geräte mit einem Farbcode, Zahl so zu kennzeichnen, dass eine Verwechslung bei Austausch erkennbar wird.

Sehe es aber auch so ein, dass bei Mech Mod bestimmte Voraussetzungen als "nicht erfüllt" angesehen werden können. Die Grenze ist etwas schwammig, meine Kettensägen erfüllen sicher die technischen Voraussetzungen, aber aiuch da kann ich durch unbeabsichtigtes, fehlerhaftes Verhalten (Kette nicht geeignet), Schaden anrichten. Die sehen alle für den Laien identisch aus. Ich muss als Anwender selber darauf achten, das korrekte und vorgesehene Material einzusetzen. Auch das zu schneidende Material muss geeignet sein, um es mit einer Kettensäge zu bearbeiten.

Ich hoffe, es wird so etwas klarer, was ich zum Ausdruck bringen wollte.

Es ist immer auch etwas der heilige Grahl, wie vorhersehbare Fehlanwendung ausgelegt wird.

Netzteile wäre da ein Thema, gleiche Steckverbindungen für unterschiedliche Belastung verschiedener Geräte, und damit verbundene Brandgefahr. Ist das eine vorhersehbare Fehlanwendung?
Teil ja, teils nein. In einem Urteil wurde der Verkauf eines E-Bikes untersagt, da die Stromversorgung 36V auch die Steckverbindung (übliche Kabel) für 240V beinhaltet hat.
Da ist denn auch der Aufdruck (36V Ladenetzteil verwenden) nicht ausreichend gewesen. Ein üblicher Gerätestecker für solch Anwendung (keine 240V Anschlüsse) wäre ausreichend gewesen.

Schwieriges Thema, und im Einzelfall zu betrachten.

Als Händler wäre ich allerdings etwas in den Popo gekniffen, da Rechtsunsicherheit und Auslegung, wie auch Haftung einem die Existenz entziehen können.
Auf der anderen Seite der Gesetzgeber, der sein vielen Jahren solch Geräte zugelassen/geduldet hat. Und die Katze würde sich in den eigenen Schwanz beißen - sozusagen.


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25.05.2018 10:14
#222
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Zitat von Volker Hett im Beitrag #220
Genau das ist der Knackpunkt, wir wissen, was bei einem defekten Schrumpfschlauch um den Akku passieren kann, es ist also vorhersehbar.


Deshalb gibt es ja entsprechende Sicherheitshinweise: Siehe hier: https://www.akkuteile.de/lithium-ionen-a...p-35a/a-100808/

Jetzt hast als Heimuser natürlich ein Problem: "..autorisiertes Fachpersonal"

Leider verzichten die darauf hin zu weisen, das beschädigte Schutzhüllen (Schrumpfschläuche) ein Sicherheitsrisiko beinhalten.
Gut ein Fachpersonal sollte das vielleicht wissen. Aber dann dürfen sie das nicht Ottonormalverbraucher so verkaufen.


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25.05.2018 10:34 (zuletzt bearbeitet: 25.05.2018 10:37)
#223
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Aber schon interessant, "Wechselakkus" die für diesen Zweck hergestellt werden. Das ist eine Hersteller-Klausel, um sich abzusichern. Aber bedeutsam ist es nicht für den Handel, da diese sich als "autorisiertes Fachpersonal" bezeichnen können. Ansonsten der Hersteller gegen seine eigenen Vorgaben verstoßen würde.


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25.05.2018 14:15
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#224
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( gelöscht )

Wenn ich das lese "Bitte beachten Sie, dass Lithium Zellen nur durch autorisiertes Fachpersonal verwendet werden dürfen" ist das der größte Blödsinn.
Alle die mit solche Akkus hantieren, müssen eine Fachausbildung haben.


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25.05.2018 15:27
#225
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Zitat von TKK-Dampfer im Beitrag #217
Hm also wenn ich das richtig verstehe sagt das Produktsicherheitsgesetzt in §4 (2)
Das heißt eigentlich selbst die Fehlerhafte Anwendung / Nutzung muss berücksichtigt werden.
Und da selbst ein Mech. Mod ein Gerät ist fällt er unter dieses Gesetz.


Die Frage ist, ob es (juristisch) nicht reicht, wenn der Hersteller angibt, der MechMod dürfe nur mit geschützten Akkus verwendet werden, andernfalls Gefahr & keine Haftung. Im schlimmsten Fall noch mit einem entsprechenden Sticker drauf.

Man hat Autos auch noch nicht verboten, bloss weil man ein brennendes Streichholz in den Tank werfen könnte. --- Ich überlege gerade, ob bei meinem am Tank ein Feuergefahrhinweis angebracht ist. Ich glaube nicht. OK, bei autos kann man einwenden, dass es zum Allgemeinwissen gehört, dass Benzin brennbar ist. Ähnlich, dass Messer scharf sein können und man sie sich oder anderen besser nicht in den Brustkorb sticht o.ä. Aber Mehr als entsprechende Warnhinweise zu geben können die Mod-Hersteller auch nicht tun (solange die MechMods so gebaut sind, dass man einen geschützten Akku auch reinkriegt), sie haben sonst ja keinen Einfluss darauf, was der Endverbraucher später da tatsächlich reinsteckt.


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