Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?

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10.01.2019 12:15
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#26
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Nun, und wenn es hundert Meter wäre. Wenn die Bahn sagt "Nein" ist das ihr (gutes) Recht


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10.01.2019 13:12
avatar  bunny
#27
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Zitat von Lars-oha im Beitrag #25


Danke, mit dem Satz bin ich raus. Ich gönn dir die 15€. Hätte ruhig teurer sein dürfen.


Und ich finde, mit DEM Satz hast Du genau in das gleiche Rohr geblasen.


Ich finde das auch sehr überzogen für die Situation. Gesetz hin oder her, wir sind keine Maschinen und ein bisschen Menschlichkeit könnte man sich ja bewahren.
Schade, aber so ist es halt.

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10.01.2019 13:23
#28
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Also unabhängig dem vorliegenden Fall, habe ich folgende Meinung:
Überall da, wo "hier ist rauchen nicht erlaubt steht", da dampfe ich auch nicht. Weil zwischen rauchen und dampfen kein sozialkritischer Unterschied gemacht wird. Dampfen und Rauchen an Tankstellen wird gleichgestellt. In Museen und öffentlichen Gebäuden darf ich nicht rauchen. Dass ich dort nicht "dampfen" darf, steht da zwar nicht explizit, jedoch sagt das mir mein gesunder Menschenverstand.

Ich war letztens auf dem Weihnachtsmarkt, da war zwar das "rauchen" erlaubt, dennoch haben einige komische Individuen einen großen Bogen um mich gemacht, als wäre ich ein Aussätziger, jemand mit der Pollenpest oder Schlimmeres. Ich denke einfach, dass das Verständnis - was in einer E-Zigarette überhaupt drin ist - nicht vorhanden ist.

Den Warnschildern jedoch Recht zu geben mit dem "Rauchen verboten", weil es womöglich an dem oder den Plätzen nicht erlaub ist zwecks Sicherheitsmaßnahmen bzgl. Gasen oder leicht entzündliche Stoffe schwebend in der Luft, möchte ich schon sagen, dass das Rauchen und Dampfen grundsätzlich keinen Unterschied mache, beides "glüht" und beides kann Gase oder schwebend entzündliche Stoffe entzünden.
Bei unserer Dampferei wird ja nichts zerstäubt, was einen Nebel bildet, wie bspw. bei den ganzen Wasser-Verneblern oder Luftbefeuchtern. Fakt ist, der Coil wird heiß und hat auch an bestimmten Stellen Glühpunkte, die wiederum das Liquid erhitzen und so die "Verbrennung" stattfindet, was wiederum den Rauch produziert.

Glühen tut also beides.

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Dampfen - und - Dampfen lassen

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10.01.2019 13:37
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#29
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Wenn irgend ein Teil deiner Wendel glüht, dann wirst du die bestimmt nicht mit Genuss Dampfen.
Eine normale Taschenlampe ist bezüglich möglicher Entzündungen mindestens genauso gefährlich wie die Dampfe.
Erst dort, wo die Nutzung (nicht ex-geschützter) elektrischer Geräte aus Brand- und Explosionsschutzgründen verboten ist, würde die Dampfe auch ein nennenswertes Sicherheitsrisiko bedeuten.


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10.01.2019 13:40 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2019 13:41)
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#30
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Nun ja, mit der Einstellung "wenn rauchen nicht erlaubt ist, dampfe ich auch nicht" stimme ich Dir unumfänglich zu. Aber "Glühpunkte"? Dann dürfte ich ja auch nicht mit einer Taschenlampe an der Tanke in den Motorraum schauen, denn in der Glübirne glüht ja auch ein Draht. Also, meine Dampfe sprüht jetzt keine Funken. Man kann es ja auch übertreiben. Wenn ich an der Tanke lese "kein Handy beim Tanken" ist das ok, ist das gute Recht des Tankstellenbetreibers. Wenn da steht "keine Bananen beim Tanken essen" muss ich das auch akzeptiern oder mir eine andere Tanke suchen. Das Hausrecht topt vieles. Wir haben leider keine salomonische Rechtsprechung mehr.

@JG59 war schneller


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10.01.2019 13:46
#31
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Zitat von Reisender im Beitrag #23
@FrankTheTank Ehrlichgesagt wissen wir nicht genug, um das zu beurteilen. Er "wurde gehindert". Frage: Von wem gehindert, von dem Typen von dem die Strafe ausgesprochen wurde oder von einem anderen Bahnbediensteten? 2. Frage: Gehindert, weil der noch nicht fertig mit der Ausstellung des Bußgeldes war oder gehindert, obwohl alle Personalien aufgenommen und der Bußgeldwisch schon in der Hosentasche verschwunden war? Das sind schon essentielle Details....


Nein, ich glaube nicht das sich damit etwas ändert.
Das Hausrecht erlaubt es den Bahnmitarbeitern beliebige Personen vor die Tür zu setzen.
Die Bahnmitarbeiter können sogar ein dauerhaftes Hausverbot (!) für den Bahnhof erteilen.
Bei einer auf frischer Tat ertappten Person darf auch jedermann den Täter bis zur Klärung der Identität festsetzen (§ 127 Abs. 1 Satz 1).
Im Zweifel also so lange bis die Polizei eintrifft und die Identität klärt.
Deshalb ist es vollkommen Gleichgültig welche "Details" es gab.
Solange die Bahnmitarbeiter ihn nicht unverhältnismäßig hart zusammengeschlagen haben, wird es die Bahn oder deren Mitarbeiter nicht interessieren.

Die einzige Möglichkeit ist es der Vertragsstrafe zu widersprechen und es im Zweifel auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen.
Hier stehen die Chancen aus meiner Sicht sogar vergleichsweise gut, dass die Vertragsstrafe durch das Gericht als unwirksam einkassiert wird.
Eine Entschuldigung oder gar eine Entschädigung durch Die Bahn wird es aber wohl nicht geben.


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10.01.2019 14:36
#32
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Kommt mir ein wenig so vor wie ein trotziges Kind....
Und da kam dann eben der bahnmitarbeiter....

Ich muß glücklicherweise nirgends dampfen, wenn es sich nicht anbietet.
Mein Freund dagegen schon eher. Der nuckelt auch immer und überall an seiner Dampfe, nur aber eben entweder im raucherbereich, wenn der im Freien ist und er dem Rauch entkommen kann oder aber eben stellte mit rein pg und so Minigeräten, die in der Hand verschwinden. So kann er seit Jahren immer und überall "nikotinieren" ohne aufzufallen.

Im Münchner HBF hatte er dieses Jahr bei Anfahrt zu einer Demo (gg.neues PAG, ....) im u-bahnbereich eine Kontrolle, weil der Typ (fahrkartenkontrolleur in Zivil) zufällig genau neben ihm stand. Nachdem er das Ticket gecheckt hatte machte er bzgl. dampfen weiter, obwohl ja kein Dampf sichtbar war. Männe hatte in den letzten Jahren ein paar wenige solche Situationen und hat die Erfahrung gemacht, daß man da stets mit reumütigem Blick und einer vorsorglichen Entschuldigung (....wusste ja nicht, daß sogar trocken ziehen in der Bahn verboten ist...) besser und schneller wegkommt als mit grundsatzdebatten. Er sieht es so, daß er das fachliche Wissen und recht hat, aber den bahnfreie eben das Hausrecht. Und da männe im Bereich der Bahn angetroffen wurde würde es ihm nie einfallen den Hausherrn da oberschlau anzumosern. Wichtig ist ihm während der Wartezeit Nikotin reinzubekommen und das geht eben unauffällig auch. Fette Wolken machen ist einfach nicht schlau in der Öffentlichkeit....warum muß sowas denn sein ? Bringt einem persönlich doch nichts außer, wie hier beschrieben, am Ende nur Ärger.

Bei mir zuhause bestimme ich ja auch, wer was in meinen Räumen darf oder eben auch nicht. Rauchen ist bei mir generell verboten, seit ich nur noch dampfe, und da verbitte ich mir auch jegliche Debatte über Sinn und Unsinn meiner Entscheidung. Im Bahnhof ist das mE ebenso....

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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10.01.2019 16:01
#33
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Zitat von Overdampfer im Beitrag #30
Nun ja, mit der Einstellung "wenn rauchen nicht erlaubt ist, dampfe ich auch nicht" stimme ich Dir unumfänglich zu. Aber "Glühpunkte"? Dann dürfte ich ja auch nicht mit einer Taschenlampe an der Tanke in den Motorraum schauen, denn in der Glübirne glüht ja auch ein Draht. Also, meine Dampfe sprüht jetzt keine Funken. Man kann es ja auch übertreiben. Wenn ich an der Tanke lese "kein Handy beim Tanken" ist das ok, ist das gute Recht des Tankstellenbetreibers. Wenn da steht "keine Bananen beim Tanken essen" muss ich das auch akzeptiern oder mir eine andere Tanke suchen. Das Hausrecht topt vieles. Wir haben leider keine salomonische Rechtsprechung mehr.

@JG59 war schneller


Ganz so allmächtig ist das Hausrecht nun auch wieder nicht.
Aber aus praktischen Gründen wird dem Inhaber des Hausrechts erst einmal viel Gestaltungsspielraum (Hausverbotsrecht, stillschweigende Vertragszustimmung) gelassen.
Das sagt aber nichts darüber aus, ob die jeweiligen Vertragsklauseln gültig sind oder nicht.
Bei einem Hausverbot in einem Bahnhof wird die Bahn das Hausverbot z.B. nicht durchsetzen können, solange anzunehmen ist das derjenige der von dem Verbot Betroffen ist tatsächlich mit der Bahn fahren will.
Das liegt einfach daran, dass die Bahn per Gesetzt dazu verpflichtet ist Personen zu befördern. (§10 AEG)
Wer ein gültiges Ticket hat und nicht am Bahnhof rum lungert darf also selbst bei einem bestehenden Hausverbot den Bahnhof kurzfristig betreten und Bahn fahren, da er ein Anrecht auf Beförderung hat.
Natürlich kann man jetzt auch den Standpunkt einnehmen, dass er in der Wahrnehmung dieses Rechts behindert wurde, weil die Bahnmitarbeiter ihn auf Grundlage einer unwirksamen Vertragsklausel daran gehindert haben.
Dafür müsste man aber zuerst durch ein Gericht feststellen lassen, dass die Vertragsklausel unwirksam ist.
Alleine diese Feststellung wäre schon mit sehr viel Aufwand verbunden, zumal die Bahn wohl auch versuchen würde einer gerichtlichen Feststellung aus dem Weg zu gehen.
Deshalb mach es ja gerade in dem Fall auch Sinn den Forderungen der Bahn zu widersprechen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zulassen.
Bei einer gerichtlichen Klärung ist es wahrscheinlich, dass die Unwirksamkeit der entsprechenden Vertragsklausel festgestellt wird.
Deshalb halte ich es für wahrscheinlich, dass die Bahn auf die Forderung verzichten wird.
Eine Entschädigung wird aber deutlich schwerer zu erreichen sein, da es der Bahn generell an Unrechtsbewusstsein mangelt.


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10.01.2019 16:02 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2019 16:03)
#34
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Zitat von Overdampfer im Beitrag #30
Dann dürfte ich ja auch nicht mit einer Taschenlampe an der Tanke in den Motorraum schauen, denn in der Glübirne glüht ja auch ein Draht. Also, meine Dampfe sprüht jetzt keine Funken.

Na ja, ne Glühbirne ist ein in sich abgeschottetes System. Ein coil, der glüht, aber nicht, da kann ich vom Trip Tip aus direkt auf die Coil schauen und manche befeuern ihren Coil schon mit 180 oder mehr und an den Enden jeweils glüht es da schon mal.


Und....
wer meinte mal irgendwas gesagt zu haben, dass die nicht zwischen rauchen und dampfen zu unterscheiden, die gute deutsche Bahn, hier mal folgendes:

Hausordnung Deutsche Bahn
(Stand: 01/2015)

Nicht gestattet ist.....

Punkt 13:
Rauchen sowie die Benutzung elektrischer
Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten
Raucherbereiche

Also ist der Fall doch klar und die 15,00 € völligst gerechtfertigt. Aus die Maus

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Dampfen - und - Dampfen lassen

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10.01.2019 16:16
#35
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Unglaublich, was wir hier für Grundsatzdiskussionen vom Zaun brechen wegen läppischen 15€. Mir ging es weiter oben nicht um juristische Spitzfindigkeiten, sondern nur darum, ob er "selber schuld" ist an der 10minütigen Verspätung, und zwar von meinem inneren moralischen Grundverständnis her. Wenn der Bahnmitarbeiter ihn schon fix-fertig bestraft hatte und er den Zug nach dieser Bestrafung noch locker erwischt hätte, aber daran gehindert wurde, dann ist er nicht "selber schuld", weil die Strafe (15€) ist ja bereits ausgesprochen und abgehandelt worden. Wenn allerdings der Akt der Bestrafung so lange gedauert hat, dass er dadurch den Zug verpasst hat (und er interpretiert das jetzt so, dass er daran "gehindert" wurde), fällt das schon unter "selber schuld", weil ohne sein Fehlverhalten hätte er die Strafe nicht erhalten und den Zug erwischt.

„Use the Force, Harry!“
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10.01.2019 17:01
#36
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Zitat von Silverhead im Beitrag #34

Punkt 13:
Rauchen sowie die Benutzung elektrischer
Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten
Raucherbereiche


Was wäre denn, wenn Punkt 13.1
Nichtraucher müssen sich mindestens 10 Minuten in einem Raucherbereich aufhalten.

lauten würde?


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10.01.2019 18:06
#37
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Zitat von Cornholio82 im Beitrag #1


Ich war heute morgen auf dem Weg zur Arbeit (in Hamburg), bin auf dem Bahnsteig ans Gleisende gegangen, welches nicht überdacht ist und habe meine Dampfe benutzt.

Zu allem Überfluss wurde mir auch der Einstieg in die nächste Bahn verweigert. Wodurch ich 10 Minuten später bei einem Arbeitsplatz war.




Ähhh - du hast dich auf dem Gelände der Bahn befunden und dort gilt nun mal das Hausrecht - für BEIDE Fälle wohlgemerkt. Du wirst wohl nicht drumrum kommen, das Bußgeld zu zahlen.

Gut - die Hausordung wird sich wohl kein Fahrgast VOR Betreten des Bahngeländes durchlesen und auch nicht wenn er "drin" ist - es sei denn der Zug hat wie üblich Verspätung und die Hausordung hängt irgendwo gut sichtbar aus... ist das nicht der Fall, kann die Bahn ihre Kunden eigentlich nicht für Feinheiten verantwortlich machen, wenn die nicht eben jedem Fahrgast spätetestens mit der Fahrkarte ein Exemplar dieser Hausordnung aushändigen. Enthält die Hausordung z.Bsp. ein Rauchverbot auf dem kompletten Gelände, sollte das an allen Eingängen sichtbar ausgeschildert sein. Hängt da sowas, aber keines auch fürs Dampfen, hättest du theoretisch die Chance damit zu argumentieren, das Dampfen nicht Rauchen ist - ob du damit durchkommst, steht aber auf nem ganz anderen Blatt... vielleicht, wenn du dafür nen Anwalt einschaltest, was in keiner Relation zu dem Bußgeld steht... naja, du musst selber wissen, was es dir wert ist, Recht zu haben.

Was den 2. Teil angeht - sorry, aber die Züge gehören der Bahn und die haben das Recht dir die Weiterfahrt (zeitweise) zu verbieten. Du hast nach deren Meinung gegen ihre Regeln verstoßen und damit ist das Verbot begründet genug. Auch da darfst du mit keiner Entschädigung für die verpasste Arbeitszeit rechnen. Sowas nennt man Hausrecht...


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10.01.2019 18:16
#38
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Zitat von sunnymarie32 im Beitrag #37
Zitat von Cornholio82 im Beitrag #1


Ich war heute morgen auf dem Weg zur Arbeit (in Hamburg), bin auf dem Bahnsteig ans Gleisende gegangen, welches nicht überdacht ist und habe meine Dampfe benutzt.

Zu allem Überfluss wurde mir auch der Einstieg in die nächste Bahn verweigert. Wodurch ich 10 Minuten später bei einem Arbeitsplatz war.




Ähhh - du hast dich auf dem Gelände der Bahn befunden und dort gilt nun mal das Hausrecht - für BEIDE Fälle wohlgemerkt. Du wirst wohl nicht drumrum kommen, das Bußgeld zu zahlen.

Gut - die Hausordung wird sich wohl kein Fahrgast VOR Betreten des Bahngeländes durchlesen und auch nicht wenn er "drin" ist - es sei denn der Zug hat wie üblich Verspätung und die Hausordung hängt irgendwo gut sichtbar aus... ist das nicht der Fall, kann die Bahn ihre Kunden eigentlich nicht für Feinheiten verantwortlich machen, wenn die nicht eben jedem Fahrgast spätetestens mit der Fahrkarte ein Exemplar dieser Hausordnung aushändigen. Enthält die Hausordung z.Bsp. ein Rauchverbot auf dem kompletten Gelände, sollte das an allen Eingängen sichtbar ausgeschildert sein. Hängt da sowas, aber keines auch fürs Dampfen, hättest du theoretisch die Chance damit zu argumentieren, das Dampfen nicht Rauchen ist - ob du damit durchkommst, steht aber auf nem ganz anderen Blatt... vielleicht, wenn du dafür nen Anwalt einschaltest, was in keiner Relation zu dem Bußgeld steht... naja, du musst selber wissen, was es dir wert ist, Recht zu haben.

Was den 2. Teil angeht - sorry, aber die Züge gehören der Bahn und die haben das Recht dir die Weiterfahrt (zeitweise) zu verbieten. Du hast nach deren Meinung gegen ihre Regeln verstoßen und damit ist das Verbot begründet genug. Auch da darfst du mit keiner Entschädigung für die verpasste Arbeitszeit rechnen. Sowas nennt man Hausrecht...


Es ist kein Bußgeld, sonder eine Vertragsstrafe.
Ob diese gerechtfertigt ist oder nicht muss im Zweifel ein Gericht entscheiden.


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10.01.2019 18:34 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2019 18:36)
#39
10.01.2019 19:52 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2019 19:55)
#40
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Danke, luisette, dann können wir ja jetzt richtig loslegen....

Das ist das ganze aber mMn nicht wert. Schon vor längerem hatten wir doch schonmal die diskussion iwo, daß die Bahn und auch Fluggesellschaften dampfen mit rauchen gleichsetzen.
Und wenn diese regularien von jmd. nicht akzeptiert werden, muss man eben dagegen gerichtlich bzw. anwaltlich vorgehen. Am besten BEVOR man dagegen verstößt..

Wie Sunnymarie schon sehr richtig anmerkte gehören die Züge der Bahn und die Flieger eben der Airline.
Wer also da eine Beförderung haben will sollte sich an die jeweiligen ansagen halten.
Versuch mal in einem nichtrauchertaxi zu dampfen. Da stehst du schneller auf der Straße als du gucken kannst. Btw....man kann auch vorab fragen, ob was und wie statthaft wäre.
Mein Freund war bei bekannten eingeladen, "musste" da paar wohl sehr gute und gehaltvolle Rotweine "testen" und war danach sMn nicht mehr fahrtüchtig, also Taxi gerufen.
Und trotz schwerer Zunge hat er es beschwipst sogar noch hingekriegt die Taxifahrerin zu fragen, ob er bissi dampfen dürfe während der Fahrt, wenn er das Fenster einen Spalt aufmacht und da rauspustet. Die Fahrerin hat in die Ablage gegriffen und ihm grinsend eine fette Kombi hingehalten....

Also in Zukunft einfach VORHER erkundigen wo was geht, dann klappt es auch mit den Mitmenschen/Zugpersonal/Stewardess/Taxifahrerin....ohne Bußgeld und Streit.

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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10.01.2019 19:59
avatar  Schacht
#41
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Zitat von OldboyAC im Beitrag #4
Die sollen mal lieber schauen das ihre Züge pünktlich abfahren, aber das kriegen sie nicht auf die Reihe und das bei den Wucherpreisen...



Sorry aber das ist der übliche bullshit den wir sonst so verteufeln wenns in den medien so polemisch übers dampfen geht.
Ich bin jahrelang bahn gefahren und deutlich entspannter und pünktlicher als mit dem Auto. Zum Bruchteil des Preises.


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10.01.2019 20:52
avatar  Digedag
#42
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Verzeiht mein Unwissen, aber ist die Bahn als Privatwirtschaftliches Unternehmen eigentlich berechtigt ein Bußgeld zu verhängen ? Ein erhöhtes Beförderungsentgeld wenn sie einen beim Schwarzfahren erwischen macht ja noch Sinn aber Bussgelder zu verhängen sollte doch den Behörden vorbehalten sein.


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10.01.2019 20:59
#43
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Zitat von Digedag im Beitrag #42
Verzeiht mein Unwissen, aber ist die Bahn als Privatwirtschaftliches Unternehmen eigentlich berechtigt ein Bußgeld zu verhängen ? Ein erhöhtes Beförderungsentgeld wenn sie einen beim Schwarzfahren erwischen macht ja noch Sinn aber Bussgelder zu verhängen sollte doch den Behörden vorbehalten sein.


Korrekt!
Es handelt sich nicht um ein Bußgeld, sondern um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe.
Dazu kommt noch, dass die Vertragsklausel recht fragich ist und möglicherweise unwirksam sein kann.


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10.01.2019 21:12
avatar  Digedag
#44
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Also müsste die Bahn die Vertragsstrafe auf zivilrechtlichem Weg einklagen und kann diese auch nicht direkt vollstrecken lassen?


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10.01.2019 21:44
#45
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Ist mir letztes Jahr Anfang Oktober passiert.
Mein Auto ging kaputt und ich musste mit der Bahn weiterfahren.
Katastrophe = Deutsche Bahn.

Nichts lief regulär nach Fahrplan und Anschlusszüge warteten nicht.
So kam es , das ich in Frankfurt am Hauptbahnhof 4 Std warten musste,
bis mein Zug um 5 Uhr frühs nach Würzburg kam.

Ich dampfte am Hauptbahnhof und da kam auch ca 2 Uhr frühs die Polizei
zu mir und sagte , das das verboten sei.
Sagte , ich störe ja keinen und Dreck mache ich auch nicht.
Polizei darauf, ... Zigaretten Und E-Zigaretten sind diesbezüglich gleichgestellt.
Der Nebel stört eventuell andere .
Rauchen sowie Dampfen seien nur in den dafür vorgesehenen Zonen erlaubt.

Ps : Die dafür vorgesehene 20 Euro Strafe musste ich nicht zahlen , .... er belies
es bei der Verwarnung.

****************************************************************************************
***************** Suche Weisheit , Respekt und Mitgefühl in deinem Leben ********************
*****************************************************************************************


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10.01.2019 23:15
#46
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"Cornholio82"
Moin Ulrich, hier oben aus RD-ECK

Na...was sagst Du....nach gut 14 Std. Zugehörigkeit ?
Hättest Du nicht gedacht oder ?
Musst Dir ja vorkommen wie unter lauter Schaffnern...

Kaum gelandet hier und schon voll im Trend:
"Leben Live" in old Germany würde ich mal meinen.
Willkommen im Land der ultimativen Paragraphenreiter
und Lamentierweltmeister.

Vor Allem aber: "Willkommen an Bord"
und trotzdem viel Spass hier!



Dann würde ich an Deiner Stelle, auch wenn's momentan vielleicht schwerfällt,
ganz schnell abhaken die komplette Chose und bloß nicht überbewerten.
Besser ist Das!

Denn Dir mit Deinen jugendlichen 34 Lenzen (wie ich vernehmen konnte),
wird wohl ( selbst nach einer gewissen Portion Lebenserfahrung) auch immer
mal wieder Eines unterkommen:

....nämlich so selbstgerechte Wichtigtuer, oftmals auch als Vollpfosten deklariert,
deren Wortschatz und geistiger Horizont spätestens bei dem Begriff
"Fingerspitzengefühl" ein abruptes Ende findet...
geschweige auch noch eine praktische Anwendung des "Selbigen",falls notwendig,
in Einklang bringen zu können

Wie gesagt, am besten abheften und unter einer weiteren Episode "dumm gelaufen" ad acta.

Und seh' es doch mal von der anderen Seite: "Spassgesellschaft Deutschland" sozusagen.

Du hast dem Typen doch zum genialen Dienstereignis des Monats, sowie auch innerem Abgang
verholfen, wovon der noch nichtmal nachts zu träumen wagt.
Der kann weiterhin frohgelaunt seinen Verpflichtungen nachkommen
und darf sich auch weiterhin in seinem Tun äußerst wichtig vorkommen......

Was soll's also.....hat doch auch was, oder?


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10.01.2019 23:18 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2019 23:21)
#47
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11.01.2019 10:55
#48
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Zitat von Digedag im Beitrag #44
Also müsste die Bahn die Vertragsstrafe auf zivilrechtlichem Weg einklagen und kann diese auch nicht direkt vollstrecken lassen?

Das KANN funktionieren. Widerspruch einlegen und wenn die bahn auf die 15 ökken besteht und trotzdem rechnung schickt bzw. ein inkassounternehmen beauftragen mit der forderung diese mit dem hinweis auf die unrechtmäßigkeit zurückschicken und die zahlung verweigern.
Mit dem hinweis es auf gerichtliche klärung ankommen zu lassen.
Kann sein, daß die DB dann den normalen rechtsweg weiter geht, also mahnungen und am ende einen gerichtl. mahnbescheid erwirken.
Dann sind aus den 15 ökken aber wohl bestimmt inkl. mahngebühren, ggfalls. in inkasso und mahnbescheidsgebühr an die 100 eu geworden.
Im falle einer gerichtlichen entscheidung kämen dann noch die gerichtskosten dazu.
Verliert die bahn bleibt sie auf diesen kosten sitzen, gewinnt sie den rechtsstreit bist du bestimmt mit weit über 100 euro am ende dabei.

Mit einer rechtschutzversicherung könnte man das aber durchaus mal antesten, ob man damit durchkäme.
Zumindest mal einen anwalt fragen, wie dieser die rechtslage diesbzgl. einschätzen würde. Wenn der aussicht auf erfolg sähe, durchziehen...
Dann gäbe es nämlich ein grundsätzliches urteil zu diesem sachverhalt und ander dampfer könnten sich künftig darauf berufen.

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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11.01.2019 11:00 (zuletzt bearbeitet: 11.01.2019 11:07)
#49
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Zitat von Digedag im Beitrag #44
Also müsste die Bahn die Vertragsstrafe auf zivilrechtlichem Weg einklagen und kann diese auch nicht direkt vollstrecken lassen?


Ich denke das läuft dann wie bei jeder anderen zivilrechtlichen Forderung auch.
Die werden dir auch eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. ausstellen müssen, da die Vertragsstrafe auch der Steuerpflicht unterliegt.
Wenn du die nicht vor Ort bezahlst kommt üblicherweise zuerst das zivile Mahnverfahren.
Man bekommt also immer böser werdende Briefe mit immer höheren Forderungen und Drohungen zugeschickt.
Bei "normalen" Forderungen folgt dann das gerichtliche Mahnverfahren, in dem der Gläubiger seine Forderung vor Gericht vorträgt und bei Erfolg einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erhält.
Aber das ist in diesem Fall alles nicht wirklich zielführend.
Am elegantesten ist meiner Meinung nach der Weg des geringsten Widerstands.
Also die Vertragsstrafe unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Zahlungspflicht bezahlen und nach Klärung der Rechtslage das Geld inkl. Zinsen von der Bahn zurückfordern.
Dafür muss man meiner Meinung nach der Bahn den Vorbehalt schriftlich Mitteilen (am besten per Fax) und die Rechnungen & Belege aufbewahren.
Das ist deutlich risikoärmer als die Variante der gerichtlichen Konfrontation, da man hierbei nicht das Risiko tragen muss hinterher auf Gerichts- und Mahnkosten sitzen zu bleiben.


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11.01.2019 11:34
#50
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Zitat von FrankTheTank im Beitrag #49
Zitat von Digedag im Beitrag #44
Also müsste die Bahn die Vertragsstrafe auf zivilrechtlichem Weg einklagen und kann diese auch nicht direkt vollstrecken lassen?

Am elegantesten ist meiner Meinung nach der Weg des geringsten Widerstands.
Also die Vertragsstrafe unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Zahlungspflicht bezahlen und nach Klärung der Rechtslage das Geld inkl. Zinsen von der Bahn zurückfordern.
Dafür muss man meiner Meinung nach der Bahn den Vorbehalt schriftlich Mitteilen (am besten per Fax) und die Rechnungen & Belege aufbewahren.
Das ist deutlich risikoärmer als die Variante der gerichtlichen Konfrontation, da man hierbei nicht das Risiko tragen muss hinterher auf Gerichts- und Mahnkosten sitzen zu bleiben.


Aber nur mit dem unterschied, daß die bahn dann ja erstmal ihre/deine kohle hat und sich entspannt zurücklehnen kann.
Du musst ja dann trotzdem vor gericht gehen um die rechtslage bzw. rechtmäßigkeit der vertragsstrafe anzufechten.
Dazu brauchst du ja wiederum einen anwalt, der bestimmt auch einiges kostet.
Würde trotzdem zumindest widerspruch einlegen und auf ankündigung der verweigerung der bezahlung setzen, verbunden mit dem hinweis, eine gerichtliche klärung anzustreben, falls auf die forderung nicht verzichtet werden sollte. Vllt. machen die dann ja doch einen rückzieher ?
Wohlwissend, daß so ein uU zu ihren ungunsten ausfallendes urteil natürlich flächendeckend probleme nach sich ziehen würde.

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Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

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