Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?

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11.01.2019 12:48
#51
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natürlich wäre es nett und vielleicht auch wünschenswert gewesen es bei einer Belehrung zu belassen, hat man ja aber nicht, warum auch immer.....
Wenn man denn einen Fehler gemacht hat muss man auch dafür gerade stehen.
Es gab Zeiten da habe ich mich auch nicht immer an alle Regeln gehalten, na und, ich darf mich halt nur nicht erwischen lassen
wenn doch hab ich halt einfach mal Pech gehabt und muss das unter dumm gelaufen verbuchen und auch mit den Konsequenzen leben.
Die Hausordnung ist doch hier klar und deutlich.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein Gerichtsstreit hier zielführend wäre.
Was soll denn hier noch gerichtlich geklärt werden? Auch wenn die Deutsche Bahn sagt Pommes Essen verboten dann ist das halt einfach mal so.
Hausordnung ist halt Hausordnung.

Fang nie an aufzuhören,

hör nie auf anzufangen.

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11.01.2019 13:13
#52
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Zitat von lenichen im Beitrag #50
Zitat von FrankTheTank im Beitrag #49
Zitat von Digedag im Beitrag #44
Also müsste die Bahn die Vertragsstrafe auf zivilrechtlichem Weg einklagen und kann diese auch nicht direkt vollstrecken lassen?

Am elegantesten ist meiner Meinung nach der Weg des geringsten Widerstands.
Also die Vertragsstrafe unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Zahlungspflicht bezahlen und nach Klärung der Rechtslage das Geld inkl. Zinsen von der Bahn zurückfordern.
Dafür muss man meiner Meinung nach der Bahn den Vorbehalt schriftlich Mitteilen (am besten per Fax) und die Rechnungen & Belege aufbewahren.
Das ist deutlich risikoärmer als die Variante der gerichtlichen Konfrontation, da man hierbei nicht das Risiko tragen muss hinterher auf Gerichts- und Mahnkosten sitzen zu bleiben.


Aber nur mit dem unterschied, daß die bahn dann ja erstmal ihre/deine kohle hat und sich entspannt zurücklehnen kann.
Du musst ja dann trotzdem vor gericht gehen um die rechtslage bzw. rechtmäßigkeit der vertragsstrafe anzufechten.
Dazu brauchst du ja wiederum einen anwalt, der bestimmt auch einiges kostet.
Würde trotzdem zumindest widerspruch einlegen und auf ankündigung der verweigerung der bezahlung setzen, verbunden mit dem hinweis, eine gerichtliche klärung anzustreben, falls auf die forderung nicht verzichtet werden sollte. Vllt. machen die dann ja doch einen rückzieher ?
Wohlwissend, daß so ein uU zu ihren ungunsten ausfallendes urteil natürlich flächendeckend probleme nach sich ziehen würde.


Man kann auch einfach so lange warten und hoffen, dass es irgendwann durch jemanden geklärt wird.
Es kommt halt immer auf die persönlichen Umstände an.
Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt und bereit ist das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits einzugehen, kann man auch die direkte Konfrontation suchen.
Ich vermute, dass die Chancen sogar recht gut stehen würden einen solchen Rechtsstreit zu gewinnen.
Immerhin haben Dampfer ja auch gewisse Persönlichkeitsrechte.
Diese gilt es eben gegen die Hausrechte der Bahn abzuwägen, die ihren anderen Gästen gerne eine damit verbundene Geruchsbelästigung ersparen möchte.
Da sich der Vorfall aber unter freiem Himmel abgespielt hat und er sich beim Dampfen in einen abgelegen Bereich des Bahnsteigs begeben hat, wird es für die Bahn hier sehr schwer werden die Vertragsklausel sinnvoll zu begründen.
Vor dem Hintergrund dass es bisher auch noch keine Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung durch das Dampfen gibt, halte ich es für gut möglich, dass die entsprechende Regel der Hausordnung unangemessen und damit unwirksam ist.
Das ist aber nur meine Einschätzung als Laie.
Letztendlich werden Juristen die Sache irgendwann einmal vor Gericht klären müssen.
Zumindest habe ich die Hoffnung, dass sich irgendwann man jemand dazu berufen fühlt der Bahn diesen Unsinn gerichtlich zu verbieten.


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11.01.2019 13:15
avatar  Romilia
#53
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ich bin immer wieder erstaunt, welcher irrglauben doch in bezug auf das hausrecht besteht:
die db hat kein unbeschränktes hausrecht, -dies liegt daran, dass sie einen gesetzlichen beförderungsauftrag hat, der für alle gilt. für drogensüchtige grundsätzlich genauso wie träger grüner cordhosen und ex-knackis.
jedem dieser drei kann ich als privatperson den zugang zu meinem haus ohne abwägung verwehren - die db kann das nicht.
sie hat ihren beförderungsauftrag zu erfüllen, basta.
die grundrechte sind zu wahren - und wo dies im einzelfall nicht möglich ist, ist dies der einzelfall (also z.b. der offensichtlich betrunkene) und abzuwägen: recht auf beförderung des einen gegen sicherheit der anderen und sicherheit des bajneigentums
der geschilderte fall hat nichts mit dem hausrecht zu tun, es geht- wie bereits angemerkt - auch nicht um ein bußgeld, sondern um eine art vertragstrafe, denn die beförderungsbedingungen der db sagen, wo und wie geraucht/gedampft werden darf.
unerhört finde ich daher tatsächlich, dass der betroffene am besteigen eines zuges gehindert wurde - dafür gab es nicht den geringsten grund, überhaupt rein gar nichts, was als rechtfertigung auch nur irgendwie tauglich wäre.
die db hat noch nicht mal die mittel, jemandem zu zwingen, aus einem zug auszusteigen, der dies nicht will - selbst wenn es gerechtfertigt ist.
dazu muss sie die polizei/bgs bemühen

insofern kann ich den ärger des betreffenden sehr gut nachvollziehen und es ist einfach kein guter stil eines angeblich kundenorientierten unternehmens gleich die keule auszupacken für ein simples fehlverhalten - weil am ende die 15 euro ja auch mehr kosten, als sie einbringen, wenn man mal ehrlich ist


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11.01.2019 13:37
#54
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Zitat von Romilia im Beitrag #53

jedem dieser drei kann ich als privatperson den zugang zu meinem haus ohne abwägung verwehren - die db kann das nicht.
sie hat ihren beförderungsauftrag zu erfüllen, basta.
die grundrechte sind zu wahren - und wo dies im einzelfall nicht möglich ist, ist dies der einzelfall (also z.b. der offensichtlich betrunkene) und abzuwägen: recht auf beförderung des einen gegen sicherheit der anderen und sicherheit des bajneigentums


Jetzt bekommt das ganz Konturen. Also das Grundrecht der freien Selbstbestimmung kann also nur eingeschränkt werden durch ein Gesetzt.
Das Rauchverbot ist ein Gesetz, welches die Bahn also umsetzen muss. Das Dampfen gehört definitiv nicht dazu. Deshalb schreien ja auch so viele,
das mit den Dampfen die Nichtraucherschutzgesetze unterlaufen werde können.
Das ist ein ähnliches Thema wie Dampfen am Arbeitsplatz. Ein Arbeitgeber darf sich nicht auf sein Hausrecht berufen um Dampfverbote zu rechtfertigen.
Auch das an den Haaren herbei gezogene Argument "Wahrung d. Sozialen Friedens" stärkt das Hausrecht nicht. Ein Arbeitgeber muss ebenso Gesetze
befolgen also
- Nichtraucherschutz - ja, weil Gesetz
- Nichtdampferschutz - nein, weil kein Gesetzt
- Dampfverbot wegen Hygiene-Vorschriften ja, weil gestützt durch Gesetzte
- Dampfverbot wegen Schaden, weil Kunden Angst haben könnten ja, leider ist das möglich.

Das Thema hatte ich auch mit meinem Arbeitgeber und ich habs bis zu letzt durch gehalten.
Weil selbst zwei Wochen den Arbeitsanwälten nicht gereicht haben um etwas zu finden, was die These meines Chefs gestützt hätte.
Ich dampfe trotzdem nicht am Arbeitsplatz (weil ich Bewegung brauch) sondern man hat mir einen Bereich zu gewiesen, wo so gut wie niemand raucht
deshalb habe ich das akzeptiert. Aber ich habe meinem großen Chef klar gemacht Raucherbereiche sind für mich grundsätzlich "Tabu", außer wenn es warm
ist kann ich natürlich ins Freie gehen, weil da die Raucher mich gar nicht stören.
Weil wegen mir als einzelner Person wollte ich jetzt nicht auch noch einen eignen Raum. Was wird wenn es mehr Dampfer werden sehen wir dann.
Aber da Thema Dampfer in Raucherzimmer ab zu schieben ist vom Tisch. Leider habe ich dann auch evtl. rauchende Kollegen, welche ihren Frust
abbauen wollen, weil ich wo anderst dampfen darf.


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11.01.2019 17:18
#55
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Zitat von *_ein-fach-ich_* im Beitrag #51

Die Hausordnung ist doch hier klar und deutlich.



Jupp... ist die aber auch soooo klar erkennbar, das sich JEDER VOR Betreten des Geländes überhaupt darüber informieren und sich dann entscheiden kann, ob er sich dem beugt oder nicht?
Ne Hausordnung, die ich erst im Internet auf der Website des jeweiligen Eigentümers suchen muss, fällt für mich nicht darunter und in meinen Augen hat kein Eigentümer das Recht, sich auf Passagen in seiner Hausordnung zu berufen, wenn ich die nicht einfach lesen kann. Soll die Geltung haben, MUSS am Eingang deutlich darauf hingewiesen oder die Gäste, Besucher oder was auch immer darüber aufgeklärt werden.
Ich schätze mal, das wenn man es auf einen gerichtlichen Entscheid ankommen lässt, dann reicht ein Piktogramm "Rauchverbot" nicht aus, das man als Gast daraus auch ein Dampfverbot ableiten können muss... die Frage ist nur: lohnt sich der ganze Aufwand wegen 15€ überhaupt?!

Zitat von Romilia im Beitrag #53

unerhört finde ich daher tatsächlich, dass der betroffene am besteigen eines zuges gehindert wurde - dafür gab es nicht den geringsten grund....


Nicht ???? Was ist mit dem: der TE wurde erwischt und soll jetzt Strafe zahlen, weigert sich vor Ort und darum werden die Personalien aufgenommen. Wenn jetzt -dummerweise für den TE- ausgerechnet dabei die Bahn kommt die er nehmen wollte, dann lässt man ihn garantiert nicht ziehen, ehe man nicht alle Daten hat die man benötigt. Die Bahn hätte auch das Recht gehabt, die Polizei mit der Aufnahme der Personalien zu beauftragen, dann hätte der TE aber sicher mehr als nur die eine Bahn verpasst.
Ich kenn das übrigens von der Straßenbahn und den Stadtbussen her, das Schwarzfahrer grundsätzlich zur Aufnahme der Personalien aus Bahn/Bus aussteigen müssen und erst dann weiterfahren dürfen, wenn alles nötige erledigt ist.

Zitat von Romilia im Beitrag #53
es ist einfach kein guter stil eines angeblich kundenorientierten unternehmens gleich die keule auszupacken für ein simples fehlverhalten - weil am ende die 15 euro ja auch mehr kosten, als sie einbringen, wenn man mal ehrlich ist


Stimmt- da haste uneingeschränkt recht.


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