10.01.2019 VdEH: e-Zigaretten Händlerverband erwirkt einstweilige Verfügung gegen amazon.de

10.01.2019 13:28
#1
10.01.2019 16:31
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#2
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( gelöscht )

Was ist mit fastecht und Co. Die liefern doch auch nach Deutschland.


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10.01.2019 16:53
#3
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huch....

Ich mag "Anscheißerei" ja eigentlich nicht, aber hier isses mal berechtigt - die verdienen Geld mit Straftaten, die andere begehen.
Wenn ich als Privatperson bewusst Sachen in China bestelle, die es hier noch nicht gibt, ist das ne andere Sache.


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10.01.2019 16:59
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#4
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Zitat von sunnymarie32 im Beitrag #3
huch....

Ich mag "Anscheißerei" ja eigentlich nicht, aber hier isses mal berechtigt - die verdienen Geld mit Straftaten, die andere begehen.
Wenn ich als Privatperson bewusst Sachen in China bestelle, die es hier noch nicht gibt, ist das ne andere Sache.

Sitzt nicht Amazon (EU) in Luxenburg.


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10.01.2019 17:03
avatar  channi
#5
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Admini

...anstatt zu versuchen diese 6 Monats Frist zu bemängeln? Wenn die gescheiterweisr wegfallen würde, hätten die Händler mehr davon. Ich würde Amazon vorführen als Beispiel ,wo das Geld,dummerweise durch die 6 Monate, verdient wird, anstatt bei den deutschen Händlern. So wird die Frist eher geduldet und unterstützt.


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Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


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Wir sind was wir denken.


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10.01.2019 17:07
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#6
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Wer will einen Privatkunden verbieten, bei US Amazon einzukaufen. Das ist das gleiche wie beim Chinesen einkaufen.


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10.01.2019 17:07
avatar  channi
#7
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Admini

Also wenn es nur um die Geräte mit Wartefrist geht. Ich gönne es jedem Deutschen, wenn er nicht warten muss...warum auch,wenn andere Länder die Geräte schon haben.


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10.01.2019 17:16
#8
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Eben, diese sechs Monats Wartezeit ist total irrsinnig! Dagegen sollte vorgegangen werden, denn das schadet den deutschen Händlern ganz gewaltig, Amazon ist nur ein Nebenschauplatz.


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10.01.2019 17:24
#9
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@Tamaskan Selbst wenn Amazon in Luxemburg sitzt, ist das auch EU und die müssen sich nun mal an die Gesetze halten - so blöd die auch sind. Es geht ja auch nicht darum, das man es den Käufern nicht gönnt, wenn die Sachen kaufen die es hier noch nicht geben dürfte, sondern darum, Amazon daran zu hindern, das die durch illegale Verkäufe Geld verdienen. Und es ist ja nicht nur die Wartefrist - die Händler sind hier nicht registriert und dürften eigentlich nichts in die EU verkaufen (ok... sind FT & Co auch nicht, abr die erreichen nicht solche Massen an potentiellen Kunden wie Amazon), die versenden den Kram oft ohne Altersprüfung (hat FT auch nicht, aber da ist es mein Risiko das ich als Kunde bewusst eingehe)... und Amazon sackt die Verkaufsprovisionen dafür ein und freut sich....

Zitat von channi im Beitrag #5
...anstatt zu versuchen diese 6 Monats Frist zu bemängeln? Wenn die gescheiterweisr wegfallen würde, hätten die Händler mehr davon. Ich würde Amazon vorführen als Beispiel ,wo das Geld,dummerweise durch die 6 Monate, verdient wird, anstatt bei den deutschen Händlern. So wird die Frist eher geduldet und unterstützt.


Jupp.... schön wäre es, wenn die BEIDES angehen würden, vor allem angesichts dieser Anfrage der FDP (oder wars wer anders) im Bundestag, die sicher auch nix gutes zu bedeuten hat...


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10.01.2019 17:39
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#10
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( gelöscht )

Bin ja mal gespannt. VdeH gegen Amazon.


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10.01.2019 18:11
avatar  CmYk
#11
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Klar ist die 6 Monats Regel totaler Unfug. Kann aber ganz einfach umgangen werden wenn die Händler rechtzeitig ihr Produkt anmelden. Einige Hersteller schaffen es ja das ihre Produkte weltweit gleichzeitig auf den Markt kommen.


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10.01.2019 19:03
#12
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Moderatorin

Bitte, kehrt wieder zum eigentlichen Threadthema zurück, denn für Diskussionen rundum diese leidige 6-Monats Sperrfrist Regulierung gibt es doch schon einen Thread :
04.01.2019 FDP stellt kleine Anfrage an die Bundesregierung betr. der praktischen Umsetzung der Meldepflicht für E-Zigaretten

Danke.

übrigens wer nicht lesen mag kann auch zuhören, Simon VSI hat ja auch hierzu ein Video gemacht mit Erklärung

10.01.2019 19:28
avatar  Raldo
#13
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10.01.2019 20:46
avatar  channi
#14
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Admini

Ja Sue, du hast Recht. Ich kann mich in jede Seite einfühlen, ich möcht halt immer dass es jedem gut geht. Den Händlern, den deutschen Dampfer und unseren Mitgliedern 😁


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10.01.2019 21:01 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2019 21:02)
#15
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Die 6 Monate Wartefrist beinhaltet ja schon, dass nicht EU Länder Waren anbieten kann, und irgendwie immer wieder Wege finden, um diese auch verkaufen zu können. Der Zoll kann nicht jede Sendung verfolgen. Und wenn etwas nicht beim Kunden ankommt, das ist einkalkuliert, in den Kaufpreisen.

Das bekommen die Händler auch nicht weg, und Amazon ist da kackdreist. Aber im Unterschied dazu wird nicht in China selbst eine Bestellung aufgegeben, sondern bei Amazon. Das ist der Knackpunkt.

Ich denke, Amazon kann sich gute Anwälte leisten, und ich kenne auch nicht die Verträge. Nehme aber an, dass die Händler bei Amazon verpflichtet sind, die jeweils geltenden Gesetze einzuhalten.

Und in China einen Händler wegen TPD2 Verstoß verklagen? Ich denke, das wird nix.

Und Amazon kann sich auf ihre Verträge ausruhen. So blöde sind für sicher nicht. Reagieren im konkreten Fall Fall schon. Aber Morgen ist denn schnell ein neuer Händler da...

Amazon vermittelt nur, und reagiert nur, wenn auch ein Grund vorhanden ist. So eine einstweilige Verfügung zwingt zum Handeln.


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11.01.2019 07:26 (zuletzt bearbeitet: 11.01.2019 07:31)
#16
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Moderatorin

Ausserdem ist diese Verfügung nur ein von vielen, die dieser Marktplatz bekam und wohl ständig bekommt, kriegen wir halt nur nicht mit, weil anderer "Geschäftszweig". Gibt ja auch amazon.fr, uk, etc. Die sind immer mit irgendwelchen Anwälten beschäftigt. Uns Verbraucher juckt das ja auch nicht gross.
Und wie @Michigan richtig schreibt, da Händler nicht direkt gegen die Marktplätze in CN oder USA erwirken können, bleiben halt nur die Ableger in der EU.

11.01.2019 07:40
#17
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Moderatorin
11.01.2019 10:23
avatar  ( gelöscht )
#18
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( gelöscht )

Den Chinesen wird man ach ans Leder gehen.


https://www.vapers.guru/2018/01/03/china...-beschlagnahmt/


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11.01.2019 12:14
#19
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Ich denke auch, es geht den Händlern generell gegen den China-Markt, ob registriert oder nicht. Neue Markegeräte kosten ähnlichviel wie in der EU- da hauen denn die 6 Monat Wartefrist rein.
Zudem sehr viele Produkte unschlagbar günstig zu bekommen sind, da können die deutschen Händler gar nicht mithalten. Steuerlast obendrauf.

Ziel kann es daher nur sein, den Nicht-EU-Markt einzuschränken. Alles andere würde nicht wirklich eine deutliche Veränderung mit sich bringen. Klar ist diese harte Kokurrenz für EU-Händler ein Problem, insbesondere durch die TPD2. Und wer will schon auf ein tolles Gerät warten, ws 6 Monate im Regal eines Händlers steht. Statt registrieren und danach verkaufen dürfen...

Sicherer wird das Dampfen nicht durch eine Wartezeit, auch nicht unsicherer. Untersucht wird auch nix, was eine Wartefrist rechtfertigen kann. Händler hätten also deutliche Erleichterung und weniger Konkurrenzdruck, wenn diese völlig überflüssige Wartefrist wegfallen könnte.

Es gibt zudem keinen erklärbar positiven Effekt. Es sind Blockaden, die benachteiligen, was auch Absicht beinhaltet.
Der Markt mit Tabakprodukten ist dagegen sehr übersichtlich, aber zig tausende Geräte, Liquid in den verschiedensten Kombinationen sicher nicht. Wielleicht hatten die MAcher der TPD2 völlig andere Vorstellungen vom Markt, oder die, die darüber abstimmen sollten keine Ahnung hatten (sehr wahrscheinlich sogar). Die Notwendigkeit der TPD2-Artikel 20 ist vielfach widerlegt worden, auch vorab schon unhaltbar. Dennoch wurde sie durchgeprügelt.


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18.01.2019 13:15 (zuletzt bearbeitet: 18.01.2019 14:24)
avatar  channi
#20
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Admini

https://www.welt.de/wirtschaft/article18...or-Gericht.html

Zitat
Festgeschrieben ist auch, dass anschließend eine sechs Monate lange Frist einzuhalten ist, bevor die E-Zigarette überhaupt erst in den Handel gelangen darf.
Theoretisch soll es diese Stillhaltefrist der Behörde ermöglichen, die Produkte zu testen.





ach DAS ist der Grund, warum die Dampfer in den EU Ländern länger warten müssen
Im Ernst jetzt, was wollen die denn testen? Ob die Farbe sich verändert?


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Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



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