BVRA - 01.07.2022: Die Liquidsteuer ist da

02.07.2022 21:16
avatar  Schimi
#1 BVRA - 01.07.2022: Die Liquidsteuer ist da
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Die Steuer kommt
Ab 01.07.2022 geht es los, aber was bis 30.06.2022 in den Verkehr kam bleibt steuerfrei und kann nach aktuellem Stand bis 12. Februar 2023 abverkauft werden (am 13.02.2023 tritt das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen in Kraft). Danach wird jeder Lagerbestand steuerpflichtig. Laut Zoll gilt das auch für private Bestände.

Was wird besteuert?
Alle Flüssigkeiten, also Basen, Shots, Wasser, Aromen, Glycerin, Propylenglykol, Ethanol und jeder andere Flüssigkeitsbestandteil bei entsprechender ZWECKBINDUNG.

Was bedeutet Zweckbindung?
Verpackungsbeschriftung oder Kontext des Verkaufs legen nahe, dass die entsprechende Flüssigkeit für die Verwendung in E-Zigaretten Liquids vorgesehen ist.

Und Hardware?
Hardware ist nicht von der Steuer betroffen!

Wie teuer wird’s?
Ab 01.07.2022 - 16 Cent/ml plus Mehrwertsteuer
Ab 01.01.2024 - 20 Cent/ml plus Mehrwertsteuer
Ab 01.01.2025 - 26 Cent/ml plus Mehrwertsteuer
Ab 01.01.2026 - 32 Cent/ml plus Mehrwertsteuer


Quelle: https://bvra.info/fakten/die-liquidsteuer-ist-da/

Und wenn ich das woanders steuerfrei kaufe?
Der Zoll geht davon aus, dass eine Zweckbestimmung in dem Moment entsteht, in dem man „zusammenschüttet“. Das heißt das Vermischen von nicht versteuerten Bestandteilen eines Liquids stellt für den Zoll eine Steuerstraftat dar (Herstellung ohne Erlaubnis gemäß §15 Absatz 2 Nummer 2 i.V.m. §6 TabStG). Ab dem 13.02.2023 sind laut Zoll auch private Lagerbestände steuerpflichtig.

Wenn ich online aus dem Ausland bestelle?
Bei der Einfuhr müssen Bestellungen versteuert werden. Wenn ihr das nicht tut, begeht ihr ggf. eine Steuerhinterziehung (§370 Abgabenordnung).

Einfuhr aus EU (Richtmenge)
Die Richtmenge, die legal mitgeführt werden kann darf 10 Kleinverkaufspackungen nicht überschreiten. Diese zusammen dürfen insgesamt nicht mehr als 1 Liter Flüssigkeit enthalten. Alles darüber hinaus ist steuerpflichtig.

Einfuhr von außerhalb der EU (Reisefreimenge)
Bei Einreise mit dem Flugzeug oder dem Schiff darf 430€ Warenwert nicht überschritten werden und es muss offensichtlich für den eigenen Gebrauch bestimmt sein.
Bei anderen Einreisen von außerhalb der EU liegt der maximal zulässige Warenwert bei 300€.

Unsere Positionen
- Die aktuelle Rechtsmeinung des Zolls zur Steuerentstehung ist nicht hinnehmbar
- Nichtgewerbliche Nutzung von Vorprodukten darf auch in Zukunft keine Steuerentstehung auslösen, das 8. Verbrauchssteueränderungsgesetz ist entsprechend anzupassen
- Vorprodukte sollten insgesamt von der Steuer ausgenommen werden
- Die Steuer ist insgesamt erheblich zu hoch und muss angepasst werden
- Disposables sind bei einer Anpassung der Besteuerung gesondert (sehr hoch) zu berücksichtigen

Was tun wir als BVRA?
- Direkte Ansprache von Bundestagsabgeordneten und Parteien
- Inhaltlicher Austausch mit Behörden und NGOs (BfR, Drogenbeauftragter, etc.)
- Regelmäßige Ansprache der Medien
- Austausch mit Forschenden
- Information und Hilfe für Konsumentinnen und Konsumenten
- Prüfung juristischer Möglichkeiten bezüglich Steuerentstehung bei Endkunden

____________________________________________________________________________________
bvra.info
Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.


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03.07.2022 12:24
avatar  Dette
#2 RE: BVRA - 01.07.2022: Die Liquidsteuer ist da
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Tja, wir wüsten es ja. Der Bunker ist voll, aber ich mach mich trotzdem ab nächstes Jahr strafbar, wenn ich das Zeug in meine Dampfe kippe, oder auch nur zusammenschütte.
Was soll man dazu noch sagen???? Cannabis soll legalisiert werden und den Schwarzmarkt einzudämmen, aber E-Zigarettenflüssigkeiten werden so hoch besteuert, das der Schwarzmarkt auf diesem Sektor blühen wird....
Wie soll eigentlich das Wasser besteuert werden, was ich in die Dampfe kippe????
Das hat doch alles nix mehr mit gesunden Menschenverstand zu tun.....
Man schwillt mir grrad wieder der Kamm....


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03.07.2022 12:44
#3 RE: BVRA - 01.07.2022: Die Liquidsteuer ist da
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Wir sind eine aussterbende Spezies...


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03.07.2022 15:51 (zuletzt bearbeitet: 03.07.2022 15:52)
avatar  LoQ
#4 RE: BVRA - 01.07.2022: Die Liquidsteuer ist da
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LoQ

Liquid wird das neue Cannabis und wir die neuen Kiffer*innen obwohl halt es wird ja nicht illegal, sondern "nur besteuert"....

__________________________________________________________________
"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein


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05.07.2022 00:09
avatar  CmYk
#5 RE: BVRA - 01.07.2022: Die Liquidsteuer ist da
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Dafür bekommt man Alkohol billig wie immer direkt an der Kasse neben den Ü-Eiern. Ist ja nur die härteste Droge der Welt, noch weit gefährlicher als Heroin.


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07.07.2022 22:47
#6 RE: BVRA - 01.07.2022: Die Liquidsteuer ist da
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Einfach nur der Hammer also will der Staat das wir wieder Raucher werden könnte nur kotzen 🤮 meine 1 Liter base mit 3 mg Nikotin kostet mich fast das doppelte.🙈🙈🙈 und es wird jedes Jahr gut angehoben, nicht normal was bei uns abgeht 😡

Mein Bestand: Uwell Crown Mod, Uwell Crown 4 Tank, Odysseus,Penelope, 2x ProVari V2 Chrome.Tilemahos Armed

Rauchfrei seit Okt. 2011 👍🏻


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08.07.2022 17:41
#7 RE: BVRA - 01.07.2022: Die Liquidsteuer ist da
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Zitat von Dette im Beitrag #2

Das hat doch alles nix mehr mit gesunden Menschenverstand zu tun.....



Wo bitte hast du in der letzten Zeit in der Politik überhaupt noch sowas wie Verstand gefunden?... von gesund und/oder menschlich mal ganz zu schweigen...


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11.07.2022 20:50
#8 RE: BVRA - 01.07.2022: Die Liquidsteuer ist da
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Dann hast Du dich vermutlich noch nicht mit Zucker befasst.


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