02.07.2019 Absolutes Rauch- und Dampfverbot in der Gastronomie kommt doch!

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29.10.2019 16:48
#26
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Zitat von DagmarM im Beitrag #24
Ich hoffe, du behältst recht.
Aber mittlerweile traue ich der Weg-mit-allem-was-nur-irgendwie-nach-nebel-aussieht-fraktion so ziemlich alles zu...


Naja viele Politiker in AT sehen das so."Wir haben einen Vertrag mit der WHO gemacht, deswegen tun wir alles was da drin steht. Das ist gute Politik"


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29.10.2019 17:41
#27
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Zitat von *_ein-fach-ich_* im Beitrag #25
Die gibts doch schon.Ich habe von Wohnungssuchenden gehört das ganz gezielt nachgefragt wurde ob es Raucher sind! Im bestehenden Mietverhältnis wird das nicht ganz so einfach, würde ich meinen


Wobei ich dann korrekt antworte: Nein - ich bin Nichtraucher.
Aber: Zumindest in D ist es noch so, dass die Frage ob Raucher oder Nichtraucher nicht zulässig ist und es darf, wird eine solche Frage gestellt, gelogen werden. Und es darf dann auch in der Wohnung geraucht werden und Kündigungen deswegen sind ausgeschlossen.


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29.10.2019 17:54
#28
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Ich habe hier noch was vergessen: vorformulierte Klauseln in mietverträgen, auf die nicht extra hingewiesen wird, sind unzulässig. Bittet der Vermieter jedoch darum, einen Zusatz zu unterschreiben und der Mieter unterschreibt - DANN ist das gültiger Bestandteil des Vertrages und der Mieter muss sich dran halten.


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29.10.2019 17:57
#29
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Zitat von Dampfwolke11 im Beitrag #28
Ich habe hier noch was vergessen: vorformulierte Klauseln in mietverträgen, auf die nicht extra hingewiesen wird, sind unzulässig. Bittet der Vermieter jedoch darum, einen Zusatz zu unterschreiben und der Mieter unterschreibt - DANN ist das gültiger Bestandteil des Vertrages und der Mieter muss sich dran halten.


Danke
Und ja, da sollte das dann auch von den Neuen Mietern unterschrieben werden!

Fang nie an aufzuhören,

hör nie auf anzufangen.

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29.10.2019 18:22
avatar  DagmarM
#30
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Nun ja...als Dampfer kann man zur Not ja unterschrieben, daß man in der Wohnung nicht rauchen würde.


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29.10.2019 20:19
#31
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Zitat von DagmarM im Beitrag #30
Nun ja...als Dampfer kann man zur Not ja unterschrieben, daß man in der Wohnung nicht rauchen würde.


Klar, das täte ich wohl auch. Aber wie das dann gesehen werden würde wenns dem Vermieter nicht gefällt

Fang nie an aufzuhören,

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29.10.2019 20:40
#32
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Moderatorin

Kein Vermieter kann feststellen, ob in einer Nichtraucherwohnung gedampft wird/wurde. Auch nicht nachträglich, im Gegesatz zum Rauchen.

29.10.2019 20:52
#33
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Zitat von heimchen im Beitrag #32
Kein Vermieter kann feststellen, ob in einer Nichtraucherwohnung gedampft wird/wurde. Auch nicht nachträglich, im Gegesatz zum Rauchen.


Nein das ist klar. Aber wenns dem bösen Nachbarn nicht gefällt? Der sich beim Vermieter beschwert?
Das wird alles noch sehr interessant (oder auch echt ätzend) werden in Zukunft, privat wie auch in der Gastronomie

Fang nie an aufzuhören,

hör nie auf anzufangen.

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30.10.2019 00:43
#34
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Zitat von DagmarM im Beitrag #30
Nun ja...als Dampfer kann man zur Not ja unterschrieben, daß man in der Wohnung nicht rauchen würde.a050999]

-> Genau das meinte ich, würde ich auch so tun. Ich würde mich nicht vor der Vermietung schon anfangen zu Streiten mit dem Vermieter; steht`s im Vertrag oder als Zusatz, wird danach gefragt - ich antworte dass ich Nichtraucher bin.
Haklig wird es allerdings dann, wenn der Vermieter schon mitbekommen hat, dass es Dampfer gibt. - Was dann zu den Fragen führt:
Zitat von *_ein-fach-ich_* im Beitrag #31
Klar, das täte ich wohl auch. Aber wie das dann gesehen werden würde wenns dem Vermieter nicht gefällt


und:
Zitat von *_ein-fach-ich_* im Beitrag #33
Nein das ist klar. Aber wenns dem bösen Nachbarn nicht gefällt? Der sich beim Vermieter beschwert?



Genau das is der der Knackpunkt. Angenommen Sowas mit Dampfen wird durch einen, ich sags mal so, "quengeligen" Nachbarn tatsächlich zum Streitfall und der Vermieter kündigt dann. Es wäre nicht unmöglich, weder in Österreich noch in Deutschland, dass das für den Dampfer zur Falle wird.

Grundsätzlich gehört Rauchen und Dampfen zu den Angelegenheiten des höchstpersönlichen Lebensreiches. Den haben aber Alle - nicht nur der Raucher oder Dampfer. Und eine Grenze reicht nur soweit, bis die Nächste anfängt. Im Treppenhaus und allen Hausbereichen sowie auf dem Grundstück, die nicht direkt Wohnung sind, kann der Vermieter nämlich problemlos das Rauchen untersagen. Wenn aus einer Raucherwohnung nun ständig Rauch oder auch nur der Geruch danach ist und Andere fühlen sich dadurch gestört, kann das zum Streitfall führen. Genauso Balkon - gehört prinzipiell zur Wohnung - aber wenn der Rauch dann flugs in die Nachbarwohnungen zieht, wo Leute hocken die auch frisch Luft haben wollen... .
Es kann sogar zum Streitfall werden, wenn es den Vermieter persönlich gar nicht juckt. Nämlich wenn sich wegen Rauchen ständig Mieter beschweren beim Vermieter. Dann würde der Kündigungsgrund nämlich auf einen "gestörten Hausfrieden" hinauslaufen. Ein Richter - das weiss ich, weil ich einen solchen Prozess schonmal erlebt habe als Zuschauer - wird dann eine fristlose Kündigung nicht zulassen, aber eine Fristgerechte, wenn er es sich einfach machen möchte.

Das es in Zukunft interessant werden wird, da habe ich keine Zweifel. Wie gesagt - im Mietrecht ist Dampfen nicht drinne - aber es gibt den genannten Hausfrieden als Ausweichmöglichkeit.
Und wie ich das sehe, werden die Entwicklungen für die Zukunft auch nicht überall gleich verlaufen, beispielsweise in Deutschland und Österreich. Da werden wir in Zukunft innerhalb dieses Forums unterscheiden lernen müssen, von welchem Land innerhalb einer Thematik wir sprechen.


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30.10.2019 06:44
#35
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@Dampfwolke11 In Österreich gabs einen Fall, da hat das Gericht in einem solchen Nachbarschaftsstreit genaue Stunden festgelegt, zu denen der rauchende Streitpartner rauchen darf und wann nicht.

„Use the Force, Harry!“
-Gandalf, from The Chronicles of Narnia: Catching Fire

„Das Blöde an Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie stimmen.“
-Leonardo da Vinci

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30.10.2019 08:26 (zuletzt bearbeitet: 30.10.2019 08:28)
avatar  DagmarM
#36
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Na solche Entscheidungen finde ich dann ja akzeptabel für beide Parteien. Ein weiser Richterspruch....
Weder kann ein Raucher darauf bestehen zu jeder passenden und unpassenden Zeit anderen seinen Rauch vor die Nase zu pusten, aber auch ein Nichtraucher kann nicht automatisch auf permanente Geruchsfreiheit bestehen.
Geht ja nicht nur ums rauchen o. dampfen. Da klagen welche wegen Kinderlärm, Kuhglockengeläute oder krähenden Hähnen.
Andere meckern wegen Baustellenlärm, etc.pp., aber man kann es eben nicht allen recht machen und jeder sollte mMn versuchen Kompromisse einzugehen. Wie in dem beschriebenen Fall ....Raucher weiß so, wann er rauchen kann ohne den Nachbarn zu belästigen und der weiß dann auch, wann er sein Fenster eben mal kurz zulässt. Dazu bräuchte es eigentlich keine Verhandlung, wenn man miteinander spricht bzw. sich abspricht.


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30.10.2019 08:38 (zuletzt bearbeitet: 30.10.2019 08:39)
#37
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@DagmarM Der Fall ging damals eh durch alle Medien in Österreich, wenn Du mehr über die genauen Umstände erfahren möchtest, z.B. hier.
Prinzipiell gebe ich Dir recht, in solchen Fällen wäre reden besser als vor Gericht ziehen, und das Gericht hat ein ziemlich salomonisches Urteil gefällt.

Edit: Grammatik (hoffentlich habe ich alle Fehler erwischt, sonst versteht Ihr mich sicher auch so).

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-Leonardo da Vinci

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30.10.2019 19:11
#38
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Zitat von Reisender im Beitrag #35
@Dampfwolke11 In Österreich gabs einen Fall, da hat das Gericht in einem solchen Nachbarschaftsstreit genaue Stunden festgelegt, zu denen der rauchende Streitpartner rauchen darf und wann nicht.



Ja, so es ist; dewegen habe ich ja in #34 geschrieben, dass eine Grenze immer nur soweit reicht, bis die Nächste anfängt. Miteinander reden, Einsicht auf beiden Seiten und identisches Maß an Rücksichtnahme auf beiden Seiten und schwupps hätten wir ein Unmenge von Klagen im BGB/Zivilrecht weniger, sowohl in D als auch in Ö.

Es gibt auch schon zu D dazu Was: https://www.mieterverein-koeln.de/neuigk...auf-dem-balkon/
Das Urteil dazu: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...044&pos=0&anz=1

Das Urteil dazu sollte man einmal ganz lesen, denn es enthält einen interessanten Punkt, Zitat

"b)Der Mieter, der unter Berufung auf die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens von einem anderen Mieter verlangt, das Rauchen auf dem Balkon zu unterlassen, muss das sich aus den Nichtraucherschutzgesetzen ergebende Indiz erschüttern, dass mit dem Rauchen im Freien keine solchen Gefahren einhergehen."


Auf Deutsch: Passivrauchen im Freien ergibt keine Gesundheitsschädigung, die sich im Nichtraucherschutz finden lässt. Damit bleibt nur noch die Belästigung durch einen unschädlichen Geruch.
Warum ich das jetzt so interessant finde? Ich finde es interessant im Zusammenhang mit der Hausrechtsdiskussion und auch, was genau nun "im Freien" bedeutet - für Raucher UND für Dampfer.
Ich würde schon sagen, dass wenn zwei Parteien jeweils auf ihrem Balkon sitzen, dass dann sich dann Beide im Freien befinden. Was aber ist, wenn ich keinen Balkon habe, sondern lediglich meine Fenster öffnen kann und mir zieht Tag und Nacht durch das geöffnete Fenster alle paar Minuten neuer Zigarettenrauch IN meine Wohnung hinein? So geht es mir nämlich. Für mich habe ich das so geregelt, dass es für mich wichtigere Dinge gibt, ich habe andere "Schlachtfelder" die mir Sorgen bereiten, ich werde keine neue Front aufmachen und nehme es hin.


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31.10.2019 11:31
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#39
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Und hier noch ein Abgesang auf den letzten Tag der "großen Freiheit" in der SZ

Das Ende der Qualmerei


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31.10.2019 21:52
#40
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One last time!

„Use the Force, Harry!“
-Gandalf, from The Chronicles of Narnia: Catching Fire

„Das Blöde an Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie stimmen.“
-Leonardo da Vinci

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01.11.2019 06:59
#41
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Wiener Zeitung: Wenn der blaue Dunst sich lichtet

Zitat
Punkt Mitternacht am 1. November muss ausgedämpft werden, egal ob Café, Wirtshaus oder Bar. Die Stimmung in der gürtelnahen Ottakringer Gastronomie schwankt zwischen vorsichtigem Optimismus und Resignation. Ein "Lokal"-Augenschein.



https://www.wienerzeitung.at/nachrichten...ch-lichtet.html

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01.11.2019 08:29
#42
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Moderatorin

daraus noch das:

Zitat
Peter Dobcak, Spartenobmann Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, hofft noch immer, dass die neue Regierung doch noch zurückrudern könnte. "International kommt man vom totalen Rauchverbot in der Gastronomie wieder ab", sagt er. "In Hamburg darf man inzwischen ab 22 Uhr wieder rauchen", alle anderen EU-Länder hätten Ausnahmeregelungen.



Ist das so in Hamburg?

01.11.2019 13:15
#43
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Zitat von heimchen im Beitrag #42
daraus noch das:

Zitat
Peter Dobcak, Spartenobmann Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, hofft noch immer, dass die neue Regierung doch noch zurückrudern könnte. "International kommt man vom totalen Rauchverbot in der Gastronomie wieder ab", sagt er. "In Hamburg darf man inzwischen ab 22 Uhr wieder rauchen", alle anderen EU-Länder hätten Ausnahmeregelungen.


Ist das so in Hamburg?



?
Also wenn ich denn mal um diese Urzeit an einem Restaurant/Kneipe vorbeikomme stehen die Raucher vor der Tür.
Ob das jetzt wieder erlaubt ist würde mich auch interessieren

Fang nie an aufzuhören,

hör nie auf anzufangen.

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02.11.2019 15:19 (zuletzt bearbeitet: 02.11.2019 15:19)
avatar  SMS
#44
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SMS

Eine generelle Uhrzeitregelung konnte ich nicht finden, wenngleich besondere Ausnahmereglungen bei kleinen Gastronomien unter 75m^2 möglich sind. Vielleicht wurden ja solche besondere Reglungen im Detail ausgesprochen?


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02.11.2019 15:20
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#45
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SMS


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04.11.2019 20:29
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#46
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( gelöscht )

Das Ärzteblatt berichtete heute, dass das Rauchverbot problemlos umgesetzt worden sei. Bis auf einen Ausrutscher haben sich alle überprüften Wirte daran gehalten

Wiener Lokale halten sich fast alle an neues Rauchverbot


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