nikotinhaltige Liquids in NRW verboten!?

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17.12.2011 13:05
#826
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.
Die Polizei kann erstmal garnix machen. Sie werden die Anzeige aufnehmen und weiterleiten. Dann geht das alles zwecks Prüfung zur der Aufsichtsbehörde der Kreisstadt bzw. zur kreisfreien Stadt.

Diese haben dann den Erlass liegen und werden sich dann der Sache annehmen.

Und die haben dann auch die Möglichkeit eine Geldstrafe auszusprechen. Wenn das aber nicht fruchtet, können die dann auch den Laden erstmal zumachen.

Gruß

böser Bube

An "Alle" die über mich lästern: I love to entertain "YOU" .


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17.12.2011 13:05
avatar  tutnet
#827
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wow ich bin begeistert die Händler (die sich nicht nur um ihren eigenen schei** kümmern) melden sich und werden aktiv.


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17.12.2011 13:10
#828
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Ja ich wüsste schon mal ein guten Wahlkampfslogan für die FDP, damit sie bald vlt 1.200.000 wählende Dampfer mehr hätte

LoooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooL


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17.12.2011 13:11
avatar  fff
#829
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fff

Zitat von Egoist
Hier etwas zur Person von Fr. Steffens:
http://www.phoenix.de/content/312863

Und hier beantwortet sie relativ zeitnah Fragen der Bürger:
http://www.abgeordnetenwatch.de/barbara_...-231-40141.html



OK - wer schreibt auf Abgeordneten Watch ?

Letzte Pyro : 26.10.2011 - 17.52 Uhr
Bisher Personen (nachweislich) infiziert : 18
Verdampfer im Dampferhimmel : 0


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17.12.2011 13:12
avatar  fff
#830
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fff

Zitat von SmokingSimon
Ja ich wüsste schon mal ein guten Wahlkampfslogan für die FDP, damit sie bald vlt 1.200.000 wählende Dampfer mehr hätte

LoooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooL



Ich hab das Thema bereits bei den Piraten platziert .... 8) Die freuen sich über weitere Wähler ... und die Politik spielt ihnen Suuuper zu ...

Letzte Pyro : 26.10.2011 - 17.52 Uhr
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17.12.2011 13:15
#831
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Hoffentlich rufen keine schlecht desinformierten Bürger die Polizei, wenn ich draußen mal genüßlich mein pharmazeutisches Produkt dampfe.

Das Geheimnis des Glücks liegt nicht im Besitz, sondern im Geben. Wer andere glücklich macht, wird glücklich.

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17.12.2011 13:15
avatar  Jivette
#832
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Also mir gehen die Worte "Diktatur" und "Polizeistaat" nicht aus dem Kopf.

Liebe Grüße aus Rheinhessen,
Jivette



Bisher ausgegeben für Dampfzeugs: 623 €


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17.12.2011 13:17
#833
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Zitat von fff

Zitat von Egoist
Hier etwas zur Person von Fr. Steffens:
http://www.phoenix.de/content/312863

Und hier beantwortet sie relativ zeitnah Fragen der Bürger:
http://www.abgeordnetenwatch.de/barbara_...-231-40141.html



OK - wer schreibt auf Abgeordneten Watch ?



Ich habe ihr gestern einen Brief geschrieben, heute ist jemand anders dran

Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon.


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17.12.2011 13:18
#834
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Auszug der Meldung der Ministerin für Gesundheit-NRW:
"Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten..."
Quelle http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php

Was schreibt Wikimedia?
Zunächst einmal eine Übersicht
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/d...8Deutschland%29

Unser Gesetz dazu:
§2 Arzneimittelbegriff:
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__2.html

Was schreibt ein Anwalt als Fazit:
"...Die Klassifizierung liegt in Deutschland grundsätzlich in den Händen der zuständigen Länderbehörden (§ 11 AMGVwV). Die Zuständigkeit der Bundesoberbehörde (BfArM) ergibt sich nur bei Einstufungen auf Antrag der zuständigen Landesbehörde..."
Quelle und viel mehr dazu:
http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroni...zneimittel.html

1.
Ein
Frosch in fürsorglicher Hand...
2.
Als ich die Hand eines Menschen brauchte, reichte mir jemand seine Pfote.


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17.12.2011 13:20
#835
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Die alte ist mit 8,5% gewählt worden was ja bedeutet, daß 91,5% sie nicht wollten und sowas ist jetzt Ministerin, da sieht man mal wieder, wie wichtig Vitamin B ist.

jetzt sind 8 1/2 Stangen Pyros eingespart


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17.12.2011 13:25
#836
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Ich habe Ihr geschrieben:

Sehr geehrte Frau Steffens,

es gibt zahlreiche Informationen zum Thema E-Zigaretten und Liquids. Haben Sie die vor Ihrer Verordnung einmal gelesen? Ich möchte Ihnen hier nur 2 Informationen senden und Sie fragen, wie Sie zu Ihrer Verordnung kommen.

1. Veröffentlichung des BMELV
Hier kann man nachlesen das in Zigaretten Propylenglykol und Glyzerin enthalten sind. Es gibt also jede Menge Langzeitstudien zu diesen Inhaltsstoffen. Dennoch sind Zigaretten frei verkäuflich.

2. Zertifizierte Herstellungsbetriebe und zertifizierte Biotechnische Labore in Deutschland dürfen die Inhaltsstoffe von Liquids herstellen. Warum darf ich sie dann nicht verkaufen? Weil ich in NRW lebe.

Das empfinde ich als Diskriminierung.

Ich stecke gerade in den Endzügen meiner Geschäftseröffnung. Nächsten Monat wollte ich eröffnen. Sie gefährden mit Ihrer Verordnung meine Existenz. Was soll ich denn nun mit meinen 4000 Flaschen Liquid machen? Muss ich jetzt auch noch viel Geld für die Entsorgung ausgeben oder raten Sie mir eher zum Umzug in ein anderes Bundesland? Oder doch lieber hier bleiben und auf Kosten des Staates leben?
In froher Erwartung auf Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Mertes


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17.12.2011 13:25
avatar  Jivette
#837
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...nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen...
Quelle http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php

Soll das heißen, daß die jetzt zu jeder Raiffeisen fahren um das PG dort zu überprüfen?? Die verkaufen Liquid im großen Stil.

Liebe Grüße aus Rheinhessen,
Jivette



Bisher ausgegeben für Dampfzeugs: 623 €


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17.12.2011 13:26
avatar  Canada123 ( gelöscht )
#838
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Canada123 ( gelöscht )

Zitat von fff

Zitat von SmokingSimon
Ja ich wüsste schon mal ein guten Wahlkampfslogan für die FDP, damit sie bald vlt 1.200.000 wählende Dampfer mehr hätte

LoooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooL



Ich hab das Thema bereits bei den Piraten platziert .... 8) Die freuen sich über weitere Wähler ... und die Politik spielt ihnen Suuuper zu ...




Ja, bloss nicht die FDP - ich würde auch eher zu den Piraten tendieren als zu den Pf.....


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17.12.2011 13:27
avatar  Canada123 ( gelöscht )
#839
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Canada123 ( gelöscht )

Zitat von Jivette
Also mir gehen die Worte "Diktatur" und "Polizeistaat" nicht aus dem Kopf.


Dann lies mal nach, was ich genau den 2 Punkten bereits aufgeführt habe. Mir gefällt der Trend unserer Politik schon seit den letzten 10 Jahren überhaupt nicht mehr.


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17.12.2011 13:28
#840
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Liebe liebe Foris,

nun beruhigt Euch mal . Ich muss ehrlich sagen, dass ich mir noch nicht all zu viele Sorgen mache. Wenn man den Beschluss oben (ich glaube auf S. 32) liest, klingt das doch schon mal nicht schlecht. Vieles ist noch nicht geklärt. Das wird aber in naher Zukunft geschehen. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Nik-Depots nicht (zumindest nicht pauschal) unter das AMG fallen werden - und darauf kommt es im Moment ja an. Mit der Begründung, mit der das gerade versucht wird, müsste man m.E. auch Kaffee, Alkohol Schokolade etc. darunter setzen.

Schaut mal ins AMG:
(1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,

...
2.
die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder

a)
die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen
...

Es reicht nicht aus, dass das Nikotin die physiologischen Funktionen beeinflusst, wie uns gerade weisgemacht wird. Wie im Beschluss oben aufgeführt muss folgendes gelten:

"Denn neben der objektiven Eignung eines Produktes, auf physiologische Vorgänge im menschlichen Körper einwirken zu können, muss es auch dazu bestimmt sein, diagnostischen oder therapeutischen Zwecken zu dienen (vgl. Rehmann, AMG-Kommentar, 3. Aufl., Rn. 2 zu § 2 m. w. N.). Die Bestimmung des Verwendungszweckes eines Produktes richtet sich dabei nach objektiven Kriterien, die sich im Wesentlichen in der allgemeinen Verkehrsanschauung widerspiegeln. Diese wiederum wird je nach Art des Produktes u. a. durch dessen Namen, seine Inhaltsstoffe, beigegebene Gebrauchsanweisungen, Packungsaufschriften, Besonderheiten beim Verbrauch, die Werbung, das Forschungs-, Diskussions- und Meinungsbild in der Wissenschaft bestimmt (vgl. EUGH a. a. O. und auch schon BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03 -, WRP 2006, 736)."

Also abwarten, weiterdampfen und hoffen, dass die Gerichte vernünftig entscheiden werden .

Hardware: Lavatube mit 6 ml DCT; A2 classic auf 900 eGo Steel; Joyetech eGo-C; Joyetech eGo 1000 mit DCLR Cartomizer; eGo 900 mit 3 ml DCT; 2 x eGo-T 650, verschiedene Clearos + diverse Ersatzteile, Werkzeuge, Mischutensilien, Liquids etc. etc. etc. ...^^
Bekennende HWV-Fori; Break Even Point ist noch in weiter Ferne ... (Der Ticker stimmt da nicht so ganz^^)


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17.12.2011 13:28
#841
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Zitat von Canada123

Zitat von fff

Zitat von SmokingSimon
Ja ich wüsste schon mal ein guten Wahlkampfslogan für die FDP, damit sie bald vlt 1.200.000 wählende Dampfer mehr hätte

LoooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooL



Ich hab das Thema bereits bei den Piraten platziert .... 8) Die freuen sich über weitere Wähler ... und die Politik spielt ihnen Suuuper zu ...




Ja, bloss nicht die FDP - ich würde auch eher zu den Piraten tendieren als zu den Pf.....







Ja i würde auch die Piraten wählen


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17.12.2011 13:29
avatar  Canada123 ( gelöscht )
#842
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Canada123 ( gelöscht )

Zitat von Jivette
...nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen...
Quelle http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php

Soll das heißen, daß die jetzt zu jeder Raiffeisen fahren um das PG dort zu überprüfen?? Die verkaufen Liquid im großen Stil.



Und was meinst Du wohl um ein wieviel teurer selbst die Nuller werden, wenn das Prüfsiegel draufgeknallt werden muss???


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17.12.2011 13:30
avatar  Egoist
#843
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Unser Dampfer-Smilie-Erschaffer

Steffens ist wohl eine aktive Kämpferin für den Nichtraucherschutz.
http://www.ad-hoc-news.de/steffens-lehnt...e/News/21922424

Und durch die Minderheitsregierung von Rot-Grün braucht sie Stimmen der Opposition, um eine neue Rauchverbotsregelung in den Kneiepen von NRW durchzusetzen.
http://www.rp-online.de/politik/nrw/nrw-...nahme-1.1997178
Es sieht eher schlecht aus mit der Mehrheit im Landtag für eine neue Regelung bzgl. des Rauchens in den Kneipen.

Da kommt das Betätigungsfeld "Dampfen" wohl gerade Recht, da es keine Lobby gibt wie die Tabakkonzerne, die sich vielleicht bei der Opposition Gehör verschaffen.


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17.12.2011 13:31
avatar  Jivette
#844
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Zitat von Canada123

Zitat von Jivette
Also mir gehen die Worte "Diktatur" und "Polizeistaat" nicht aus dem Kopf.


Dann lies mal nach, was ich genau den 2 Punkten bereits aufgeführt habe. Mir gefällt der Trend unserer Politik schon seit den letzten 10 Jahren überhaupt nicht mehr.




Da werd ich mal schauen. Ich verfolge den Thread zwar aber das geht ja so schnell, ich komm nicht mehr nach. Hausarbeit muss ja auch gemacht werden... und zwischendurch mal Liquid nachgefüllt werden

Liebe Grüße aus Rheinhessen,
Jivette



Bisher ausgegeben für Dampfzeugs: 623 €


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17.12.2011 13:32
#845
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Zitat von AndisimoHH
Die alte ist mit 8,5% gewählt worden was ja bedeutet, daß 91,5% sie nicht wollten und sowas ist jetzt Ministerin, da sieht man mal wieder, wie wichtig Vitamin B ist.



Und da muß man sich natürlich jetzt bei seinen Pharma-und-Tabak-Freunden erkenntlich zeigen.

Aber warten wir mal die nächsten Wahlen ab

jetzt sind 8 1/2 Stangen Pyros eingespart


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17.12.2011 13:35
avatar  Ivy1987 ( gelöscht )
#846
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Ivy1987 ( gelöscht )

Zitat von böser Bube
.
Die Polizei kann erstmal garnix machen. Sie werden die Anzeige aufnehmen und weiterleiten. Dann geht das alles zwecks Prüfung zur der Aufsichtsbehörde der Kreisstadt bzw. zur kreisfreien Stadt.

Diese haben dann den Erlass liegen und werden sich dann der Sache annehmen.

Und die haben dann auch die Möglichkeit eine Geldstrafe auszusprechen. Wenn das aber nicht fruchtet, können die dann auch den Laden erstmal zumachen.




Kurze Frage: Ist die Polizei überhaupt dafür zuständig??? Steffens hat doch geschrieben, dass die Städte, kreisfreien Städte usw das durchsetzen sollen. Sind dann nicht die Ordnungsämter dafür zuständig?


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17.12.2011 13:36
avatar  Canada123 ( gelöscht )
#847
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Canada123 ( gelöscht )

Zitat von Jivette

Zitat von Canada123

Zitat von Jivette
Also mir gehen die Worte "Diktatur" und "Polizeistaat" nicht aus dem Kopf.


Dann lies mal nach, was ich genau den 2 Punkten bereits aufgeführt habe. Mir gefällt der Trend unserer Politik schon seit den letzten 10 Jahren überhaupt nicht mehr.




Da werd ich mal schauen. Ich verfolge den Thread zwar aber das geht ja so schnell, ich komm nicht mehr nach. Hausarbeit muss ja auch gemacht werden... und zwischendurch mal Liquid nachgefüllt werden




Habe nur angeführt, dass es mir so vorkommt, als schlittern wir in sowas rein wie Diktatur und ehem. DDR.............habe das jetzt nur geschrieben, weil unsere Gedanken sich ähneln;-)


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17.12.2011 13:36
avatar  Jivette
#848
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Zitat von Canada123

Zitat von Jivette
...nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen...
Quelle http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pres...1216b/index.php

Soll das heißen, daß die jetzt zu jeder Raiffeisen fahren um das PG dort zu überprüfen?? Die verkaufen Liquid im großen Stil.



Und was meinst Du wohl um ein wieviel teurer selbst die Nuller werden, wenn das Prüfsiegel draufgeknallt werden muss???




Wie soll die Landwirtschaft das bezahlen?

Liebe Grüße aus Rheinhessen,
Jivette



Bisher ausgegeben für Dampfzeugs: 623 €


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17.12.2011 13:37
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#849
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Abgeordneten Watch kannste Vergessen --- da passen 2 Zeilen rein - ich hätte ihr folgendes Sammelsurium dort hinterlassen :

E-Zigaretten - Rechtslage

Sehr geehrte Frau Steffens,

aufgrund der widersprüchlichen Meldungen in den Medien herrscht hinsichtlich der Rechtslage für den Genuss von E-Zigaretten große Unsicherheit.
In den Medien kursieren aus dieser Unsicherheit heraus viele Halb- und Unwahrheiten: So wird angeblich „Frostschutzmittel“ verdampft (ein Trägerstoff der meisten Liquids zum Verdampfen in E-Zigaretten ist Propylenglykol).
Propylenglykol wird als Trägerstoff auch in Asthmamitteln zur Behandlung kranker Lungen eingesetzt!

Aus den Gesundheitsministerien der Länder Bayern und Schleswig-Holstein, an die entsprechende Anfragen per E-Mail gerichtet wurden, die ich diesem Schreiben beilege, wurde klar beschieden, dass der Genuss von E-Zigaretten nicht unter die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze fallen würde, da keine Verbrennung stattfindet.

Es wäre sehr hilfreich, wenn auch Sie einmal belegend zu den Themen eindeutig Stellung nehmen würden.

Ebenfalls wäre eine klärende Untersuchung von staatlicher Seite zu den angeblichen toxologischen Inhaltsstoffen sehr sinnvoll. 1,2 Millionen deutsche Bürger sind bereits nach aktuellen Studien auf die elektronische Zigarette umgestiegen, ich denke hier ist dringender Aufklärungs- / Handlungsbedarf vorhanden. Sollte sich heraus stellen, dass die karzinogene Wirkung wesentlich geringer ist verglichen zu herkömmlichen schädlichen Zigaretten so würde ich nicht verstehen weshalb die Diskussion aufkommt das gesündere Produkt apothekenpflichtig zu machen, während Zigaretten weiterhin frei erhältlich sind.

Vielleicht nimmt sich ja sogar einmal ein Mitarbeiter Zeit, sich auf den entsprechenden Foren, wie z.B. www.dampfertreff.de umzusehen.

Mit Ihrer gestrigen Pressemitteilung bzgl. der E-Zigarette und dessen Zubehör, insbesondere nikotinhaltiger Liquids treffen Sie Entscheidungen die auf keinerlei wissenschaftlich fundiertem Boden stehen.

Ihre Entscheidung beruht nur auf Vermutungen des Deutschen Krebsforschungszentrums, insbesondere auf Aussagen von Frau Dr. Martina Pöschke-Langer. Frau Dr. Martina Pöschke Langer ist seit dem Jahre 2006 nicht in der Lage gewesen ihre Behauptungen mit wissenschaftlichen Daten zu unterlegen.
Auch von anderen Stellen gibt es weder einen Beweis für die Gefährlichkeit der E-Zigarette für den Benutzer noch für den in der Nähe stehenden Nichtraucher.

In einem sogenannten Selbstversuch wurden von Fr. Dr. Martina Pöschke-Langer Schwindelgefühl und Kopfschmerzen festgestellt. Einer Wissenschaftlerin mit ihren Auszeichnungen und Basiswissen sollte bekannt sein das ein solcher Versuch durch den Placeboeffekt nur ein schon vorher erwünschtes Ergebnis der Testdurchführenden erbringt.
Ein Gegentest unter gleichen Bedingungen mit anderen Personen würde das Deutsche Krebsforschungszentrum in keinster Weise als glaubhaft akzeptieren.

Die wirkliche Grundlage Ihrer Entscheidung erschließt sich uns im Moment überhaupt nicht. Es gibt Vorkommnisse genug wo auch gesundheitliche Schäden schon längst nachgewiesen sind aber Ihre Behörde in diesen Gebieten nicht tätig wird oder geworden ist.
Beispiele: Schattenschlag von Windrädern, Chlorhaltige Reinigungsmittel usw.
Mit Ihrer Anordnung an untergeordnete Behörden, den Vertrieb nikotinhaltiger Liquids im freien Handel zu verbieten, setzen Sie den bereits bestehenden Handel unnötigen Kosten sowie Existenzentzug aus, dieses NUR aufgrund von Vermutungen ohne jemals einen schlüssigen Beweis dafür gefunden zu haben.

Seit neuestem wird 1,2-Propandiol auch als Futterzusatz für Milchkühe verwendet. Durch die immer weiter steigende Milchleistung der Kühe, die mittlerweile bei Hochleistungsmilchkühen um etwa 50 Liter/Tag liegt, kommt es immer häufiger zu einem Nachlassen der Milchleistung nach dem Kalben. Insbesondere in der so genannten Transitphase, den beiden Wochen vor dem Kalben, und in der ersten Laktationsphase, hat sich im Rahmen geeigneter Fütterungsstrategien und Futterrationen die zusätzliche Verabreichung von 1,2-Propandiol zur Vorbeugung gegen Ketose sowie zur Leistungsstabilisierung bewährt.

Was ist ihre Meinung zu folgenden Gutachten bez. der Einstufung als Arzneimittel :

Haben Sie das Gutachten gelesen :

http://www.belcl.at/Rauchen/Gutachten_Vacarescu.pdf

Zusammenfassung
Aufgrund des Umstandes, dass das gegenständliche Produkt der elektrischen Zigarette
zum Zeitpunkt des Erlasses der europäischen Richtlinien noch nicht bestanden hat, fällt
eine sichere Klassifikation schwer. Aufgrund der vorliegenden Untersuchung erscheint
jedoch relativ klar, dass es sich bei der elektrischen Zigarette keinesfalls um kein
Tabakerzeugnis und auch mit großer Wahrscheinlichkeit um kein Lebensmittel handelt.
Eine Beurteilung des Produkts nach den objektiven Kriterien des AMG erscheint
lediglich unter § 1 (1) Z 5 denkmöglich. Zieht man jedoch die maßgebliche
europäische Richtlinie mit der sicherlich als enger zu betrachtenden objektiven
Betrachtungsweise heran, so erscheint die elektrische Zigarette den
Arzneimittelbegriff nach der Richtlinie 65/65 EWG nicht zu erfüllen. Gerade bei
einer im europäischen Recht immer wichtigen Gesamtbetrachtung unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der strikten
Beschränkung durch die Bestimmungen 28, 29 und 30 EG gehe ich nicht davon aus,
dass die elektrische Zigarette als Arzneimittel anzusehen ist.
Selbst für den Fall, dass die elektrische Zigarette nach den innerstaatlichen Normen als
Arzneimittel zu betrachten wäre, so ist in jedem Falle nach der europäischen Judikatur
eine Direktvermarktung zulässig, sofern eine Rezeptpflicht des Arzneimittels – wie im
gegenständlichen Fall – wohl auszuschließen ist.

Hiermit stellen wir in Frage ob Ihre Entscheidung schon aufgrund der Vernachlässigung der politischen Sorgfaltspflicht überhaupt einen rechtskräftigen Bestand hat.

Des Weiteren wäre zu prüfen ob die von Ihnen durch nicht-wissenschaftliche Erkenntnisse getätigten Aussagen und Beschlüsse nicht schon den Tatbestand der Geschäftsschädigung (BGB § 824 Kredtigefährdung) gegenüber Händlern, Großhändlern und Importeuren erfüllt.

Wir bitten Sie hiermit nochmals Ihre Entscheidung und Äußerungen zu prüfen und insoweit auch mit entsprechenden wissenschaftlichen Nachweisen zu untermauern.

Sollte die E-Zigarette wirklich gefährlicher sein als die Tabakzigarette und damit für Raucher eine größere Gefahr bestehen, unterstützen wir Ihre Ziele sehr gern. Sollte aber nur ein Krebsfall durch die Benutzung der E-Zigarette verhindert werden können, kann Ihre Entscheidung nur für die E-Zigarette lauten. Solange das aber in keiner Richtung feststeht sollten Tests, Laboruntersuchungen und stichhaltige Ergebnisse vorrangig sein und keine durch Polemik getroffene Entscheidungen.


Mit bestem Dank und
mit freundlichen Grüßen

Letzte Pyro : 26.10.2011 - 17.52 Uhr
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17.12.2011 13:39
avatar  Canada123 ( gelöscht )
#850
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Canada123 ( gelöscht )

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Zitat von böser Bube
.
Die Polizei kann erstmal garnix machen. Sie werden die Anzeige aufnehmen und weiterleiten. Dann geht das alles zwecks Prüfung zur der Aufsichtsbehörde der Kreisstadt bzw. zur kreisfreien Stadt.

Diese haben dann den Erlass liegen und werden sich dann der Sache annehmen.

Und die haben dann auch die Möglichkeit eine Geldstrafe auszusprechen. Wenn das aber nicht fruchtet, können die dann auch den Laden erstmal zumachen.




Kurze Frage: Ist die Polizei überhaupt dafür zuständig??? Steffens hat doch geschrieben, dass die Städte, kreisfreien Städte usw das durchsetzen sollen. Sind dann nicht die Ordnungsämter dafür zuständig?





Denke da auch eher an das Ordnungsamt. Nikotin ist ja wohl kaum eine Droge, dass die das Drogendezernat beauftragen können, Razzien durchzuführen. Meine Güte - was ist bloss mit unserem Land passiert. Man fühlt sich hier von Jahr zu Jahr mehr in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt. Überall bauen die Hürden - egal in welchen Bereichen.

Aber dass die uns jetzt dazu nötigen, weiter Tabak zu konsumieren - denn das tun sie zwangsläufig mit denen unter uns, die noch nicht auf Nuller sind, das ist doch die HÖhe


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