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nikotinhaltige Liquids in NRW verboten!?
Canada123
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gelöscht
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#926 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
Ivy1987
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gelöscht
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#927 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
#928 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
Canada123
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gelöscht
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#929 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
http://nachrichten.rp-online.de/leitarti...rauch-1.2643846
Ich glaube ich spinne
Canada123
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gelöscht
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#930 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
http://www.kukksi.de/regional-nrw/c/nord...nur-in-apotheke
Vor allen Dingen - die widersprechen sich. Erst heisst es im Artikel mit anderen Worten, sie sei genauso gefährlich bzw. nicht weniger als die Pyro und dann steht weiter unten wieder, es sei noch nicht klar Blablabla
#931 RE: Ist das das Ende???
Zitat von MiaWallace
Das sehe ich anders. Im Gesetz steht nirgendwo wortwörtlich, dass "extrahiertes, flüssiges Nikotin" oder generell nur Nikotin unter das AMG fällt. Es muss vielmehr geprüft werden, ob das Dampfen von Nikotin, bzw. ob die Liquids den Tatbestand des § 2 AMG erfüllen. Das ist m.E. fraglich. Es wurde bisher von der Rechtsprechung im Zweifel als Arzneimittel angesehen, aber wie der Beschluss des VG Frankfurt (Auszug auf S. 32) zeigt, ist das noch nicht abschließend für Nikotindepots für die Dampfgeräte geklärt. Bisher sehe ich nur einstweilige Verfahren, in denen die Prüfung "summarisch" vorgenommen wurde. Mal schaun, was die Hauptsacheverfahren bringen werden.
Es gab aber bereits dieses Urteil http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr459.php
das dazu führte, dass der Wortlaut "Die Rechtssprechung hat dagegen extrahiertes flüssiges Nikotin als Arzeimittel dem AMG unterworfen."
Einzug in den Kommentar zum Arzneimittelgesetz (H.-D. Lippert) hielt.
#932 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
Zitat von Canada123
http://nachrichten.rp-online.de/leitartikel/elektronik-rauch-1.2643846
Ich glaube ich spinne
Was für ein Schreiberling, dieser Hüwel
Erstens hat er anscheinend überhaupt keine Ahnung und andererseits sind für Plagiate schon Köpfe
gefallen. Was anderes ist da nämlich nicht.
#933 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
Zitat von Canada123
http://nachrichten.rp-online.de/leitartikel/elektronik-rauch-1.2643846
Ich glaube ich spinne
Boah.. das ist mal ein schwachsinniger Bericht.. dieser Herr H. sollte sich mal richtig informieren bevor er etwas schreibt von dem er keine Ahnung hat... da sieht man mal wieder das hier nur geschrieben wurde um überhaupt mal was geschrieben zu haben.. total bescheuert
@Canada... Wow die Online-Berichte werden auch immer unverschämter...
Den Satz find ich ja auch toll... "Es ist gut, dass NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens gerade noch rechtzeitig vor dem Fest lautstark Alarm schlägt."
Wir müssen uns echt ein sehr dickes Fell zulegen...
Canada123
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gelöscht
)
#936 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
Ich gehe jetzt mal vom Schlimmsten aus und wir kommen nicht mehr legal an unsere Nik-Liquids - damit spreche ich jetzt diejenigen an, die ähnlich wie bei gelagert, immer noch etwas Nik brauchen, um nicht v errückt zu werden.
Was macht Ihr, wenn Eure Vorräte zuende sind? Kauft Ihr Euch wieder Pyros aus lauter Not oder zeigt Ihr denen den Stinkefinger und zieht es durch mit dem Entzug?
Ich bin echt schon heftigst am überlegen, zumal ich dieses Gesetz als Nötigung an meiner Person - an meine eigene Gesundheit ansehe und mich zu Recht in meiner persönlichen Entscheidungsfreiheit deutlichst eingeschränkt fühle.
Zitat von Ivy1987
@Canada... Wow die Online-Berichte werden auch immer unverschämter...
Den Satz find ich ja auch toll... "Es ist gut, dass NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens gerade noch rechtzeitig vor dem Fest lautstark Alarm schlägt."
Wir müssen uns echt ein sehr dickes Fell zulegen...
Vielleicht kassiert er für solche Berichte ja recht ordentlich und ist dazu beauftragt worden. Für Geld tun die fast alles
#939 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
Zitat
@Heimchen, ok, das Wohlbefinden einzelner Dampfer ist ein netter Nebeneffekt und nicht weiter beachtenswert ;-)
@Kap: ich meinte das natürlich nicht herabwertend, natürlich ist es sogar sehr beachtenswert doch genau aus dem Grund sind die Massenmedien darauf aufmerksam geworden, mNn. Viel zu oft wurde mit Rauchentwöhnung und gesundes Rauchen etc. geworben.
Ich wäre immer noch für Genussmittel und auch nicht im Entferntesten in Richtung evtl., möglicherweise Arzneimittel.
Das, was allen dann schlimmstenfalls blühen könnte wären diese Steuern, so wie damals bei den Alcopops. Wir erinnern uns welche Meldungen über dieses "Süssgetränk" in der Presse/Funk und Fernsehen kursierten. Auch diese wollte man verbieten. Ging nicht, also Besteuerung. Siehe wiki-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Alkopopsteuergesetz_(Deutschland)
Ach, ich bin mittlerweile mit meinem Latein auch am Ende. Denn ob man dem Ganzen jetzt eine Wendung geben kann ist fraglich.
Zitat von Patmar
Also das verstehe ich trotzdem nicht. Wenn die E-Liquids mit Nikotin Verboten sind, dann stört ihnen ja dann nur das Nikotin.Denn das andere ist ja in den Nuller auch drinnen. Warum haben sie dann was gegen das Nikotin von einer E-Zigarette aber nicht gegen das Nikotin von Pyros.
Meiner Meinung nach, weil eben mit gesundem Rauchen und Rauchentwöhnung geworben wurde, anstatt z.B. Rauchen ohne Tabakverbrennung.
Deshalb bin ich doch so dafür, dass es ohne irgend einen Zweifel was Arzneimittel angeht, in die Kategorie Genussmittel kommt oder wie es in diesem Gerichtsentscheid VG Frankfurt hiess:
Auszug aus pkt. 32
Zitat
In solchen Fällen spricht man von sogenannten „Dual-Use-Produkten“, wie es sie beispielsweise auch im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel gibt
ich weiss auch nicht, ob ich mit dieser Argumentation überhaupt richtig liege.
I'm not perfect but I'm a limited edition
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✦ Medien NEWS (Schweiz, Deutschland, EU, USA u.a. Länder)
✦ Zoll, Rechtslagen und Gesetze, Versand
✦ Neues auf dem Markt und Einkaufshilfe
✦ Austausch zur TPD2 und Konsequenzen
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✦ Podsysteme
✦ Produkte der Tabakunternehmen
#940 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
Zitat von Canada123
http://www.kukksi.de/regional-nrw/c/nordrhein-westfalen/554-nrw-e-zigarette-zu-gefaehrlich-verkauf-bald-nur-in-apotheke
Vor allen Dingen - die widersprechen sich. Erst heisst es im Artikel mit anderen Worten, sie sei genauso gefährlich bzw. nicht weniger als die Pyro und dann steht weiter unten wieder, es sei noch nicht klar Blablabla
Gegenstrike - mein Kommentar dort :
Lieber Artikelverfasser,
aufgrund der widersprüchlichen Meldungen in den Medien herrscht hinsichtlich der Rechtslage für den Genuss von E-Zigaretten große Unsicherheit.
In den Medien kursieren aus dieser Unsicherheit heraus viele Halb- und Unwahrheiten: So wird angeblich „Frostschutzmittel“ verdampft (ein Trägerstoff der meisten Liquids zum Verdampfen in E-Zigaretten ist Propylenglykol).
Prophylenglykol wird als Trägerstoff auch in Asthmamitteln zur Behandlung kranker Lungen eingesetzt!
Aus den Gesundheitsministerien der Länder Bayern und Schleswig-Holstein, an die entsprechende Anfragen per E-Mail gerichtet wurden, wurde klar beschieden, dass der Genuss von E-Zigaretten nicht unter die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze fallen würde, da keine Verbrennung stattfindet.
Ebenfalls wäre eine klärende Untersuchung von staatlicher Seite zu den angeblichen toxologischen Inhaltsstoffen sehr sinnvoll. 1,2 Millionen deutsche Bürger sind bereits nach aktuellen Studien auf die elektronische Zigarette umgestiegen, ich denke hier ist dringender Aufklärungs- / Handlungsbedarf vorhanden. Sollte sich heraus stellen, dass die karzinogene Wirkung wesentlich geringer ist verglichen zu herkömmlichen schädlichen Zigaretten so würde ich nicht verstehen weshalb die Diskussion aufkommt das gesündere Produkt apothekenpflichtig zu machen, während Zigaretten weiterhin frei erhältlich sind.
Die momentanen Pseudo-Entscheidungen beruhen nur auf Vermutungen des Deutschen Krebsforschungszentrums, insbesondere auf Aussagen von Frau Dr. Martina Pöschke-Langer. Frau Dr. Martina Pöschke Langer ist seit dem Jahre 2006 nicht in der Lage gewesen ihre Behauptungen mit wissenschaftlichen Daten zu unterlegen.
Auch von anderen Stellen gibt es weder einen Beweis für die Gefährlichkeit der E-Zigarette für den Benutzer noch für den in der Nähe stehenden Nichtraucher.
In einem sogenannten Selbstversuch wurden von Fr. Dr. Martina Pöschke-Langer Schwindelgefühl und Kopfschmerzen festgestellt. Einer Wissenschaftlerin mit ihren Auszeichnungen und Basiswissen sollte bekannt sein das ein solcher Versuch durch den Placeboeffekt nur ein schon vorher erwünschtes Ergebnis der Testdurchführenden erbringt.
Ein Gegentest unter gleichen Bedingungen mit anderen Personen würde das Deutsche Krebsforschungszentrum in keinster Weise als glaubhaft akzeptieren.
Die wirkliche Grundlage Ihrer Entscheidung erschließt sich uns im Moment überhaupt nicht. Es gibt Vorkommnisse genug wo auch gesundheitliche Schäden schon längst nachgewiesen sind aber Ihre Behörde in diesen Gebieten nicht tätig wird oder geworden ist.
Beispiele: Schattenschlag von Windrädern, Chlorhaltige Reinigungsmittel usw.
Mit der Anordnung an untergeordnete Behörden, den Vertrieb nikotinhaltiger Liquids im freien Handel zu verbieten, setzen Sie den bereits bestehenden Handel unnötigen Kosten sowie Existenzentzug aus, dieses NUR aufgrund von Vermutungen ohne jemals einen schlüssigen Beweis dafür gefunden zu haben.
Seit neuestem wird 1,2-Propandiol auch als Futterzusatz für Milchkühe verwendet. Durch die immer weiter steigende Milchleistung der Kühe, die mittlerweile bei Hochleistungsmilchkühen um etwa 50 Liter/Tag liegt, kommt es immer häufiger zu einem Nachlassen der Milchleistung nach dem Kalben. Insbesondere in der so genannten Transitphase, den beiden Wochen vor dem Kalben, und in der ersten Laktationsphase, hat sich im Rahmen geeigneter Fütterungsstrategien und Futterrationen die zusätzliche Verabreichung von 1,2-Propandiol zur Vorbeugung gegen Ketose sowie zur Leistungsstabilisierung bewährt.
Was ist ihre Meinung zu folgenden Gutachten bez. der Einstufung als Arzneimittel :
Haben Sie das Gutachten gelesen :
http://www.belcl.at/Rauchen/Gutachten_Vacarescu.pdf
Zusammenfassung
Aufgrund des Umstandes, dass das gegenständliche Produkt der elektrischen Zigarette
zum Zeitpunkt des Erlasses der europäischen Richtlinien noch nicht bestanden hat, fällt
eine sichere Klassifikation schwer. Aufgrund der vorliegenden Untersuchung erscheint
jedoch relativ klar, dass es sich bei der elektrischen Zigarette keinesfalls um kein
Tabakerzeugnis und auch mit großer Wahrscheinlichkeit um kein Lebensmittel handelt.
Eine Beurteilung des Produkts nach den objektiven Kriterien des AMG erscheint
lediglich unter § 1 (1) Z 5 denkmöglich. Zieht man jedoch die maßgebliche
europäische Richtlinie mit der sicherlich als enger zu betrachtenden objektiven
Betrachtungsweise heran, so erscheint die elektrische Zigarette den
Arzneimittelbegriff nach der Richtlinie 65/65 EWG nicht zu erfüllen. Gerade bei
einer im europäischen Recht immer wichtigen Gesamtbetrachtung unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der strikten
Beschränkung durch die Bestimmungen 28, 29 und 30 EG gehe ich nicht davon aus,
dass die elektrische Zigarette als Arzneimittel anzusehen ist.
Selbst für den Fall, dass die elektrische Zigarette nach den innerstaatlichen Normen als
Arzneimittel zu betrachten wäre, so ist in jedem Falle nach der europäischen Judikatur
eine Direktvermarktung zulässig, sofern eine Rezeptpflicht des Arzneimittels – wie im
gegenständlichen Fall – wohl auszuschließen ist.
Hiermit stelle ich in Frage ob Ihre Entscheidung schon aufgrund der Vernachlässigung der politischen Sorgfaltspflicht überhaupt einen rechtskräftigen Bestand hat.
Des Weiteren wäre zu prüfen ob durch nicht-wissenschaftliche Erkenntnisse getätigten Aussagen und Beschlüsse nicht schon den Tatbestand der Geschäftsschädigung (BGB § 824 Kredtigefährdung) gegenüber Händlern, Großhändlern und Importeuren erfüllt.
Vielleicht nimmt sich ja sogar einmal ein Mitarbeiter Zeit, sich auf den entsprechenden Foren, wie z.B. www.dampfertreff.de umzusehen.
Bitte bedenken Sie die momentane Situation vor dem Posting solch eines Artikels.
#942 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
Zitat von fffZitat von Canada123
http://www.kukksi.de/regional-nrw/c/nordrhein-westfalen/554-nrw-e-zigarette-zu-gefaehrlich-verkauf-bald-nur-in-apotheke
Vor allen Dingen - die widersprechen sich. Erst heisst es im Artikel mit anderen Worten, sie sei genauso gefährlich bzw. nicht weniger als die Pyro und dann steht weiter unten wieder, es sei noch nicht klar Blablabla
Gegenstrike - mein Kommentar dort :
Lieber Artikelverfasser,
aufgrund der widersprüchlichen Meldungen in den Medien herrscht hinsichtlich der Rechtslage für den Genuss von E-Zigaretten große Unsicherheit.
In den Medien kursieren aus dieser Unsicherheit heraus viele Halb- und Unwahrheiten: So wird angeblich „Frostschutzmittel“ verdampft (ein Trägerstoff der meisten Liquids zum Verdampfen in E-Zigaretten ist Propylenglykol).
Prophylenglykol wird als Trägerstoff auch in Asthmamitteln zur Behandlung kranker Lungen eingesetzt!
Aus den Gesundheitsministerien der Länder Bayern und Schleswig-Holstein, an die entsprechende Anfragen per E-Mail gerichtet wurden, wurde klar beschieden, dass der Genuss von E-Zigaretten nicht unter die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze fallen würde, da keine Verbrennung stattfindet.
Ebenfalls wäre eine klärende Untersuchung von staatlicher Seite zu den angeblichen toxologischen Inhaltsstoffen sehr sinnvoll. 1,2 Millionen deutsche Bürger sind bereits nach aktuellen Studien auf die elektronische Zigarette umgestiegen, ich denke hier ist dringender Aufklärungs- / Handlungsbedarf vorhanden. Sollte sich heraus stellen, dass die karzinogene Wirkung wesentlich geringer ist verglichen zu herkömmlichen schädlichen Zigaretten so würde ich nicht verstehen weshalb die Diskussion aufkommt das gesündere Produkt apothekenpflichtig zu machen, während Zigaretten weiterhin frei erhältlich sind.
Die momentanen Pseudo-Entscheidungen beruhen nur auf Vermutungen des Deutschen Krebsforschungszentrums, insbesondere auf Aussagen von Frau Dr. Martina Pöschke-Langer. Frau Dr. Martina Pöschke Langer ist seit dem Jahre 2006 nicht in der Lage gewesen ihre Behauptungen mit wissenschaftlichen Daten zu unterlegen.
Auch von anderen Stellen gibt es weder einen Beweis für die Gefährlichkeit der E-Zigarette für den Benutzer noch für den in der Nähe stehenden Nichtraucher.
In einem sogenannten Selbstversuch wurden von Fr. Dr. Martina Pöschke-Langer Schwindelgefühl und Kopfschmerzen festgestellt. Einer Wissenschaftlerin mit ihren Auszeichnungen und Basiswissen sollte bekannt sein das ein solcher Versuch durch den Placeboeffekt nur ein schon vorher erwünschtes Ergebnis der Testdurchführenden erbringt.
Ein Gegentest unter gleichen Bedingungen mit anderen Personen würde das Deutsche Krebsforschungszentrum in keinster Weise als glaubhaft akzeptieren.
Die wirkliche Grundlage Ihrer Entscheidung erschließt sich uns im Moment überhaupt nicht. Es gibt Vorkommnisse genug wo auch gesundheitliche Schäden schon längst nachgewiesen sind aber Ihre Behörde in diesen Gebieten nicht tätig wird oder geworden ist.
Beispiele: Schattenschlag von Windrädern, Chlorhaltige Reinigungsmittel usw.
Mit der Anordnung an untergeordnete Behörden, den Vertrieb nikotinhaltiger Liquids im freien Handel zu verbieten, setzen Sie den bereits bestehenden Handel unnötigen Kosten sowie Existenzentzug aus, dieses NUR aufgrund von Vermutungen ohne jemals einen schlüssigen Beweis dafür gefunden zu haben.
Seit neuestem wird 1,2-Propandiol auch als Futterzusatz für Milchkühe verwendet. Durch die immer weiter steigende Milchleistung der Kühe, die mittlerweile bei Hochleistungsmilchkühen um etwa 50 Liter/Tag liegt, kommt es immer häufiger zu einem Nachlassen der Milchleistung nach dem Kalben. Insbesondere in der so genannten Transitphase, den beiden Wochen vor dem Kalben, und in der ersten Laktationsphase, hat sich im Rahmen geeigneter Fütterungsstrategien und Futterrationen die zusätzliche Verabreichung von 1,2-Propandiol zur Vorbeugung gegen Ketose sowie zur Leistungsstabilisierung bewährt.
Was ist ihre Meinung zu folgenden Gutachten bez. der Einstufung als Arzneimittel :
Haben Sie das Gutachten gelesen :
http://www.belcl.at/Rauchen/Gutachten_Vacarescu.pdf
Zusammenfassung
Aufgrund des Umstandes, dass das gegenständliche Produkt der elektrischen Zigarette
zum Zeitpunkt des Erlasses der europäischen Richtlinien noch nicht bestanden hat, fällt
eine sichere Klassifikation schwer. Aufgrund der vorliegenden Untersuchung erscheint
jedoch relativ klar, dass es sich bei der elektrischen Zigarette keinesfalls um kein
Tabakerzeugnis und auch mit großer Wahrscheinlichkeit um kein Lebensmittel handelt.
Eine Beurteilung des Produkts nach den objektiven Kriterien des AMG erscheint
lediglich unter § 1 (1) Z 5 denkmöglich. Zieht man jedoch die maßgebliche
europäische Richtlinie mit der sicherlich als enger zu betrachtenden objektiven
Betrachtungsweise heran, so erscheint die elektrische Zigarette den
Arzneimittelbegriff nach der Richtlinie 65/65 EWG nicht zu erfüllen. Gerade bei
einer im europäischen Recht immer wichtigen Gesamtbetrachtung unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der strikten
Beschränkung durch die Bestimmungen 28, 29 und 30 EG gehe ich nicht davon aus,
dass die elektrische Zigarette als Arzneimittel anzusehen ist.
Selbst für den Fall, dass die elektrische Zigarette nach den innerstaatlichen Normen als
Arzneimittel zu betrachten wäre, so ist in jedem Falle nach der europäischen Judikatur
eine Direktvermarktung zulässig, sofern eine Rezeptpflicht des Arzneimittels – wie im
gegenständlichen Fall – wohl auszuschließen ist.
Hiermit stelle ich in Frage ob Ihre Entscheidung schon aufgrund der Vernachlässigung der politischen Sorgfaltspflicht überhaupt einen rechtskräftigen Bestand hat.
Des Weiteren wäre zu prüfen ob durch nicht-wissenschaftliche Erkenntnisse getätigten Aussagen und Beschlüsse nicht schon den Tatbestand der Geschäftsschädigung (BGB § 824 Kredtigefährdung) gegenüber Händlern, Großhändlern und Importeuren erfüllt.
Vielleicht nimmt sich ja sogar einmal ein Mitarbeiter Zeit, sich auf den entsprechenden Foren, wie z.B. www.dampfertreff.de umzusehen.
Bitte bedenken Sie die momentane Situation vor dem Posting solch eines Artikels.
Suuuper!
Jeder Einsatz zählt1
#943 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
Zitat
m übrigen, bin ich eigentlich der einzige der sich am Namen E-Zigarette stört?
Ich denke er suggeriert gerade bei "Unwissenden" einen falschen Eindruck.
E-Dampfer oder E-Inhalator wäre wohl eine passendere Bezeichnung.
Ja, die elende Bezeichnung "E-RAUCHEN".
Das denke ich schon, seitdem ich mich mit dem Thema befasse.
Möglich, dass die Gegenseite schon allein über diese Aspekt müde lächelt und nach dem Motto handelt:
Wenn's schon an der korrekten Bezeichnung scheitert, warum den Rest ernst nehmen?!
Da kann man nur sagen es lebe der schwarzmarkt und wasse dann fürn zeug zu kaufen kriegst bleibt dahin gestellt
weil dann wohl einige versuchen werden sich eine Goldenenase zu verdienen.
War früher mit dem guten tee aus holland auch so nicht aufgepasst und schon haste gepresstes Kaninchenfutter gekauft
#945 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
Zum Tabak-Liquid und der Einstufung als Arzneimittel. Also Frankfurt/Potsdam. Das wurde schon unterschiedlich ausgelegt. Potsdam Arzneimittel, Berufung auf Zweifel und damit eben Nikotinprodukt als Arzneimittel. Frankfurt, Zweifel am Zweifel und das Hauptsacheverfahren soll wiederum hier Klarheit schaffen. Also, ihr hattet soweit schon beide Recht. Gleiches unterschiedlich bewertet, wobei in Frankfurt noch das Hauptsacheverfahren ansteht?
Zitat von Relish
Sie haben es geschafft (die von der Tabakindustrie bezahlten und geschmierten) ... der Ruf der Ezig ist zerstört ... jeder glaubt der Propaganda ohne jeglicher Beweisvorlage.
Das hat man ja vorher schon gemerkt, wie die Leute reagiert haben, als man davon sprach, ich steige jetzt um. Leute, die überhaupt nie was mit Zigaretten zu tun hatten. Dann hat man auch Aussagen bekommen, von wegen: Ach herrjeh - die sollen ja so gefährlich sein. Ich bin zwar noch nicht lange dabei mit dem Dampfen - aber ich habe jetzt schon über 2 Wochen ein himmlisches Gefühl bekommen dafür - habe gespürt, wie entspannt man doch "dampfen" kann - wie herrlich die Wohnung riecht, wie man langsam wieder mehr Lust auf Sport bekommt und einem der ZA schon sagt: Prima - haben sie aufgehört zu rauchen? Ihr Zahnfleisch ist besser durchblutet. Hört hört!
Alles wohl ein ZEichen dafür, dass das Dampfen so aussergewöhnlich gesundheitsgefährdent ist?
Auch durfte ich nach der kurzen Zeit des Dampfens jetzt erfahren wegen kaputter Verdampfer, wie es ist, wieder zur Droge Pyros zu wandern. Die schmecken nach kurzer Zeit wie Galle - wie als wenn man Asche ausschlecken würde - pfui Deibel. Dann, wenn man nix anderes hat, wird eine Schachtel gekauft und das perfide an der Sache ist, sie schmecken von mal zu mal wieder so wie früher. Ist das nicht furchtbar?
Und: Man braucht einfach mehr Nik als beim Dampfen - man fühlt sich gleich am nächsten Morgen bereits nach einem Tag richtig schön besch. und man räuspert sich wieder und fühlt sich elend.
Wir alle sollten mal zu unserem Hausarzt und/oder ZA und uns bescheinigen lassen, dass wir jetzt gesünder sind als vorher. Leute, die Lungenfunktionstest machten - habe ich hier schon gelesen - wo die Ärzte gestaunt hatten - ATTEST geben lassen insofern die dazu bereit sind natürlich.
Diese Attests beim Gesundheitsamt vorlegen und dann das gleiche Spiel wieder umdrehen - 3 Wochen Pyros rauchen - die Tests wiederholen.
Mir fallen 1000 Sachen ein heute - vielleicht auch viel Unsinn - aber entschuldigt, den Pyros gebe ich die Schuld daran, langsam durchzudrehen.
Zitat von Self-E-Steam
Ich denke ich werde den knallharten Entzug durchziehen, wenn alles leer ist.
Wobei ich ehrlich gestehen muss, dass ich mich irgendwie schäme, jetzt den Trotz als Aufhänger für das Durchziehen nutze und nicht vorher edlere Gründe finden konnte...
Das einzige was ich entziehe ist den Volldeppen die Lizenz 5 Minuten zu atmen ... sie verpesten meine Luft mit gequirltem Mist in Form von Vokalbildungen im Rachenraum !!!
#948 RE: Ist das das Ende??? Bundesinstitut für Arzneimittel / Illegale e-Zigaretten
Zitat von msg12
Zum Tabak-Liquid und der Einstufung als Arzneimittel. Also Frankfurt/Potsdam. Das wurde schon unterschiedlich ausgelegt. Potsdam Arzneimittel, Berufung auf Zweifel und damit eben Nikotinprodukt als Arzneimittel. Frankfurt, Zweifel am Zweifel und das Hauptsacheverfahren soll wiederum hier Klarheit schaffen. Also, ihr hattet soweit schon beide Recht. Gleiches unterschiedlich bewertet, wobei in Frankfurt noch das Hauptsacheverfahren ansteht?
Tabak-Liquid = Nikotin-Liquid, man muss hier echt aufpassen, wenns abgeht und man sich korrigieren will, geht nicht mehr :D
#949 RE: Ist das das Ende???
Zitat von ZerwirrungZitat von MiaWallace
Das sehe ich anders. Im Gesetz steht nirgendwo wortwörtlich, dass "extrahiertes, flüssiges Nikotin" oder generell nur Nikotin unter das AMG fällt. Es muss vielmehr geprüft werden, ob das Dampfen von Nikotin, bzw. ob die Liquids den Tatbestand des § 2 AMG erfüllen. Das ist m.E. fraglich. Es wurde bisher von der Rechtsprechung im Zweifel als Arzneimittel angesehen, aber wie der Beschluss des VG Frankfurt (Auszug auf S. 32) zeigt, ist das noch nicht abschließend für Nikotindepots für die Dampfgeräte geklärt. Bisher sehe ich nur einstweilige Verfahren, in denen die Prüfung "summarisch" vorgenommen wurde. Mal schaun, was die Hauptsacheverfahren bringen werden.
Es gab aber bereits dieses Urteil http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr459.php
das dazu führte, dass der Wortlaut "Die Rechtssprechung hat dagegen extrahiertes flüssiges Nikotin als Arzeimittel dem AMG unterworfen."
Einzug in den Kommentar zum Arzneimittelgesetz (H.-D. Lippert) hielt.
Das mag sein, dass der Lippert das aufgenommen hat. Den von Dir zitierten Beschluss habe ich auch gelesen. Allerdings ändert das nichts daran, dass es sich hier um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gehandelt hat. D.h. die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt in einem solchen Verfahren nur - ich sag mal - oberflächlich. Entscheidend sind die Verfahren in der Hauptsache. Hier wird Beweis erhoben, es werden Gutachten eingeholt und die Voraussetzungen werden ausführlich geprüft und erörtert.
Hardware: Lavatube mit 6 ml DCT; A2 classic auf 900 eGo Steel; Joyetech eGo-C; Joyetech eGo 1000 mit DCLR Cartomizer; eGo 900 mit 3 ml DCT; 2 x eGo-T 650, verschiedene Clearos + diverse Ersatzteile, Werkzeuge, Mischutensilien, Liquids etc. etc. etc. ...^^
Bekennende HWV-Fori; Break Even Point ist noch in weiter Ferne ... (Der Ticker stimmt da nicht so ganz^^)
Self-E-Steam
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gelöscht
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#950 RE: Ist das das Ende???
Zitat von fffZitat von Self-E-Steam
Ich denke ich werde den knallharten Entzug durchziehen, wenn alles leer ist.
Wobei ich ehrlich gestehen muss, dass ich mich irgendwie schäme, jetzt den Trotz als Aufhänger für das Durchziehen nutze und nicht vorher edlere Gründe finden konnte...
Das einzige was ich entziehe ist den Volldeppen die Lizenz 5 Minuten zu atmen ... sie verpesten meine Luft mit gequirltem Mist in Form von Vokalbildungen im Rachenraum !!!
UPS hab ich da irgendwie nen falschen Nerv getroffen? Ich hoffe nur, das war jetzt nicht auf mich bezogen.
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