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E-Mail Bundesministerium für Gesundheit
#1 E-Mail Bundesministerium für Gesundheit
Moin
ich habe am 06.01.2012 folgende E-Mail verschickt an das Bundesministerium
für Gesundheit. Im Anschluß folgt die Antwort:
"Hallo
Als langjähriger Raucher mit großen Problemen die dieses mit sich bringt, bin ich gerade dabei vom Glimmstengel weg zu kommen, dank der E-Zigarette.
Nach kurzer Phase kann ich schon jetzt sagen, das es mir täglich bedeutend besser geht.
Ich verstehe gut das die Bundesregierung sich Gedanken über deutlich weniger werdende Steuereinnahmen durch Zigaretten macht, aber das Bundesgesundheitsministerium sollte doch eigentlich sehr daran gelegen sein, das Raucher ihre Situation verbessern. Hierzu ein Zitat von Prof. Siegel:" Das Inhalieren von Nikotin alleine kann nicht annähernd so gefährlich sein wie das Inhalieren von Nikotin plus tausende anderer Chemikalien, einschließlich von mehr als 40 Karzinogenen. Für diese Feststellung braucht man keine Langzeitstudien. David Sweanor bemerkt scharfsinnig, dass ein Produkt sicherer ist, das Nikotin ohne Tabak abgibt, als eines, das Nikotin mit tausenden anderen Bestandteilen des Tabakrauchs abgibt. Diese Feststellung gründet auf einfacher Wissenschaft. Jeder, der eine solche Ansicht in Zweifel zieht, sollte Nachhilfe im wissenschaftlichen Einmaleins nehmen."
Jetzt meine Frage an Sie: Warum sollte ich mit dem Dampfen von E-Zigaretten aufhören, wenn das ohne wenn und aber zur Folge hätte, das ich wieder Zigaretten rauche?
Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Ihr Bürger T. XXXXXX"
Die Antwort vom 10.01.2012:
"Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 6.1.2012.
Die Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technischen Produktsicherheitsrechts obliegt grundsätzlich den zuständigen Länder¬behörden als eigene Aufgabe. In diesem Zusammenhang sind auch die Einordnung eines Erzeugnisses und die sich daraus ergebenden rechtlichen Anforderungen zu prüfen. Die Länder haben sich im Bereich der Lebensmittel-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwa¬chung mehrheitlich darauf geeinigt, dass elektronische Zigaretten, bei denen Nikotin mit Hilfe warmer Luft inhaliert werden kann, weder den tabakrechtlichen Bestimmungen unter¬liegen noch den Bedarfsgegenständen zuzuordnen sind. Die als E-Zigarette bezeichneten Produkte können je nach ihren Eigenschaften oder ihrer Zweckbestimmung zulassungspflichtige Arzneimittel im Sinne des § 2 des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) darstellen.
Auf Antrag einer Landesbehörde hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Zuwiderhandlung stellt nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat dar (§ 96 Nummer 5 AMG). Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt einer E-Zigarette bezieht, ist davon auszugehen, dass die für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes zuständigen Landesbehörden diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger E-Zigaretten übertragen werden.
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz und die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer regeln ein allgemeines Rauchverbot, ohne dass "Rauchen" hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischen Zigaretten differenziert wird.
Die Intention der Nichtraucherschutzgesetze besteht darin, die Bevölkerung vor unerwünschter Rauchbelästigung zu schützen. Bei den sogenannten "rauchlosen Zigaretten" worunter die sogenannte Elektrozigarette fällt, kann eine Gesundheitsgefährdung für andere Menschen nicht ausgeschlossen werden. Diese Geräte arbeiten nach verschiedenen Prinzipien (Erhitzung über Heizspirale oder Verdampfen). Diese Gefährdung kann sowohl durch die Abgabe von gesundheitsgefährdenden Stoffen an die Umgebungsluft geschehen, als auch durch die ausgeatmete Luft des Nutzenden der Elektrozigarette.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertritt in einer Stellungnahme vom 05. Januar 2008 die Ansicht, dass für die Nutzung der elektronischen Zigarette in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten sollten als bei herkömmlichen Zigaretten. Bisher ist nicht geklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalats in die Umgebung abgegeben wird. Bei elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie beispielsweise Formaldehyd freigesetzt.
Dieses Schreiben ist im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Mit freundlichem Gruß
XXXXX XXXXXXXXXX
Kommunikationscenter im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit"
(
gelöscht
)
#3 RE: E-Mail Bundesministerium für Gesundheit
Und auch falsch... lest das mal 2-3 mal und lest euch dann danach die vorhandenen Studien durch die ebenfalls Wissenschaftliche Daten liefern. Egal! Bestätigt mich nur immer wieder: Die fahren auf einem völlig falschen Dampfer. Ich freu mich schon wenn sie alles revidieren müssen xD
Und das ganz still ohne Aufsehen zu erregen.
#5 RE: E-Mail Bundesministerium für Gesundheit
(
gelöscht
)
#6 RE: E-Mail Bundesministerium für Gesundheit
Zitat von Dingviech
Soll heissen wir müssen jetzt jedes Ministerium einzelner Bundesländer abklappern?
So ist es. Weil jedes, für sich entscheiden kann, wie es will, ohne vorher "Beweise" auf dem Tisch liegen zu haben.
Das bedeutet quasi, ich meld mich mal krank und leg dann erst die Beweise nach, wenn ich mal krank werde. *g*
Chef würde mir die mittel Kralle zeigen und ne Abmahnung hinterher...
Zitat von Knödeldampf
da hat jemand angst vor deutlichen steuerverlusten. hab denen geantwortet und werde den schriftwechsel weiter posten...
gerne, danke. Hattest Du die im letzten Block von denen beschriebenen "nicht" erwiesenen Dingen, die Beweise geliefert von den bereits vorhandenen Tests und Messungen?
Sehr interessant!
Danke dafür, dass du uns an der Korrespondenz teilhaben lässt, Knödeldampf.
Der letzte Absatz des Antwortschreibens zur Raumluftbelastung ließ mich stutzen. Darin bezieht es sich auf diese > Stellungnahme < des Bundesamtes f. Risikobewertung.
Das Gesundheitsministerium (MfG) schreibt an Knödeldampf:
"Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertritt in einer Stellungnahme vom 05. Januar 2008 die Ansicht, dass für die Nutzung der elektronischen Zigarette in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten sollten als bei herkömmlichen Zigaretten. Bisher ist nicht geklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalats in die Umgebung abgegeben wird. Bei elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie beispielsweise Formaldehyd freigesetzt."
Schauen wir jedoch bei der BfR-Quelle nach (Punkt 3.1.1), so sieht man, dass lediglich für das E-Zigarettensystem mit Tabakerhitzung eine derartige Ansicht geäußert wurde. Konkret heißt es dort:
"Die durch die elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung emittierten Formaldehydmengen liegen in der Größenordnung von normalen Zigaretten, z.T. jedoch auch darüber (s.o.). Damit kann eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft angenommen werden, sodass nach Ansicht des BfR das Bundesnichtraucherschutzgesetz auf dieses System angewandt werden kann. "
Hier werden wir Dampfer vom MfG also schön mit anderen in einen Topf geworfen.
#8 RE: E-Mail Bundesministerium für Gesundheit
Zitat von Seemann
Sehr interessant!
Danke dafür, dass du uns an der Korrespondenz teilhaben lässt, Knödeldampf.
Der letzte Absatz des Antwortschreibens zur Raumluftbelastung ließ mich stutzen. Darin bezieht es sich auf diese > Stellungnahme < des Bundesamtes f. Risikobewertung.
Das Gesundheitsministerium (MfG) schreibt an Knödeldampf:
"Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertritt in einer Stellungnahme vom 05. Januar 2008 die Ansicht, dass für die Nutzung der elektronischen Zigarette in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten sollten als bei herkömmlichen Zigaretten. Bisher ist nicht geklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalats in die Umgebung abgegeben wird. Bei elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie beispielsweise Formaldehyd freigesetzt."
Schauen wir jedoch bei der BfR-Quelle nach (Punkt 3.1.1), so sieht man, dass lediglich für das E-Zigarettensystem mit Tabakerhitzung eine derartige Ansicht geäußert wurde. Konkret heißt es dort:
"Die durch die elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung emittierten Formaldehydmengen liegen in der Größenordnung von normalen Zigaretten, z.T. jedoch auch darüber (s.o.). Damit kann eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft angenommen werden, sodass nach Ansicht des BfR das Bundesnichtraucherschutzgesetz auf dieses System angewandt werden kann. "
Hier werden wir Dampfer vom MfG also schön mit anderen in einen Topf geworfen.
1.
Ein Frosch in fürsorglicher Hand...
2.
Als ich die Hand eines Menschen brauchte, reichte mir jemand seine Pfote.
wie siehts mit dem letzten satz aus?
was haben wir mit Tabakerhitzung am Hut?
soweit ich weiß, kann ich in meiner eGo-t keine Tabakblätter oder feinschnitt oder what ever erhitzen....
Bei elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie beispielsweise Formaldehyd freigesetzt.
#10 RE: E-Mail Bundesministerium für Gesundheit
Nikotin ist immer noch kein Arzneimittel und die e-Dampfgeräte sowieso nicht! Dann müsste man auch logischerweise Pyros in Apotheken und nur in Apotheken verkaufen dürfengell?!! Tabak zuverdampfen mit meinen Gräten geht nicht, ist das also Unsinn.
Aber die E-Mail ist klasse, weiter so!
beste Grüsse aus der Eifel
Ich habe nun schon mehrfach von E-Zigaretten mit Tabakerhitzung gelesen. Hat jemand mal einen Link oder ein Bild dazu? Kann mir das nicht vorstellen. Gibt es sowas überhaupt noch?
Break Even Point geschafft!!!
Vanilla + cyclone
Kicked extended Stealth + Penelope
Provari + Kayfun v3
Dani L + kraken
SVD + Tripolis
Twist + Bulli A2-t
Martello C 18650 Martello C 18350 Lavatube V1
Rate mal wen ich getroffen habe? - Muhammed Lee!
Wer ist Muhammed Lee? - Keine Ahnung aber Muhammed ist der häufigste Vor- und Lee der häufigste Nachname der Welt somit hatte ich einen mathematischen Vorteil!
Zitat von Knödeldampf
Auf Antrag einer Landesbehörde hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden.
laut BfArM ist diese E-Zigarette aber in Deutschland noch nicht angekommen somit noch nicht in Deutschland erhältlich und somit wird alles wieder über einen Kamm geschert
#14 RE: E-Mail Bundesministerium für Gesundheit
Zitat von Jules
Ich habe nun schon mehrfach von E-Zigaretten mit Tabakerhitzung gelesen. Hat jemand mal einen Link oder ein Bild dazu? Kann mir das nicht vorstellen. Gibt es sowas überhaupt noch?
Ich glaube das war mal dieses Modell von Ph Morris
Heatbar - Tobacco Products
I'm not perfect but I'm a limited edition
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Zitat von Gammaunix
wie siehts mit dem letzten satz aus?
was haben wir mit Tabakerhitzung am Hut?
soweit ich weiß, kann ich in meiner eGo-t keine Tabakblätter oder feinschnitt oder what ever erhitzen....
Bei elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie beispielsweise Formaldehyd freigesetzt.
Zitat aus Stellungnahme Nr. 013/2008 des BfR vom 05. Januar 2008
"3.1.2 Emissionen von elektronischen Zigaretten, die Nikotin vernebeln
Zu diesen Zigaretten liegen keine Informationen zum Beitrag zur Innenraumluftbelastung mit Schadstoffen vor. Nach den vorliegenden Beschreibungen werden nur Nikotinlösungen verwendet. Es liegen keine Daten zur Resorption des Nikotins aus dem Aerosol vor, daher lässt sich nicht abschätzen, welche Mengen über das exhalierte Aerosol in die Innenraumluft gelangen.
Eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung dieses System allerdings nicht erwartet."
Somit hat der "Schreibling" der Antwort wohl FALSCH zitiert! Und somit an einen Bürger eine falsche Information
weitergegeben.
Ich würde dort nochmal hinschreiben, mit der Bitte um Aufklärung des "Missverständnisses".
#17 RE: E-Mail Bundesministerium für Gesundheit
Zitat von RoniMausi
Zitat aus Stellungnahme Nr. 013/2008 des BfR vom 05. Januar 2008
"3.1.2 Emissionen von elektronischen Zigaretten, die Nikotin vernebeln
Zu diesen Zigaretten liegen keine Informationen zum Beitrag zur Innenraumluftbelastung mit Schadstoffen vor. Nach den vorliegenden Beschreibungen werden nur Nikotinlösungen verwendet. Es liegen keine Daten zur Resorption des Nikotins aus dem Aerosol vor, daher lässt sich nicht abschätzen, welche Mengen über das exhalierte Aerosol in die Innenraumluft gelangen.
Eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung dieses System allerdings nicht erwartet."
Somit hat der "Schreibling" der Antwort wohl FALSCH zitiert! Und somit an einen Bürger eine falsche Information
weitergegeben.
Ich würde dort nochmal hinschreiben, mit der Bitte um Aufklärung des "Missverständnisses".
Sollte man sich für kommende Auseinandersetzungen merken.
1.
Ein Frosch in fürsorglicher Hand...
2.
Als ich die Hand eines Menschen brauchte, reichte mir jemand seine Pfote.
mir ist auch im grunde egal, was der staat macht, da man ja bekanntlicherweise alles was man sucht, auf der Straße kriegt, notfalls auch im ausland:D
Zitat von Knödeldampf
Auf Antrag einer Landesbehörde hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Zuwiderhandlung stellt nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat dar (§ 96 Nummer 5 AMG). Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt einer E-Zigarette bezieht, ist davon auszugehen, dass die für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes zuständigen Landesbehörden diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger E-Zigaretten übertragen werden.
Was ist das denn jetzt? Wird hier schon nach der Kristallkugelmethode Informationen verteilt? Wie kann der/die davon ausgehen, daß es auf vergleichbare Produkte übertragen wird?
Zitat von Knödeldampf
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz und die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer regeln ein allgemeines Rauchverbot, ohne dass "Rauchen" hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischen Zigaretten differenziert wird.
Das dürfte wohl auch eine ziemlich fragwürdige bzw. gewagte Aussage sein. Wo steht, daß sich das Bundesnichtraucherschutzgesetz auf andere Produktgruppen bezieht?
Fällt dann mein Holzkohlegrill auch darunter? Ist auch ein anderes Produkt, raucht aber leider!
Zitat von heimchen
Ich glaube das war mal dieses Modell von Ph Morris
Heatbar - Tobacco Products
Das Teil is ja genial!
Und da machen sich Leute hier Gedanken, ob Akkuträger für 18650er nicht zu klobig zum Mitnehmen sind.
Mit dem was da an Akkus reinpasst, käme ich ja zwei Wochen lang aus
Nur damit ich es nicht ganz falsch verstehe, das Verbot der E-Zigaretten ist also Ländersache, die Einstufung als Arzneimittel unterliegt ebenfalls den Deutschen Behörden. Die Exekutive ist Ländersache, zudem gibt es noch Bundesbehörden, die Gesetze verabschieden. Also wo doch die Exekutive Ländersache ist, wieso kann noch nicht einmal der Gesetzgeber dafür sorgen das es weiterhin die Sicherungsverwahrung in Deutschland gibt? Richtig, die nächsthöhere Instanz (die EU) gibt es vor, und die BRD kann nichts anderes machen als die Leute auf freien Fuß zu setzen. Wieso kann in Deutschland die Todesstrafe nicht vollstreckt werden, wobei sie doch in mindestens einem Bundesland noch im Gesetz steht? Richtig, das Gesetz der BRD, wieder die nächst höhere Instanz untersagt dies. Also wieso kann ein Ministerium, das in einem Bundesland ansässig ist, oder der Bundesgesetzgeber einen Erlass zwar herausgeben, die rechtliche Umsetzung jedoch ist zur Zeit durch die Vorgaben der EU nicht verboten sind?
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