E-Zigaretten-Vertreiber scheitern vor Gericht

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17.01.2012 13:57
avatar  torbus
#1
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Düsseldorf (dpa/lnw) - Vertreiber der sogenannten E-Zigaretten haben vor Gericht gegen die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Niederlage einstecken müssen. Ihr Versuch, NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kritische Aussagen über die E-Zigaretten zu verbieten und sie zu einem Widerruf zu zwingen, schlug fehl. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht habe den Antrag abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa (Az.: 16 L 2043/11). Die Gründe blieben zunächst offen. Steffens hatte vor dem Verkauf der elektrischen Zigaretten gewarnt und auf gesundheitliche Risiken hingewiesen.

....die Gründe bleiben zunächst offen.....

Was soll man dazu noch sagen ?!?


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17.01.2012 14:01
avatar  Jivette
#2
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Die Gründe bleiben offen weil die sich erst noch ne Begründung ausdenken müssen.

Rechtsstaat - pah... das ich nicht lache...

Liebe Grüße aus Rheinhessen,
Jivette



Bisher ausgegeben für Dampfzeugs: 623 €


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17.01.2012 14:02
avatar  miezia
#3
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Leider sieht man da wieder wer am längren Hebel sitzt
Die Gründe zunächst bleiben offen... ja weils KEINE gibt!!

LG Grüße Miezia


[


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17.01.2012 14:02
#4
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17.01.2012 14:03
avatar  Sabine
#5
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Hi,

naja, die Klageschrift kennen wir ja auch nicht, oder?

Es ist besser gegen Verwaltungsakte vorzugehen, da man dabei eine sichere Grundlage hat.

Genaue schriftliche Begründung wird bei vielen Entscheidungen erst später nachgereicht. Dann beginnt auch erst die Widerspruchsfrist zu laufen.

Grüße

Sabine


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17.01.2012 14:09
avatar  torbus
#6
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Die Klageschrift kennen wir nicht , aber denken kann man sich deren Inhalt ja zumindest in weiten Teilen....


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17.01.2012 14:10
#7
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unsere liebe Ex-Supermod

Das sieht nicht gut aus für uns...

Liebe Grüße, Marion


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17.01.2012 14:11
avatar  tobben_h ( gelöscht )
#8
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tobben_h ( gelöscht )

[quote="torbus"] Ihr Versuch, NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kritische Aussagen über die E-Zigaretten zu verbieten und sie zu einem Widerruf zu zwingen, schlug fehl. /quote]

Na ja, wenn das in der Klageschrift tatsächlich gefordert wurde, ist es auch ziemlich unsinnig und war zu erwarten. Immerhin herscht in diesem Land noch Meinungsfreiheit, auch für Politiker. Und daß sich jemand kritisch zu etwas äußert, kann kaum gerichtlich unterbunden werden, außer es geht in Richtung Rufschädigung.

Und diese Entscheidung hat offenbar nix mit der Klage gegen das Verbot zu tun. Also weiterhin abwarten...


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17.01.2012 14:11
avatar  kaheiro
#9
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Sehr sehr ärgerlich. Bin mal gespannt, welche Begründung sich da noch ausgedacht wird.

Diese verdammte Bevormundung kotzt mich sowas von an....bah

____________________________________________________


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17.01.2012 14:12
avatar  Sabine
#10
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Hi,

denken kann man sich Vieles.

Die Aussagen von Frau Steffens müssen aber unter Gesetzte subsumiert werden.
Die Anwälte werden das versucht haben, hatten aber zumindest in dieser Instanz keinen Erfolg damit.

Grüße

Sabine


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17.01.2012 14:13
#11
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Kann auch ein Formfehler im Antrag gewesen sein. Mal abwarten...

Dr. Pötschke-Langer WHO / DKFZ: "Selbstverständlich, also nochmal, gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar!"


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17.01.2012 14:16
avatar  emilia
#12
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Zitat von tobben_h


Na ja, wenn das in der Klageschrift tatsächlich gefordert wurde, ist es auch ziemlich unsinnig und war zu erwarten. Immerhin herscht in diesem Land noch Meinungsfreiheit, auch für Politiker. Und daß sich jemand kritisch zu etwas äußert, kann kaum gerichtlich unterbunden werden, außer es geht in Richtung Rufschädigung.

Und diese Entscheidung hat offenbar nix mit der Klage gegen das Verbot zu tun. Also weiterhin abwarten...



Seh ich auch so!

Ein Mensch ohne Macke ist Kacke.(Downsyndrom Verein)

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17.01.2012 14:38
#13
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Sry aber was habt ihr vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf auch groß erwartet??
Die produzieren eigentlich nur Sch***e........zeigte schon die Verhandlung Apple vs. Samsung.


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17.01.2012 14:46
avatar  Desi
#14
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Danke tobben_h genau so ist das.

Es war dumm zu versuchen der Frau den Mund zu verbieten zu wollen. Wir fordern für uns Meinungsfreiheit aber unsere Gegner sollen sie nicht haben ?

Ich befürchte ja dieser primitive Versuch wirft uns die nächste Hacke ins Kreuz, das Urteil kann eine sehr scharfe Waffe gegen uns werden. Es kommt nie gut wenn man seinen Gegnern den Mund verbieten will, viele Richter legen sehr großen wert darauf das die Meinungsfreiheit bestehen bleibt. Und es ist auch definitiv nicht so das man uns nur in Knie ficken will. Im Gegenteil. Aber wenn hier spontan mails ect. verschickt werden, wenn der Gegner beleidigt wird dann kann das alles gegen uns verwendet werden. Und glaubt mir sie werden das auch tun.
Es wäre echt gut wenn es endlich zu koordinierten Aktionen der Dampfer kommen würde.

Und NEIN dazu muß man sich keine Begründung ausdenken - wenn das so gelaufen ist wie es in dem Bericht angedeutet wird dann muß man nur ins Grundgesetz gucken- dafür muß man nicht denken.


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17.01.2012 14:47
avatar  Ivy1987 ( gelöscht )
#15
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Ivy1987 ( gelöscht )

Zitat von DerZombie
Sry aber was habt ihr vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf auch groß erwartet??
Die produzieren eigentlich nur Sch***e........zeigte schon die Verhandlung Apple vs. Samsung.



Genau das habe ich auch gedacht, als ich den Thread gelesen habe


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17.01.2012 14:50
avatar  Patmar
#16
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Seit ihr sicher das die Meldungen echt sind?
Weil hier ist nichts zu sehen
http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/...schau/index.php

Liebe Grüße
Dani

Dieser Text drückt die persönliche Meinung des Verfassers aus und beruht auf dessen Erfahrungen und Gedanken. Er gilt nicht für die Allgemeinheit und sollte auch nicht als verbindlich oder bestimmend verstanden werden.


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17.01.2012 15:22
#17
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Zitat von Patmar
Seit ihr sicher das die Meldungen echt sind?
Weil hier ist nichts zu sehen
http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/...schau/index.php



Ja, schau mal hier

LG, Mia

Hardware: Lavatube mit 6 ml DCT; A2 classic auf 900 eGo Steel; Joyetech eGo-C; Joyetech eGo 1000 mit DCLR Cartomizer; eGo 900 mit 3 ml DCT; 2 x eGo-T 650, verschiedene Clearos + diverse Ersatzteile, Werkzeuge, Mischutensilien, Liquids etc. etc. etc. ...^^
Bekennende HWV-Fori; Break Even Point ist noch in weiter Ferne ... (Der Ticker stimmt da nicht so ganz^^)


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17.01.2012 15:25
#18
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unsere liebe Ex-Supermod

Zitat
Die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, sei vertretbar.




Grummel
Mal gespannt, wie es weiter geht...

Liebe Grüße, Marion


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17.01.2012 15:33
#19
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Zitat von akiralea

Zitat
Die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, sei vertretbar.




Grummel
Mal gespannt, wie es weiter geht...





Naja "vertretbar" heisst bei Juristen nicht, dass die Meinung richtig ist, sonst hätte das Gericht das auch so formuliert. Es ist nur offensichtlich nicht komplett an den Haaren herbeigezogen... - Die Formulierung "vertretbar" ist für uns also nicht komplett negativ, sondern lässt Spielraum zu.

Hardware: Lavatube mit 6 ml DCT; A2 classic auf 900 eGo Steel; Joyetech eGo-C; Joyetech eGo 1000 mit DCLR Cartomizer; eGo 900 mit 3 ml DCT; 2 x eGo-T 650, verschiedene Clearos + diverse Ersatzteile, Werkzeuge, Mischutensilien, Liquids etc. etc. etc. ...^^
Bekennende HWV-Fori; Break Even Point ist noch in weiter Ferne ... (Der Ticker stimmt da nicht so ganz^^)


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17.01.2012 15:36
#20
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Zitat von Desi
Danke tobben_h genau so ist das.

Es war dumm zu versuchen der Frau den Mund zu verbieten zu wollen. Wir fordern für uns Meinungsfreiheit aber unsere Gegner sollen sie nicht haben ?

Ich befürchte ja dieser primitive Versuch wirft uns die nächste Hacke ins Kreuz, das Urteil kann eine sehr scharfe Waffe gegen uns werden. Es kommt nie gut wenn man seinen Gegnern den Mund verbieten will, viele Richter legen sehr großen wert darauf das die Meinungsfreiheit bestehen bleibt. Und es ist auch definitiv nicht so das man uns nur in Knie f*** will. Im Gegenteil. Aber wenn hier spontan mails ect. verschickt werden, wenn der Gegner beleidigt wird dann kann das alles gegen uns verwendet werden. Und glaubt mir sie werden das auch tun.
Es wäre echt gut wenn es endlich zu koordinierten Aktionen der Dampfer kommen würde.

Und NEIN dazu muß man sich keine Begründung ausdenken - wenn das so gelaufen ist wie es in dem Bericht angedeutet wird dann muß man nur ins Grundgesetz gucken- dafür muß man nicht denken.



Sehe das genauso

lg
Sylvia


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17.01.2012 15:37
avatar  Desi
#21
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Wo ist da jetzt das Problem?

Frau Steffens darf ja gerne der Meinung sein, das E-Zigs Als Arzneimittel einzustufen sind. Das fällt auch unter freie Meinungsäusserung.

Die Frage wird sein, wie gehen die Händler und wir weiter vor um genau diese Einstufung zu verhindern. Durchsetzen kann sie mit ihrer Aussage gar nichts weil sie gegen geltende Gesetze verstößt. Aber sie wird es darauf ankommen lassen und hoffen das die Gerichte pro Steffens entscheiden. Und vorallem hofft sie das sie Händler und Nutzer dermaßen bedrohen kann das sie freiwillig aufgeben. Denke mal das wird ihre Taktik sein, denn ich denke auch sie weiß das sie vor dem EuGH keine tolle Position hat. Deswegen wollen sie versuchen uns zu kriminalisieren das wir freiwillig aufgeben. So eine Miinisterin mag es nicht gerne wenn man ihr vor Gericht sagt das sie völlig daneben liegt.

Jetzt kommt es darauf an das wir uns nicht unterkriegen lassen !

Die Amis haben vorgemacht wie man trotz allmächtiger Gesundheitsbehörde + Studie ordentlich auf die Schnautze fällt.


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17.01.2012 15:39
#22
avatar

Zitat von Desi


[...]
Die Amis haben vorgemacht wie man trotz allmächtiger Gesundheitsbehörde + Studie ordentlich auf die Schnautze fällt.




So ist es!

Hardware: Lavatube mit 6 ml DCT; A2 classic auf 900 eGo Steel; Joyetech eGo-C; Joyetech eGo 1000 mit DCLR Cartomizer; eGo 900 mit 3 ml DCT; 2 x eGo-T 650, verschiedene Clearos + diverse Ersatzteile, Werkzeuge, Mischutensilien, Liquids etc. etc. etc. ...^^
Bekennende HWV-Fori; Break Even Point ist noch in weiter Ferne ... (Der Ticker stimmt da nicht so ganz^^)


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17.01.2012 15:43
avatar  Niki
#23
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Da ich die Klageschrift nicht kenne, ist es vielleicht zu optimistisch: Wenn die Händler "nur" gegen die rufschädigenden Aussagen geklagt haben, dann wäre das schon ein Zeichen, das sie gewillt sind zu kämpfen und auch mal "Feuer auf den Füller zu geben".

Ich hoffe nur, das sie damit noch nicht alles Pulver verschossen haben...das noch ein bisschen Kraft da ist, um weiter Zähne zu zeigen.

Wir leben eben in einem Schw****staat, in dem Händler ihre Liquids selbst untersuchen lassen müssen...nur weil gewisse Pharmalobbyistinnen Zweifel säen.


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17.01.2012 16:07 (zuletzt bearbeitet: 17.01.2012 16:07)
avatar  Supi77
#24
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Das sie gegen Rufschädigung klagen, war doch klar.
Das sie damit nicht durchkommen, war auch klar.

Ich sehe es mal als Anfang für den beginnenden Kampf

Also....ohne Dampf kein Kampf


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17.01.2012 16:10
#25
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Da wundert es mich nicht dass immer mehr Menschen durch drehen
Mfg
schade aber echt


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