NZZ (Schweiz): Tabaksteuer auf nikotinfreie E-Zigarette rechtens

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27.01.2012 07:08
#26 RE: NZZ (Schweiz): Tabaksteuer auf nikotinfreie E-Zigarette rechtens
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"Unsere" Lobby sollten wir daher möglichst mit Bestellungen im Inland unterstüzten.
Sie werden die Kohle noch brauchen.


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27.01.2012 07:22 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2012 07:22)
#27 RE: NZZ (Schweiz): Tabaksteuer auf nikotinfreie E-Zigarette rechtens
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Akku-Sommelier

Also selbstauferlegtes Auslands-Bestellverbot für uns alle (jedenfalls für das, was im Inland zu kriegen ist)?

Vernünftig wärs..mhm..


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27.01.2012 07:35
#28 RE: NZZ (Schweiz): Tabaksteuer auf nikotinfreie E-Zigarette rechtens
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Ein Tabakwarenhändler hat mir erzählt das die Tabakindustrie in USA Patente für Geräte und Liquids schon haben
Anscheinend wird es noch im diesem Jahr Dampfgeräte und Liquids von " Philip Morris " geben ? , es wird langsam spannend ^^


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27.01.2012 08:12
#29 RE: NZZ (Schweiz): Tabaksteuer auf nikotinfreie E-Zigarette rechtens
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Zitat von DampferSandy
Ein Tabakwarenhändler hat mir erzählt das die Tabakindustrie in USA Patente für Geräte und Liquids schon haben
Anscheinend wird es noch im diesem Jahr Dampfgeräte und Liquids von " Philip Morris " geben ? , es wird langsam spannend ^^



Das die Tabakkonzerne Patente haben dürfte inzwischen schon jeder wissen, nur wann diese auf den Markt kommen ist noch nicht abzusehen, evtl. nach einer EU-Reglung.

Ist
Viele Sub Ohm

War
V21/Du Bocage/Bulli/Cube/Apex/Caravela/Vmax/Galileo/Piccolo/GP/Orion/Vinci/Saber T./Mortar/Eagle/Uranos/GG GG`s/Zenesis/Precise/Mantis/Katana/Morph/Omega/Don/PV/GUS/SturmM./SM Semo-Batt-Sticker/Roller/EA/Temon/Adam/Sigelei/KTS/M16/Pipe/iTaste 134+VTR/PV`s, u.a.
iAtty/Ajat/Sturminator/Oddy/Penelope/UFS/Beast/BT/Cyclone/GNV/Pegasus/Feeder/GLV/The Line/Kayfun`s/Euforia/Killer/Diver/Fogger/Magoo/Nautilus V2/Taifun GT
uvm.

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27.01.2012 08:23
#30 RE: NZZ (Schweiz): Tabaksteuer auf nikotinfreie E-Zigarette rechtens
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Moin auch.

Egal wie, die werden uns das Geld schon aus der Tasche ziehen.

Das haben die da oben immer schon gemacht.

Vielleicht steig ich dann in einen Cannabisclub ein. Dann kann man vielleicht wenigstens noch drüber lachen.

Schöne Grüße von der Küste

Andreas

Erfahrung ist der beste Lehrmeister. Nur das Schulgeld ist teuer. (Thomas Carlyle)


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27.01.2012 08:39 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2012 08:44)
#31 RE: NZZ (Schweiz): Tabaksteuer auf nikotinfreie E-Zigarette rechtens
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Akku-Sommelier

Zitat von DampferSandy
Ein Tabakwarenhändler hat mir erzählt das die Tabakindustrie in USA Patente für Geräte und Liquids schon haben
Anscheinend wird es noch im diesem Jahr Dampfgeräte und Liquids von " Philip Morris " geben ? , es wird langsam spannend ^^


Die erste E-Zigarette wurde 1963 patentiert*:

http://www.google.com/patents?id=RjlUAAA...epage&q&f=false


Und nun ;)?

Bin ja mal gespannt was die Tabakindustrie sich ach so gar Innovatives patentieren lassen hat. Das ist doch nur die Karte, die die für den absoluten Notfall in der Hinterhand haben. Primär werden die durch Lobby-Druck und Beeinflussing der Medien versuchen, die E-Zigarette vom Markt zu fegen. Fertig.



(*)
Ob besagter Mr. Gilbert die heutige E-Zigarette noch erlebt hat?

_Das_ wäre mal ein interessanter Zeitungsartikel. Journalisten vor!


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28.01.2012 23:37
avatar  Haager
#32 RE: NZZ (Schweiz): Tabaksteuer auf nikotinfreie E-Zigarette rechtens
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http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/e-...te/6113044.html

Auch die Wirtschaftswoche freut sich sicherlich über Kommentare zu diesem Thema...

Mir reicht es jetzt hier zwischen den Stühlen der Raucher und der Anti-Raucher zu sitzen! Ich nehme jetzt meinen Sessel und schiebe ihn einfach vor euch, dann habe ich euch Zankhähne auch besser im Blick!


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07.02.2012 20:05 (zuletzt bearbeitet: 07.02.2012 20:07)
avatar  sheep
#33 Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Hallo zusammen,

Ich bin gerade über das im Betreff genannte Urteil gestolpert:

Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat kürzlich eine Einsprache gegen die Besteuerung von Nikotin-freiem Liquid (konkret handelte es um vorgefüllte Kartuschen) durch den Zoll abgewiesen und daher die Rechtmässigkeit dieser seltsamen Steuer bestätigt. Für diejenigen, welche den Hintergrund nicht kennen: der Schweizer Zoll erhebt auf Liquids, egal ob mit oder ohne Nikotin, Tabaksteuern (um die 30%). Hier ging es offenbar um eine sehr grosse Lieferung an einen Shop, da die Steuern und Gebühren mehrere 10'000 Fr. betrugen.

Interessant ist hierbei der Ansatz in der Begründung des Gerichts: Es hat ausdrücklich festgehalten, dass nach heutigem Wissensstand das Dampfen als gesundheitlich unbedenklich gelten kann. Dennoch seien die Kartuschen aufgrund des Aussehens der E-Zigarette (es handelte sich um einen Import von Minis mit LED in Zigi-Optik) und der Art der Anpreisung als Ersatzprodukt für Tabak einzustufen und daher die Besteuerung rechtmässig. Zusätzlich (das war aber offenbar nicht entscheidend) wurde darauf hingewiesen, dass der Dampf inhaliert wird, wie es bei einer Zigarette der Fall wird. Die Begründung mutet vielleicht etwas seltsam an, sie musste aufgrund der gesetzlichen Systematik aber wohl in diese Richtung laufen, weil es um die Frage ging, ob es sich um ein steuerbares Ersatzprodukt für Tabak handelt. Was ich mich einfach frage ist, was passiert wäre, wenn da einer bloss Fläschchen importiert hätte, ohne dass es irgendwie im Zusammenhang mit Zigi-Imitaten gegeben hätte, denn auf die Imitationswirkung haben die Richter ziemlich viel Gewicht gelegt...

Hier ein paar Häppchen aus dem Urteil:

Zitat
Das Inhalieren erfolgt gleich wie bei der herkömmlichen Zigarette durch einfaches Ziehen am Filter. Bei der E Zigarette, welche eine neuere Erfindung ist als die herkömmliche Tabakzigarette, ist zudem unübersehbar, dass man bei der Entwicklung und Gestaltung genau darauf geachtet hat, die E Zigarette möglichst gleich wie eine normale Zigarette aussehen zu lassen. Sowohl farblich, der Filterbereich ist gelb-bräunlich und der vordere Teil ist weiss, wie auch betreffend die Abmessungen gleichen sich die elektronische und die herkömmliche Zigarette stark. Der vorderste Teil der E-Zigarette beginnt sogar zu leuchten, wenn man an ihr zieht.
...
In der von der Beschwerdeführerin eingereichten Werbebroschüre (Flyer; [...]) wird ebenfalls versucht, die E-Zigarette möglichst nahe an der herkömmlichen Zigarette zu positionieren. So wird beispielsweise immer von "Rauchen" und nie von "Dampfen" gesprochen. Zudem wird die E-Zigarette als einzig "[...]" zum Rauchen oder mit dem Slogan "[...]" angepriesen.
[...]
Eine weitere Übereinstimmung eines zentralen Merkmals besteht bei der E-Zigarette und bei der herkömmlichen Zigarette darin, dass beide - wie für Genussmittel üblich - einzig und ausschliesslich die Lust des Konsumenten am Rauchen zu befriedigen versuchen. Einen anderen Zweck hat weder die Tabak- noch die E-Zigarette. Dass die tabak- und nikotinfreie E Zigarette dabei - soweit bekannt - nicht gesundheitsschädigend ist, ist zwar ein positives Merkmal, für die Auslegung des Tabaksteuergesetzes nach dem Wortlaut jedoch nicht relevant, da dieser nicht zwischen gesunden und ungesunden, nikotinhaltigen und nikotinfreien Produkten und den jeweiligen Zwischenstufen unterscheidet, womit dies hier unberücksichtigt bleiben muss.
[...]
Die Art der Verwendung, die fast identische Optik, die gleiche Handhabung, der gleiche Zweck der Genussbefriedigung, welche anbieterseitig so gewollt und konsumentenseitig auch mit grosser Wahrscheinlichkeit so wahrgenommen wird, lässt selbst bei enger Auslegung des Wortlauts, keinen anderen Schluss zu, als dass es sich bei den Filterkartuschen der E-Zigarette um ein Ersatzprodukt im Sinne des Tabaksteuergesetzes handelt und auf diese daher die Tabaksteuer geschuldet ist.





Ich bin mir noch unsicher, ob ich das Urteil nun gut oder schlecht finden soll. Im Ergebnis ist es natürlich ärgerlich (und die Argumentation zeugt stellenweise von Ignoranz, Stichwort LED etc.), allerdings haben unsere höchsten Verwaltungsrichter doch tatsächlich in einem Urteil die gesundheitliche Unbedenklichkeit "obiter dictum" (also ohne Rechtskraft) bestätigt.

Zum Glück hat aber das Parlament die Regierung kürzlich bereits beauftragt, einen Gesetzesentwurf für die Abschaffung dieser unsinnigen Besteuerung vorzulegen. Mal sehen, was da kommt - nach einem Verbot sieht es jedenfalls Gott sei Dank hierzulande nicht aus, da kann ich ja noch gut mit der Steuer meiner (nikotin-haltigen) Liquids leben :).

ATs: Bulli Elite, Bulli Extreme, ZMax | Verdampfer: A2 Classic, A2-TM, A1

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07.02.2012 20:12
#34 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Danke für die ausführliche Info :)


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07.02.2012 20:16 (zuletzt bearbeitet: 07.02.2012 20:17)
avatar  sheep
#35 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Nachtrag (jetzt wird's tragisch-komisch):

Da ist mir noch was durch die Lappen gegangen, was nicht unerwähnt bleiben sollte - Zitat (gleiches Urteil):

Zitat
Die Einnahmen aus der Tabaksteuer sind für den Bund von erheblicher Bedeutung und man ist und war darum stets bemüht, diese stabil zu halten oder sogar zu erhöhen. Dass dies auch noch zu einer Reduktion der Anzahl der Raucher führen könnte, wurde jeweils eher nachrangig erwähnt (vgl. zum Zweck der Tabaksteuer auch Bärtschi, a.a.O., S. 390 ff.). Sinn und Zweck der Einführung der Besteuerung der Ersatzprodukte war es denn auch zu verhindern, dass das Steuersubstrat und somit die Einnahmen des Bundes durch neuere technische Entwicklungen geschmälert werden. Nicht ausschlaggebend waren dabei gesundheitspolitische Überlegungen. Bezeichnenderweise und wie bereits oben bei der historischen Auslegung gezeigt, erfolgte die Einführung der Besteuerung von Ersatzprodukten jeweils im Zusammenhang mit Sanierungs- oder Finanzierungsvorhaben des Bundes (vgl. dazu oben in E. 6.3.1 Zitat aus BBl 1971) und somit als Massnahme zur Generierung von Mehreinnahmen



Da haben wir's schwarz auf weiss: /Polemik ein/ Unser gütiger Steuergesetzgeber hat also beschlossen, unsere Gesundheit auf dem Altar des Staatshaushalts zu opfern, indem er sich gegen (gesundheitlich unbedenkliche!) technische Neuerungen, welche das Rauchen ersetzen sollen, "abgesichert" hat /Polemik aus/.

ATs: Bulli Elite, Bulli Extreme, ZMax | Verdampfer: A2 Classic, A2-TM, A1

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07.02.2012 21:11
#36 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Nach dem Motto, wenn wirs nicht verbieten können, besteuern wirs eben kräftig. Wirds dann bald ne Steuer für PG und VG geben?


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07.02.2012 21:18
avatar  ( gelöscht )
#37 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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( gelöscht )

Ich habe diese nach zigarette aussehenden Dampfen schon gehasst, als mein erster akku der eGo-T noch nich fertig geladen war, weil mir irgendwie klar war, was diese Mistteile anrichten. Nu haben wirs. Ein Land hats nu vorgemacht und ich denke, die finanzminister werden in den kommenden Wochen die gesundheitsminister zu geistiger Gesundheit aufrufen und ebenso auf die liquids ne steuer einrichten - egal ob mit oder ohne Nic. Und die wird nich zu knapp ausfallen; 1 Flasche a 10 ml = ne Stange = 40 euro......prost mahlzeit


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07.02.2012 21:33
#38 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Hüter des HwV

Hmm .. Liquids, eine gewinnbringende Geldanlage ... ;)

Hey .. Tür zu, es zieht!

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07.02.2012 21:46
avatar  sirf
#39 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Anzumerken wäre da aber noch das

Zitat
Eine künftige Befreiung der E-Zigarette auch von der Tabaksteuer ist allerdings bereits in Sichtweite. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben 2011 eine Motion vom rauchenden SP-Ständerat Roberto Zanetti angenommen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, das Tabaksteuergesetz entsprechend zu ändern. (Urteil A-3123/2011 vom 17.1.2012)

Vmod XL/2.0 mit 510LR, GennyPenny mit DCT, LT mit 306 LR und The SD Key Ring mit 510 LR(Watte)
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07.02.2012 21:47
avatar  shado
#40 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Das ist der Weg, den auch andere Länder, auch Deutschland gehen werden. In USA werden Liquids auch inter Tabaksteuer fallen, soweit mir bekannt.
Aber mal ganz ehrlich, das hat sich doch schon so manch einer hier eh schon gedacht..


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07.02.2012 22:00
avatar  XBabsX
#41 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Da sieht man wie die Welt tickt


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07.02.2012 23:07
#42 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Ehrlich gesagt habe ich mich schon relativ früh darüber gewundert warum man um das Dampfen und dem Wegfall der Tabaksteuer so einen Aufriss gemacht hat. Hätten sie direkt das Tabaksteuergesetz dahingehend angepasst und die Liquids einfach besteuert wären sie schon damit durch. Geld wäre weiterhin geflossen und unsere Politik(er) hätten sich nicht so zum Affen gemacht - von der Unglaubwürdigkeit der Politik ganz zu schweigen. Auch der Vertrauensverlust in die Rechtstaatlichkeit wäre nicht so angemackt worden. Trotzdem hoffe ich natürlich auf das für uns Dampfer beste und preiswerteste Ergebnis.

Gruß

Stephan

[


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08.02.2012 11:45 (zuletzt bearbeitet: 08.02.2012 11:47)
avatar  sheep
#43 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Zitat von SteamyMan
Ehrlich gesagt habe ich mich schon relativ früh darüber gewundert warum man um das Dampfen und dem Wegfall der Tabaksteuer so einen Aufriss gemacht hat. Hätten sie direkt das Tabaksteuergesetz dahingehend angepasst und die Liquids einfach besteuert wären sie schon damit durch. Geld wäre weiterhin geflossen und unsere Politik(er) hätten sich nicht so zum Affen gemacht - von der Unglaubwürdigkeit der Politik ganz zu schweigen.


Das finde ich einen interessanten Aspekt am Ganzen. Ich bin sogar ziemlich sicher, dass uns in CH diese ganze Nummer mit den angestrebten Verboten in D und anderswo bisher deshalb erspart geblieben ist, weil der Staat Steuern kassieren konnte. Ich hoffe jetzt einfach, dass nicht irgendwelche Schlaumeier (insbesondere unsere Bundesregierung, welche vom Parlament gegen ihren Willen dazu verdonnert wurde, die Abschaffung der Steuer auf No-Nic-Liquids vorzubereiten) auf die Idee kommen, Liquids der Heilmittelgesetzgebung zu unterwerfen (eine Aussage, welche die Justizministerin nach der Motion gemacht hat, ging implizit in diese Richtung), denn dann würde es echt mühsam... Da ist mir eine Steuer, die mich im Ergebnis auch in Zukunft nicht wirklich betreffen wird, doch noch lieber.

Jedenfalls kann man als Schweizer mit der Situation im Ergebnis nicht sooo unzufrieden sein. Denn solange das Dampfen hier (auch "dank" Tabaksteuer, die bei Nic-Liquids so oder so bestehen bleiben dürfte und das ist aus staatlicher Sicht für die Einnahmen letztlich das Entscheidende) wenig Aufhebens verursacht, kann man zumindest ungestört aus aller Welt importieren...

ATs: Bulli Elite, Bulli Extreme, ZMax | Verdampfer: A2 Classic, A2-TM, A1

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09.02.2012 00:55
#44 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Akku-Sommelier

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09.02.2012 01:12
#45 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Überall der gleiche Mist.
Auswandern zwecklos.


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09.02.2012 01:13 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2012 01:14)
#46 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Zitat von sheep
... Liquids der Heilmittelgesetzgebung zu unterwerfen (eine Aussage, welche die Justizministerin nach der Motion gemacht hat, ging implizit in diese Richtung), denn dann würde es echt mühsam... ...



eCig-Liquids sind definitiv keine Heilmittel.
Egal ob mit oder ohne Nikotin ....

Ich denke das werden/müssen(sollten) diverse Ministerien, und
amtshandelnde MinisterInnen, samt "anhänglicher/n" Regierung
und untergeordnete amtshandelnde Gesetzesformer:

.... einsehen und gewahr werden.


Grüß´le

Das ansich lineare Leben
ist eine ziemlich verbogene Gerade



.... dann pack´ ich meinen Wecker,

schüttele ihn ....

.... und brülle:













NA? - WIE GEFÄLLT DIR DAS ?!?!?





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09.02.2012 02:13 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2012 02:13)
avatar  JoHood
#47 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Zitat von sheep
Dennoch seien die Kartuschen aufgrund des Aussehens der E-Zigarette (es handelte sich um einen Import von Minis mit LED in Zigi-Optik) und der Art der Anpreisung als Ersatzprodukt für Tabak einzustufen und daher die Besteuerung rechtmässig.

Fallen dann auch Kinder Schoko-Zigaretten aufgrund der optischen Ähnlichkeiten unter die Besteuerung?

Hamburg dampft!


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09.02.2012 02:30
#48 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Krass, aber schön, dass sie die Wahrheit sagen. Frei übersetzt: Interessiert gar nicht, ob da Nikotin drinnen ist, die Nutzer sind Raucher die keine Tabaksteuern mehr zahlen, also kassieren wir die entgangenen Steuern auf Aroma-Flüssigkeiten.

Nichtraucher und Dampfgenießer

Dampfe seit 27.09.11. Microcoils in Verdampfern wo's geht mit sNikotinbasis ohne Aromen

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09.02.2012 12:37 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2012 12:38)
avatar  sirf
#49 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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man sollte solche Artikle schon auch ganz posten oder wenigstens von einer Quelle wo alles steht oder man sollte auch alles lesen, wie auch immer

hab das weiter oben schonmal geschrieben, aber da IHR nur NEGATIVES lest, ist es wohl untergegangen, ALSO NOCHMAL der postive Teil zu dem ganzen ;)

Eine künftige Befreiung der E-Zigarette auch von der Tabaksteuer ist allerdings bereits in Sichtweite. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben 2011 eine Motion vom rauchenden SP-Ständerat Roberto Zanetti angenommen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, das Tabaksteuergesetz entsprechend zu ändern. (Urteil A-3123/2011 vom 17.1.2012)

Vmod XL/2.0 mit 510LR, GennyPenny mit DCT, LT mit 306 LR und The SD Key Ring mit 510 LR(Watte)
(V)mod (I)nterested (P)eople


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09.02.2012 18:16
#50 RE: Schweiz: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Tabaksteuern auf No-Nic-Liquids
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Hüter des HwV

Geneuso wie nicht willkürlich Gesetze verabschiedet werden können, kann man nicht willkürlich Steuern auf irgendein Produkt setzen. Da bin ich genauso strikt dagegen, einfach aus Prinzip.

Hey .. Tür zu, es zieht!

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